Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Erwin Heller die interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer, den Vertreter der Presse sowie die Gemeinderatsmitglieder.

TOP 1: Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

Grundsatzbeschluss des Gemeinderats über die Zusammenlegung des Gutachterausschusses Böblingen mit den Schönbuchgemeinden

Einführend erläuterte er zunächst die Hintergründe, die eine Zusammenlegung der Gutachterausschüsse der Schönbuchgemeinden mit dem Gutachterausschuss der Stadt Böblingen notwendig werden lässt. Zur Vorstellung des Projekts begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Frau Gabriele Dangel, Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Böblingen und Frau Petra Killenberger, Vorsitzende des Böblinger Gutachterausschusses.

Weil in Baden-Württemberg die Zuständigkeit für die Gutachterausschüsse bei den Kommunen liegt, gibt es in rund 1.000 Städten und Gemeinden einen Gutachterausschuss. Nach Auffassung des Landesgesetzgebers können Ausschüsse mit einem kleinen Zuständigkeitsbereich die gesetzlichen Aufgaben, die das Baugesetzbuch vorschreibt, nicht vollständig und nicht in der erforderlichen Qualität erfüllen. Die Zahl der Kauffälle in kleinen Gemeinden ist vielmehr zu gering und damit keine ausreichende Basis für die Ableitung der notwendigen Wertermittlungsdaten. Es wird angenommen, dass erst ab einer Zahl von 1.000 Verkaufsfällen/Jahr eine rechtlich sichere Bewertung der Bodenrichtwerte erfolgen kann. Die Gemeinde Altdorf hat im Jahr pro Schnitt ca. 48 Verkaufsfälle. Um eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende und den fachlichen Herausforderungen genügende Aufgabenerfüllung zu erreichen, können nach der Änderung der Gutachterausschussverordnung innerhalb eines Landkreises benachbarte Gemeinden gemeinsame Gutachterausschüsse bilden. Durch die Zusammenschlüsse sollen leistungsfähigere Einheiten gebildet und die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, ihre gesetzlichen Aufgaben fach- und sachgerecht zu erfüllen. Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind

  • die Erstattung von Verkehrswertgutachten,
  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
  • die Ermittlung der Daten für die Wertermittlung,
  • die Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • die Erstellung eines Grundstücksmarktberichts sowie
  • die Weiterleitung der Daten an die zentrale Geschäftsstelle (ZGG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) – Statistisches Bundesamt.

Voraussichtlich sollen die Bodenrichtwerte, die der Gutachterausschuss ermittelt, künftig als Berechnungsbasis für die Grundsteuer nach deren Reform dienen.

Für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses sind eine geeignete Personal- und Sachmittelausstattung sowie eine ausreichende Zahl von Kauffällen erforderlich. Deshalb ist geplant, im östlichen Teil des Landkreises Böblingen (ca. 117.400 Einwohner und etwa 1.750 Kaufverträge im Jahr) einen gemeinsamen Gutachterausschuss der Städte und Gemeinden Altdorf, Böblingen, Ehningen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch zu gründen.

Beim Baurechts- und Bauverwaltungsamt der Stadtverwaltung Böblingen wurde hierfür ein Projekt aufgebaut, das durch das Büro Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH begleitet wird. Dieses berät sowohl das Baurechts- und Bauverwaltungsamt der Stadtverwaltung Böblingen, bei dem der gemeinsame Gutachterausschuss angesiedelt werden soll wie auch die abgebenden Kommunen.

Zunächst müssen jetzt in allen teilnehmenden Gemeinden Grundsatzbeschlüsse gefasst werden, damit die Einzelheiten zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses geregelt werden können. Notwendig sind z.B. die Schaffung von einheitlichen Standards und die Sammlung von Daten aus den einzelnen Kommunen. Die Erstellung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird einen zentralen Punkt im Projekt einnehmen. Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird geregelt, dass Böblingen für hoheitliche Aufgaben der anderen Kommunen tätig wird. Einzelheiten zum Satzungsrecht (Gebühren), zur Anzahl der ehrenamtlichen Gutachter, zum Ort der Geschäftsstelle und vieles mehr werden darin geregelt werden müssen. Zudem muss die Geschäftsstelle personell aufgestockt werden.

