TOP 1: Einwohnerfrageviertelstunde

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die Zuhörer und die Vertreter der Presse sowie die Mitglieder des Gemeinderats. Die Einwohnerfrageviertelstunde wurde nicht in Anspruch genommen.

Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts berichtete der Vorsitzende über die aktuelle Situation zur Corona-Pandemie in Altdorf und stellte fest, dass die dritte Infektionswelle auch hier bereits angekommen sei. Am 13.04.2021 waren in Altdorf 12 Personen mit Corona infiziert und für weitere 12 Personen war eine Quarantänezeit als Kontaktperson angeordnet worden. Die 7-Tage-Inzidenz im Land und im Landkreis Böblingen stiegen weiterhin an. Positiv hervorzuheben sei, dass die kostenlose Testmöglichkeit in der Altdorfer Schnellteststation so gut angenommen werde, dass das DRK-Team ab kommender Woche einen weiteren Testtag ermögliche. Künftig können sich die Altdorferinnen und Altdorfer nach vorheriger Anmeldung zusätzlich zu den bisherigen Testzeiten (Mittwoch von 17.00 bis 19.30 Uhr und Samstag von 09.00 bis 11.00 Uhr) auch montags in der Zeit von 17.00 bis 19.30 Uhr in der Festhalle testen lassen.

Auch alle über 80-Jährigen seien zwischenzeitlich von der Gemeindeverwaltung angeschrieben worden und hätten eine Impfmöglichkeit angeboten bekommen. Viele dieser Altersgruppe hätten das Impfangebot bereits angenommen und wären mindestens einmal, häufig auch bereits durch die Zweiimpfung vor einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt.

In diesem Zusammenhang meldete sich der örtliche Hausarzt und Gemeinderat Hans-Peter Schweizer mit einem Appell zu Wort. Er wünsche sich, die Menschen wären weniger wählerisch. Auch Astrazeneca ließe sich gut verimpfen. Die über 60-Jährigen, für die dieser Impfstoff nun freigegeben sei, könnten auf die Empfehlung der Stiko (Ständige Impfkommission) vertrauen und sollten sich um einen Impftermin in einem Impfzentrum bemühen. Bürgermeister Erwin Heller ergänzte, die Covid-Erkrankung habe deutlich gravierende Auswirkungen als die nur sehr selten auftretenden Impfreaktionen.

TOP 2: Heimatgeschichte; Die „Via Rheni“ (Rheinstraße) Vorstellung des Projektes des Arbeitskreises Altdorfer Heimatgeschichte

Durch das Gemeindegebiet Altdorf, führt eine als „Via Rheni“ (Rheinstraße) bekannte mittelalterliche Fernstraße. Diese Straße, die als Geleitstraße auch Königsstraße genannt wird, war bis zum Mittelalter von großer Bedeutung und verlor dann nach und nach an Wichtigkeit. Bisher ist über diese Straße mit ihrem Verlauf in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt. Aus diesem Grund möchte der Arbeitskreis Altdorfer Heimatgeschichte am historischen Verlauf der Straße an stark frequentierten Standorten Informationstafeln aufstellen.

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte den Kurator des Projekts, Ulrich Jehle vom AK Altdorfer Heimatgeschichte, der einen kurzen Abriss über den Verlauf und die historische Bedeutung der „Via Rheni“ gab. Entlang der Rheinstraße im Bereich Schönbuch bis einschließlich Mauren sollen an acht Standorten Informationstafeln angebracht werden, die über interessante Begebenheiten und Geschichten zu dieser mittelalterlichen Fernstraße Auskunft geben.

Die Herstellungskosten für die Schilder in Höhe von voraussichtlich rund 5.020,-€ zzgl. MwSt. möchte der AK Altdorfer Heimatgeschichte weitgehend über Spenden finanzieren und wird auf verschiedene Firmen mit diesem Wunsch zugehen.

Auch die Gemeinde möchte sich an der Realisierung dieses kulturellen und historisch interessanten Projekts beteiligen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung, die beiden im Naturpark Schönbuch vorgesehenen Schilder zu finanzieren sowie einen Förderantrag einreichen, um diese mit Naturpark-Fördermitteln gefördert zu bekommen (Förderquote 60 % der Nettokosten). Die Montagekosten für die Aufstellung der Schilder, die mit 3.440,- € veranschlagt sind, werden nicht anfallen, da diese Arbeiten das Bauhofteam in Eigenleistung erbringen wird.

