TOP 1: Beitritt des AZV Klärwerk Würmursprung zum Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen

Der Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen (kbb) habe in den vergangenen Jahren große Schlagzeilen als innovatives Projekt zur Klärschlammverwertung incl. Phosphorrückgewinnung gemacht, berichtete Bürgermeister Erwin Heller einleitend. Durch eine Koppelung von Restmüllverbrennung und Klärschlammverwertung würden Synergieeffekte entstehen und neue Umwelt-Teilprojekte möglich, die eine nachhaltige und klimaschützende Nutzung von Abfällen und Klärschlamm im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ermögliche.

Die Entsorgung der bei der kommunalen Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlämme unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung). Seit 03.10.2017 ist die Neuordnung der Klärschlammverordnung in Kraft. Mit dieser Neufassung verbietet der Gesetzgeber aus Vorsorgegründen die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, z.B. als Dünger. Auf diese Weise soll die Einbringung von giftigen und/oder belastenden Stoffen (z.B. Nitraten) und Mikroplastik in die Böden und damit in die Nahrungskette nachhaltig vermieden werden.

Mit der Neufassung der Klärschlammverordnung werden die Betreiber größerer Kläranlagen je nach Größenklasse ab den Jahren 2029 bzw. 2032 darüber hinaus zur Rückgewinnung des Phosphors aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen verpflichtet. Ausnahmen gibt es lediglich für kleinere Kläranlagen, die zudem eng gesetzte Mindestmengen an Phosphorrückständen im Klärschlamm unterschreiten und nachvollziehbar darlegen können, keinen geeigneteren Verwertungsweg gefunden zu haben.

Umweltschutzgründe allein waren für diese Verpflichtung nicht ausschlaggebend. Phosphor ist einer der weltweit wichtigsten Rohstoffe überhaupt. Er muss aus begrenzten Lagerstätten, die zudem vornehmlich in Schwellenländern liegen, bergmännisch abgebaut werden. Es gilt der Leitsatz: Ohne Phosphor kann der Mensch nicht leben.

Mit dem Wegfall der Möglichkeit zur Ausbringung des Klärschlamms und der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung geht eine Verringerung der Entsorgungswege einher. Dies erhöht die Nachfrage nach Mitverbrennung und Monoverbrennung von Klärschlamm, wodurch die Entsorgungskosten bereits jetzt steigen. Lagen die Entsorgungskosten in Baden-Württemberg bis 2016 noch bei ca. 65 bis 90 € je Tonne (brutto), so sind sie inzwischen auf ca. 110 bis 140 € je Tonne (brutto) gestiegen. Ausschreibungsergebnisse zeigen zudem, dass im Bereich der Klärschlammentsorgung kein großer Wettbewerb mehr stattfindet.

Bis zum Jahr 2012 hatte der Abwasserzweckverband Altdorf / Hildrizhausen den gesamten Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Zum Teil wurde der Klärschlamm auch gepresst und mit  einem Wassergehalt von 25-30 % zur landbaulichen Verwertung zumeist in die neuen Bundesländer transportiert.

Im Zuge des Neubaus einer Klärschlammtrocknungsanlage in Gärtringen vom dortigen AZV Hagegarten ergab sich dann eine neue interkommunale Lösung zur Trocknung und Entsorgung des Klärschlammes. Dort wurde nämlich eine Trocknungsanlage unter der Verwendung der Abwärme des benachbarten Unternehmens Nordfrost gebaut. Hierbei wurde den Nachbarkommunen die Möglichkeit einer Klärschlammanlieferung mit einer Laufzeit von 20 Jahren angeboten, von der der AZV Klärwerk Würmursprung Gebrauch gemacht hat. Die Trocknung vor Ort arbeitet wirtschaftlich, nachdem nahezu 2/3 der Kosten stabil auf 20 Jahre ausgelegt sind (Wärmepreis und Abschreibung mit kalk. Zins) kommt es nur beim restlichen 1/3 der Kostenparameter zu Schwankungen wie Personal, Strom, Verbrauchs- und Entsorgungskosten. Kurze Entsorgungswege und die Lösung der Thematik vor Ort sprachen für diese interkommunale Lösung, als Alternative zum Transport von Nassschlamm quer durch die Republik für Auffüllungen in die Halden des Braunkohletagebaus.

