Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die interessierten Zuhörer, die Vertreter der Presse und die Gemeinderatsmitglieder.

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde zu Beginn des neuen Jahres wurde von einem Mitbürger genutzt. Er trug vor, dass die Parksituation in der Taubenstraße problematisch sei. Wenn dort geparkt werde, müsse der Verkehr in den angrenzenden Acker ausweichen. Deshalb frage er sich, was die Gemeinde tun wolle. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass die Falschparker zunächst ein freundliches Schreiben mit dem Hinweis erhalten hätten, dass ein Parken in der Taubenstraße gesetzlich verboten sei, weil dort die erforderliche Restfahrbahnbreite von mindestens 2,5 m nicht mehr gegeben sei. Die Taubenstraße sei zu schmal, gleichwohl habe man aber mit dem steigenden Parkdruck im dortigen Gebiet in der Vergangenheit manchen Parkverstoß geduldet. Weil die Verstöße allerdings zugenommen hätten und die Situation mit dem Ausweichen auf den Acker unbefriedigend sei, habe man zum Jahresende hin mit regelmäßigen Kontrollen begonnen. Dies werde künftig weitergeführt. Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde sei das Anordnen eines Parkverbotes in der Taubenstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich, weil sich das Verbot bereits aus dem Gesetz und den engen Straßenverhältnissen ergeben würde. Ob es möglich ist, mit einer Zickzack-Linie den Parkverbotsbereich, insbesondere auch in den Kurven, zu markieren, das wird die Verwaltung noch prüfen.

TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 Einbringung des Haushaltsentwurfs

Für Bürgermeister Erwin Heller war der Haushalt für das Jahr 2020 der 16. Gemeindehaushalt, den er dem Gemeinderat präsentieren konnte und immerhin bereits der zweite doppische Haushalt in der Systematik des Neuen Kommunalen Haushalts- und Kassenrechts (NHKR).

Anstelle der bisherigen reinen Einnahmen- und Ausgabenplanung wird in einem Ergebnishaushalt mit Aufwendungen und Erträgen und im Finanzhaushalt mit Einzahlungen und Auszahlungen gearbeitet. „Ziel der doppischen Buchführung ist unumwunden, dass die Kommune aus eigener Kraft ihre Abschreibungsbeträge erwirtschaftet. Ein gewaltiger Anspruch, den die meisten Gemeinden nicht erfüllen können. So war es auch für die Verwaltung wieder sehr spannend, ob dieser Kraftakt geschafft werden kann. Doch tatsächlich ist es wieder gelungen, den Ressourcenverbrauch, also die Abschreibungen für die gesamte Infrastruktur der Gemeinde in den nächsten zu Jahren erwirtschaften.

Zu Beginn seiner Haushaltsrede ging Bürgermeister Erwin Heller auf die gesamtwirtschaftliche Situation ein.

„Zunehmende Verunsicherung“ - so betitelt die IHK ihren Konjunkturbericht zum Herbst 2019. Nach Jahren des Wachstums schwächt sich nun die Konjunktur spürbar ab. Zwar gibt es Branchen, in denen keine Zeichen einer konjunkturellen Abkühlung erkennbar sind. Aber vor allem bei den Automobilzulieferern und im Maschinenbau ist ein deutlicher Auftragsrückgang zu verzeichnen. Auch wenn man sicherlich noch nicht von einem Einbruch sprechen kann, so hat die gute Konjunktion sicherlich eine „Delle“ bekommen. Angesichts solcher Eintrübungen ist es deshalb ratsam, die mittelfristigen Planungen vorsichtig anzugehen.

Die Steuerschätzungen vom Mai und November 2019 haben die Prognosen jeweils nach unten korrigiert. Allerdings steigen die Gesamtsteuereinahmen immer noch, jedoch nicht mehr so stark.

Aber auch die gute Lage in den öffentlichen Haushalten kann sich schnell wieder ändern. Deshalb hat Altdorf in den vergangenen Jahren stetig Schulden abgebaut und die Haushalte vorsichtig geplant.

