TOP 1: Betriebsplanung und Forsthaushalt für das Jahr 2021

Zum ersten Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Frau Alexandra Radlinger, Sachgebietsleiterin beim Amt für Forsten des Landratsamts Böblingen sowie Revierförster Florian Schwegler, der am 01.01.2020 seinen Dienst im neuen Revier „Schönbuchlichtung Süd“ (Altdorf, Hildrizhausen, Weil im Schönbuch, Waldenbuch) angetreten hatte.

Frau Radlinger ging in ihrem kurzen Überblick über die Situation der Wälder im Landkreis Böblingen insbesondere auf die in diesen Zeiten sehr wichtige Funktion des Waldes als Aufenthalts- und Erholungsort für die Menschen sowie auf die zunehmenden Probleme durch den Klimawandel ein. Sodann erläuterte Förster Schwegler die Maßnahmen, die im Altdorfer Wald im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Außerdem gab er einen kurzen Überblick über die geplanten Arbeiten, die im Jahr 2021 erfolgen sollen.

Das Amt für Forsten beim Landratsamt Böblingen ist aktuell damit befasst, den jährlichen forstlichen Betriebsplan für den Gemeindewald Altdorf zu erstellen.

Für das Jahr 2021 ist ein Holzeinschlag in Höhe von 930 Festmetern geplant. An entsprechenden Holzerlösen werden 54.000 € erwartet. Die Fällung und die Aufarbeitung verursachen Kosten i.H.v. von 22.000 €. Es soll vor allem Laubholz eingeschlagen und verkauft werden. Wie in den vergangenen Jahren ist eine Jungbestandspflege geplant. Hierfür sind 2.000 € vorgesehen. Zusätzlich fallen Kosten für die Pflege junger Kulturen in Höhe von 9.000 € an. Im Gegenzug wird mit einem Zuschuss für nachhaltige Waldwirtschaft in Höhe von 2.000 € gerechnet.

Für die Instandhaltung der Waldwege, der Wasserableitungen sowie die Unterhaltung von Erholungseinrichtungen sollen insgesamt 3.000 € bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist mit Versicherungsbeiträgen von 5.500 € und Mitgliedsbeiträgen von 400 € zu rechnen.

Aufgrund des am 19. Mai 2019 beschlossenen Forstreformgesetzes ist das Landratsamt zukünftig gehalten, die Beförsterung und den Holzverkauf kostendeckend zu kalkulieren. Diese Leistungen wurden daher bereits ab dem 01.01.2020 zu Gestehungskosten angeboten. Die Kosten für die Beförsterung und den Holzverkauf, abzüglich dem Mehrbelastungsausgleich, belaufen sich im Haushaltsjahr 2021 demzufolge auf voraussichtlich 13.000 €. Im Jahr 2021 ist mit einem Defizit in Höhe von 500 € zu rechnen.

Nach der Beantwortung einiger Fachfragen aus der Mitte des Gemeinderats, beschloss dieser einstimmig, dem Nutzungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 zuzustimmen und die dort veranschlagten Erträge und Aufwendungen in den Haushaltsplan 2021 zu übernommen.

TOP 2: Wasserentnahme am Brunnen "Wolfsgrube"

Künftige Entnahmeregelungen

Gemeindekämmerer Yannik Schneider stellte den Vorschlag für eine künftige Nutzungs- und Entgeltregelung für den Brunnen „Wolfsgrube“ vor. Seit einigen Jahren können Altdorfer Bürgerinnen und Bürger dort an der Laienstraße Wasser zur Bewässerung ihrer gärtnerischen und landwirtschaftlichen Flächen entnehmen. Alle Nutzer des Brunnens bezahlen einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 10,00 € für eine unbegrenzte Wasserentnahme und erhalten gegen eine zusätzliche Kaution von einmalig 30,00 € einen Schlüssel ausgehändigt.

