TOP 1: Flurneuordnung Hildrizhausen/Altdorf (Wegebau) Antrag auf Durchführung der Flurneuordnung

Bürgermeister Erwin Heller erläuterte zunächst kurz, dass sich die Gemeinde Altdorf aus aktuellem Anlass in das Flurneuordnungsverfahren für den Wegebau eingebracht habe, das die Gemeinde Hildrizhausen bereits im Herbst 2019 zusammen mit dem Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung (Flurbereinigungsbehörde), begonnen hat.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer fand am 4.12.2019 eine Informationsveranstaltung in Hildrizhausen statt, damals vom Geltungsbereich des geplanten Verfahrens auf Gemarkung Hildrizhausen beschränkt. Von den bei der Versammlung anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden, teils direkt im Termin, teils in separaten Gesprächsterminen danach, unterschiedliche Trassierungs- und Ausbauvarianten eingebracht und konstruktiv diskutiert. Unter anderem wurden Wegebauvorschläge auch unter Einbeziehung des Gebiets der Gemeinde Altdorf vorgebracht, um den Ostumfahrungsweg von Hildrizhausen besser mit dem Feldwegenetz auf Gemarkung Altdorf zu verknüpfen. Diese Anregungen wurden aufgenommen, sodass die Flurbereinigungsbehörde jetzt in Abstimmung mit den Gemeinden Hildrizhausen und Altdorf eine vereinfachte Flurneuordnung nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchführt.

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte Herrn Tillmann Faust vom Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, der den Zweck der Flurneuordnung und das Verfahren ausführlich vorstellte. Mit der Flurneuordnung soll der Bau eines befestigen Feldwegs zur östlichen Umfahrung von Hildrizhausen für den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglicht und gefördert werden. Des Weiteren soll nun auch auf der Südseite der L 1184 ein multifunktionaler Weg zwischen Hildrizhausen und Altdorf entstehen, der dann auch als südliche Radwegverbindung dienen kann. Da künftig keine gegenläufigen Radwege entlang klassifizierten Straßen mehr zulässig sind, ist entlang der Altdorfer Ortsdurchfahrt geplant, beidseitig jeweils in Fahrtrichtung einen Geh- und Radweg oder einen Radangebotsstreifen zu schaffen. Nach dessen Fertigstellung müssten die Radfahrer aus Hildrizhausen kommend im Bereich der Beunde die Landesstraße queren, um auf den Radweg in Fahrtrichtung Holzgerlingen zu kommen. Diese Querungen könnten aber durch den Bau dieses neuen multifunktionalen Weges auf der Südseite der L 1184 vermieden werden.

Im Rahmen der Fördermöglichkeiten soll auch der „Rollerweg“ ausgebaut werden. Die landwirtschaftlichen Hauptwirtschaftswege sollen als Asphaltwege mit einer Fahrbahnbreite von 3,5 m und zweier Seitenstreifen mit je 0,75 m hergestellt werden, sodass diese mit modernen landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden können und ein Begegnungsverkehr mit Fußgängern möglich ist. Die Entscheidung über die Einzelheiten der Bauausführung und den endgültigen Verlauf der neuen Wege wird im Zuge des weiteren Verfahrens getroffen.

Nach jetzigem Planungsstand umfasst das Gebiet eine Verfahrensfläche von ca. 42 ha mit 305 Flurstücken, die rund 264 Eigentümern gehören. Es verteilt sich zu 40 % auf Gemarkung Altdorf und zu 60 % auf Gemarkung Hildrizhausen.

Beide Gemeinden haben sich schon bereit erklärt, für die Finanzierung des Projekts und die Bereitstellung der notwendigen Flächen komplett aufzukommen, so dass den beteiligten Grundstückseigentümern keine Teilnehmerbeiträge und kein Landabzug entstehen sollen. Dies ist auch entscheidend für die Akzeptanz des Verfahrens. Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung hat schon eine Abfrage unter den Grundstückseigentümern durchgeführt und diese nach Verkaufs- und Tauschbereitschaft überprüft.

Die Gesamtkosten des Verfahrens belaufen sich, so die vorläufige Berechnung auf ca. 618.000 € für beide Gemeinden. Ca. 528.000 € davon entfallen alleine auf den Wegebau. Die Verfahrenskosten trägt das Land. Die Ausführungsmaßnahmen werden von Bund und Land mit rund 414.000 € (67 %) gefördert. Der Kostenbeitrag der Gemeinden verteilt sich auf Hildrizhausen mit 112.000 € und auf Altdorf mit 92.000 €.