„Altdorf selbst steht gut da. Denn seit 14 Jahren haben wir (mit Ausnahme des Zweckverbandes Klärwerk Würmursprung) keine neuen Schulden aufgenommen und die bestehenden regelmäßig getilgt. Darüber hinaus haben wir gerade in den letzten Jahren große Investitionen getätigt und unser Vermögen vermehrt.“, fasste Bürgermeister Erwin Heller die finanzpolitische Strategie der Gemeinde zusammen.

Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2023 zeigt, dass aus der laufenden Verwaltungstätigkeit jeweils ein Zahlungsüberschuss erwirtschaftet wird, der mit der mit der früheren Zuführung an den Vermögenshaushalt vergleichbar ist. Er beläuft sich zwischen 980.000 € und 1.112.000 €. Und so konnte Bürgermeister Erwin Heller seine Haushaltsrede dieses Jahr mit 3 guten Nachrichten beginnen:

  • Wir erreichen 2020 noch ein positives ordentliches Ergebnis.
  • Wir planen 2020 keine Steuererhöhungen!
  • Wir erreichen in den Jahren 2020 – 2023 jeweils Zahlungsmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit.

Nach einem kurzen Ausblick auf den Abschluss des Haushaltsjahres 2019 wand er sich dem Haushaltsjahr 2020 zu.

  1. Ergebnishaushalt

Die ordentlichen Erträge belaufen sich auf 11.301.494 € und die ordentlichen Aufwendungen auf 11.291.129 €, so dass wir mit einem ordentlichen Ergebnis (Ressourcenüberschuss von 10.365 € abschließen werden, d. h. die Gemeinde kann alle Abschreibungen erwirtschaften.

Der größte Posten der Erträge ist weiterhin der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer mit 3.932.470 € (ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 15.705 €). Ein weiterer großer Posten sind die Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft, die Im Jahr 2020 voraussichtlich 2.031.790 € betragen werden. Für die Kinderbetreuung erwartet die Finanzverwaltung für die Überdreijährigen 448.620 € (+ 103.358 €) und für die vier Kleinkindkrippen 438.051 € vom Land. An Erträgen aus den Grundsteuern wurden 661.500 € und für die Gewerbesteuer vorsichtige
560.000 € veranschlagt.

Wenig überraschend ist es, dass auf der Aufwendungsseite des „Dienstleistungsunternehmens Gemeinde Altdorf“ die Personalaufwendungen mit 3.769.769 € (im Vorjahr 3.539.309 €) die größte Einzelposition darstellen. Hiervon sind 64 %, nämlich rund 2,397 Mio €, dem Bereich Kinderbetreuung geschuldet. An zweiter Stelle der Aufwendungen steht die Kreisumlage mit 1.953.977 €.

Um die Mindestliquidität in Höhe von 191.882 € nicht zu gefährden, wurde im Haushaltsjahr 2020 außerdem eine Kreditaufnahme in Höhe von voraussichtlich 780.000 € eingeplant, um alle notwendigen Investitionen umsetzen zu können.

Die letzte Kreditaufnahme liegt 14 Jahre zurück. Seitdem wurde der Schuldenberg konsequent getilgt, so dass der Schuldenstand der Gemeinde momentan 1.056.880 € beträgt. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von nur noch 226,65 € und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden, der 402 €/Kopf beträgt. Sollte die eingeplanten Kreditaufnahme von 780.000 € notwendig werden, wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf voraussichtlich 368,35 € erhöhen. Allerdings hofft der Schultes, dass die Gemeinde diese eingeplante Kreditaufnahme nicht oder wenigstens nicht in dieser Höhe benötigen wird.

Mit den so gut aufgestellten Finanzen lassen sich im Jahr 2020 einige große Maßnahmen und Investitionen umsetzen. So informierte Bürgermeister Erwin Heller  über die wichtigsten Zukunftsaufgaben der Gemeinde:

