Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu Beginn der Sitzung in der Festhalle die Zuhörerinnen und Zuhörer, die Vertreter der Presse und die Mitglieder des Gemeinderats. Ungewöhnliche Umstände erfordern ungewöhnliche Maßnahmen: aufgrund der Abstands- und Hygienevorschriften, die für die gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Sitzungen im Rahmen der Corona-Verordnung gelten, war es ausgeschlossen, die Sitzung des Gemeinderats wie gewohnt im Sitzungssaal des Rathauses durchzuführen. Die Festhalle bietet reichlich Platz, sodass die Gemeinderatsmitglieder an Einzeltischen und mit einem Abstand von mindestens 2 Meter zu anderen Personen an der Ratsbetischung Platz nehmen konnten. Für die Zuhörerschaft war die Bestuhlung ebenfalls mit einem 2-Meter-Abstand nach allen Seiten aufgebaut.

Nach der Handdesinfektion gleich am Eingang wurden die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Sitzungsbeginn aufgenommen, um im Infektionsfall mögliche Kontaktpersonen schnell informieren zu können. Das Tragen einer Alltagsmaske bis zum Sitzplatz und in Situationen, die keinen Mindestabstand zulassen, ist ebenfalls als neue Regel zur Minimierung des Ansteckungsrisikos bis auf weiteres zu beachten.

TOP 1: Kurzbericht zur aktuellen Lage in der Corona-Krise

Zunächst gab Bürgermeister Erwin Heller einen kurzen Überblick über die Entwicklungen in Sachen Corona. Vor rund zwei Monaten, bereits Anfang März, starteten die ersten Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der SARS-CoV-2 Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Größere Veranstaltungen wurden abgesagt, Alltagseinschränkungen wurden von der Regierung angekündigt und die Kliniken wurden auf die massenhafte Aufnahme von Corona-Patientinnen und –patienten vorbereitet.

Am 16.03.2020 wurde die erste Corona-Verordnung erlassen, die eine Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein Verbot für Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie die Schließung öffentlicher Einrichtungen mit sich brachte.

Am 19.03.2020 wurde der Gemeindeverwaltung der erste Corona-Fall in Altdorf gemeldet. Aber die getroffenen Maßnahmen zeigen mittlerweile Wirkung, sodass die Anzahl der Infizierten ständig zurückgeht. Deshalb konnten mit der mittlerweile 7. Änderungsfassung der Corona-Verordnung seit Ende April erste Lockerungen der Maßnahmen wieder zugelassen werden, wie z.B. die Notbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern bis einschließlich der 7.Klässler oder die Öffnung von Geschäften. Das Tragen von Masken beim Einkaufen und bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs wurde zur Pflicht. Und seit Montag sind die Friseure wieder offen und ab Mittwoch darf auch auf den Spielplätzen unter bestimmten Auflagen wieder gespielt werden. Täglich gehen viele neue Meldungen durch die Medien, was alles künftig wieder erlaubt werden soll, das gesellschaftliche Leben und die Wirtschaft werden langsam wieder hochgefahren.

Insgesamt befinden wir uns alle in einer Situation, in der wir weder das genaue Ziel noch die Dauer kannten und kennen. Vor allem aber galt und gilt es, eine Überlastung des Gesundheitssystems und das Sterben vieler Infizierter wie beispielsweise in Italien geschehen, zu vermeiden, was uns auch gelungen ist.

Die Gemeindeverwaltung hat schnell reagiert und alle notwendigen Maßnahmen vorbereitet. Im Vordergrund stand dabei vor allem die Aufrechterhaltung der Infrastruktur, z.B. die Wasserver- und Abwasserentsorgung, für die die Gemeinde verantwortlich ist. Daneben wurden für alle Bereiche Hygienemaßnahmen konzipiert und umgesetzt.

Im Rathaus wurde zur Minimierung des Ansteckungsrisikos und zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung teilweise ein Schichtdienst eingeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiteten wechselweise auch zu Hause im Homeoffice, wofür ad hoc die notwendige Software eingerichtet werden musste. Auch das Personal in unseren Kindertageseinrichtungen war und ist während der Betriebsuntersagung aufgrund der Corona-Verordnung ohne Kinder fleißig. Viele Aufgaben, für die oft Zeit oder Gelegenheit fehlt, konnten aufgearbeitet werden. So wurde z.B. das Beschäftigungsmaterial gesichtet, ergänzt, ausgemustert und gereinigt. Und es war auch Zeit dafür, an der individuellen Konzeption der Einrichtungen, an Hygieneplänen oder an Schutzkonzepten zu arbeiten oder künftige Angebote vorzubereiten.