Der Brunnen diente ehemals der teilweisen Wasserversorgung des Ortes und wurde  nach dem Anschluss der Altdorfer Wasserversorgung an die Ammertal-Schönbuchgruppe für das Trinkwasser stillgelegt. Im Jahr 2003 wurde der Brunnen reaktiviert und vom Wasserwirtschaftsamt für die Entnahme von Grundwasser für landwirtschaftliche Zwecke zugelassen. Weil die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser für landwirtschaftliche Zwecke aus dem Brunnen „Wolfsgrube“ abgelaufen war, wurde im Januar 2019 eine neue Erlaubnis beantragt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde neben der unteren Wasserbehörde auch das Gesundheitsamt gehört. Im September 2020 erhielt die Gemeinde eine weitere befristete Erlaubnis bis Ende 2033 für die Nutzung der Wolfsgrube.

Die neue Erlaubnis macht es, wie bisher, möglich, Grundwasser am Brunnen Wolfsgrube für landwirtschaftliche und kleingärtnerische Zwecke im Außenbereich zu entnehmen. Die Entnahme für kleingärtnerische Zwecke im Innenbereich ist nicht erlaubt und damit illegal. Obst und Gemüse zum Rohverzehr sowie Getreide und Kartoffeln sollen 2 Wochen vor der Ernte nicht mehr mit Wasser aus dem Brunnen Wolfsgrube gegossen werden, da das Wasser kein Trinkwasser ist. Pflanzen und Pflanzenteile, die vor dem Verzehr nicht mehr abgekocht werden (z.B. Erdbeeren, Salat, Kräuter usw.) dürfen damit nicht gegossen werden. Seitens des Gesundheitsamtes wird empfohlen, eine jährliche mikrobielle Untersuchung des Brunnenwassers zu beauftragen.

In der Vergangenheit kam es leider vor, dass das Wasser aus der Wolfsgrube auch im Innenbereich für vielerlei Verwendungszwecke unzulässigerweise genutzt wurde. Vereinzelt wurde der Schlüssel für die Wolfgrube an Dritte weitergegeben, die sich auf diese Weise das jährliche geringe Entgelt von 10 € erspart haben. Einige wenige solcher Fälle wurden der Gemeinde bekannt und entsprechend aufgegriffen.

Weil die derzeitige Nutzungsgebühr, die seit der Wiederinbetriebnahme des Brunnens vor 15 Jahren nicht erhöht wurde, mit einem Pauschalbetrag von jährlich 10 € pro Nutzer deutlich zu niedrig ist, wird der Betrag nun ab 01.01.2021 auf 20 € angehoben. Die derzeitigen Nutzer werden über die neuen Regelungen mit einem Schreiben der Verwaltung informiert. Gleichzeitig muss nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Wasser nicht für die Befüllung von Hauswasseranlagen oder für das Gießen des Hausgartens verwendet werden darf. Dies war schon immer unzulässig und ist auch weiterhin verboten.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Nutzung des Wassers aus der Wolfsgrube strenger zu kontrollieren und missbräuchliche Verwendung konsequent zu unterbinden. Haushalte, die ihre Brauchwassertanks mit Wolfsgruben-Wasser füllen und damit die Toilettenspülung betreiben, sparen sich die Abwassergebühr auf Kosten der Allgemeinheit.

TOP 3: Einmalige Corona-Sonderzahlung für die Beschäftigten der Gemeinde Altdorf

Mit der letzten Tarifeinigung im öffentlichen Dienst schlossen die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften auch einen Sondertarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Besondere Belastungen während der Corona-Pandemie sollen damit abgemildert werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass diese Regelung auch für die Beschäftigten der Gemeinde Altdorf angewendet werden soll. So erhalten Vollzeitbeschäftigte mit dem Dezembergehalt eine einmalige Sonderzahlung zwischen 400 € und 600 €, je nach Gehaltsgruppe. Teilzeitbeschäftigte und auch die Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung erhalten die Sonderzahlung anteilig, je nach dem individuellen Beschäftigungsumfang.

Aus der Mitte des Gremiums wurde zudem angeregt, Vorschläge zu entwickeln, um mit finanziellen Anreizen das vor allem im pädagogischen Bereich dringend benötigte Personal an die Gemeinde zu binden bzw. neues Personal zu gewinnen. Denn es ist nach wie vor schwierig, die dringend benötigten Erzieherinnen und Erzieher zu finden. Viele umliegende Städte und Gemeinden und auch private Träger bezahlen übertarifliche Zulagen und werben so unter Umständen das gute Altdorfer Personal ab.