  • Um für künftige Naturereignisse gerüstet zu sein, wird eine Starkregengefahrenkarte ausgearbeitet sowie eine Flussgebietsuntersuchung durchgeführt. In diesem Zuge soll auch die Bevölkerung im Rahmen von offenen Workshops miteingebunden und für Maßnahmen des Eigenschutzes sensibilisiert werden.
  • Das zwischenzeitlich 19 Jahre alte Bauhoffahrzeug, der Lindner hat einen Getriebeschaden, dessen Reparatur sich nicht mehr lohnt. Damit der Bauhof weiterhin ausreichend mit Fahrzeugen, insbesondere für den Winterdienst, ausgestattet ist, muss ein neues Fahrzeug angeschafft werden.
  • Für den Radweg entlang der OD sind Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € eingeplant.
  • Eine bedeutende Investition der nächsten Jahre ist die Sanierung unseres Rathauses. Dieses 1951 eingeweihte Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, muss sowohl in energetischer Hinsicht als auch hinsichtlich der Installationen dringend ertüchtigt werden. Durch den Einbau eines Aufzuges soll das Rathaus barrierefrei werden. Und für die Belegschaft, die ebenso wie die zahlreichen Verwaltungsaufgaben wächst, werden weitere Büroflächen benötigt.
  • Der Feuerwehrbedarfsplan hat aufgezeigt, dass Einsatzabteilung dringend weitere Umkleide- und Sanitärräume benötigt. Und auch das 34 Jahre altes
    LF 8 soll durch einen sog. Gerätewagen Logistik GLW ersetzt werden. Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um ein Logistikfahrzeug mit fester Beladung, die immer auf dem Fahrzeug vorgehalten wird sowie einer flexiblen Beladung, die im hinteren Aufbau eingestellt wird. Die flexible Beladung wird auf Rollcontainern innerhalb des Feuerwehrhauses gelagert. Je nach Einsatzszenario wird dann die flexible Beladung vom Feuerwehrhaus auf das Fahrzeug geladen. Da dieses neue Allrad-Fahrzeug höher ist als die bisherigen Feuerwehrfahrzeuge, reicht die Durchfahrtshöhe des Feuerwehrgerätehauses nicht aus. Dieses soll deshalb im Osten um eine Fahrzeugbox und im Norden mit Sanitärräumen erweitert werden.
  • Die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber ist weiterhin eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Dieses Jahr müssen voraussichtlich
    18 Flüchtlinge neu aufgenommen werden. Sofern dies nicht, wie bisher, in eigenen oder angemieteten Wohnungen möglich ist, muss im Notfall ein Wohncontainer gekauft oder angemietet werden. Möglicherweise wird auch eine bauliche Tätigkeit notwendig.
  • Die größte Baumaßnahme dieses und im nächsten Jahr ist die Sanierung des Kinderhauses Buchenweg. Das 48 Jahre alte Gebäude ist aufgrund verschiedener erfolgter Renovierungen insgesamt noch gut im Schuss. Allerdings müssen die Elektrospeicherheizung, der Estrich samt den Fußböden erneuert werden. Außerdem fehlt eine adäquate Küche, um die Essensversorgung der Kinder sicher zu stellen. Zudem sind zusätzliche Sanitär- und Personalräume dringend notwendig. Geplant ist es, das Krippengebäude abzubrechen und durch einen Neubau, der an den Kindergarten angebaut wird, zu ersetzen. Dort werden wieder die Krippengruppe, eine zusätzliche neue Krippengruppe und die die notwendigen Neben- und Personalräume untergebracht. Sobald das neue Gebäude fertig ist, wird dann das alte Kindergartengebäude saniert werden.
  • Die Gemeinde beteiligt aufgrund vertraglicher Verpflichtungen an den Sanierungskosten für den Kirchturm der ev. Kirchengemeinde.
  • Die NetzeBW erweitert ihr Gasnetz dieses Jahr in der Ringstraße, im Furtweg und in der Lerchenstraße und verlegt die Stromversorgung dort unterirdisch. Um Synergien zu nutzen, tauscht die Gemeinde im Aufgrabungsgebiet der NetzeBW die sanierungsbedürftige Wasserleitung aus.
  • Als weitere Komplettsanierungsmaßnahme im Bereich des Tiefbaus wurden der Riedwiesenweg und ein Teil der Laienstraße ins Auge gefasst. Diese liegen im Sanierungsgebiet, so dass die Straßenbaumaßnahme dort förderfähig ist. Dieses Jahr soll die Entwurfsplanung beauftragt werden.
  • Die Feldwege Panoramaweg, Talweg und Krebenweg sollen dieses Jahr ertüchtigt werden.
  • Im Zuge der Tiefbaumaßnahme „Seeweg“ musste der Spielplatz „Seewiesen“ wegen des dort verlegten Regenwasserkanals und der Baustelleneinrichtung weichen. Ein Teil davon wurde bereits wieder hergestellt. Der Spielplatz soll nun dieses Jahr neu angelegt werden, nachdem die Kinder in den Kindergärten und in der Grundschule im vergangenen Jahr die Möglichkeit hatten, ihre Meinungen und Ideen einzubringen.
  • Die im Oktober 2019 begonnenen Maßnahmen zur Renaturierung der Würm im Bereich Holzgerlinger Straße bis Würmstraße sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden.
  • Sobald die Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung und der Starkregengefahrenkarte vorliegen, kann mit der Planung der Außengebietsentwässerung Benz begonnen werden.