In der Gemeindeverwaltung selbst hat sich vor allem im Bereich des Haupt- und Ordnungsamts sowie der EDV-Abteilung das Arbeitspensum mehr als verdoppelt. Es kam behördenseits, zumeist am Wochenende, eine regelrechte E-Mailflut in die Postfächer. Und dann galt es, die jeweils zahlreichen neuen Informationen regelmäßig auf der Internetseite der Gemeinde einzustellen und im Mitteilungsblatt über Neuerungen zu berichten.

„An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für ihren großartigen Einsatz danken. Das war nicht selbstverständlich. Wir hatten über Messengerdienste ständig Kontakt und besprachen wer wann was macht. Es war einfach toll, dass ich jederzeit auf Ihre Mithilfe zählen konnte. Herzlichen Dank.“, lobte Bürgermeister Erwin Heller seine Belegschaft.

In Altdorf sind bislang 18 Personen an Covid-19 erkrankt. 17 Erkrankte sind aber bereits wieder genesen, sodass sich aktuell nur noch eine Person in der häuslichen Quarantäne befindet. Des Weiteren waren insgesamt 27 Kontaktpersonen für jeweils mindestens 14 Tage in Quarantäne. Glücklicherweise war bis heute kein Corona-bedingter Todesfall in Altdorf zu beklagen.

Für die Infizierten und Kontaktpersonen wurden Quarantänebescheide gefertigt und die Mitarbeiterinnen standen mit ihnen in regelmäßigem telefonischen oder in E-Mail-Kontakt. Nach Ende der Quarantänezeit und nach 48-stündiger Symptomfreiheit konnten dann per Verwaltungsakt die Quarantäneanordnungen wieder aufgehoben werden.

Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und in der Schule wird seit Montag, den 27.04.2020 in Anspruch genommen. Diese Woche werden fünf Kinder im Kinderhaus Erlachaue, acht Kinder im Kinderhaus Buchenweg und 2 Kinder in der Grundschule in der Notbetreuung betreut. Zwei Kinder werden noch im Kindergarten Schneckenburg dazukommen.

„Zu den finanziellen Auswirkungen können wir momentan noch nicht viel sagen. Da wir keine gewerbesteuerstarke Kommune sind, müssen wir hier aber auch nicht sehr große Einschnitte, wie in anderen Kommunen, beklagen. Uns wird die Krise aber umso stärker in den nächsten beiden Jahren in finanzieller Hinsicht treffen. Bei rückläufigen Einkommensteueranteilen und im Finanzausgleich. Es werden also schwierige Jahre auf uns zukommen“, beurteilt Bürgermeister Erwin Heller die finanzielle Lage der Gemeinde.

Vom Land wurde im Rahmen des 100 Mio-Programms bereits eine Finanzhilfe in Höhe von 31.877,-- € als Erstleistung überwiesen. Diese deckt jedoch nicht einmal vollständig den Ausfall der aktuell für die Monate April und Mai ausgesetzten Kinderbetreuungsgebühren, die monatlich ca. 33.000,-- € betragen. Weitere Finanzhilfen werden zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden aktuell noch ausgehandelt. Genauere Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Finanzen der Gemeinde liegen frühestens nach der Mai-Steuerschätzung vor, „Eine sparsame Haushaltsführung ist nunmehr unabdingbar“, beendetet Bürgermeister Erwin Heller seinen kurzen Überblick.

TOP 2: Realisierung eines Pflegeheims in Altdorf

Nachdem der Vorsitzende Herrn Dr. Eberhardt Goll, Vorstandsmitglied der Samariterstiftung sowie Architekt Norbert Görlich vom Planungsbüro ARP, Stuttgart, begrüßt hatte, fasste er die bisherigen Stationen auf dem Weg zu einem eigenen Pflegeheim in Altdorf zusammen. Bereits seit vielen Jahren gebe es in der Gemeinde Altdorf die Überlegung, ein Pflegeheim zu errichten. Dadurch soll es ermöglicht werden, dass die pflegebedürftigen Altdorfer Bürgerinnen und Bürger am Ort bleiben können und nicht in das Umland ausweichen müssen, wo die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakt schwierig ist.