Im Ergebnis ist der Unterschied bei der Verbrennung für den Stoffkreislauf und damit für die Umwelt erheblich positiver, weil einerseits Schadstoffe zerstört (Medikamente, Mikroplastik, etc.) oder aus dem Kreislauf entfernt werden (Schwermetalle) und andererseits der Einsatz primärer Energieträger durch die Erzeugung von Wärme und Strom aus dem Verbrennungsprozess des Klärschlamms substituieren wird (z.B. Nutzung als Fernwärme).

Mit Ausblick auf die rechtliche Entwicklung wurde im Jahr 2016 eine Machbarkeitsstudie für eine Klärschlammverbrennungsanlage am Standort des Restmüllheizkraftwerks in Böblingen vorgestellt. In enger Zusammenarbeit zwischen Betreibern und dem Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen wurde für das Projekt Klärschlammverwertung Böblingen eine interkommunale Lösung erarbeitet, die durch ihre Struktur für alle Beteiligten kaum Risiken aber sehr viele Chancen birgt. Das enorme Synergiepotential am Standort macht dieses Projekt, insbesondere anderen vergleichbaren Projekten gegenüber, wirtschaftlich und politisch überlegen. Die Organisation in Form eines Zweckverbands verspricht dabei neben der langfristigen Entsorgungssicherheit auch eine faire Preisbildung im Sinne der Mitglieder.

Warum hatte die Gemeinde Altdorf dieses Projekt zunächst nicht näher ins Auge gefasst? Im Zuge des Neubaus einer Klärschlammtrocknungsanlage in Gärtringen vom dortigen Abwasserzweckverbands (AZV) Hagegarten ergab sich 2012 eine neue interkommunale Lösung zur Trocknung und Entsorgung des Klärschlammes. Der mit Hildrizhausen gemeinsam betriebene Abwasserzweckverband Klärwerk Würmursprung war mit dem AZV Hagegarten einen 20-jährigen Klärschlammliefervertrag eingegangen, um die Klärschlämme aus dem gemeinsamen Klärwerk relativ preisgünstig für rund 81 €/t zu entsorgen.

Das Konzept des kbb sah zunächst vor, dass die beitretenden Kommunen auch Investitionskostenanteile übernehmen sollten. Aufgrund der bereits bestehenden, für 20 Jahre festgeschriebenen preisgünstigen Entsorgungsmöglichkeit beim AZV Hagegarten wollte man diese zusätzlichen Kosten vermeiden.

Zwischenzeitlich haben sich jedoch die Voraussetzungen für einen Einstieg in die Klärschlammbehandlung durch den ZV kbb verändert. Dieser ist dem Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (ZV RBB) beigetreten und hat seine Aufgaben auf diesen übertragen. Dadurch entsteht ein rechtliches Konstrukt, das einen Beitritt interessierter Kreisgemeinden und deren Zweckverbände ermöglicht, ohne dass Investitionskostenanteile übernommen werden müssen. Über einen Beitritt zum ZV kbb und die Zahlung eines dreistelligen jährlichen Verwaltungskostenbeitrags könnte sich der AZV Klärwerk Würmursprung bereits jetzt eine künftige, umweltfreundliche und kostengünstige Klärschlammentsorgung sowie Phosphorrückgewinnung sichern, bis die bestehende Trocknungsanlage des AZV Hagegarten vollständig im Jahr 2034 abgeschrieben ist und außer Betrieb genommen wird.

Zur Vertiefung der Informationen über den ZV rbb und für Fragen aus der Mitte des Gemeinderats begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Herrn Dr. Frank Schumacher, Geschäftsführer des RBB. Dieser hob in seinem Sachvortrag nochmals hervor, dass der ZV kbb im Gegensatz zu privaten Anbieter, ohne Profitabsicht arbeite. Alleine die Aufgabenerfüllung für die kommunale Familie stünde im Vordergrund. Nachdem Dr. Schumacher auf wenige Detailfragen einging, fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, den Beitritt des AZV Klärwerk Würmursprung zum Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen (ZV kbb) zu empfehlen. Der endgültige Beitritt erfolgt dann durch den Beschluss der Verbandsversammlung des AZV Klärwerk Würmursprung, voraussichtlich am 24.03.2021.