In der mittelfristigen Planung sind für Investitionen folgende Summen eingeplant:

Rathaussanierung                                                                        1.700.000 €

dazu Zuschüsse Ortskernsanierung                                                  867.000 €

Feuerwehrfahrzeug GWL                                                                 455.000 €
dazu: Zuschuss                                                                                66.000 €

Pflegeheim (Zuschuss für eine Begegnungsstätte)                             200.000 €

Tiefbaumaßnahme Riedwiesenweg/Laienstr.                                     779.000 €

Sanierung Regenüberlaufbecken                                                      400.000 €

Regenwasserkanal Bühl/Benz                                                         240.000 €

Außengebietsentwässerung „Benz“                                                 300.000 €

Außengebietsentwässerung Riedwiesenweg                                    225.000 €

Das Gesamtfazit des vorliegenden Haushaltsentwurfs sieht positiv aus. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem positiven Gesamtergebnis von 10.365 € ab und erfüllt somit die Haushaltsausgleichspflicht nach § 80 Abs. 2 GemO. Es wird ein Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt von rund 980.101 € erwirtschaftet. Die Altdorfer Bürger und Gewerbebetriebe werden geschont, indem die Realsteuersätze dieses Jahr erneut nicht erhöht werden müssen. Und schließlich kann die Gemeinde auch das wichtige und notwendige Investitionspaket umsetzen, ohne dass die Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO hierbei unterschritten wird.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf unserer Verantwortung gerecht werden. Wir gehen sorgsam mit den uns anvertrauten Mitteln um und planen Investitionen die ganz Altdorf zugutekommen. Mit diesen Vorhaben sehe ich unsere Gemeinde auf einem guten Weg. Angesichts der finanziellen Rahmendaten können wir unsere Vorhaben durchaus mutig und mit Zuversicht angehen.“, lautet das Fazit des Bürgermeisters.

Mit einem großen Lob und Dankeschön für die wertvolle Arbeit bei der Zusammenstellung des Zahlenwerkes übergab Bürgermeister Erwin Heller das Wort an Herrn Fischer und Herrn Schneider, die die Details des Haushaltsentwurfs ausführlich vortrugen. Der Gemeinderat nahm sodann den Haushaltsplan 2020 zustimmend zur Kenntnis.

TOP 3: Hochwasserschutz Flussgebietsuntersuchung Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erstellung/Fortschreibung der Flussgebietsuntersuchung für die Gemeinde Altdorf

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, das Büro Wald + Corbe aus Hügelsheim mit der Fortschreibung der Flussgebietsuntersuchung für die Gemeinde Altdorf für die Bruttogesamtsumme in Höhe von 74.220,78 € zu beauftragen. Die Maßnahme wird vom Regierungspräsidium Stuttgart mit einen Zuschuss in Höhe von 70 % der förderfähigen Kosten (52.000,00 €) gefördert. Die benötigten Mittel werden im Haushaltsplan 2020 berücksichtigt. Bürgermeister Erwin Heller informierte darüber, dass die Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung und des ebenfalls bereits beauftragten Starkregenrisikomanagements Erkenntnisse liefern würden, welche Maßnahmen des Hochwasserschutzes zum Schutz der Bevölkerung notwendig wären.