In seiner Sitzung vom 02.10.2018 hatte der Gemeinderat entschieden, dass die Umsetzung des Pflegeheimes in Altdorf mit der Samariterstiftung mit Sitz in Nürtingen als Träger und Betreiber erfolgen soll.

Nach einer gründlichen Suche nach einem geeigneten Standort für das Pflegeheim und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie hierzu, hat der Gemeinderat am 16.07.2019 beschlossen, dass das Pflegeheim am Standort P1 im Gewann „See“, Flst. 3024, an der Ecke Mühlstraße/Würmstraße gebaut wird. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, dass er die Untersuchung, ob im Untergeschoss/Sockelgeschoss des Pflegeheimes 5 – 7 zweckgebundene Senioren- bzw. Personalwohnungen realisiert werden können, befürwortet. Außerdem unterstützt die Gemeinde die Realisierung einer Begegnungsstätte im Pflegeheim mit einem Kostenbeitrag von mindestens 150.000,-- €. Eventuelle Sanierungsmittel, Fördermittel und mögliche Spenden reduzieren den Kostenanteil der Gemeinde. Und schließlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass aus Gründen des Zeitgewinns und der bisherigen Machbarkeitsstudie auf die ursprünglich geplante Mehrfachbeauftragung verzichtet werden soll und das Büro ARP durch die Samariterstiftung gleich mit der Entwurfsplanung beauftragt werden kann.

In der Gemeinderatsitzung am 10.12.2019 hatte die Verwaltung über den Planungsstand informiert und am 14.01.2020 fand eine gemeinsame Planungsbesprechung des Gemeinderates mit dem Bauherren und dem Planer statt, bei der verschiedene Details besprochen wurden. Das Büro ARP hat daraufhin im Auftrag der Samariterstiftung die Entwurfsplanung für das Pflegeheim in Altdorf erstellt.

Diese sieht folgendes vor:

  • eine Tagespflege für ca. 15 Personen im Erdgeschoss,
  • eine Begegnungsstätte im Erdgeschoss,
  • eine beschützte Pflegegruppe für 13 Personen im Erdgeschoss,
  • zwei Pflegegruppen für je 15 Personen im Obergeschoss sowie
  • ca. 9 Personal- oder Seniorenwohnungen im Gartengeschoss.

Architekt Norbert Görlich stellte anschließend seine Entwurfsplanung vor und gab einen Einblick, wie der Entwurf über mehrere Stationen und Planungskorrekturen bis zum jetzigen Stand entwickelt wurde. Das Pflegeheim soll als zweigeteilter Baukörper an der Mühlstraße entstehen und besteht aus einem Gebäudeteil mit Innenhof und einem östlichen Riegelteil. Entgegen der bisherigen Planung wird der Baukörper nun nicht mehr parallel zur Mühlstraße, sondern leicht in nordöstliche Richtung zur Würm hin gedreht. Dadurch passt sich das Gebäude noch besser in die vorhandene Topographie ein. Die umgebungsprägende wunderschöne Kastanie wird vom Bauvorhaben nicht berührt und soll unbedingt erhalten bleiben.

Die Zulieferung des Pflegeheims sowie die notwendigen (Besucher-)Parkplätze werden entlang der Mühlstraße entstehen. In enger Abstimmung mit der Wasserwirtschaft des Landratsamts Böblingen, wurde das Gebäude in das Bestandsgelände so eingeplant, dass der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zur Würm mehr als eingehalten und eine Gefährdung des Gebäudes durch Hochwasser ausgeschlossen wird.

Im Gartenschoss des Gebäudes, das sich zur Würm hin orientiert und von der Mühlstraße aus nicht in Erscheinung tritt, entstehen 9 Mitarbeiterwohnungen sowie Technik- und Sozialräume für das Pflegeheim und dessen Mitarbeiter*innen.

Im Erdgeschoss entsteht im östlichen Bauteil eine Demenzgruppe mit direktem Zugang aus dem Gemeinschaftsraum zu einem geschützten Gartenbereich. Die Begegnungsstätte, an der sich die Gemeinde finanziell beteiligen will, liegt direkt am Eingangsbereich und wird rund 70 m² groß werden. Im westlichen Gebäudeteil wird die Tagespflege untergebracht, die sowohl einen Zugang zu einem eigenen kleinen Außenbereich als auch zum begrünten Innenhof erhalten wird.