TOP 2: Kommunale Jugendarbeit der Gemeinde Altdorf Jahresberichte 2019 und 2020 des Jugendreferats mit Ausblick auf das Jahr 2021

Nunmehr im 5. Jahr engagiert sich Jugendreferent Harry Sommer im Jugendreferat der Gemeinde Altdorf mit einem Deputat von 50 %. In Kooperation mit vielen Altdorfer Vereinen, den Kindertagesstätten und der Schule hat Herr Sommer in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl von Veranstaltungen und Projekten initiiert und gemeinsam mit zahlreichen Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die angebotenen Veranstaltungen waren sehr gut besucht und von den Teilnehmenden durchweg positiv beurteilt. Coronabedingt ist es im vergangenen Jahr nicht gelungen, den Jahresbericht für das Jahr 2019 vorzustellen, sodass Herr Sommer die Jahresberichte für 2019 und 2020 sowie einen Ausblick auf die Aktivitäten des Jugendreferats für das Jahr 2021 in der Sitzung vorstellte.

Gelebte Demokratie in Form von Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen in Belangen, die sie betreffen, das sei ein Grundgedanke, der ihn leiten würde, betonte der Jugendreferent. Beispielhaft nannte er hierfür die gemeinsam mit Bürgermeister Erwin Heller durchgeführte Befragung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Grundschule und eine damit verbundene Abfrage, welche Attraktionen sie sich für den neu zu gestaltenden Spielplatz im Seeweg wünschen. Die Erfahrung, wie ihre Gedanken und Ideen umgesetzt würden, müssten Kinder und Jugendliche direkt erleben, um sich von Anfang an in Demokratie zu üben.

Einige wenige Aktionen und Projekte aus den Jahren 2019 und 2020 hob er besonders hervor und ging unter anderem auf die nachhaltige Umweltaktion „Ein Stück am Tag“, auf den gemeinsam mit Jugendlichen gebauten Dirt-Park in den Seewiesen sowie auf die online-Trickwerkstatt ein. 2020 sei aufgrund der Corona-Regeln ein besonders Jahr gewesen, das leider nur ein reduziertes Sommerferienprogramm zugelassen habe, führte Harry Sommer aus.

Im neuen Jahr habe als gemeinsame Aktion der Waldhaus gGmbH eine Informationsaktion zur Landtagswahl für Erstwähler*innen stattgefunden, die mit einem persönlich adressierten Brief vielen Informationen rund um den Wahlvorgang zur Verfügung gestellt bekamen. Und die Planungen für das nahende Osterferienprogramm liefen schon auf Hochtouren, berichtete der Jugendreferent. Im Herbst gebe es wieder das bewährte Format „Kultur macht stark“ in den Herbstferien und der Mitmachzirkus Bingo ist auch wieder an Bord. Auch auf einen schönen Open-Air-Kinoabend am 14. August dürfen sich die Altdorfer*innen jetzt schon freuen.

Wenn es die Corona-Situation zulässt, will das Jugendreferat eine schriftliche Jugendbefragung für die Altersgruppe der 10 bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen durchführen und die Auswertung der Befragung im Rahmen eines Jugendforums vorstellen. In Hildrizhausen haben sich auf diese Weise mehrere thematische Arbeitskreise gebildet. Für ihn ließen sich daraus passgenaue Angebote entwickeln, erläuterte Harry Sommer.

Bürgermeister Erwin Heller ergänzte, man wolle in diesem Jahr noch eine Bewegungslandschaft outdoor-Fitnessangebote in den Seewiesen realisieren, die für alle Generationen sowie für bewegungseingeschränkte Personen geeignet sei. Zuschüsse hierfür habe die Gemeinde bereits erhalten.

Nach einer interessanten Bildershow, die die Aktionen des Jugendreferats noch einmal greifbar machten, nahm das Gemeinderatsgremium seine Berichte interessiert zur Kenntnis.

TOP 3: Wasserentnahme am Brunnen "Wolfsgrube", Künftige Entnahmeregelungen

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte einführend daran, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2020 das Thema bereits beraten und beschlossen habe, die Jahresgebühren für die Wasserentnahme am Brunnen „Wolfsgrube“ von 10 € auf 20 € zu erhöhen. Hintergrund war eine neue wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts Böblingen, die nunmehr nur noch die Entnahme für die außerörtliche Nutzung des Wassers für landwirtschaftliche und für kleingärtnerische Zwecke vorsah.