Normalerweise wäre eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung üblich, um die seit der letzten Versammlung geänderten Planungen, insbesondere betreffend Gemarkung Altdorf, vorzustellen. Wegen der Corona-Pandemie und den derzeit geltenden Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen für größere Versammlungen verzichten das Landratsamt und die Gemeinden im Moment auf die Durchführung einer erneuten öffentlichen Informationsveranstaltung. Stattdessen wurden die Öffentlichkeit und die Grundstückseigentümer durch Bekanntmachungen in den Amtsblättern, eine Presseinformation des Landratsamts und über das Internet (www.lgl-bw.de/4832) informiert.

 

Sofern möglich, wird im Frühjahr 2021, vor der definitiven Anordnung des Verfahrens, eine erneute öffentliche Informationsveranstaltung organisiert, zu der alle beteiligten Grundstückseigentümer eingeladen werden.

 

Voraussetzung für die Einleitung der Flurneuordnung ist ein Antrag beider Gemeinden. Der Hildrizhauser Gemeinderat, der ebenfalls am Dienstagabend tagte, hatte die entsprechenden notwendigen gleichlautenden Beschlüsse bereits gefasst und so stimmte auch der Altdorfer Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zu, die Durchführung einer Flurneuordnung „Hildrizhausen-Altdorf beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, zu beantragen.

TOP 2: Bebauungsplan ?Pflegeheim Seewiesen?, Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte Herrn Manfred Mezger und Herrn Andreas Mäußnest vom Büro mquadrat, Bad Boll, die das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Pflegeheim Seewiesen“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan ausführlich vorstellten.

Städteplaner Manfred Mezger wies eingangs ausdrücklich darauf hin, dass das Bebauungsplanverfahren kein Podium sei, um eine Grundsatzdiskussion zur Standortentscheidung zu führen. Die Standortauswahl sei in einem demokratischen Verfahren durch den Gemeinderat bereits getroffen worden. Jetzt gehe es darum, das rechtliche Verfahren für den Bebauungsplan durchzuführen. Durch die durchgeführte  frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sei eine erste Planungsabsicht kommuniziert worden, die jedoch noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet sei. Zwar sei der Bebauungsplanentwurf auf die Planung des künftigen Pflegeheimträgers zugeschnitten, für die detaillierte Ausarbeitung wären jedoch noch weitere Fachgutachten notwendig.

Andreas Mäußnest stellte die Festsetzungen des Bebauungsplans, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen vor.

Für das künftige Pflegeheim setzt der Entwurf ein Sondergebiet (SO) fest, in dem auch wenige Mitarbeiter- bzw. Seniorenwohnungen errichtet werden sollen. Das Grundstück soll bis max. 60 % der Grundstücksfläche überbaut werden können (GRZ 0,6). Der Bau soll ein Flachdach erhalten. Die Gebäudehöhe wird, bezogen auf die Erdgeschossfußbodenhöhe max. 7,0 m betragen.

Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen der Träger öffentlicher Belange (Verband Region Stuttgart, Fachbehörden des Landratsamts Böblingen, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Regierungspräsidium Stuttgart) wurden ausführlich erläutert und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Sie werden in der weiteren Planung aufgegriffen.

Die Denkmalpflege gab zu Bedenken, dass es sich um eine archäologische Relevanzfläche (ehemaliger See des Klosters Bebenhausen) handle, bei der möglicherweise Relikte wasserbaulicher Anlagen zu erwarten seien wie auch Sedimente, die als naturwissenschaftliches Archiv historischer Bewirtschaftungsformen dienen könne. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wie eine Übernahme denkmalpflegerischer Belange in den Bebauungsplan sei notwendig. Andreas Mäußnest stellte anhand eines bereits beauftragten geologischen Gutachtens heraus, dass das geplante Vorhaben mit den Belangen des Denkmalschutzes grundsätzlich vereinbar wäre.

