Am Dienstag, den 12. November 2019, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt, mit folgender

T a g e s o r d n u n g:

öffentlich:

TOP 1: Ehrung der Mehrfachblutspender

In Altdorf ist es eine gute Tradition, am Jahresende treuen Blutspenderinnen und Blutspendern zu danken. Zu Beginn der Gemeinderatssitzung zeichnete Bürgermeister Erwin Heller zusammen mit dem Vorsitzenden des DRK-Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf Michael Heim und dem Bereitschaftsleiter Dieter Berner insgesamt 10 Altdorfer Mehrfach-Blutspender/innen für 10- , 25- , 50- und 100- maliges Blutspenden aus.

„Die vor mehr als 100 Jahren verstorbene österreichische Schriftstellerin Bertha von Suttner hat gesagt: „Nach „lieben“ ist „helfen“ das schönste Zeitwort der Welt. Sie meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie mehrmals Blut gespendet haben, gehören zum Kreis der Menschen, für die Nächstenliebe kein Fremdwort ist. Für mich ist die Blutspende sogar eine ganz besondere Form der Nächstenliebe. Sie hilft Menschen, die ohne diese Spende oft gar keine Chance für ein Weiterleben hätten. Sie liebe Blutspenderinnen und Blutspender, vereinen damit in einer Person beide Eigenschaften, die von der großen Persönlichkeit und ersten weiblichen Trägerin des Friedensnobelpreises in einem Satz kurz und bündig zusammengefasst worden ist. „Lieben“ und „helfen“, mit diesen Worten eröffnete Bürgermeister Erwin Heller seine Rede anlässlich der Blutspenderehrung.

Blutspender leisten im Stillen Großartiges und sind Lebensretter der ganz besonderen Art. Denn Blutspender haben nichts Spektakuläres getan, sie sind einzig und allein zum Blutspenden gegangen. Auch werden sie nie erfahren, wem sie mit Ihrer Bereitschaft, etwas von dem eigenen Lebenssaft abzugeben, geholfen haben. Diese innere Haltung, die von Solidarität und Verantwortungsgefühl geprägt ist, zeugt von großem Mitgefühl mit Menschen, die dringend auf Bluttransfusionen oder auf Medikamente, die aus Blutpräparaten hergestellt werden, angewiesen sind.

„Deshalb dient die heutige Blutspenderehrung nicht nur dazu, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender zu würdigen und ihnen zu danken, sondern auch dazu, für das Blutspenden zu werben. Denn es kann gar nicht genug Blutspenden geben“, machte Bürgermeister Erwin Heller deutlich und hegte damit auch die Hoffnung, dass diese Beispiele andere dazu anregen, sich auch einen Ruck zu geben und ebenfalls Blut zu spenden. „Wie schon Erich Kästner wusste: „Es gibt nichts Gutes, außer: man tut es.“ Und beim Blutspenden ist das Etwas-Gutes-Tun ganz einfach: Ein kleiner Piks, ein bisschen Zeit – und ein anderer Mensch schöpft wieder Hoffnung, ein Kind kann wieder vergnügt spielen oder ein Erwachsener wieder laufen. Es ist ganz konkret, was man mit einer Blutspende bewirkt“, animierte der Vorsitzende zum Blutspenden.

Die Blutspenderehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden erhielten Guillaume Divet, Thomas Hartmann, Siegfried Ruthardt, Thomas Saabe, Lorenz Schmiedl, und Martin Wolpert.

Die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 erhielten Alexander Kaiser und Barbara Ruthardt.

Als 50-maliger Blutspender erhielt Markus Ruzicka die Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50.

Eine ganz besondere Freude war es für Bürgermeister Erwin Heller, dass er eine Auszeichnung für 100- maliges Blutspenden überreichen konnte. Fritz Württemberger erhielt als 100-maliger Mehrfachblutspender die Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 100.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Erwin Heller bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des DRK-Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf, der Blutspenderzentrale sowie den Ärzten, die regelmäßig bei den Blutspendeterminen mitwirken und ohne dieses Werk der Solidarität nicht durchgeführt werden könnte.

