am Dienstag, den 15. Oktober 2019, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche  Sitzung statt, mit folgender

 

T a g e s o r d n u n g:

 

öffentlich:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die zahlreichen interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer. Die Einwohnerfragestunde zu Beginn des 3. Quartals 2018 wurde gerne in Anspruch genommen.

 

Starkregenrisikomanagement

 

Ein Bürger fragte sich, ob das Ingenieurbüro, das mit der Analyse zu einem Starkrisikomanagement beauftragt werden soll, qualifiziert sei und entsprechende Referenzen vorweisen könne. Außerdem interessierte er sich dafür, ob die Landwirtschaft bei diesen Untersuchungen mit einbezogen werde.

 

Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass das Büro Wald & Corbe ein zertifiziertes Büro in Bereich der Wasserwirtschaft sei, z.B. auch bei der Ausarbeitung der Hochwassergefahrenkarten im Auftrag des Landes mitgewirkt habe. Für Altdorf habe Wald & Corbe im Jahr 2012 eine Flussgebietsuntersuchung erarbeitet und war im Rahmen des Starkregenereignisses im vergangenen Jahr auch in die Untersuchungen der Auswirkungen eingebunden worden. Eine Beteiligung der Landwirtschaft sei im Rahmen der Projektdauer von rund einem Dreivierteljahr sicherlich vorgesehen. In der aktuellen Sitzung werde zunächst über die Vergabe der Ingenieurleistungen beraten.

 

Situation der Flüchtlinge in Altdorf

 

Mehrere Mitglieder des Altdorfer AK Asyl wollten sich rund um das Thema der künftigen Flüchtlingsunterbringung informieren.

 

Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass ein Bericht zum Thema „Flüchtlinge in Altdorf“ für die November-Sitzung des Gemeinderats am 12.11.2019 bereits geplant sei. Überlegungen zur künftigen Unterbringung der Flüchtlinge sowie weitere Informationen rund um die Arbeit der Integrationsfachkräfte werden vorgestellt. Weitere Ideen zur Integration von Flüchtlingen zu entwickeln sei die Aufgabe der Integrationsmanagerinnen. Auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AK Asyl leisteten Großes. Gemeinsam müsse überlegt werden, wie die Integration mit größt möglichem Erfolg gelingen könne.

 

Ein großes Thema, so die Fragesteller; sei die schulische Förderung der Flüchtlingskinder. Hier seien weitergehende Unterstützung bei den täglichen Hausaufgaben und Fördermaßnahmen, evtl. durch die Gemeinde finanziert, notwendig. Bürgermeister Erwin Heller will dies prüfen.

 

Feuerwerksverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern

 

Eine Bürgerin, die in der Ortsmitte wohnt, erkundigte sich, ob zum Schutz der Fachwerkhäuser in der Ortsmitte ein Verbot für Silvesterfeuerwerke in diesem Bereich erlassen werde. Für Bürgermeister Erwin Heller käme ein solches Verbot, das der Gemeinderat als Satzung beschließen müsste, in Frage, wenn hierfür ein erhöhter Bedarf bestünde. Dieser müsse sich aber erst zeigen.

 

 

Taubenproblem

 

Zwei Bürger berichteten über ein massives Taubenvorkommen in der Schillerstraße. Die Eigentümergemeinschaft veranlasse private Vergrämungsmaßnahmen und habe auch bereits eine Falknerin zu Rate gezogen. Es frage sich jetzt, ob die Gemeinde tätig werde. Bürgermeister Erwin Heller erklärte, die Gemeinde sei bereits seit Jahren auf der Suche nach einer tierschutzgerechten Lösung des Taubenproblems. Man habe an den öffentlichen Gebäuden Vergrämungsmaßnahmen installiert. Zudem sei ein Taubenschlag aufgestellt und ein weiterer auf dem Dachboden des Rathauses eingerichtet worden, um die Vermehrung der Tauben durch den Austausch von Eiern durch Gipseier zu reduzieren. Beide Taubenschläge wären von den Tieren aber leider nicht angenommen worden. Ein Patentrezept gebe es nicht, er wolle jedoch nochmals prüfen lassen, was noch getan werden könne.