Bereits bei der Beratung kam auch die Frage auf, ob Zisternenbesitzer dadurch Vorteile bei der Abwassergebühr erlangen könnten und ob es unangemeldete Nutzer gäbe, die dort Wasser holen. Dies hat im Nachgang zu vielen Fragen, sowohl bei den Nutzern, als auch bei der Bevölkerung geführt.

Daraufhin habe die Verwaltung die künftige Nutzung mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen und eine neue Handlungs- und Verfahrensweise erarbeitet, berichtete der Vorsitzende.

Man habe sich auf folgende Grundsätze verständigt:

  1. Der Gemeinde und dem Wasserwirtschaftsamt ist eine „Notwasserversorgung“ wichtig. Deshalb sollte die Wolfsgrubenquelle auch weiterhin genutzt werden, damit sie nicht versiegt. Sie hat jedoch keine Trinkwasserqualität. Dies bedeutet, dass das Wasser nur im Notfall, wenn die Wasserversorgung ausfällt, als Brauchwasser oder gut abgekocht als Trinkwasser, genutzt werden kann.
  2. In den vergangenen trockenen Sommern ist die landesweite Versorgung mit Trinkwasser beinahe an ihre Grenzen gestoßen. Das Bodenseewasser wurde knapp und auch die Eigenwasserversorgung der Nachbargemeinde Hildrizhausen kam an ihre Grenzen. Deshalb ist es zu begrüßen, wenn Trinkwasser gespart wird und Gärten und landwirtschaftliche Anpflanzungen mit dem Wasser der Wolfsgrube gegossen werden.

Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der relativ geringen Entnahmemengen, wird das Landratsamt auf Antrag die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser für die innerörtliche und außerörtliche Bewässerung von gärtnerischen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen erweitern.

  1. Zisternen
    In den 90iger Jahren wurde landesweit sehr für den Bau von Zisternen geworben. Diese dienen der Retention und entlasten das Altdorfer Kanalnetz. Insofern wird wie bisher, so auch künftig, die Befüllung von Zisternen mit Wolfsgrubenwasser erlaubt. Diese Zisternen müssen aber bei der Gemeindeverwaltung angemeldet sein. Die angemeldeten Zisternen haben auch keinen Vorteil bei der Abwassergebühr, denn sie werden dort entweder pauschal veranlagt oder falls eine Wasseruhr eingebaut ist, über deren Zählerstand abgerechnet.

Anschließend stellte Kämmerer Yannik Schneider drei Fallbeispielen vor. Diese bestätigten nochmals, dass sich Besitzer von privaten Zisternen keinen finanziellen Vorteil bei der Abwassergebühr verschaffen, wenn sie das Wolfsgrubenwasser als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung nutzen.

Dass die Nutzungsbedingungen zugunsten der Altdorferinnen und Altdorfer nun erweitert werden, wurde von vielen Gemeinderatsmitgliedern begrüßt. Ein Gemeinderat gab zu bedenken, dass man bei der Einhaltung der Regeln auf die Ehrlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer angewiesen sei. Es müsse aber auch klar und transparent festgelegt werden, dass bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen die Regeln, also z.B. wenn der Schüssel für die Wasserentnahmestelle unbefugt weitergegeben werde, mit Konsequenzen (Entzug des Schlüssels und finanzieller Ausgleich) gerechnet werden müsse.

Bei einer Enthaltung wurde die Verwaltung beauftragt, beim Landratsamt auf eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis hinzuwirken. Künftig soll damit eine Wasserentnahme zur inner- und außerörtlichen Nutzung für landwirtschaftliche und gärtnerische Zwecke zulässig sein. Die Nutzung des Wassers für Zisternen soll zugelassen werden. Die Verwaltung wird diese neuen Spielregeln, sobald die neue wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, nochmals an alle Nutzer verschicken.

 

TOP 4: TOP 4 und 5 – Kinderbetreuungsangelegenheiten Verzicht auf die Erhebung des Elternbeitrags für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Kernzeitbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021

Nachdem der Betrieb der Kindertageseinrichtungen ebenso wie der Betrieb der Kernzeitbetreuung in der Zeit vom 16.12.2021 bis 22.02.2021 für den Regelbetrieb geschlossen waren, hat die Verwaltung zur Entlastung der Eltern in den Monaten Januar und Februar 2021 die Elternbeiträge, vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung durch den Gemeinderat, nicht eingezogen. Diese Handhabung wurde vom Gemeindetag empfohlen. Die Eltern wurden darüber in einem ausführlichen Schreiben informiert.