Zum Schluss sprach Herr Michael Heim vom DRK-Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf seinen herzlichen Dank an alle Blutspenderinnen und Blutspender aus. Zudem bedanke er sich bei der Gemeinde Altdorf für die Durchführung der Ehrungen und die Unterstützung dieser guten Sache. Die 100- malige Blutspende, bei der insgesamt 50 Liter Blut gespendet worden waren, hob er als etwas ganz Besonderes hervor.

TOP 2: Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst und zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald der Gemeinde Altdorf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Frau Alexandra Radinger, Leiterin der Abteilung Forsten beim Landratsamt Böblingen, Revierförster Andreas Kuppel sowie den künftigen Revierförster Florian Schwegler. Andreas Kuppel wird ab Januar 2020 neue Aufgaben im Landratsamt übernehmen.

Frau Radinger stellte die Forstneuorganisation vor, die eine Beauftragung des Landratsamts Böblingen mit Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst sowie zur Übernahme des Holzverkaufs im Altdorfer Wald notwendig macht.

Der Wald der Gemeinde Altdorf wird bisher durch das forstliche Personal des Landratsamtes Böblingen betreut (Beförsterung). Dieses ist gleichermaßen mit dem Verkauf des Holzes aus dem Altdorfer Wald betraut. Auch der Staatswald wird aktuell noch durch das Landratsamt Böblingen beförstert. Das Holz aus dem staatlichen wie auch aus dem kommunalen Wald wurde bisher gemeinsam vermarktet.

Im Zuge des Kartellverfahrens Holzvermarktung, das sich gegen diese gemeinsame Vermarktung des Holzes richtete, hat sich das Land Baden-Württemberg entschieden, den Staatswald aus der Beförsterung und Bewirtschaftung der Landratsämter zu lösen und künftig in einer eigenen Landesanstalt (Anstalt des öffentlichen Rechts - ForstBW mit Sitz der Zentrale im Kloster Tübingen-Bebenhausen) betreuen zu lassen. Landesweit wird der Staatswald in 21 Betriebsstellen bewirtschaftet. Der Sitz des Betriebsteils „Schönbuch“ wird in Dettenhausen sein.

Für die Beförsterung kommunaler und privater Wälder bleibt die Zuständigkeit bei der dreistufigen Forstverwaltung des Landes, bestehend aus dem Ministerium für den Ländlichen Raum, dem Regierungspräsidium Freiburg und den Landratsämtern. Das Landratsamt Böblingen bleibt also untere Forstbehörde für den Altdorfer Wald. Die Forstreviere werden jedoch neu gestaltet und der Altdorfer Wald wird künftig ein Teil des von Revierförster Florian Schwegler betreuten Reviers „Schönbuchlichtung-Süd“ sein.

Als ein weiteres Ergebnis des Kartellverfahrens sind die Landratsämter gehalten, Beförsterung und Holzverkauf künftig kostendeckend zu kalkulieren, also diese Leistungen ab dem 1. Januar 2020 nur noch zu Gestehungskosten anzubieten. Gemeinden, deren Wald einen hohen Naherholungswert für die Allgemeinheit besitzt und deshalb besonders pfleglich bewirtschaftet werden muss, erhalten hierfür einen sogenannten Mehrbelastungsausgleich. Dieser richtet sich nach den Parametern Hiebsatz pro Hektar und Anteil Erholungswald und beträgt für die Gemeinde Altdorf 30,- Euro pro Hektar Forstbetriebsfläche. Dieser Mehrbelastungsausgleich wird bei Übernahme des forstlichen Revierdienstes durch das Landratsamt von den von dort kalkulierten Gestehungskosten in Abzug gebracht.