Zwei Pflegegruppen mit je 15 Plätzen entstehen im Obergeschoss. Der Westbalkon, der eine Balkonverglasung erhält und direkt über dem Haupteingang liegt, ist von allen Bewohner*innen nutzbar. 39 Einzelzimmer sind mit einem eigenen Badezimmer ausgestattet. Weitere 4 Bewohner*innen im Einzelzimmer nutzen jeweils zu zwei ein Gemeinschaftsbad.

Von der Mühlstraße aus tritt der Baukörper zweigeschossig in Erscheinung und erhält eine wartungsfreundliche Holzverschalung. Er ist wesentlich niedriger als die Bebauung südlich der Mühlstraße. Von der Würm aus ist auch das Gartengeschoss sichtbar.

Das Baugesuch kann voraussichtlich im Herbst eingereicht werden, sodass mit einem Baubeginn im April 2021 gerechnet wird. Wenn der Rohbau Ende 2021 fertig gestellt ist, dann wird mit einer Fertigstellung und dem Bezug des Pflegeheims Ende 2022 gerechnet werden können.

Aus der Mitte des Gemeinderats erhielt die Planung ein großes Lob als „sehr gelungen“. Ein Gemeinderat erinnerte daran, dass das Pflegeheimprojekt der ursprünglichen Zeitplanung um ein Jahr hinterher hinkt. Er bat darum, alles zu tun, damit weitere Verzögerungen vermieden werden können.

Einstimmig nahm der Gemeinderat die Vorentwurfsplanung des Büros ARP, Stuttgart, für das Pflegeheim in Altdorf zustimmend zur Kenntnis.

TOP 3: Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" - Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 Für den Bereich, in dem das neue Pflegeheim für Altdorf entstehen soll, existiert derzeit kein verbindliches Planungsrecht durch einen Bebauungsplan, ein Vorhaben ist auf der Fläche auch nicht nach § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) genehmigungsfähig. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzusteigen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Pflegeheim zu schaffen. Dies ist auch erforderlich, da es Ziel der Gemeinde ist, das Pflegeheim möglichst zügig bauen zu können.

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte den Städteplaner Manfred Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Boll, der die Einzelheiten  des Bebauungsplanverfahrens „Pflegeheim Seewiesen“ vorstellte.

Voraussetzung für die Entwicklung eines Gebiets durch die Gemeinde mittels eines Bebauungsplans ist es, dass der Rahmen durch einen Flächennutzungsplan gegeben ist. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Holzgerlingen/Altdorf/Hildrizhausen sieht im Gebiet „Seewiesen“, wo das Pflegeheim entstehen soll, keine Bebauung vor, sondern eine Grünfläche. Deshalb ist der Flächennutzungsplan als Vorbereitender Bauleitplan punktuell zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband und ist bereits in die Wege geleitet, so dass das Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren durchgeführt werden kann.

Zum aktuellen Zeitpunkt soll zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, mit dem die Gemeinde bekannt gibt, dass zur Regelung einer künftigen Bebauung ein Plan aufgestellt werden soll. Hierfür liegt ein Plan vor, der das Gebiet des künftigen Bebauungsplans festlegt. Ein Vorentwurf des Bebauungsplans, der die einzelnen notwendigen Festsetzung wie z.T. die zulässige Geschossigkeit oder die Gebäudehöhe regelt, sowie der vorgeschriebene Umweltbericht sind für den Aufstellungsbeschluss nicht erforderlich und liegen noch nicht vor. Lediglich die Objektplanungen der Samariterstiftung des Büros Architekten ARP stehen zur Verfügung.

Nachdem der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, ist als nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich. Hierfür soll zunächst der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf Grundlage der vorgestellten Objektplanung ausgearbeitet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Frühzeitige Beteiligung ohne vorherige Beratung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes im Gemeinderat durchzuführen. Darüber hinaus sind artenschutzrechtliche Untersuchungen für das Gebiet notwendig. Diese sind bereits beauftragt und nahezu abgeschlossen, so dass hier zeitnah mit ersten Ergebnissen gerechnet werden kann.

Abschließend erinnerte Städteplaner Manfred Mezger daran, dass die Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen meist einige Zeit in Anspruch nehmen und bei der Zeitplanung immer nicht vorhersehbare Unwägbarkeiten auftreten könnten. Bei einem optimalen Verlauf des Verfahrens könnte die Frühzeitige Beteiligung bereits vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Ob der Entwurfsbeschluss noch vor der Sommerpause und der Satzungsbeschluss im Herbst erfolgen könne, das hänge davon ab, welche Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebracht würden.