Wer trägt die Kosten für den laufenden Betrieb, wenn die Kinder das Betreuungsangebot nicht wahrnehmen können? Die kommunalen Trägerverbände haben sich mit dieser Frage an die Landesregierung gewandt. Ende Januar 2021 wurde den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtung eine Kostenerstattung durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von 80 % der Kosten vorläufig zugesagt. Seit Ende Februar liegt jetzt auch ein Einigungspapier hierzu vor, in dem geregelt ist, wie der Landeszuschuss für ausgefallene Elterngebühren in Höhe von insgesamt 46 Mio. € verteilt und ausbezahlt wird. Dies steht unter der Prämisse, dass die Träger auf eine Erhebung verzichtet haben.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den Kindergärten und in der Kernzeit für die Monate Januar und Februar 2021 zu verzichten.

Kindertageseinrichtungen: Erhebung eines Elternbeitrags für die Notbetreuung

Während der angeordneten Corona-Schließzeit wurde in den Kindertageseinrichtungen eine Notbetreuung für Kinder angeboten, deren Eltern die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllten (beide Eltern berufstätig und am Arbeitsplatz oder im Homeoffice unabkömmlich, Alleinerziehende oder bei einer drohenden Gefährdung des Kindswohls). Für die in Anspruch genommene Notbetreuung für Kindergarten- und Krippenkinder in der Zeit vom 16.12.2020 bis 21.02.2021 werden, wie im Frühjahrslockdown, folgende Elternbeiträge erhoben:

1. Kind in der Familie         1,00 €/Betreuungsstunde

2. Kind in der Familie         0,75 €/Betreuungsstunde

3. Kind in der Familie         0,50 €/Betreuungsstunde

4. Kind in der Familie         0,25 €/Betreuungsstunde

Kernzeitbetreuung: pauschale Wochengebühr im März, Erhebung eines Betreuungsentgelts für die Notbetreuung in der Zeit vom 22.02.2021 bis 31.03.2021

Ab der Wiederöffnung des Betreuungsbetriebs bis zu den Osterferien Anfang April, werden die Eltern nur eine „reduzierte Regelbetreuung“ an den Präsenztagen ihrer Kinder in Anspruch nehmen können. Eine stundenweise Abrechnung oder eine Halbierung der Regelgebühr lässt sich nur über eine aufwändige und kostenpflichtige Änderung in unserem Verwaltungsprogramm NH-Kita lösen. Für die Inanspruchnahme der Regelbetreuung in der Kernzeit im Monat März 2021 wird deshalb eine pauschale Wochengebühr in Höhe von 12,50 € je Kind erhoben.

Um den Wechselunterricht in Präsenz in geteilten Klassen und die Betreuung des Fernunterrichts optimal zu organisieren, ist das gesamte Lehrerpersonal im Einsatz. Damit die Betreuung der Kinder gewährleistet ist, die im Fernunterricht zu Hause wären, wird die Notbetreuung seit 22.02.2021 während der Schulzeit (Mo-Fr von 08.30 bis 12.15 Uhr) von den Mitarbeiterinnen der Kernzeit übernommen. Dieses freiwillige Angebot der Gemeinde macht es möglich, dass der Präsenzunterricht mit einem höheren Stundenangebot durchgeführt werden kann als an anderen Grundschulen. Die Resonanz aus der Elternschaft dazu war positiv.

Bürgermeister Erwin Heller gab den Dank und das Lob der Schulleitung sowie der Elternbeiratsvorsitzenden für diese pragmatische und sehr gute Lösung der Grundschulbetreuung gerne an das Gremium weiter.

Die Notbetreuung wird aktuell von 8 Kindern der Gruppe A und von 5 Kindern der Gruppe B in Anspruch genommen.

Für dieses zusätzliche Angebot der Kernzeitbetreuung wird ein Elternentgelt (Notbetreuungsgebühr), ähnlich wie beim ersten Frühjahres-Lockdown, mit einer Pauschale in Höhe von 12,50 € je Woche und Kind erhoben.