TOP 4: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Behördentermin zur Begehung des Vogelschutzes

Dass aus dem sog. „Vogelschutz“ an der Laienstraße im Laufe der Jahre ein kleines Wäldchen entstanden ist und ob es sinnvoll sei, dort großzügige Fällungen vorzunehmen, das wurde bereits mehrfach diskutiert. Bürgermeister Erwin Heller informierte darüber, dass bereits Ende dieser Woche eine Begehung mit Experten aus den verschiedenen Fachbereichen geplant sei. Es handle sich beim „Vogelschutz“ teilweise um ein kartiertes Biotop. Unbestritten müssten die erkrankten Eschen gefällt werden. Für alle anderen evtl. notwendigen Maßnahmen müsse beim Ortstermin gemeinsam die richtige Lösung gesucht werden.

Renaturierung der Würm

Im Rahmen der Baumaßnahme zur Renaturierung der Würm ist man auf eine alte Wasserleitung aus den Krautgärten gestoßen, die die Würm unterquert und nur 10 cm unter der Bachsohle verläuft, erklärte Bautechniker Marco Noller. Man wusste von dieser Leitung, sei aber sehr überrascht worden, wie knapp diese unter dem Bachbett verläuft. Weil die Würm an dieser Querungsstelle planmäßig um rund 60 cm vertieft werden soll, wird nun die Tieferlegung dieser Wasserleitung notwendig. Die Arbeiten erfolgen Ende Januar und werden Kosten in Höhe von rund 7.000 € verursachen.

Verbot des Silvesterfeuerwerks

Auf den Artikel im Altdorfer Mitteilungsblatt, der vor Weihnachten über das gesetzliche Verbot von Silvesterfeuerwerken in der Nähe von Fachwerkhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Kirchen informierte, war die Verwaltung angesprochen worden. Bürgermeister Erwin Heller erklärte, dass die Gemeinde kein eigenes Verbot für Silvesterfeuerwerke in der Ortsmitte per Satzung erlassen habe. Vielmehr sei mit diesem Artikel im Mitteilungsblatt auf die geltende Rechtslage nach dem Sprengstoffgesetz/1. Sprengstoffverordnung hingewiesen worden. Danach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Altenheimen in ganz Deutschland verboten.

Anfragen

Auf eine Anfrage aus der Mitte des Gemeinderats zum Stand in Sachen Tempo 30 an der Ortsdurchfahrt informierte die Verwaltung, dass nach wie vor noch die Entscheidung des Regierungspräsidiums ausstehe. Die Verwaltung wird dort aber nachhaken.

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass der Fußweg durch das Vogelschutzwäldchen witterungsbedingt sehr matschig wäre und bat darum, den Weg zu ertüchtigen. Mehrere Gemeinderäte waren auf die vor dem südlichen Friedhofseingang kürzlich aufgestellte historische Mostpresse angesprochen worden. Die Meinung aus der Bürgerschaft sei hierzu differenziert. Es gab sowohl befürwortende als auch negative Stimmen. Allerdings wird sich die Verwaltung nach einem anderen Standort für den Kleidersammelbehälter des DRK kümmern. Aus dem Gemeinderat wurde hierzu der Platz um das Waaghäusle vorgeschlagen.

Ein Gemeinderat lobte den Neujahrsempfang, bei dem der Bürgermeister  ausführlich darüber informierte, was sich in Altdorf bewegt und welche Projekte von der Gemeinde in den vergangenen 2 Jahren gestemmt wurden. Viele Bürger hätten sich erfreut darüber geäußert, dass die vielen Aufgaben und Projekte ohne Kredite umgesetzt und darüber hinaus noch die Verschuldung stetig abgebaut werden konnte. Die Verwaltung sei auch immer „hellwach“, wenn es um die Einwerbung von Fördergeldern gehe, damit das Gemeindevermögen gepflegt und erhalten werden könne.

Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, den Weihnachtsbaum vor dem Rathaus künftig auch im unteren Drittel mit Kerzen zu bestücken, wenngleich dies evtl. störanfälliger wäre. In der Bürgerschaft sei die etwas spärliche Beleuchtung bemängelt worden. Bürgermeister Erwin Heller will diese Anregung gleich im Dezember umsetzen.

Die Vermüllung der Straßen in der Silvesternacht ist ein Ärgernis, das auch das Gemeinderatsgremium bewegt. Es geht deshalb ein Appell an jeden und jede, die Hinterlassenschaften der Silvesterfeier künftig selbst wieder aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.