Bürgermeister Erwin Heller ergänzte, dass Corona-bedingt leider keine allgemeine Informationsveranstaltung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden könne. Die Planung werde jedoch öffentlich bekannt gemacht und die Planunterlagen sowohl im Rathaus-Foyer als auch auf der Homepage der Gemeinde öffentlich einsehbar sein.

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Pflegeheim Seewiesen“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan einstimmig. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Diese Beschlüsse des Gemeinderates werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

TOP 4: Bebauungsplan - Ortsbauplan "Änderung Gartenstraße / Bachstraße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsbauplan – Änderung Gartenstraße / Bachstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 14.10.2019 bis einschließlich 15.11.2019 durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind dabei keine Stellungnahmen eingegangen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 15.10.2019. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht.

Städteplaner Manfred Mezger erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen der Träger öffentlicher Belange und deren Abwägungsmöglichkeiten.

Ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme des Landratsamt Böblingen betraf dabei den Artenschutz. Die Untere Naturschutzbehörde hatte angeregt, eine artenschutzrechtliche Untersuchung für das Gebiet durchzuführen. Hintergrund der Anregung sind zu erwartende Probleme bei der Umsetzung eventuell notwendiger Ausgleichsmaßnahmen. Die Verwaltung hatte daher die Anregung der Naturschutzbehörde aufgegriffen und eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung für das Gebiet in Auftrag gegeben.

Die Untersuchung kam zum Ergebnis, dass ein Vorkommen vieler Artengruppen bereits von vorne herein ausgeschlossen werden könne. Eine Bedeutung des Gebietes für die Vogelwelt, die Fledermäuse und die Zauneidechse wurde geprüft, konnte jedoch mangels geeigneter Habitatausstattung ebenfalls ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Konflikte seien somit nicht zu erwarten.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan auf der Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen, damit der Bebauungsplan „Ortsbauplan – Änderung Gartenstraße / Bachstraße“ nach seiner Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig werden kann.

TOP 5: Kinderhaus Buchenweg Vorstellung der Entwurfsplanung Weiterbeauftragung der Architektenleistungen mit Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte nach Aufruf des Tagesordnungspunkts zunächst daran, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.09.2019 einstimmig beschlossen hatte, den aktuellen Stand einer Vorentwurfsplanung für den Neubau der Kinderkrippe im Kinderhaus Buchenweg sowie einer Planung zur Sanierung und zum Umbau des Bestandsgebäudes einstimmig zur Kenntnis genommen hatte und das Architekturbüro Archiplan aus Böblingen mit einer Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung zur Sanierung des bestehenden Kindergartens im Ü3- Bereich und mit einer Entwurfsplanung inkl. Kostenschätzung für einen möglichen Neubau bzw. eine Erweiterung des Kinderhauses Buchenweg im Krippenbereich nach HOAI beauftragt worden war.

Im Kinderhaus Buchenweg sind zurzeit drei Gruppen im Ü 3 Bereich für bis zu 60 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sowie eine Kleinkindgruppe im U 3 Bereich für insgesamt zehn 1 bis 3-jährige Kinder eingerichtet. Die Einrichtung feiert im Jahr 2021 das 50-jährige Jubiläum.

Die beiden getrennten Gebäude für den Kindergartenbereich Ü 3 und den Krippenbereich U 3 wurden in den letzten Jahren mit zum Teil hohem finanziellen Aufwand instand gehalten, entsprechen aber leider nicht mehr dem heutigen Stand und weisen im technischen Bereich (Heizung) erhebliche Mängel auf. Die Räumlichkeiten sollen sowohl im Ü 3-Bereich (wachsende Zahl am Mittagessen in der verlängerte Öffnungszeit, Erweiterung der Ruhe- und Schlafmöglichkeiten für max. 20 Ganztageskinder) als auch im Krippenbereich U 3 (Schaffung von weiteren Schlaf- und Wickelmöglichkeiten, Schaffung von Räumen für eine zweite Krippengruppe) an die aktuellen räumlichen und pädagogischen Erfordernisse angepasst werden. Außerdem ist es notwendig für die mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit geeignete Besprechungs- und Sozialräume, eine ausreichend dimensionierte Mitarbeitertoilette und einen Raum für Elterngespräche zu schaffen. Mit der Baumaßnahme sollen beide bisher getrennten Gebäudeteile durch einen Verbindungsbau zusammengeführt werden.