Aus der Mitte des Gemeinderats erhielt Ulrich Jehle, stellvertretend für den AK Altdorfer Heimatgeschichte in großes Lob und einen herzlichen Dank für die wertvolle Aufarbeitung der Altdorfer Heimatgeschichte mit den Worten „Wir schätzen uns glücklich, dass wir so ein Projekt auf die Beine stellen können, Supersache!“

 

TOP 3: Schaffung von Baumurnengräbern auf dem Altdorfer Friedhof

Im Jahr 2012/2013 wurde die erste Urnenwand auf dem Altdorfer Friedhof realisiert. Da die Nachfrage nach den Urnenwandgräbern stark gestiegen ist, wurde im vergangenen Jahr eine zweite Urnenwand in unmittelbarer Nähe zu der alten Wand errichtet. Darüber hinaus wurde in diesem Zuge vom Gemeinderat angeregt, sich mit der Umsetzung einer neuen Bestattungsart „Urnenbaumgräber“ näher auseinanderzusetzen, da diese Art der Beisetzung immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Um die Baumurnengräber in das Gesamtkonzept des Friedhofs optimal zu integrieren, hat die Verwaltung das Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH aus Maichingen beauftragt, eine entsprechende Konzeption zu erarbeiten. Zur Vorstellung der verschiedenen Ideen, wo und wie Grabfelder für Urnenbaumgräber auf dem Altdorfer Friedhof angelegt werden könnten, begrüßte der Vorsitzende die Landschaftsarchitektin Renate Stegmaier vom Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, die die verschiedenen Varianten ausführlich vorstellte.

Die Bestattung der Urnen in Urnenbaumgräbern erfolgt in generell in Urnenhülsen, die allesamt mit der Pflanzung der Bäume angelegt werden. Die Grabstellen werden dabei mit einem verschlossenen Rohr vorbereitet, sodass man bei der Bestattung nicht mehr in den Wurzelraum der Bäume eingreifen muss und die Wurzeln der Bäume nicht beeinträchtigt werden. Als Grabsteine stehen bei der Baumurnenbestattung verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, z.B. in Form von Rasenlegeplatten, die um den Baum angeordnet werden können, als Namensband aus Cortenstahl, das vor dem Baumhain platziert ist, als Gemeinschafts-Namensstelen (halbanonyme Bestattungen) sowie in Form von individuellen Pultsteinen.

Das Büro Hink sieht auf dem Altdorfer Friedhof zwei gute Standorte für Baumurnengräber, bei denen verschiedene Bestattungsformen möglich sind. Deshalb hat das Büro verschiedene Varianten erstellt.

Grabfeld A

Für das südwestlich der Aussegnungshalle gelegene Grabfeld A stellte Frau Stegmaier drei Gestaltungsvarianten vor, die das Anlegen von rund 70 halbanonymen Baumurnengräbern bzw. ca. 50 Urnengräbern mit individuellen Pultsteinen ermöglichen würde. Die Kosten dieser Varianten (Bearbeitung des Geländes, Einbau von Urnenhülsen, Pultsteinen, Cortenstahlelementen, Bänken usw.) sowie der Baumpflanz- und Saatarbeiten würden sich zwischen rund 80.000 € und 95.000 € bewegen.

Grabfeld D

In diesem Grabfeld sind noch einzelne Doppelgräber vorhanden. Das Grabfeld könnte jedoch trotzdem mit 6 Bäumen überstellt werden, ohne in die bestehenden Gräber einzugreifen. Auf den freien Flächen können ca. 60 Urnengräber unter den Bäumen angeordnet werden. An den Grabstellen könnten einzelne Grabplatten vorgesehen werden. Die geschätzten Kosten würden sich auf rund 83.000 € belaufen.

Die Baumgräber in den Grabfeldern könnten in Bauabschnitten umgesetzt werden. Je nach Realisierung der einzelnen Varianten können in diesem Jahr vorbereitende Maßnahmen durch unseren Gemeindebauhof ausgeführt werden. Durch weitere Eigenleistungen des Bauhofes können die veranschlagten Kosten auch erheblich gesenkt werden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde es begrüßt, dass das Thema Urnenbaumgräber nun diskutiert werden könne. Im Rahmen der Aussprache fanden nahezu alle vorgestellten Varianten Fürsprecher. Einig war sich das Gremium jedoch mit einem Gemeinderatsmitglied, das um die Aufarbeitung des Themas gebeten hatte: Man hatte sich eine wesentlich einfachere Lösung vorgestellt. Ähnlich wie auf dem Friedhof in Holzgerlingen, wie in einem Friedwald habe man sich Baumurnengräber um bereits vorhandene Bäume vorgestellt. Kleine Namensschilder, die auf die Verstorbenen hinweisen, reichten aus, um den Ort ausreichend zu kennzeichnen. Altdorf habe ein gutes Angebot auf dem Friedhof – Urnenbestattung und Bestattungen im anonymen Grabfeld oder in den Urnenwänden seien möglich. Ergänzend habe man sich nur noch eine friedwaldähnliche Bestattungsform gewünscht. Die vorgestellten Varianten gingen vom Kostenvolumen her und der vermuteten Nachfrage, weit über das hinaus, was notwendig wäre.