Wichtig ist, dass die abgebenden Kommunen wie bisher auch, ehrenamtliche Gutachter aus ihrem Ort in den gemeinsamen Gutachterausschuss entsenden können, damit die Ortskenntnisse künftig nicht verloren gehen. Das Projektende wird auf den 30.06.2023 festgesetzt. Die gemeinsame Geschäftsstelle soll ihre Arbeit dann bereits zum 01.04.2023 aufnehmen.

Für die Aufgabenerledigung des gemeinsamen Gutachterausschusses entstehen für die Gemeinde Altdorf künftig jährliche Kosten von knapp 19.000 €. Einmalige Kosten entstehen für eine einheitliche Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stand 31.12.2022. Wir rechnen hier mit Kosten von rund 25.000 €.

Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Altdorf, Böblingen, Ehningen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch ein Projekt zu starten mit dem Ziel, einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit zentraler Geschäftsstelle bei der Stadt Böblingen einzurichten.

TOP 2: Kindergartenangelegenheiten

Vorstellung der Konzeption zur Ausschreibung der Verpfegungsleistungen für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Altdorf

Seit der Einführung der Ganztagesbetreuung in den Altdorfer Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2005/2006 sind einige Jahre vergangen. Mit der Einführung dieses umfassenden Betreuungsangebots war es auch notwendig geworden, einen Mittagstisch anzubieten. Aktuell werden in den Kinderhäusern Buchenweg und Erlachaue zahlreiche Krippen- und Kindergartenkinder und im Rahmen der Kernzeitbetreuung viele Grundschulkinder mit einem Mittagessen versorgt.

Aus der Elternschaft und auch von den Mitarbeiter/innen der Einrichtungen wurde der Wunsch an die Verwaltung gerichtet, die Qualität des Mittagstischangebots zu überprüfen. Aufgrund der großen Essenszahlen und der sich daraus ergebenden Auftragssumme, müssen die Verpflegungsleistungen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Vorschriften für die Vergabe von Verpflegungsleistungen wurden seit der erstmaligen Einführung des Mittagstischangebots an EU-Recht angepasst und stellen zahlreiche Anforderungen an die notwendige europaweite Ausschreibung.

Über das Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg an der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL), das die Beratungsleistung fördert und den Kontakt vermittelte, konnten Frau Christine Hugger, Coach für Kita- und Schulverpflegung BW und BeKi-Referentin sowie Frau Petra Vonderach als Expertin für die Ausschreibung, zur Unterstützung des Verfahrens gewonnen werden.

Anfang Dezember 2019 wurden die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen vor Ort erhoben. In zwei „runden Tischen“ wurde mit den am Verfahren beteiligten Interessensgruppen (Einrichtungsleitungen, Küchenmitarbeiterinnen, Elternvertretungen, Mitglieder des Kindergartenausschusses, Verwaltung) die verschiedenen Möglichkeiten der Verpflegung sowie die Ausschreibungsmodalitäten erörtert. In einer Konzeption wurden die Daten, Fakten und die getroffenen Übereinkünfte aufbereitet, die jetzt die Grundlage für die förmliche Ausschreibung der Verpflegungsleistungen sein wird. Die europaweite elektronische Ausschreibung wird im Frühjahr durchgeführt werden, sodass eine Vergabeentscheidung des Gemeinderats noch vor der Sommerpause erfolgen kann.

