Bürgermeister Erwin Heller begrüßte in der Festhalle zu Beginn der Sitzung die Zuhörerinnen und Zuhörer, die Vertreter der Presse und die Mitglieder des Gemeinderats.

TOP 1: Kinderbetreuungsangelegenheiten

Vergabe der Verpflegungsleistungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde

Hauptamtsleiterin Karin Grund erinnerte zunächst nochmals an das bisherige Verfahren zur Neuvergabe der Verpflegungsleistungen. Nach einer Ortsbegehung der Kinderhäuser Buchenweg und Erlachaue und der Mensa im Schulhaus, bei der Anfang Dezember 2019 die Rahmenbedingungen einer Verpflegungsmöglichkeit vor Ort erhoben wurden, erarbeitete die Ökotrophologin Christine Hugger, Coach für Kita- und Schulverpflegung BW und BeKi-Referentin sowie Frau Petra Vonderach als Expertin für die Ausschreibung in zwei „runden Tischen“ mit den am Verfahren beteiligten Interessensgruppen (Einrichtungsleitungen, Küchenmitarbeiterinnen, Elternvertretungen, Mitglieder des Kindergartenausschusses, Verwaltung) die verschiedenen Möglichkeiten einer künftigen Verpflegung sowie die Ausschreibungsmodalitäten erörtert. In der Sitzung des Gemeinderats am 10.03.2020 wurde die daraus gemeinsam entwickelte Konzeption vorgestellt, die auch gleichzeitig die Grundlage für die förmliche Ausschreibung der Verpflegungsleistungen ist.

Die Ausschreibung der Leistung erfolgte nach der Verordnung über die Vergaben öffentlicher Aufträge (VgV) im offenen Verfahren nach § 15 VgV. Die Auftragsunterlagen wurden für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter http://www.deutsche-evergabe.de ab 02.05.2020 zur Verfügung gestellt. Die Bekanntgabe erfolgte europaweit auf SIMAP am 30.04.2020. Die nationalen Bekanntmachungen erfolgten am 02.05.2020 auf den Portalen www.bund.de sowie auf www.deutsche-evergabe.de. Die Angebotsfrist endete am 15.06.2020, 9.00 Uhr. Nach Bekanntgabe der Ausschreibung hatten sich 8 Firmen auf der Vergabeplattform registriert. Bis zum Angebotstermin am 15.06.2020 wurden aber lediglich von zwei Bietern Angebote eingereicht.

Die Prüfung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fachberaterinnen Frau Christine Hugger, Fa. Esspertise sowie Frau Petra Vonderach, Fa. PVP Projektmanagement aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Wertungskriterien zu 100 % über den Netto-Preis sowie durch Überprüfung der von den Bietern vorzulegenden Konzepte.

Das unter diesen Gesichtspunkten wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Stollsteimer GmbH aus Stuttgart über netto EUR 410.596,80 (Wertungspreis über die 4-jährige Vertragslaufzeit) abgegeben. Die Angebotspreise gelten inkl. der Leistungen für das Bestell- und Abrechnungssystem und unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der bestellten Essen. Die Angebotspreise sind Festpreise während der Laufzeit des Rahmenvertrages über 2 Jahre mit der Option für eine Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre.

Die Kosten für den Mittagstisch werden in den Kinderhäusern Buchenweg und Erlachaue aktuell bereits unabhängig von den Betreuungsgebühren der Gemeinde über einen Dienstleister mit den Eltern direkt abgerechnet. Künftig erfolgt dies auch für das Mittagstischangebot in der Kernzeitbetreuung. Da beim Betreuungsentgelt für die Kernzeit das Entgelt für das Mittagessen enthalten ist, werden die Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung für den Monat Juli ohne Anteil für das Mittagessen erhoben und von der Verwaltung in Kürze überarbeitet. Die Verpflegung für die Kinderhäuser Buchenweg und Erlachaue und für die Kernzeitbetreuung durch die Firma Stollsteimer startet nach den Sommerferien ab 14. September 2020. Rechtzeitig vorher erhalten die Eltern Informationen zu den Bestellmöglichkeiten und zur Abwicklung der Zahlungen.