Darüber hinaus gingen zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein, die Herr Mäußnest in Themen zusammengefasst vortrug. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bebauungsplans werden diese geprüft. Zu einzelnen Themenbereichen, z.B. für die Frage, ob auf die Anlieger der Mühlstraße durch das Pflegeheim evtl. noch Erschließungsbeiträge zu kommen könnten, werden noch Expertisen eingeholt. Dies soll nach Auffassung aller Beteiligten vermieden werden. Zum Thema Verkehr wurde bereits ein Gutachten eingeholt. Dieses zeigt, dass mit maximal 13 Fahrzeugen in der Spitzenstunde die Aufenthaltsqualität in der Würm- und Mühlstraße nicht beeinträchtigt werden.

Bürgermeister Erwin Heller ergänzte, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werde. Eine Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Holzgerlingen sei für den Herbst angekündigt. Über den Pflegeheimstandort sei lange und ausreichend diskutiert und schließlich entschieden worden. Das Interesse der Gemeinde sei jetzt, das dringend benötigte Pflegeheim unter guten Vorzeichen schnellstmöglich zu realisieren, um die dringend benötigten Pflegeplätze zu schaffen.

Ohne weitere Aussprache nahm der Gemeinderat die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen einstimmig zur Kenntnis und beschloss die Abwägung.

TOP 3: Bausachen

Abbruch des Krippengebäudes sowie Neu- und Anbau an das Kinderhaus Buchenweg, Flst. 1864, Buchenweg 1

In der Sitzung vom 05.05.2020 wurden dem Gemeinderat die Entwurfsplanung zum geplanten „Neubau Kinderkrippe U 3 und dem Umbau im Bestand Kinder Ü 3“ im Kinderhaus Buchenweg vorgestellt. Das Architekturbüro Archiplan aus Böblingen wurde mit der Genehmigungsplanung, Leistungsphase IV nach HOAI, beauftragt.

Weil der geplante Krippenneubau für zwei Krippengruppen nördlich auf einer Länge von rund 14 Meter um 1,5 m und östlich zum Buchenweg hin auf einer Länge von rund 12 Meter über das Baufenster hinaus ragt, bedarf das Vorhaben des gemeindlichen Einvernehmens, das der Gemeinderat einstimmig erteilte.

Errichtung eines Anbaus an das bestehende Feuerwehrgerätehaus auf Flst. 1487, Bühlstraße 15

Der geplante Anbau der neuen Fahrzeughalle an der Ostseite des Feuerwehrgerätehauses ragt auf einer Länge von rund 20 Meter um 4 Meter über das Baufenster hinaus. Das Vorhaben bedarf deshalb des gemeindlichen Einvernehmens.

Nach § 31 Abs. 2 BauGB können Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugelassen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Das Vorhaben erfüllt diese Voraussetzungen und so beschloss der Gemeinderat einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Errichtung eines Vorbaus, eines Quergiebels und einer Dachgaube auf Flst. 4584/8, Schillerstraße 16

Die Bauherrschaft plant einen Vorbau (1,05 m x 2,51 m) im Eingangsbereich des Zweifamilienhauses sowie den Ausbau des Dachgeschosses mit einer nördlichen Dachgaube und einem südlichen Quergiebel. Die hierfür notwendigen Befreiungen, insbesondere die Überschreitung der Traufhöhe mit dem südlichen Quergiebel, sind städtebaulich vertretbar, sodass das notwendige Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erteilt werden konnte.

Errichtung einer Teilüberdachung des Garagenvorplatzes auf Flst. 2048/3, Eichenweg 11

Für die an sich genehmigungsfreie Errichtung einer Teilüberdachung des Garagenvorplatzes auf dem Grundstück Eichenweg 11, beantragte die Bauherrschaft bereits im Oktober 2018 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Auf Grundlage einer leicht geänderten Planung erteilte die Baurechtsbehörde des Landratsamts Böblingen die notwendige Befreiung. Gegen diese Entscheidung wurde ein Widerspruch erhoben.

Am 11.08.2020 ging ein neuer Antrag der Bauherrschaft ein. Die Teilüberdachung des Garagenvorplatzes soll nun auf einer nordöstlichen Stahlstütze ruhen, die einen Abstand zum Nachbargrundstück von 0,77 m einhält. Sie soll jedoch, damit sie ihren Schutzzweck erfüllt, 0,69 m über den Hausgrund des Gebäudes Eichenweg 11 hinausragen. Dabei hält sie einen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von 0,75 m ein. Dieser Abstand wird auch beim östlichen Nachbargebäude Eichenweg 9 mit dem Dachüberstand in Anspruch genommen.