 

Fluglärm

 

Eine Anwohnerin der Schaichhofstraße klagte über Fluglärm. Sonntagmorgens würden bereits ab 6.00 Uhr alle 3 Minuten Flugzeuge über Altdorf wegfliegen. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, er habe selbst bereits mehrfach an den Fluglärmbeauftragten des Flughafens Stuttgart-Echterdingen geschrieben und stets die Antwort erhalten, dass sich der Flugverkehr über Altdorf im Rahmen der geltenden Vorschriften halte. Die Gemeinde habe keine weitere Handhabe und könne nur darauf hinweisen, dass sich Privatpersonen im Einzelfall selbst direkt an den Fluglärmbeauftragten wenden sollten.

 

Stand zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Ortsdurchfahrt

 

Auf eine Frage nach dem Stand zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt, konnte Bürgermeister Erwin Heller leider nur berichten, dass der entsprechende Antrag bereits seit geraumer Zeit gestellt sei. Vor einer Entscheidung seien jedoch noch weitere Messungen zur Fahrzeuganzahl und zur gefahrenen Geschwindigkeit notwendig, die derzeit noch nicht abgeschlossen seien. Die Gemeinde könne aktuell nur auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums warten.

 

TOP 2: Bebauung der Grundstücke Ecke Bachstraße/Stützenstraße

Die Gemeinde Altdorf ist Eigentümerin bzw. Teileigentümer einiger zusammenhängender Grundstücke im Bereich der Bachstraße/Stützenstraße. Weil es auch in Altdorf eine große Nachfrage nach Wohnraum gibt, plant die Gemeinde, hier in der Ortsmitte im Sinne einer innerörtlichen Verdichtung, neuen Wohnraum zu schaffen. Nachdem die Firma Wohnbau Merkt GmbH, Weil im Schönbuch, im vergangenen Jahr das Nachbargrundstück Stützenstraße 2 erworben hatte und ebenfalls an einer Neubebauung interessiert war, wurden erste Gespräche geführt, um eine sinnvolle Neubebauung dieser Grundstücke abzustimmen. Der Gemeinde war es dabei wichtig, für die Neubebauung mehrere Planentwürfe zu bekommen, um dort eine optimale und auch verträgliche Nachverdichtung zu erzielen. Deshalb  wurde ein kleiner städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Büros Feuersänger, Schönaich, HNP Architekten Michael Hanka, Böblingen und Archiplan, Böblingen wurden angesprochen. Alle drei Büros waren interessiert und haben einen Entwurf für ein städtebauliches Konzept an der Bachstraße/Stützenstraße abgegeben, das die Büroinhaber dem Gemeinderat vorstellten.

 

Der Entwurf des Büros HNP aus Böblingen wurde von Architekten Michael Hanka vorgestellt und sieht drei Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss in Maisonette-Bauweise vor. So sollen etwa 20 Wohneinheiten, aufgeteilt in Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen und einer Wohnfläche von insgesamt rund 1.800 m² entstehen. Zwei größere Baukörper sollen an der Bachstraße angeordnet sein, dahinter sollen zwei zusammenhängende kleinere Baukörper entstehen. Die für das Vorhaben notwendige Stellplätze sollen fast ausschließlich in einer gemeinsamen Tiefgarage entstehen, die von der Stützenstraße aus angefahren werden soll.

 

Auch das Büro Archiplan aus Böblingen sieht zwei zweigeschossige Gebäude mit jeweils einem Dachgeschoss in Maisonette-Bauweise mit Zwei-bis Vier-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von 55 bis 120 m² entlang der Bachstraße vor. Architekt Achim Schäfer stellte die Idee des städtebaulichen Konzepts ausführlich vor. Im hinteren Grundstücksbereich sollen fünf Reihenhäuser mit Wohnflächen zwischen 155 und 175 m² entstehen, die gemeinsam mit den Gebäuden an der Bachstraße einen begrünten Innenhof mit Aufenthaltsqualität bilden sollen. Die Stellplätze finden in einer gemeinsamen Tiefgarage Platz, die über die Bachstraße angefahren werden könnte.