 

TOP 5: Bausachen: Neubau eines Doppelhauses auf Flst. 4459, Hölderlinstraße 31 und 33

Auf Flst. 4459, Hölderlinstraße 31 und 33 soll eine Baulücke geschlossen werden. Geplant ist der Bau eines Doppelhauses mit zwei Garagen. Nach einer ersten Prüfung der Unterlagen hat die Baurechtsbehörde einige Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften festgestellt. Die nördliche Doppelhaushälfte überschreitet die Baugrenze mit dem Hausgrund um 1,2 m. An der schmalsten Stelle beträgt der Abstand zur Grundstücksgrenze weniger als 2,0 m und die nördlich Garage ist ohne Abstand zur Grundstücksgrenze und zum angrenzenden öffentlichen Weg geplant. Die Dachaufbauten auf der Ostseite widersprechen den örtlichen Bauvorschriften bezgl. der Höhe und Breite der Gauben sowie des Abstands der Gauben zur Traufe und die zulässige Traufhöhe von 6,5 m wird an der Westseite teilweise um 1,5 m überschritten.

Von Seiten des Baurechtsamts wurde angeregt, die nördliche Garage mindestens 0,5 m von der Grundstücksgrenze abzurücken, denn der öffentliche Weg ist schmal. Eine Grenzbebauung könnte zu einer Beeinträchtigung des Verkehrs führen. Aus Sicht der Verwaltung ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass das geplante Bauvorhaben zur Schaffung von neuem Wohnraum beiträgt. Dies kommt dem Ziel der Gemeinde, innerörtliche Flächen zur Schaffung von Wohnraum verdichtet zu bebauen, entgegen. Während die Abweichungen von den gestalterischen Vorgaben noch vertretbar sind, berührt die Überschreitung des Baufensters mit der nördlichen Doppelhaushälfte den Gestaltungsgedanken des Bebauungsplanes. Der Architekt hatte im Vorfeld bereits einen Entwurf vorgelegt, bei dem die Garage von der Grundstücksgrenze abgerückt und die beiden Häuser entsprechend etwas schmaler geplant waren.

Das Gremium begrüßte einhellig, dass hier die Baulücke geschlossen werden soll. Über das Maß der Nutzung waren die Sichtweisen jedoch unterschiedlich. Während ein Gemeinderatsmitglied der Auffassung war, der Bebauungsplan „Altdorf- Ost 1. Änderung“ sei an dieser Stelle handwerklich schlecht und man müsse deshalb das Vorhaben großzügig genehmigen, gab es auch Stellungnahmen, die Planung würde zu viele Abweichungen beinhalten. Insbesondere dass das Hauptgebäude das Baufenster nördlich weit überschreite, wurde kritisiert. Ein Gemeinderat stellte fest, dass der Gemeinderat bisher nur sehr selten bereit gewesen sei, Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften für Dachaufbauten zuzulassen. Manch ein Bauherr hätte sich in der Vergangenheit seinen Dachaufbau ebenfalls anders gewünscht, sich jedoch dann an die geltenden Regeln halten müssen. Ein großzügiges Hinwegsehen über die hier geplanten Abweichungen sei deshalb unverständlich.

Schließlich versagte der Gemeinderat das erforderliche Einvernehmen für die vorliegende Planung. Für eine geänderte Planung, bei der das Doppelhaus mit seiner Grundfläche das nördliche Baufenster um max. 0,5 m überschreitet und die nördliche Garage einen Abstand von mindestens 0,5 m von der Grundstücksgrenze einhält, wurde das Einvernehmen hingegen in Aussicht gestellt.

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Städtebauzuschuss für das Kinderhaus Buchenweg

Bürgermeister Erwin Heller gab erfreut bekannt, dass die Gemeinde für den Neubau und die Sanierung des Kinderhauses Buchenweg eine weitere Städtebauförderzuschusszusage  in Höhe von 112.400 € erhalten habe. Damit sind nun Städtebaufördermittel von insgesamt 620.000 € für diese Maßnahme bewilligt.

Halbseitige Sperrung der Ortsdurchfahrt in den Osterferien

Das Bauvorhaben am Kanzleihof bekommt einen Kanalanschluss. Zu diesem Zweck muss die Ortsdurchfahrt in den Osterferien halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr in Richtung Hildrizhausen kann ungehindert durchfahren. Aus Hildrizhausen kommende Verkehrsteilnehmer werden über die Bachstraße und die Obere Straße umgeleitet. Weil die Ortsdurchfahrt Hildrizhausen zeitgleich eine neue Deckschicht erhält und ebenfalls gesperrt sein wird, könnte sich das umgeleitete Verkehrsaufkommen in Grenzen halten.