Nach wenigen kurzen Verständnisfragen vergab der Gemeinderat die Verpflegungsleistungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Altdorf einstimmig an die Firma Stollsteimer GmbH, Stuttgart, zum Angebotspreis von netto 410.596,80 €.

 

TOP 2: Globalberechnung 2019/2020

Abwasserbeseitigung / Wasserversorgung: Festsetzung des Entwässerungsbeitrags, Klärbeitrags und des Wasserversorgungsbeitrages

Bürgermeister Erwin Heller führte in den Sachverhalt ein und erläuterte, dass die Globalberechnung alle 10 Jahre fortzuschreiben bzw. neu zu berechnen ist. Er begrüßte Herrn Dipl. Ing. Peter Heyder von der Kommunalberatungsfirma Heyder & Partner aus Tübingen, die mit der Ausarbeitung der Globalberechnung beauftragt worden war.

Durch die Globalberechnung der Gemeinde Altdorf, Stand März 2020, wird die Ermittlung der Beitragssätze für die Abwasserbeseitigung und für die Wasserversorgung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom April 2009, der weiterentwickelten Rechtsprechung auf diesem Gebiet und den gemeindlichen Veränderungen im Kosten- und Flächenbereich angepasst. Die Globalberechnung dient dazu, bei der satzungsmäßigen Erhebung von Beiträgen die Höhe des Beitragssatzes nachzuweisen. Sie soll als Kontrollrechnung den Nachweis liefern, dass das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt ist und dem Überfinanzierungsverbot Rechnung getragen wird. Die Globalberechnung ist auf das Jahr 2030 hin ausgerichtet.

Nach ständiger Rechtsprechung muss die Globalberechnung dem Gemeinderat als satzungsgebendem Organ komplett vorliegen und auf dieser Grundlage muss nachvollziehbar sein, ob und in welcher Weise der Satzungsgeber die erforderlichen Ermessens- und Prognoseentscheidungen getroffen hat.

Grundgedanke der Globalberechnung ist, dass alle gegenwärtigen und künftigen Benutzer der öffentlichen Einrichtung gleichermaßen zu den Kosten der Einrichtung beizutragen haben. Deshalb sind Berechnungsfaktoren die gesamten gegenwärtigen und künftigen Herstellungskosten einerseits und die Summe der sich nach dem gewählten Maßstab ergebenden Bemessungseinheiten aller von dieser Einrichtung erschlossenen und künftig noch zu erschließenden Grundstücke andererseits. Der höchstzulässige Beitragssatz ergibt sich somit aus der Umlegung der beitragsfähigen Gesamtkosten auf die Gesamtheit der Bemessungseinheiten.

Entsprechend diesem Grundgedanken besteht die Globalberechnung aus zwei Bereichen: Der Flächenseite und der Kostenseite, die Dipl. Ing. Peter Heyder ausführlich im Detail erläuterte.

Ein wichtiger Inhalt der Globalberechnung sind die Beitragsobergrenzen für die zulässige Geschoßfläche und die Nutzungsfläche. Diese betragen laut den vorliegenden Globalberechnungen unter Zugrundelegung des Maßstabs der Nutzungsfläche für den

Entwässerungsbereich (Kanalbereich)                       7,65 €/m²

Klärbereich                                                               5,84 €/m²

Wasserversorgungsbereich                                       6,99 €/m²

Ohne weitere Aussprache fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Dem Gemeinderat liegt die Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und für die Wasserversorgung Stand März 2020 komplett vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Globalberechnung einschließlich der Erläuterungstexte zu eigen und beschließt sie in allen Teilen. Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessensentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich, wobei die Punkte 1 - 8 der Gemeinderatsvorlage erörtert wurden.

Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:

a) Der Gemeinderat beschließt die Erhebung von einheitlichen Beiträgen für das Gesamtgebiet sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in der Wasserversorgung.

b) Der Gemeinderat beschließt in der Abwasserbeseitigung die Erhebung von Teilbeiträgen für den Entwässerungsbereich (Kanalbereich) und Klärbereich (Kläranlage). In der Wasserversorgung werden keine Teilbeiträge erhoben.

c) Die Regenüberlaufbecken, Sammler und Pumpwerke werden dem Klärbereich zugeordnet.

d) Der Gemeinderat hat die künftigen Flächen, die entsprechenden künftigen Kosten und die künftig zu erwartenden Zuweisungen durchgesprochen und diese gebilligt. Der Planungszeitraum wird auf das Jahr 2030 festgelegt.

e) Die Preissteigerungsrate wird in Höhe von 2,5% beschlossen.

f)   Bei vorliegender Mischwasserkanalisation wird der Straßenentwässerungsanteil ent­sprechend der vorhandenen kostenorientierten Drei-Kanal-Berechnung auf 23,06% festgelegt.

Bei den Regenüberlaufbecken, Sammlern und Pumpwerken werden entsprechend der vorhandenen leistungsorientierten Berechnung 12,62% festgesetzt.

Bei der Kläranlage werden pauschal 5% in Abzug gebracht.

Bei den Schmutzwasserkanälen und Grundstücksanschlüssen wird kein Anteil für die Oberflächenentwässerung der Straßen abgesetzt.

g) Der Anteil für das "öffentliche Interesse" wird auf 5% festgesetzt.

h) Der Gebührenfinanzierungsanteil wird in Höhe von 5% beschlossen.

i)  Der Gemeinderat beschließt als Verteilungsmaßstab die Nutzungsfläche und setzt folgende Beiträge fest:

 

Entwässerungsbeitrag                                                                      7,65 €/m²

(öffentlicher Abwasserkanal)

Klärbeitrag (gesamt)                                                                          5,84 €/m²

(mechanischer und biologischer Teil der Kläranlage,

Regenüberlaufbecken, Sammler, Pumpwerke)

Wasserversorgungsbeitrag                                                             6,99 €/m²

 

TOP 3: Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) zum 01.08.2020

Die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) zum 01.08.2020 wurde einstimmig beschlossen.

TOP 4: Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) zum 01.08.2020

Die Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) zum 01.08.2020 wurde einstimmig beschlossen.

TOP 5: Tiefbaumaßnahme Sanierung Wasserleitung Tief-und Straßenbau- arbeiten Furtweg/Ringstraße/Nelkenstraße

Vergabe der Tiefbauarbeiten

Zur inhaltlichen Vorstellung der geplanten Tiefbaumaßnahme begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Dipl. Ing. Mark Mayer vom Büro Mayer Ingenieure aus Böblingen. Auslöser dieser Maßnahme ist die geplante Verlegung von Gasleitungen durch die Netze-BW im Bereich Furtweg/Ringstraße/Nelkenstraße im Jahr 2020.

In diesem Zuge wurde von der Mayer Ingenieure GmbH eine Bedarfsplanung zur gemeinsamen Sanierung der gemeindeeigenen Infrastruktur in diesem Bereich erstellt. Das Ergebnis war, dass an der Kanalisation nach jetzigem Kenntnisstand keine Maßnahmen erforderlich sind. Die Straße sollte in Teilbereichen repariert werden und die Wasserleitung ist in einem sanierungswürdigen Zustand.

Im Durchschnitt repariert der Altdorfer Bauhof fünf bis sechs Rohrbrüche in den einzelnen Hauptwasserleitungen/Hausanschlüssen pro Jahr. Im Bereich Ringstraße/Nelkenstraße waren allein in den letzten drei Jahren drei Rohrbrüche in der Hauptwasserleitung zu verzeichnen. Es ist deshalb vorgesehen, die Erneuerung der Wasserleitung in geschlossener Bauweise, einschließlich Umbau der Schachtarmaturen, auszuführen.