 

Der freie Architekt Helmut Feuersänger aus Schönaich plant ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus an der Bachstraße mit einer Gesamtwohnfläche von rund 1.300 m². So könnten 15 Wohneinheiten, aufgeteilt in Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen entstehen. Im hinteren Grundstückbereich würden zwei Doppelhäuser ihren Platz finden. Für einen Teil der Stellplätze soll eine Tiefgarage unter dem Mehrfamilienhaus entstehen. Entlang der Bachstraße/Stützenstraße sollen zahlreiche oberirdische Stellplätze angelegt werden.

 

In einer der nächsten Sitzungen wird der Gemeinderat entscheiden, welche Variante gemeinsam mit Wohnbau Merkt weiterverfolgt werden soll. Mit diesem Projekt soll die Wohnungsnot etwas abgemildert werden.

TOP 3: Feststellung der Jahresrechnung 2018 sowie Ausblick auf das Haushaltsjahr 2019

Bevor Kämmerer Sven Fischer die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses für das vergangene Haushaltsjahr ausführlich vorstellte, erinnerte Bürgermeister Erwin Heller daran, dass es sich hier um den letzten Jahresabschluss des Gemeindehaushalts in der kameralen Systematik handle, denn seit dem laufenden Haushaltsjahr werde doppisch gebucht.

 

Das Haushaltsvolumen lag mit 14,836 Mio € rund 1,756 Mio € unter dem Planansatz für 2018 in Höhe von 16.592.648 €. Grund für diese Entwicklung sind vor allem Mindereinnahmen und -ausgaben im Vermögenshaushalt aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Abwicklung von Baumaßnahmen. Dies liegt sehr oft daran, dass größere Baumaßnahmen, wie z.B. die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED oder die Sanierung von Feldwegen, nur mit Hilfe von Landeszuschüssen finanziert werden kann. Bleiben die hierfür notwendigen Förderbescheide aus oder verzögert sich die Entscheidung über Fördermittel um mehrere Monate, so können die Maßnahmen nicht im geplanten Zeitfenster durchgeführt werden, denn der frühzeitige Baubeginn ist in den meisten Fällen förderschädlich. Wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde, werden keine Fördermittel fließen.

 

Die Zuführung des Verwaltungshaushalts zum Vermögenshaushalt fiel mit 1,207 Mio € höher als erwartet aus. Dies lag vor allem an Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes und an Minderausgaben bei der Unterhaltung von Feldwegen. Abschließend führte Kämmerer Sven Fischer aus, dass der Trend der Entschuldung weitergeführt werden konnte und die Gemeinde auch im 13. Jahr in Folge wieder ganz ohne Kreditaufnahmen wirtschaften konnte. Damit sank die Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohner der Gemeinde von 279,14 € im Jahr 2017 auf 253,31 € in Jahr 2018.

 

 

Anschließend gab der stellvertretende Leiter der Finanzverwaltung Yannik Schneider dem Gemeinderat einen Ausblick auf das laufende Haushaltsjahr 2019.

 

Es zeichnet sich ab, dass beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wohl mit einer leichten Mehreinnahme von + 1,80 % gerechnet werden kann. Wie im Vorjahr sinken die Schlüsselzuweisungen voraussichtlich um 3,33 % (ein Minus von 64.048 € gegenüber der Haushaltsplanung). Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt wird voraussichtlich bei 1.074.315 € liegen, geplant waren 1.165.323 €.

 

In seinem Schlusswort betonte Bürgermeister Erwin Heller, die Gemeinde sei insgesamt auf einen guten Weg und finanziell gut aufgestellt. Schließlich sei es gelungen, die Großmaßnahme zur Sanierung der Kanäle im Seeweg mit einem Volumen von rund 2 Mio € ohne staatliche Zuschüsse und Kredite zu finanzieren.

 

Der Gemeinderat stellte sodann die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 mit folgenden Eckdaten einstimmig fest:

Verwaltungshaushalt:  
   
Einnahmen und Ausgaben von je  12.165.119,01 €
   
Vermögenshaushalt:  
   
Einnahmen und Ausgaben von je 2.671.020,44 €
   
Bestand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 2.238.873,72 €
   
Schuldenstand zum 31.12.2018 1.173.089,28 €
   
auszuweisender Fehlbetrag gesamt 0,00 €

Von der Bildung von Haushaltsresten wurde abgesehen.