Der Planungs- und Infrastrukturausschuss PIA des Gemeinderats befasste sich am 03.03.2020 bei einem Termin vor Ort mit dem Vorhaben und verschaffte sich einen Überblick vom Zustand des Gebäudes und der vorhandenen Infrastruktur. Hierbei wurde der Gesamtzustand des Gebäudes begutachtet, die Räumlichkeiten mit den beengten Zuständen im Sanitärbereich, Küche, Personal-Aufenthaltsbereich, Lagerflächen usw. besichtigt. Im Anschluss wurden im Rathaus die vom Architekturbüro Archiplan ausgearbeiteten Entwurfspläne vorgestellt und erläutert. In die Entwurfsplanung sind alle bisherigen Überlegungen immer in enger Zusammenarbeit mit dem „Bauteam“ der Einrichtung (Einrichtungsleiterin, Vertreterinnen des Kindergartenteams, Elternbeiratsvertreterin) eingeflossen.

In den unterschiedlichen Entwürfen wurde auch eine Anregung aus der Mitte des Gemeinderats zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, z.B. für Mitarbeiter/innen, geprüft. Aus mehreren Gründen (deutlich höhere Anforderungen im Brandschutz, zusätzliches innenliegendes Treppenhaus, erforderliche Stellplätze für PKW und Fahrräder, Kellerräume im UG, Belichtung-Belüftung der innenliegenden Räume im Kindergarten, zweigeschossige Bauweise laut B-Plan nicht zulässig usw.) sprach sich der Ausschuss aber dafür aus, eine zweigeschossige Bauweise mit zusätzlichem Wohnraum (zwei Wohneinheiten mit je 80 m²) nicht weiter zu verfolgen.

Für den Umbau im Bestand (400.000 €) und den Neubau (1.345.000 €) wird mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.745.000 € gerechnet. Die Verwaltung geht dafür von zu erwartenden Zuschüssen in Höhe von rund 900.000 € aus. Aus dem Landessanierungsprogramm liegt die schriftliche Zusage für eine Förderung einer Modernisierung des Kinderhauses Buchenweg in Höhe von 226.000 € bereits vor.

Dem gegenüber würden die Gesamtkosten für einen kompletten Neubau eines 5-gruppigen Kinderhauses rund 3.100.000 € betragen. Die zu erwartenden Zuschüsse für einen kompletten Neubau eines 5-gruppigen Kinderhauses würden nur bei rund 620.000 € liegen. Im Neubau sind folgende Räumlichkeiten geplant:

Untergeschoss: Hauswirtschaftsraum, Abstellraum, Pellets Lager, Heizraum / Technikraum

Erdgeschoss: zwei Gruppenräume Kinder U 3, zwei Schlafräume Kinder U 3, Sanitäranlage Kinder U 3, Spieleflur Kinder U 3, Komfort WC (behindertengerecht), Müllraum, Kinderwagenabstellraum, Personalraum, Elterngespräche, Büro Kita-Leitung, Windfang und Garderobe. Die Netto-Grundfläche (UG und EG) für den Neubau beträgt 291 m².

Bei der anschließenden Aussprache sprachen sich einige Gemeinderatsmitglieder dafür aus, den neuen Garderobenbereich im Verbindungsbau mit in die Heizungsplanung einzubeziehen, denn es liege in der Natur der Sache, dass vor allem die Kleinen meist lange Zeit benötigen, um sich an – und auszuziehen.

Ein Gemeinderat sprach sich dafür aus, die Planung von Wohnungen in einem zweiten Geschoss des Neubaus weiter zu verfolgen, denn schließlich wäre die Schaffung von Wohnraum am Ort ein wichtiges Thema. Ein anderer Gemeinderat schloss sich den Ausführungen von Bürgermeister Erwin Heller an, der erläutert hatte, dass eine Zweigeschossigkeit an dieser Stelle vom geltenden Bebauungsplan ausgeschlossen sei und deshalb als Möglichkeit ausscheide.

Auf die Einwendung eines Gemeinderats, man möge das Dach mit einer kleinen Neigung konzipieren, erläuterte Architekt Achim Schäfer, man plane und baue mit einer gewissen Mindestneigung, die einen guten Wasserabfluss gewährleisten würde.