Für die Innensanierung der Wasserleitung wird ein Verformungsverfahren als U-Liner/C-Liner geplant. Hierzu werden neue, wie ein U oder C gefaltete Rohrleitungen in die alte Rohrleitung eingezogen. Anschließend werden die Leitungen mit einer Kamera befahren, um damit das darauffolgende Reinigungsverfahren bzw. den notwendigen Reinigungsaufwand festzulegen und Erkenntnisse über den Leitungsverlauf zu gewinnen. Das reine Einziehen des Liners wird in Abschnitten erfolgen. Die Versorgung der Anwohner wird in dieser Zeit über eine Ersatzversorgungsleitung/Notversorgung gesichert. Dies wird durch den Wasserleitungsbauer ausgeführt.

Es ist vorgesehen, die Straße nach Abschluss der Tiefbauarbeiten für die Gasleitung zu reparieren. Es handelt sich hier hauptsächlich um das Vergießen von Rissen und das Abfräsen der Deckschicht mit Erneuerung der Deckschicht. In diesem Zuge lässt die Gemeinde abgesenkte Randsteine sowie abgesenkte Straßenabläufe wieder auf das ursprüngliche Niveau bringen. Bei den Straßensanierungsarbeiten übernimmt die Netze-BW die Kosten für die Straßenwiederherstellung im Bereich der Erweiterung der Gasleitung. Die Gemeinde möchte die Firma Rebmann aus Schönaich, die auch die Straßenbauarbeiten für die Netze-BW durchführt, für die Auftragsarbeiten der Gemeinde mit gesonderter Abrechnung im Zuge des Jahresbaus direkt beauftragen.

Das Büro Mayer Ingenieure aus Böblingen hat die Wasserleitungsarbeiten und die Straßensanierungsmaßnahme öffentlich ausgeschrieben und die eingegangenen Angebote geprüft. Voraussichtlich wird die Gesamtmaßnahme der Gemeinde folgende Kosten verursachen:

Innensanierung Wasserleitung                         138.986,05 € incl. MwSt.

Liefern u. Verlegen der Wasserleitung               110.650,91 € incl. MwSt.

Tief- und Straßenbauarbeiten                             67.800,00 € incl. MwSt.

Baunebenkosten                                               40.000,00 € incl. MwSt.

Insgesamt                                                      357.436,96 € incl. MwSt.

Die geplante Zeitschiene der Maßnahmen sieht wie folgt aus:

September 2020                  Innensanierung der Wasserleitung sowie
                                          Liefern und Verlegen der Wasserleitung

Oktober 2020                       Netze BW Verlegung der Gasleitung

Oktober/November 2020        Straßensanierung/Oberflächen   

Vor Beginn der Maßnahme findet eine Anliegerveranstaltung für die Eigentümer der Gebäude Furtweg/Ringstraße und Nelkenstraße statt. Bei der Infoveranstaltung wird den Anliegern die geplante Maßnahme ausführlich vorgestellt und die Fachleute stehen für alle Fragen zur Verfügung. Nach der Erläuterung einiger Fachfragen vergab der Gemeinderat einstimmig folgende Gewerbe zur Sanierung der Wasserleitung und des Straßenbelages im Bereich Furtweg/Ringstraße/Nelkenstraße:

Die Arbeiten zur Innensanierung der Wasserleitung werden an den günstigsten Bieter, die Firma PRS Rohrsanierung GmbH aus Bad Friedrichshall zu einem Bruttoangebotspreis von 138.986,05 € vergeben.

Die Arbeiten zur Lieferung und Verlegung der Wasserleitung werden an die Firma Metzger GmbH aus Magstadt zu einem Bruttoangebotspreis von 110.441,01 € vergeben.