Zur Übernahme des Forstlichen Revierdienstes (Beförsterung) sowie des kommunalen Holzverkaufs ist eine vertragliche Beauftragung des Landratsamts Böblingen notwendig. Da die bisherige Zusammenarbeit mit der unteren Forstbehörde beim Landratsamt von gegenseitigem Vertrauen geprägt war und sich der örtliche Forstrevierleiter wie auch das Forstamt in Böblingen sehr gut um die Wälder der Kommune kümmerten, empfahl die Verwaltung, auch künftig mit dem Landratsamt zusammen zu arbeiten und dieses mit der Übernahme des forstlichen Revierdienstes zu betrauen. Die Übernahme des Holzverkaufs durch die kommunale Holzverkaufsstelle des Landkreises Böblingen über alle Sorten mit Ausnahme von Brennholz und Derbholz im Reisig (Flächenlose) soll ebenfalls vertraglich geregelt werden. Finanziell wirkt sich diese alternativlose Lösung mit Mehrkosten in Höhe von rund 4.400 €/Jahr aus.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beauftragung des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Böblingen, mit der Übernahme des forstlichen Revierdienstes im Körperschaftswald der Gemeinde Altdorf und die Beauftragung des Landkreises mit der Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald der Gemeinde Altdorf. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

TOP 3: Betriebsplanung und Forsthaushalt für das Jahr 2020

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungsordnungspunkt den Revierförster Andreas Kuppel, der ausführlich über das aktuelle Waldwirtschaftsjahr 2019 berichtete, um dann auf die im Jahr 2020 geplanten Maßnahmen einzugehen.

Im laufenden Jahr 2019 wurde der geplante Hiebsatz von 795 fm unterschritten. Es wurden lediglich 340 fm geerntet. Ein großes Problem der Holzwirtschaft waren die „zufälligen Nutzungen“. Hierunter versteht man Holznutzung, die nicht auf einem geplanten Holzeinschlag beruht, sondern durch Naturereignisse wie z. B. Borkenkäferbefall oder Sturmschäden. Die extrem trockenen Sommer in den Jahren 2018 und 2019 haben im Altdorfer Wald Spuren hinterlassen. Nachdem zurzeit vielerorts der Holzmarkt überschwemmt wird und die Holzpreise fallen, wurde deutlich weniger gesundes Holz einzuschlagen, berichtete Herr Kuppel. Neben der Pflanzung von 1.200 Douglasien und der regelmäßigen Jungbestandspflege, fallen jetzt im Spätherbst durch eine planmäßige Durchforstung 300 fm an.

Für das Waldwirtschaftsjahr 2020 plant das Forstamt einen Holzeinschlag von
430 fm, und zwar 465 fm Buchenstammholz, 85 fm Industrieholz, 75 fm Brennholz sowie 105 fm mit Derbholz im Reisig. An entsprechenden Holzerlösen werden 27.500 € erwartet. Die Holzfällung und Aufarbeitung selbst verursacht im Gegenzug Kosten von 9.500 €.

Eine Jungbestandspflege ist ebenfalls wieder geplant. Hierfür sind 4.600 € vorgesehen. Die im Frühjahr 2019 gepflanzten Douglasien sind aufgrund des trockenen Sommers größtenteils eingegangen und müssen ersetzt werden. Zusätzlich fallen 4.400 € für Waldkulturkosten an. Für die Instandhaltung der Waldwege und Wassergräben sowie die Unterhaltung von Erholungseinrichtungen sollen insgesamt 3.000 € bereitgestellt werden.

Aufgrund des am 19. Mai 2019 beschlossenen Forstreformgesetzes ist das Landratsamt zukünftig gehalten, die Beförsterung und den Holzverkauf kostendeckend zu kalkulieren. Diese Leistungen werden ab dem 01.01.2020 zu Gestehungskosten angeboten. Das bedeutet, dass die Kosten für die Beförsterung und den Holzverkauf von jährlich 8.500 € auf voraussichtlich 12.900 € ansteigen werden. Mit einem Defizit von 14.400 € im Jahr 2020 wird deshalb gerechnet.