TOP 4: Gewährung von Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte der Gemeinde Altdorf

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können seit Einführung des TVöD im Jahr 2005 ein sog. Leistungsentgelt erhalten. Die Beschäftigten der Gemeinde Altdorf erhalten dies als prozentualen Anteil eines Monatsgehalts seit 2010 jährlich ausbezahlt. Für die vier Beamtinnen und Beamte der Gemeinde soll ähnliches künftig ebenfalls möglich sein. Die Ausschüttung darf nach der gesetzlichen Regelung nur an max. 50 %, also an zwei Mitarbeiter/innen jährlich erfolgen. Je nach Haushaltslage kann Bürgermeister Erwin Heller künftig herausragenden besonderen Einzel- oder Teamleistungen honorieren. Eine Regelung, die die Voraussetzungen hierfür schafft, beschloss der Gemeinderat einstimmig.

TOP 5: Bausachen

Anbau eines neuen Mühlengebäudes an die Altdorfer Mühle

Um die Altdorfer Mühle zukunftsfähig weiter zu entwickeln, sodass auch künftig die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann und um den gestiegenen Anforderungen in den Bereichen der Lebensmittelsicherheit und der Hygiene sowie dem kontinuierlich steigenden Interesse an regionalen Produkten gerecht zu werden, ist die Optimierung der Betriebsabläufe und eine Modernisierung notwendig. Die derzeitige Maschineneinrichtung ist teilweise 50 bis 60 Jahre alt. Die Vermahlungsanlage muss deshalb dringend erneuert werden. Weil eine moderne und leistungsfähigere Vermahlungsanlage im Bestandsgebäude keinen Platz findet, soll das Bestandsgebäude einen südlichen Anbau erhalten. Die höhere Vermahlungskapazität wird wohl keine Auswirkungen auf das Lkw-Verkehrsaufkommen haben. Einstimmig erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen für dieses Bauvorhaben.

Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Doppelgarage auf dem Grundstück Bachstraße 30, Flst. 18

Das Grundstück Bachstraße 30, Flst. 18, soll durch einen Bauträger mit zwei Doppelhaushälften mit je zwei Doppelgaragen neu bebaut werden. Das Bestandsgebäude wird abgerissen. Das Grundstück liegt direkt an der Würm. Um ein künftiges Hochwasserrisiko für die Neubebauung auszuschließen, sollen die beiden Neubauten hochwasserangepasst ohne Untergeschoss errichtet werden. Die bislang vorhandene Brücke über die Würm soll zurückgebaut und in der Grundstücksmitte mit einer Breite von rund 4 m neu errichtet werden. Die neue Brückenkonstruktion ist so angelegt, dass der bestehende Straßenbaum in diesem Bereich keinen Schaden nimmt und erhalten bleiben kann. Die neue Brücke soll so angelegt werden, dass künftige Hochwassermaßnahmen an der Würm möglich sein werden.

Weil der Bauträger schnellstmöglich Planungssicherheit erhalten möchte, sollen mit der vorliegenden Bauvoranfrage bauordnungs- und wasserrechtliche Einzelheiten geklärt werden. Der Gemeinderat begrüßte, dass durch das Vorhaben zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll und stellte für das Baugesuch das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

TOP 6: Annahme von Spenden

Die Annahme von Spenden hat in einer öffentlichen Sitzung durch den Gemeinderat zu erfolgen. Gem. § 78 IV der GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden für die Gemeinde zu entscheiden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme von Kleinspenden in Höhe von insgesamt 300 € für Zwecke der Jugendfeuerwehr und für den Kindergarten Schneckenburg sowie die Annahme von Einzelspenden über 100 € oder Sachspenden in Höhe von insgesamt 279,00 €. Diese Spenden kamen der BiB und dem Kindergarten Schneckenburg zugute.