Die Tief- und Straßenbauarbeiten werden an die Firma Friedrich Rebmann, Erd- Tief- und Straßenbau GmbH aus Schönaich zu einem Bruttoangebotspreis von 67.800 € vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach dem Angebot „Jahresbau 2019-2021“.

TOP 6: Öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 54 LVwVfG über die gegen- seitige Vertretung der Standesbeamten der Gemeinden Altdorf und Hildrizhausen sowie der Stadt Holzgerlingen im Verhinderungsfall

In der Vergangenheit kam es in den Standesämtern des Gebiets des Gemeindeverwaltungsverbands Holzgerlingen/Altdorf/Hildrizhausen immer wieder zu Situationen von Personalknappheit. Die Bürgermeister  Heller, Delakos und Schöck sind bei einer gemeinsamen Sitzung deshalb zu dem Schluss gekommen, die Arbeitsfähigkeit der Standesämter durch eine gegenseitige Vertretungsregelung und damit einer weiteren Rückfallebene zukünftig sicherzustellen zu wollen.

Bedingt durch Personalwechsel oder zuletzt aufgrund der Corona-Krise waren die Standesämter der 3 Kommunen zeitweise nur mit einer/einem Vollstandesbeamtin/en sehr dünn besetzt. Nur Vollstandesbeamte mit der entsprechenden Aus- und laufenden Fortbildung dürfen wichtige Beurkundungen wie Geburten und Sterbefälle sowie Nottrauungen durchführen. Die Standesämter sind somit als kritische Infrastruktur anzusehen. Die anfallenden Aufgaben sind gesetzlich definierte Pflichtaufgaben, deren Erfüllung durch die Kommunen allzeit sichergestellt werden muss.

In Altdorf ist nur Frau Diermeier als Vollstandesbeamtin bestellt. Ihre bisherige Verhinderungsstellvertreterin, deren Stelle aktuell unbesetzt ist, befindet sich in Elternzeit und steht deshalb nicht zur Verfügung. Bürgermeister Erwin Heller und Hauptamtsleiterin Karin Grund sind Eheschließungsstandesbeamte. Beide können aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Geburten bzw. Todesfälle nicht beurkunden.

Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur gegenseitigen Vertretung der Standesbeamten schafft für Altdorf, Hildrizhausen und Holzgerlingen eine weitere Rückfallebene und dient damit der Sicherstellung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung.

Der Vertrag basiert auf einem Entwurf des Innenministeriums und regelt die Vertretung untereinander im Notfall. Weiterhin werden alle beteiligten Kommunen mindestens einen Vollstandesbeamten sowie einen Verhinderungsvertreter beschäftigen. Die Vertretung erfolgt im Krankheits- oder Notfall vor Ort in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in welcher der Personenstandsfall zu bearbeiten ist. Planbare Angelegenheiten wie etwa eine Urlaubsvertretung fallen nicht darunter. Zu diesem Zweck ernennen die Bürgermeister Heller, Schöck und Delakos die Standesbeamten der anderen Standesämter auch zu Standesbeamten im eigenen Standesamtsbezirk. Diese Personalleihe erfolgt zunächst ohne Kostenersatz. Sollte sich zukünftig herausstellen, dass diese Regelung sehr einseitig zu Ungunsten einer der beteiligten Kommunen führt, so wird auf Wunsch einer der Kommunen eine schriftliche Kostenregelung getroffen.

Zusätzlich zum Aufbau dieser weiteren Rückfallebene im Standesamtsbereich, stellt der Vertrag eine weitere Vertiefung der guten Zusammenarbeit im GVV-Gebiet dar und damit eine Stärkung der interkommunalen Beziehungen in nächster Nachbarschaft. Die Aufgabe soll aber nicht durch den GVV direkt übernommen werden. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist die am einfachsten gehaltene Form der Zusammenarbeit und das ist - zumindest für den Moment - auch ausreichend.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur standesamtlichen Vertretung im GVV-Gebiet einstimmig zu.