Dem vom Kreisforstamt vorgelegten Nutzungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Die dort veranschlagten Einnahmen von 27.500 € und Ausgaben von 41.900 € werden in den Haushaltsplan 2020 übernommen.

TOP 4: Tätigkeitsbericht aus dem Bereich des Integrationsmanagements Schönbuchlichtung sowie Überblick über die Flüchtlingsunter- bringung

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes informierte Frau Heil über die rechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Anschlussunterbringung und gab einen Überblick über die aktuelle Unterbringungssituation in Altdorf. Die Gemeinde Altdorf ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, geflüchtete Menschen aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises Böblingen in die kommunale Anschlussunterbringung zu übernehmen. Die Unterbringung in der Gemeinde erfolgt nach Obdachlosenpolizeirecht im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sie ist als öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis ausgestaltet, welches den Zweck verfolgt, den geflüchteten Personen vorübergehend eine Unterkunft zu bieten bis diese eigenen Wohnraum gefunden haben.

Frau Heil stellte dar, dass die Zuweisung in die Anschlussunterbringung durch den Landkreis Böblingen nach dem prozentualen Anteil der Einwohner erfolge und sich daraus für Altdorf eine jährliche Zuweisung von 1,2 % der unterzubringenden Personen ergebe. Zusätzlich würden der Gemeinde weitere Personen aus der sogenannten Freistellungsquote zugewiesen. Hierbei würden den Kommunen, in denen eine Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Böblingen betrieben wird, Freistellungsplätze angerechnet, die sodann nach dem Einwohnerschlüssel auf diejenigen Kommunen umgelegt werden würden, auf deren Gemeindegebiet keine Gemeinschaftsunterkunft vorhanden sei. Diese Praxis führe dazu, nochmals die gleiche Anzahl an geflüchteten Menschen aufnehmen zu müssen als nach dem Einwohnerschlüssel vorgesehen sei, ergänzte Bürgermeister Erwin Heller. Aus diesem Grund ergebe sich Stand heute ein Aufnahmedefizit, welches die Gemeinde in Absprache mit dem Landkreis Böblingen nach und nach abbauen werde.

Aktuell leben in Altdorf 72 Personen in der kommunalen Anschlussunterbringung führte Frau Heil weiter aus. Die Unterbringung sei sowohl in kommunalen Liegenschaften als auch in Gebäuden, die von der Gemeinde von Dritten zu diesem Zweck angemietet wurden, erfolgt. Die Begleitung der geflüchteten Menschen in der Anschlussunterbringung werde zum einen von den ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises Asyl, welcher im Jahr 2015 gegründet wurde, übernommen. Zum anderen betreue seit 2016 das Team des Integrationsmanagements Schönbuchlichtung die geflüchteten Personen in allen gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Belangen und arbeite dabei eng mit der Gemeindeverwaltung und dem Arbeitskreis Asyl zusammenarbeite, beendete Frau Heil ihre Ausführungen.

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte sodann die für Holzgerlingen, Altdorf und Holzgerlingen zuständigen Mitarbeiterinnen, Frau Christine Henck und Özge Görkem, die die Arbeit des Integrationsmanagements Schönbuchlichtung vorstellten.

Beim Integrationsmanagement Schönbuchlichtung handelt es sich um einen über eine entsprechende Vereinbarung gebildeten Zusammenschluss der Stadt Holzgerlingen mit den Gemeinden Weil im Schönbuch, Schönaich, Altdorf und Hildrizhausen. In diesen Gemeinden leben aktuell knapp 480 Menschen in der Anschlussunterbringung. Anhand einer anschaulichen Präsentation stellte Frau Görkem zunächst die örtlichen Zuständigkeiten sowie den Aufgabenbereich der insgesamt sechs hauptamtlichen Mitarbeiterinnen (verteilt auf 4,5 Stellen) des Integrationsmanagements und die außerdem auf diesem Feld tätigen Beteiligten vor.