Einige Gemeinderäte störten sich daran, dass für die Entwurfsplanung nicht mehrere Architekturbüros angefragt wurden und man deshalb nur den Entwurf eines Büros vorliegen habe. Eine Art Planungswettbewerb hätte hier u. U. eine ganz andere Lösung gebracht. Ein Gemeinderat war der Auffassung, dass dadurch die Diversität verloren gehe und möglicherweise gegen Vergabevorschriften (Schwellenwert) verstoßen würde. Der Wettbewerb sei dadurch eingeschränkt.

Dem widersprach ein anderes Gemeinderatsmitglied und bemerkte, es würde ein guter und plausibler Entwurf vorliegen. Die Einholung eines weiteren Entwurfs würde den Gesamtfortschritt der Maßnahme unnötig verzögern.

Bürgermeister Erwin Heller erläuterte, dass die Gemeinde an die HOAI gebunden sei und die Vergaben der vergangenen Jahre von der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft und nicht beanstandet worden seien. Zudem wäre man zu Beginn der Überlegungen davon ausgegangen, dass lediglich die Bestandsgebäude ertüchtigt werden sollen. Dass sich nun ein zusätzlicher Anbau als die einzig sinnvolle wie auch wirtschaftliche Variante herausgestellt habe, sei aus der Fortentwicklung der Planung entstanden. Zudem habe der Gemeinderat das Büro Archiplan, mit dem die Gemeinde bisher sehr gut zusammen gearbeitet hat, ja auch mit der Entwurfsplanung beauftragt.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde dennoch der Antrag gestellt, die Vergabeentscheidung für die Genehmigungsplanung zu vertagen und stattdessen weitere Entwürfe von anderen Büros anfertigen zu lassen. Dieser Antrag wurde mit  6 Ja- und 7 Nein-Stimmen jedoch abgelehnt.

Sodann wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der Entwurfsplanung des Architekturbüros Archiplan aus Böblingen zum geplanten „Neubau Kinderkrippe U 3 und dem Umbau im Bestand Kinder Ü 3“ im Kinderhaus Buchenweg zuzustimmen und das Architekturbüro Archiplan aus Böblingen mit der Genehmigungsplanung, Leistungsphase 4 nach HOAI, zu beauftragen, abgestimmt. Dieser Beschlussvorschlag wurde sodann mit 7 Ja- Stimmen und 6 Nein-Stimmen angenommen.

Redaktionelle Anmerkung: Der Schwellenwert für die förmliche Vergabe von Architektenleistungen liegt bei einer Gesamtsumme von 209.000 € netto. Für die geplante Sanierungs- und Neubauplanung liegen die Honorarkosten für alle Leistungsphasen insgesamt bei 174.000 €. Insofern ist der Schwellenwert nicht verletzt worden.

TOP 6: Feuerwehrgerätehaus Anbau Umkleide- und Sanitärbereich Anbau einer weiteren Fahrzeugbox Beauftragung der Architektenleistung, Leistungsphase 1-4

In der Sitzung am 10. Januar 2019 stimmte der Gemeinderat dem Feuerwehrbedarfsplan, erstellt vom Ingenieurbüro Sinfiro GmbH & Co. KG aus Balingen zu. Dieser stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar, damit die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr nachkommen kann.

So wird im Feuerwehrbedarfsplan festgestellt, dass LF 8, das zur Ersatzbeschaffung ansteht, wird durch einen GW - L 2 ersetzt. Bei dem GW - L 2 handelt es sich um ein Logistikfahrzeug mit fester Beladung, die immer auf dem Fahrzeug vorgehalten wird sowie flexibler Beladung, die im hinteren Aufbau (Ladefläche) eingestellt wird. Damit der GW - L 2 bei Unwetterlagen und bei Einsätzen im Schönbuch gut und sicher agieren kann, ist dieser mit einem Allradfahrgestell auszustatten. Mit der Anschaffung des GW - L 2 ist gewährleistet, dass zukünftige Einsatzstellen in Altdorf und Hildrizhausen abgearbeitet werden können.

Die Umkleidemöglichkeit der aktiven Einsatzkräfte befindet aktuell sich direkt hinter den Fahrzeugen, eine Trennung zwischen den Geschlechtern gibt es nicht. Die Mindestanforderungen an die DIN 14092 werden nicht eingehalten.