TOP 7: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Betonfeldweg zur Kläranlage

Der frisch betonierte Feldweg zur Kläranlage wurde in der Nacht von 26. auf 27. November stark beschädigt. Eine 3 cm tiefe und rund 25 m lange Fahrradspur und zahlreiche Abdrücke von Schuhprofilen haben einen Sachschaden in Höhe 5.000 € bis zu 8.000 € verursacht. Die ausführende Firma hat Strafanzeige erstattet und die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Freigabe des Betonfeldweges verzögert sich deshalb voraussichtlich bis zum 18.12.2020.

Befliegungsdaten für die Ausarbeitung der Starkregengefahrenkarte und die Überarbeitung der Flussgebietsuntersuchung

Endlich sind die für die Ausarbeitung der Starkregengefahrenkarte und die Überarbeitung der Flussgebietsuntersuchung notwendigen Befliegungsdaten korrekt ausgewertet und können verwendet werden. Das Fachbüro kann jetzt endlich mit der Arbeit loslegen.

Software für das Ratsinformationssystem

Bürgermeister Erwin Heller wies eingangs der Sitzung darauf hin, dass die Verwaltung vor kurzem die Software für das neue Ratsinformationssystem beschafft und installiert habe. Neben der auf 16 % reduzierten Mehrwertsteuer habe man noch ein preisreduziertes Anbot in Anspruch nehmen können, sodass weitere 30 % eingespart werden konnten. Die Sitzungsunterlagen waren bereits im neuen System und mit neuer Optik erstellt worden, was anfänglich mehr Mühe als Zeitersparnis bedeute. Man sei jedoch zuversichtlich, dass im neuen Jahr auch die Bürgerschaft und die Gemeinderäte online auf die Unterlagen zugreifen könnten. Wenn alle Vorbereitungen und die notwendigen Einstellungen abgeschlossen sind, wird dies möglich sein.

Anfragen

Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftsschuppenanlagen

Ein Gemeinderat bat darum, die Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftsschuppenanlagen im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen, damit sich mögliche Interessen darüber informierten könnten.

Besichtigung der Flüchtlingsunterkunft durch den PIA

Auf Anregung des AK Asyl bat ein Gemeinderat um einen Termin des Planungs- und Infrastrukturausschusses (PIA) zur Besichtigung der Flüchtlingsunterkunft in der Schaichhofstraße. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, er sei vor wenigen Tagen zu einer Besichtigung vor Ort gewesen. Drei der Wohnungen seien im Augenblick nicht belegt, sodass die Hausmeister und das Bauhofteam notwendige Reparatur- und Renovierungsarbeiten bis zu einer Neubelegung durchführen können. Eine Begehung mit den Mitgliedern des PIA will er gerne im neuen Jahr einplanen.

Anschreiben an die Eigentümer der Altdorfer Baulückengrundstücke

Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufkommens zum Jahresende hin, werden die angekündigten Anschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Baulückengrundstücke voraussichtlich erst im Januar versendet werden.

Maskenpflicht auf dem Spielplätzen

Dass die Altdorfer Spielplätze und vor allem der neue Spielplatz am Seeweg von vielen Kindern und ihren Eltern gerne genutzt wird, das beobachten nahezu alle Gemeinderatsmitglieder. Und so waren sich alle einig, dass die geltenden Abstandsregeln und die Regelungen für private Treffen nach der Corona-VO (nur 2 Haushalte, max. 10 Personen) dabei von vielen Erwachsenen nicht eingehalten werden. Trotz bedenklich steigender Infektionszahlen nicht nur im Bund, in Baden-Württemberg und im Landkreis Böblingen, nehmen offensichtlich nicht alle die mit einer weiteren Ausbreitung der Pandemie verbundenen Konsequenzen ernst genug. Und so wurde die Frage eines Gemeinderatsmitgliedes, ob es auf Spielplätzen zulässig sei, wenn sich Erwachsene ohne Abstand und ohne Maske dort aufhielten, zu einem lebendigen Austausch. Den Vorschlag, aufgrund der Corona-VO eine Maskenpflicht auf Spielplätze und öffentlichen Plätzen anzuordnen, will Bürgermeister Erwin Heller prüfen und falls notwendig umsetzen. Von einer Schließung der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten soll jedoch im Interesse des kindlichen Bewegungsdrangs vorerst abgesehen werden. Letztlich bliebe nur, an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen zu appellieren.