Frau Henck informierte anschließend über die in Altdorf bereits durchgeführten oder noch andauernden Projekte und die interkommunalen Veranstaltungen aus den anderen Schönbuchgemeinden. Zum Ende ihres Vortrags zeigte Frau Henck die Bedingungen auf, die vorliegen müssen, damit die Integration der geflüchteten Menschen in die bestehende Gesellschaft gelingen kann. Im Anschluss wurden durch die Gemeindeverwaltung und die Integrationsmanagerinnen Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates, insbesondere zur Wohnsituation der Geflüchteten und den weiteren Unterbringungsmöglichkeiten der Gemeinde, beantwortet.

Bürgermeister Erwin Heller kam in diesem Zusammenhang nochmals auf die Anrechnung von Freistellungsplätzen für die Kommunen mit vorhandener Gemeinschaftsunterkunft zu sprechen und deren unmittelbaren Folgen für die Zuweisungszahlen für die Gemeinde Altdorf. Die Gemeindeverwaltung sei dabei, Lösungsmöglichkeiten zur Schaffung von weiteren Unterkunftskapazitäten für die noch aufzunehmenden Personen zu erarbeiten. Zugleich werde das Ziel verfolgt, die bereits in Altdorf lebenden, geflüchteten Personen in privaten Wohnraum zu vermitteln.

Bürgermeister Erwin Heller dankte den Integrationsmanagerinnen sowie den ehrenamtlich Engagierten des AK Asyl abschließend für ihren jeweiligen Beitrag zur Integration der geflüchteten Menschen und wünschte für die in Zukunft anstehenden Aufgaben viel Erfolg.

TOP 5: Kommunales Energiemanagement Energiebericht der Gemeinde Altdorf 2019

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte Frau Tatjana Lehmann von der Energieagentur des Landkreises Böblingen, die dem Gemeinderat und den Zuhörern das kommunale Energiemanagement vorstellte.

Die Erstellung des Energieberichts findet im Rahmen des Projektes „Gebündeltes Energiemanagement“ statt. Bei diesem Projekt werden sechs Kommunen des Kreises Böblingen (Aidlingen, Altdorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Jettingen und Weil der Stadt) in eigenen Energiemanagement-Aufgaben unterstützt. Ziel des Projektes ist es, durch eine Verbesserung des kommunalen Energiemanagements durch Ausschöpfung gering- bzw. nichtinvestiver Maßnahmen und Aktionen zur Nutzersensibilisierung die CO2-Emmissionen um 10% – 15% zu reduzieren.

Das gebündelte Energiemanagement ist eine Maßnahme, die sich aus dem Klimaschutzkonzept des Kreises Böblingen herleitet. Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und mit Landesmitteln ergänzt.

Bautechniker Marco Noller stellte anschließend den zweiten Energiebericht vor. Für das kommunale Energiemanagement in Altdorf wurden das Rathaus, der Kindergarten Buchenweg, die Adolf-Rehn-Schule mit Festhalle, der Kindergarten Bühlstraße, das Feuerwehrgerätehaus und die Peter-Creuzberger-Halle ausgewählt.

Diese sieben größten Liegenschaften Altdorfs seien für ca. 90% des kommunalen Energieverbrauchs verantwortlich, führte Bautechniker Marco Noller in seinem Vortrag aus und verdeutlichte anhand einer Analyse der spezifischen Verbrauchswerte, dass insbesondere in der Adolf-Rehn-Schule/Festhalle ein hohes Optimierungspotential bestünde, im Bereich Strom gelte dies auch für das Rathaus.

Erste Maßnahmen zur Energieeinsparung seien bereits umgesetzt und mit einer Förderquote von 30% bezuschusst worden. Ohne größeren finanziellen Aufwand konnte der Wärmeverbrauch um 17 % gesenkt werden und der Stromverbrauch ist um 4 % gesunken. Im Bereich der Straßenbeleuchtung konnten durch die Umstellung auf LED-Technik jährliche Einsparungen in Höhe von 6.000 € erzielt werden.