Der Gemeinderat beschloss daher, dass zunächst untersucht werden solle, welche Bestandsbäume sich für das Anlegen von halbanonymen Baumurnengräbern eigenen würden. Diese Bestattungsmöglichkeit soll zudem zeitnah angeboten werden. Die Vorbereitung der Baumurnengräber soll dabei so weit wie möglich vom Bauhofteam durchgeführt werden. Sollte die Nachfrage nach Baumurnenbestattungen größer sein als gedacht, dann könne man als nächsten Schritt eine der vorgeschlagenen Varianten zur Umsetzung ins Auge fassen.

TOP 4: Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses

Für die Zeit vom 27.07.2021 bis 26.07.2025 wurden folgende Mitglieder in den Gutachterausschuss der Gemeinde Altdorf bestellt:

Wolfgang Henne                               ehrenamtlicher Gutachter u. Vorsitzender

Bernhard Henne                               ehrenamtlicher Gutachter u. stellv. Vorsitzender

Eberhard Wörner                               ehrenamtlicher Gutachter

Jonathan Eitel                                   ehrenamtlicher Gutachter

Christoph Zipperer                            stellv. ehrenamtlicher Gutachter

Marco Noller                                       stellv. ehrenamtlicher Gutachter

Ilse Häsler                                           Vertreterin des Finanzamts Böblingen

Mit dem Beitritt der Gemeinde Altdorf zu einem künftigen gemeinsamen Gutachterausschuss der Schönbuchgemeinden mit der Stadt Böblingen wird die Amtszeit des Altdorfer Gutachterausschusses voraussichtlich bereits zum 01.04.2023 enden.

TOP 5: Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 und Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023, Automatisierung der aktualisierten Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt der Gutachterausschuss nach einer Auswertung der Kaufpreissammlung die neuen Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Hierzu gehören Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren (insbesondere für Ein-u Zweifamilienhäuser), Umrechnungskoeffizienten sowie Gebäude- und Ertragsfaktoren. Die nächste Fortschreibung der Altdorfer Bodenrichtwerte erfolgt nach Auswertung der Kaufpreissammlung der Jahre 2019 und 2020 mit Stichtag zum 31.12.2021 bis zum Ende des 2. Quartals 2021 durch den Altdorfer Gutachterausschuss.

In seiner Sitzung am 10.03.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, einem künftigen gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Böblingen mit den Schönbuchgemeinden (GAA BB&SBG) beizutreten. Ab Arbeitsaufnahme zum 01.04.2023 wird diese Aufgabe künftig durch GAA BB&SBG übernommen. Damit dies gelingt und die Altdorfer Daten in den Dienstbetrieb der gemeinsamen Geschäftsstelle aufgenommen werden können, ist eine Anpassung der Altdorfer Bodenrichtwertekarte an die Böblinger Parameter sowie eine Aufbereitung für eine Datenübernahme in das Geoinformationssystem und in BORIS BW (Landesportal zum Abruf von Bodenrichtwerten) notwendig.

Der Zusammenschluss der Schönbuchgemeinden mit der Stadt Böblingen wird vom Büro Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen fachlich betreut. Da die Anpassung der Bodenrichtwerte aller Schönbuchgemeinden durch einen einheitlichen externen Partner sinnvoll ist, wurde von allen Schönbuchgemeinden ein Angebot des Büros Dr. Koch eingeholt.

Künftig werden die Bodenrichtwerte eine neue und wichtige Rolle bei der Ermittlung der Grundsteuer spielen. Am 4. November 2020 hat der Landtag das neue Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer dann nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab und gilt für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.

Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den Einheitswert künftig ersetzt. Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer erfolgt anschließend bei Anwendung der Steuermesszahl: Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent.

Die neue Wertermittlung durch die Finanzbehörden soll auf den Stichtag 01.01.2022 erfolgen und anschließend alle sieben Jahre aktualisiert werden. Eigentümerinnen und Eigentümer werden im Laufe des Jahres 2022 dazu aufgefordert werden, eine Steuerklärung zu ihrem Grundvermögen abzugeben. Für die Grundsteuer B (alle Grundstücke, die nicht zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen) bedeutet dies, dass sie die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert eintragen müssen.