Aus Sicht der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Böblingen wäre die vorliegende Planung städtebaulich noch verträglich. Durch das Zurücksetzen der Stahlstütze und die reduzierte Eindeckung mit Glas sei den Belangen der Angrenzer Rechnung getragen worden.

Nach einer Aussprache, bei der einerseits bemerkt wurde, es habe sich seit dem Beschluss des Gemeinderats im Jahr 2018 nichts geändert, andererseits aber auch der Vorteil für den Bauherrn gesehen wurde und die Überschreitung des Hausgrunds gering wäre, beschloss der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 4: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Zuschüsse für den Wegebau

Für die Sanierung des Feldwegs zur Kläranlage erhielt die Gemeinde eine Förderzusage von 40 %, rund 49.000 €.

Sanierungszuschuss für die Baumaßnahme im Kinderhaus Buchenweg und für die Freizeitfläche in den Seewiesen

Für die Baumaßnahmen im Kinderhaus Buchenweg und die Ergänzung des Spielplatzes im Seeweg mit einer Mehrgenerationenanlage, hatte die Verwaltung jeweils Aufstockungsanträge im Rahmen des Sanierungsprogramms „Soziale Integration im Quartier“ gestellt. Die bisherigen Förderbeträge wurden erfreulicherweise für das Kinderhaus um 216.000 € und für den Bewegungsparcours um 45.000 € aufgestockt. Die Gesamtförderung beider Maßnahmen wird daher rund 637.000 € für das Kinderhaus Buchenweg und 171.100 € für den Spielplatz samt Bolzplatz und Mehrgenerationenanlage betragen.

Zuschüsse für Feuerwehrangelegenheiten

Bürgermeister Erwin Heller gab weiter bekannt, dass die Gemeinde auch zwei Zuwendungsbescheide für die Feuerwehr erhalten habe. Der Anbau der neuen Fahrzeughalle an das Feuerwehrgerätehaus werde mit einem Landeszuschuss in Höhe von 45.000 € gefördert. Für die Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeugs erhielt die Gemeinde außerdem einen Zuschussbescheid in Höhe von 66.000 €.

Zuschuss für die Beförsterung

Seit Ende 2019 wird der Gemeindewald durch den Forst BW beförstert. Die Kosten hierfür sind dadurch deutlich gestiegen. Die Gemeinde erhält für den finanziellen Mehraufwand künftig einen jährlichen Zuschuss in Höhe 6.888 €, der den gesamten Mehraufwand deckt.

Anfragen

Geschwindigkeitsbeschilderung in der Bachstraße

Während das neue „Tempo 30“ auf der Ortsdurchfahrt i. d. R. gut eingehalten wird, scheinen sich einige Autofahrern nicht mehr daran zu erinnern, dass Tempo 30 auch in der Bachstraße gilt. Ein Gemeinderat bat deshalb darum, dort die Beschilderung und Bodenmarkierung zu verbessern.

Ladestationen für Elektroautos

Auf eine Anregung aus der Mitte des Gemeinderats, den Ausbau der Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu intensivieren, berichtete Bürgermeister Erwin Heller, er sei aktuell im Gespräch mit einem Anbieter, der in Verbindung mit der Einrichtung einer Ladestation auch ein Carsharing anbieten würde. Ein weiterer Anbieter würde sich und sein Angebot noch diese Woche vorstellen. Den Vorschlag, auf dem EDEKA-Parkplatz ebenfalls die Installation einer Ladesäule anzuregen, nahm er gerne auf.

Vorgezogene Öffnung des Altdorfer Häckelplatzes

Wenn der Feldweg zur Kläranlage ab Ende Oktober saniert und dafür gesperrt wird, können Altdorfer Anlieferer von Grüngut den Hildrizhauser Häckelplatz nicht mehr direkt, sondern nur noch über die Zufahrt aus Hildrizhausen erreichen. Aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen, an die das Landratsamt Böblingen gebunden sei, könne der Altdorfer Häckelplatz am Sportplatz leider nicht vor Ablauf der Quarantänezeit  geöffnet werden. Erst wenn die Sperrfrist aufgrund des ALB-Befalls abgelaufen sei, sei eine Anlieferung dort wieder möglich, berichtete Bürgermeister Erwin Heller auf eine Anfrage.