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte Frau Christine Hugger, die die Einzelheiten der Konzeption erläuterte. Aktuell erhalten die Kinder in den Kinderhäusern und in der Kernzeitbetreuung warm angeliefertes Mittagessen. Denkbar wäre aber auch eine Mittagsverpflegung mit einem temperaturentkoppeltem System. Gekühlt oder tiefgefrorenes Essen müsste dann mit einsprechenden Geräten in den Einrichtungen vor Ort regeneriert, d.h. nachgegart und erwärmt werden. Als Anforderung an die Qualität des Essens wird der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Standard) gewünscht. Dieser definiert z.B. die Häufigkeit von Lebensmittelgruppen (z.B. jeden Tag Gemüse oder Salat, max. 2mal wöchentlich Fleisch) sowie die optimale Lebensmittelauswahl (z.B. frisches oder tiefgekühltes Gemüse, Rapsöl als Basisfett) fest.

Die Bestellung und Abrechnung der Essensportionen soll, wie bisher in den Kinderhäusern und künftig auch für die Kernzeitkinder, über einen Dienstleister erfolgen.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Konzeption einstimmig zur Kenntnis, sodass nun mit den Vorbereitungen der europaweiten elektronischen Ausschreibung begonnen werden kann.

TOP 3: Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat über die Annahme von Spenden in einer öffentlichen Sitzung beschließen. Im Dezember und im Januar erhielt die Gemeinde Altdorf Einzelspenden in Höhe von insgesamt 2.450,- € sowie der Projektspende in Höhe von 13.300 €. Die Projektspende dient zur Finanzierung des ökologischen Projektes „Die Wilden Bienchen der Erlachaue“ im Kinderhaus Erlachaue. Im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen im Kinderhaus Erlachaue entstand die Idee im Außenbereich ein Wildbienenhotel bzw. eine Wildbienenwand, welche schon den Kleinsten die Natur und deren Schutz näher bringen soll, zu errichten. Um die Finanzierbarkeit dieses sicherzustellen, gelang es dem Kindergartenteam Erlachaue hierfür eine Spende von der Deutschen Postcode Lotterie zu gewinnen. Das Wildbienen-Projekt „Die Wilden Bienchen der Erlachaue“ soll in Zusammenarbeit mit dem ARTENSCHUTZ IN FRANKEN® (AiF) im Kindergarten Erlachaue in diesem Sommer realisiert werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme der eingegangenen Spenden.

TOP 4: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Sachstand zum Corona-Virus

Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass das vom Jugendreferat organisierte Kindertheater für die Kindergartenkinder und die Grundschulkinder aufgrund der aktuellen Situation auf einen Termin Ende April verschoben wurde. Die Markungsputzte, die für 28. März geplant war, wird ebenfalls vorsorglich abgesagt. Glücklicherweise ist in Altdorf bisher keine Erkrankung bekannt, man wolle aber das Ansteckungsrisiko vor allem für die gefährdeten Bevölkerungsgruppen so klein wie möglich halten. Die Verwaltung orientiere sich dabei an den Empfehlungen der Bundes- und Landesebene sowie des Landkreises Böblingen. Privaten Veranstaltern überlasse man die Entscheidung, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen durchzuführen bzw. zu verlegen. Die Kulturinitiative Altdorf und auch der Liederkranz haben sich dafür entschieden, die für März geplanten Veranstaltungen in der Festhalle und im Bürgerhaus abzusagen.

Anfragen

Überwachung Tempo 30 an der Ortsdurchfahrt

Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung an der Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 sind bereits in vollem Gange. Die Standorte der neuen Verkehrsschilder sind bereits markiert. Bald wird die Beschilderung vom Straßenbauamt Herrenberg angebracht werden. Ein Gemeinderat regte an, eine stationäre Überwachungsanlage aufzubringen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung überwachen zu können.

Der Landkreis Böblingen als Straßenbaulastträger sei für die Aufstellung von stationären Blitzern zuständig, berichtete Bürgermeister Erwin Heller. Lediglich am Unfallschwerpunkt der B 464 in Renningen sei seit kurzem eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet worden, denn der Landkreis würde grundsätzlich auf die mobile Überwachung setzen. Die Verwaltung wird nach Einrichtung der Beschilderung zunächst die „Smileys“ an der Ortsdurchfahrt installieren. Damit ließe sich die gefahrene Geschwindigkeit aufzeichnen und gegenüber dem Landratsamt belegen.