Aufgrund dieser Entwicklung haben sich die Schönbuchgemeinden darauf verständigt, die einheitliche Fortschreibung der Bodenrichtwerte bereits zum Stichtag 01.01.2022 durch das Büro Dr. Koch fortschreiben zu lassen. Dies macht eine weitere kleinere und wenig aufwändigere Fortschreibung der Daten zum 01.01.2023 im Hinblick auf die Übergabe der Daten an die Stadt Böblingen notwendig. Das Angebot des Büros Dr. Koch vom 30.03.2021 hierfür lautet auf 7.220,44 €. Das ursprüngliche Angebot vom 18.09.2020 gilt nun für die Datenermittlung zum Stichtag 01.01.2022.

Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann künftig nicht nur auf der Internetseite der Gemeinde Altdorf unter https://www.altdorf-boeblingen.de/de/wirtschaft-bauen/bodenrichtwerte.php, sondern auch im digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) kostenfrei abgerufen werden. Eine technische Aufbereitung der Daten ist deshalb neben der Fortschreibung ebenfalls notwendig.

Einstimmig vergab der Gemeinderat mit der Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 und der Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 sowie der Automatisierung der aktualisierten Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 zu einer Gesamtangebotssumme von 35.075,96 € das Büro Dr. Koch Immobilienbewertung aus Esslingen.

 

TOP 6: Bausachen Neubau eines Doppelhauses auf Flst. 4459, Hölderlinstraße 31 und 33

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das erforderliche Einvernehmen für die Errichtung eines Doppelhauses auf Flst. 4459, Hölderlinstraße 31 und 33, nachdem die Planung, die der Gemeinderat in der März-Sitzung abgelehnt hatte, geändert bzw. angepasst wurde.

TOP 7: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Geh- und Radweg auf der Südseite der Ortsdurchfahrt

Die Erstellung des Geh- und Radwegs auf der Südseite entlang der L1184 wurde in das LGVFG-RuF-Förderprogramm 2021-25 des Bundes aufgenommen, berichtete Bürgermeister Erwin Heller. Somit besteht die Möglichkeit, bei Gesamtkosten in Höhe von 1,36 Mio. € (förderfähig sind 1,179 Mio. €) Zuwendungen in Höhe von bis zu 1,061 Mio. € zu erhalten.

Bundeswaldprämie

Für die nachhaltige Bewirtschaftung des Altdorfer Gemeindewalds nach dem PEFC-Standard, hat die Gemeinde eine Bundeswaldprämie in Höhe von insgesamt 22.300 € erhalten. PEFC ist die größte Institution zur Sicherstellung und Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft.

Sachstand im Flurbereinigungsverfahren

Für das Arbeitsprogramm der geplanten Flurbereinigung Hildrizhausen/Altdorf erfolgte am 16.02.2021 die Freigabe durch das Ministerium für den ländlichen Raum, sodass Bürgermeister Erwin Heller gemeinsam mit Bürgermeister Matthias Schöck aus Hildrizhausen im März den weiteren Fahrplan für das Verfahren festlegen konnte.

Noch im April werden die örtlichen Landwirte, der NABU und ggf. weitere Behörden und Organisationen nach einem gemeinsamen Vororttermin zur Klärung einzelner Sachverhalte eingeladen. Für Juli 2021 sind öffentliche Aufklärungsversammlungen, getrennt für Hildrizhausen und Altdorf, geplant. Man hoffe, dass dies die Corona-Situation bis dahin zulasse, sagte der Vorsitzende.

Aufstellung von zwei Elektroladestationen und Einführung eines e-Carsharingangebotes durch die Fa. deer GmbH aus Calw

Bürgermeister Erwin Heller stellte das zukunftsträchtige Carsharing-Modell der deer GmbH vor, eines Tochterunternehmens der Calwer Stadtwerke. Ziel des Modells ist es, die Mobilität der Zukunft im ländlichen Raum erlebbar zu machen, um so das Grundbedürfnis nach flexibler Mobilität auch in Gegenden zu bedienen, in denen der ÖPNV weniger stark ausgebaut ist als in größeren Zentren. Aktuell beteiligen sich 110 Kommunen in ganz Baden-Württemberg an diesem Modell. Es sind rund 300 Fahrzeuge im Einsatz. Rund 2.500 Nutzer*innen sind angemeldet.

Für Altdorf ist geplant, zwei öffentliche Parkplätze im Seeweg für die Elektroautos der deer GmbH zu reservieren. Die Gemeinde stellt eine Ladestation für 2 Ladestellen zur Verfügung, die mit Zuschüssen gefördert werden kann.

Auch in den Nachbarkommunen wird dieses Projekt umgesetzt werden. Nutzer eines Carsharing-Autos registrieren sich kostenlos und können das Auto dann zu günstigen Tarifen nutzen.