TOP 7: Sonstiges und Bekanntgaben

Anfragen

Parkende Baustellenfahrzeuge am Sonnengarten

Ein Gemeinderat berichtete, dass die Schulstraße im Bereich der Baustelle am Sonnengarten durch den Bauzaun und daneben parkenden Baustellenfahrzeugen, die oftmals noch einen großen Abstand zum Bauzaun einhalten, stark verengt sei und bat die Verwaltung um Abhilfe.

Ausfahrtmöglichkeit auf die Ortsdurchfahrt

Ebenfalls berichtete er von der Schwierigkeit, von Nebenstraßen auf die Ortsdurchfahrt einzufahren, wenn sich Fahrzeuge auf der OD vor den roten Ampeln stauen würden. Er regte an zu prüfen, ob vor den Einmündungen Haltelinien auf der Straße aufgebracht werden können, sodass ein Einfahren aus der Bachstraße, der Oberen Straße und der Maurener Straße künftig erleichtert würde. Bürgermeister Erwin Heller will das klären lassen. Außerdem ermunterte er alle Anwesenden, beim Halten an den roten Ampeln, die Kreuzungsbereiche jeweils freizuhalten.

Neue Bank am Panoramaweg

Ein Dankeschön für die neue Bank am Panoramaweg, die es wieder möglich macht, auf Spaziergängen mit Blick ins Maurener Tal auszuruhen, formulierte ein Gemeinderat.

Wiederherstellung des südlichen Gehwegs vom Ortsausgang zur Beunde

Er regte außerdem an, den zugewachsenen südlichen Gehweg am Ortsausgang bis zur Einmündung Beunde als „Vorbote“ für die gewünschte südliche Radwegverbindung von Hildrizhausen nach Altdorf säubern zu lassen. Bürgermeister Erwin Heller erklärte, man könne das gerne prüfen. Eventuell müsste dann aber die Deckschicht erneuert werden. Er habe noch diese Woche einen Gesprächstermin mit der Gemeinde Hildrizhausen, um den Sachstand des Flurbereinigungsverfahrens zu diskutieren. Die Gemeinde Hildrizhausen plant eine östliche Ortsdurchfahrung für Landwirte. Das hierfür notwendige Flurbereinigungsverfahren ermögliche eine relativ günstige Herstellung eines südlichen Radwegs vom Netto in Hildrizhausen nach Altdorf. Allerdings könne das Flurbereinigungsverfahren bis zu 2 Jahren dauern.

Richtlinien für die Durchführung von Architektenwettbewerben

Eine Gemeinderätin stellte fest, dass ihr eine vielfältige architektonische Gestaltung des Orts wichtig sei. Sie regte deshalb an, im Planungs- und Infrastrukturausschuss PIA Richtlinien auszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen künftig Architektenwettbewerbe durchgeführt werden sollten.

Ersatz bzw. Verlegung der Fußgängerbedarfsampel an der Kreuzung Ortsdurchfahrt/Bachstraße

Ein Gemeinderat schlug vor, die Fußgängerampeln an der Ortsdurchfahrt durch  Fußgängerüberwege zu ersetzten. Oft genug würden Autofahrer das „Rot“ der Fußgängerampel übersehen und durchfahren. Deshalb seien Fußgängerüberwege vielleicht geeigneter. Ein anderer Gemeinderat ergänzte, dass es besonders im Bereich der Fußgängerampel an der Bachstraße und der dortigen Bushaltestelle Konflikte gebe. Man solle prüfen, ob die Bushaltestelle dort vor den Kreuzungsbereich Bachstraße in Richtung Hildrizhausen  verlegt werden könnte.

Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass ein Planungsbüro derzeit die Möglichkeiten der Schaffung eines beidseitigen Radweges prüfe und dabei insbesondere die Engstellen, wie hier an der Bushaltestelle Bachstraße, prüfe. Er wird diese Anregungen an das Planungsbüro weitergeben und auch mit den Verkehrsbehörden besprechen.