Architekt Achim Schäfer stellte die aktuellen, in enger Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss erarbeiteten Planungsunterlagen, vor. Vorgesehen sind je einen getrennten Umkleide-Sanitärbereich für die Feuerwehrfrauen und -männer. Bei den Damen sind fünf Doppelspinde und 10 Einzelspinde für insgesamt 20 Personen geplant. Bei den Herren sind 22 Doppelspinde und 20 Einzelspinde für insgesamt 64 Personen geplant. Beide Umkleidebereiche sind für die aktive Wehr und die Jugendfeuerwehr ausgelegt. Vor den Zugängen zum Sanitärbereich befindet sich eine sog. Schmutzschleuse. Hier kann die kontaminierte Einsatzkleidung abgelegt werden. Der Zugang erfolgt über eine Alarmtüre im nördlichen Bereich.

Die bisherigen Raum- und Durchfahrtshöhen der drei bestehenden Fahrzeugboxen sind zu niedrig und die zusätzlich benötigten unterschiedlichen Beladungen können im Bestand nicht gelagert werden. Daher ist der Anbau einer zusätzlichen Fahrzeugbox, mit entsprechenden größeren Maßen, direkt neben der letzten Fahrzeugbox, in östlicher Richtung unumgänglich. Geplant ist hier ein eingeschossiger Flachdachbau mit einem Durchbruch in den Bestand.

Der Planungs- und Infrastruktur des Gemeinderats PIA begutachtete die Räumlichkeiten bei einem Termin vor Ort. Im Anschluss wurde im Rathaus die vom Architekturbüro Archiplan ausgearbeiteten Entwurfspläne vorgestellt und erläutert.

Für die Zuschussanträge wurde im Vorfeld vom Architekturbüro Archiplan bereits eine Kostenberechnung erstellt. Die Bruttogesamtkosten inkl. Baunebenkosten belaufen sich auf 660.000 €. Über das Landratsamt Böblingen, Vorbeugender Brandschutz können Zuschussanträge für den Umkleide-Sanitärbereich         (20.880 € bereits bewilligt), für die zusätzliche Fahrzeugbox (45.000 €) sowie für die Fahrzeugbeschaffung GW-L2 (66.000 €) beantragt werden. Nach der Sommerpause rechnet die Verwaltung mit einem positiven  Zuschussbescheid für die zusätzliche Fahrzeugbox. Zu welchem Zeitpunkt mit einem positiven Zuschussbescheid für die Beschaffung des GW-L2 gerechnet werden kann ist Stand heute nicht absehbar.

Nachdem die vorgestellte Vorplanung von einem Gemeinderat gelobt wurde, fragte sich ein anderer Gemeinderat, ob auch bereits geprüft sei, ob das Feuerwehrgerätehaus angepasst werden könne, damit das neue Fahrzeug höhenmäßig einfahren kann. Außerdem frage er sich, ob bereits mit Fahrzeugherstellern Kontakt aufgenommen worden sei. Vielleicht wäre es möglich, das GW-L2 mit einer geringeren Höhe herzustellen, die Fahrzeuge wären ohnehin Unikate. Es sollte auch geprüft werden, ob die Anschaffung eines GW-L1 nicht sinnvoller wäre, denn die Stadt Holzgerlingen, die tagsüber zur Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit stets mit alarmiert würde, könnte ja ihr GW-L2 im Bedarfsfall stellen.

Bürgermeister Erwin Heller erläuterte, dass das Ziel und die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde seien, die Löschfähigkeit der Altdorfer Feuerwehr möglichst selbständig zu gewährleisten.

Nachdem es jedoch für Teile des Gemeinderats noch viele Fragen ungeklärt und die Zeit weit fortgeschritten war, vertagte Bürgermeister Erwin Heller die weitere Beratung und Entscheidung auf die nächste Sitzung.

TOP 7: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Aufstockung der Sanierungsmittel

Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass die Gemeinde einen Förderbescheid zur Aufstockung der Sanierungsmittel um 300.000 € für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ erhalten habe.

Umsetzung Tempo 30 an der Ortsdurchfahrt

Dass die lang gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 an der Ortsdurchfahrt vergangene Woche durch die Straßenmeisterei des Landratsamts Böblingen nun umgesetzt sei, darüber freute sich Bürgermeister Erwin Heller. Er habe auch schon viele positive Rückmeldungen hierfür erhalten. Noch sei es jedoch für so manchen Autofahrer schwierig, sich an das langsamere Tempo zu gewöhnen.

Flussgebietsuntersuchung und Starkregengefahrenkarte

Für beide bereits beauftragten Untersuchungen sind die Befliegungsdaten des LUBW notwendig. Leider verzögere sich deren Lieferung bis Ende Mai. An den Untersuchungen werde jedoch bereits gearbeitet.