Als Ersatz für die nicht mehr funktionsfähige Heizung im Heimatmuseum, wurde ein kleines Nahwärmenetz aufgebaut. Der Heizkessel im Rathaus liefert nun seit kurzem auch die Wärme für dieses Gebäude. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte auch das Wohnhaus im ehemaligen Maier-Hof mitversorgt werden, wenn dies notwendig wird.

 

TOP 6: Bausachen

             

Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalls mit Güllegrube und Mistplatte, Errichtung eines Kälberstalles auf Flst. 3694, Inneres Stöckach

Bei drei Enthaltungen erteilte der Gemeinderat das notwendige gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des privilegierten landwirtschaftlichen Bestandsbetriebes im Gewann Inneres Stöckach. Der Milchvieh-Laufstall soll westlich einen Anbau erhalten. Ein neuer Kälberstallt und eine neue Güllegrube sollen ebenfalls entstehen.

Errichtung eines Sichtschutzes an der südlichen Grundstücksgrenze auf Flst 4306, Greutweg 18

Einfriedungen im Bereich der Beunde sind als Hecken oder als Holzzäune mit einer Höhe von maximal 0,8 m zulässig. Für einen ca. 1,8 m hohen Sichtschutz an der südlichen Terrasse des Grundstücks Greutweg 18 erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde für eine Befreiung für diese Gestaltungsvorschrift des Bebauungsplans.

TOP 7: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Anhebung der Kanaldeckel auf der Ortsdurchfahrt

Bürgermeister Erwin Heller informierte darüber, dass die Kanaldeckel an der Ortsdurchfahrt nun in den Herbstferien und der Woche danach durch die Firma Beck durchgeführt werden konnten.

Baubeginn der Würmrenaturierung

Leider ruhten die Arbeiten zur Renaturierung der Würm seit dem offiziellen Baggerbiss am 17. Juli aufgrund einer schweren Erkrankung des Betriebsinhabers, der zugleich unser Bauleiter ist. Langsam scheint es dem Chef der Firma wieder besser zu gehen. Und so konnte Bürgermeister Erwin Heller berichten, dass die Renaturierungsmaßnahmen an der Würm in der letzten Woche begonnen wurden.

Anfragen

Reinigung der Straßengräben

Ein Gemeinderat fragte sich, ob das Mähgut nach dem Mähen aus den Straßengräben entfernt würde. Von besorgten Bürgern, die Auswirkungen auf eine künftige Hochwasserlage befürchten, war er angesprochen worden. Bürgermeister Erwin Heller teilte mit, dass es hierzu unterschiedliche Auffassungen, auch unter Fachleuten, gebe. Die Verwaltung versuche hier, eine optimale Lösung unter Berücksichtigung von Hochwasseraspekten, Ökologie und Wirtschaftlichkeit umzusetzen.

Maßnahmen im Vogelschutz

Ob noch Maßnahmen zur Durchforstung des Vogelschutzwäldchens geplant seien, das wollte ein Gemeinderat wissen, denn er sei angesprochen worden. Bürgermeister Erwin Heller erläuterte, es gäbe hier unterschiedliche Auffassungen der Fachleute zur Gestaltung und Pflege dieses Gebietes. Aus Kapazitätsgründen sei die Verwaltung hier noch nicht tätig geworden. Man wolle dieses Thema aber sobald als möglich angehen.

Sachstand zur Reduzierung der Geschwindigkeit an der Ortsdurchfahrt auf
Tempo 30

Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass die für die Antragstellung notwendigen weiteren Verkehrsmessungen jetzt abgeschlossen seien. Die Messergebnisse habe das Straßenbauamt des Landratsamts Böblingen nun mit einer befürwortenden Stellungnahme an das zuständige Regierungspräsidium gesendet. Es bleibe nun abzuwarten, wann und wie dieses entscheide.