TOP 4: Starkregenrisikomanagement

Einführend erinnerte Bürgermeister Erwin Heller an das katastrophale Schadensereignis mit Starkregen im Jahr 2018. Dabei traten sowohl durch breitflächig über die Hangflächen auf die Ortslage zufließende Wassermassen als auch durch die Überlastungen der Gewässer Schäden auf. Unmittelbar nach dem Hochwasserereignis 2018 wurde die aktuelle Schadenslage im Rahmen einer öffentlichen Begehung und einer Bürgerinformationsveranstaltung am 02.07.2018 erhoben und aufgearbeitet. Unter anderem wurden zwei Fachingenieure des Büros WALD+CORBE als Experten für ganzheitliche Lösungen in der Wasserwirtschaft hierbei mit einbezogen.

 

Auch wenn es nicht möglich sein wird, sich gegen solch extreme Starkregenereignisse vollständig zu schützen, zeigten die beim Hochwasser 2018 aufgetretenen Überflutungsschäden die Notwendigkeit einer Verbesserung des Hochwasserschutzes in Altdorf deutlich auf. Deshalb wurde das Büro WALD+CORBE noch im Juli 2018 vor der Sommerpause gebeten, ein Honorarangebot mit einem Leistungskatalog zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Altdorf auszuarbeiten. Im Rahmen der Untersuchungen soll für Altdorf zunächst eine Bestandsanalyse (vorhandener Schutzgrad, gefährdete Bereiche) und darauf aufbauend die Entwicklung von Lösungskonzepten zur Verbesserung des Schutzes vor Hangwasser (Starkregenrisikomanagement) bzw. Schutz vor Überlastungen der Gewässer (Flussgebietsuntersuchung) erfolgen.

 

Starkregenrisikomanagement

 

Im Rahmen eines Starkregenrisikomanagements ist es notwendig, eine qualifizierte Grundlage zur Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und – Risiken zu erarbeiten. Darauf aufbauend werden ganzheitliche Handlungsempfehlungen bzw. ein Handlungskonzept zur Minimierung von Überflutungsschäden infolge von Starkregen zu erstellen sein. Dies soll gemeinsam mit den verschiedenen kommunalen Akteuren vor Ort erfolgen. Voraussetzung für die Gewährung von Landeszuschüssen ist es, dass diese Analysen gemäß dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ und in den darin vorgegebenen methodischen Standards durchgeführt werden. Dafür ist es unabdingbar, dass die Untersuchungen und Analysen durch ein hierfür zertifiziertes Ingenieurbüro durchgeführt werden. Die Entwicklung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts vollzieht sich hiernach in drei Stufen:

 

  1. Hydraulische Gefährdungsanalyse (Starkregengefahrenkarten)
  2. Risikoanalyse
  3. Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement

 

Flussgebietsuntersuchung (FGU)

 

Für die Gemeinde Altdorf fand im Jahr 2012 eine Flussgebietsuntersuchung durch das Büro Wald + Corbe statt. Betrachtet wurden dabei die drei Gewässer Erlesgraben, Erlachgraben sowie die Altdorfer Würm. Die im Rahmen der Flussgebietsuntersuchung (FGU) erfolgte Bestandsanalyse ergab, dass an allen drei Gewässern im Falle größerer Hochwasser mit innerörtlichen Überflutungen zu rechnen ist. Eine Fortschreibung dieser FGU ist nach den Hochwasserschäden vom 31.05./01.06.2018 daher dringend erforderlich.

 

Der Übergang zwischen den beiden Schadensursachen Hangwasser und Gewässer ist fließend. Es muss sich entsprechend bei der Ausarbeitung einer Konzeption um eine Gesamtuntersuchung des Starkregenrisikos und der Gefahren, die von den Gewässern ausgehen (FGU), handeln, bei der die Lösungskonzepte beider Komponenten aufeinander abgestimmt sind. Ein abschließendes Ergebnis ist daher erst mit der Bearbeitung beider Teile (Starkrisikomanagement und Flussgebietsuntersuchung) möglich. Deshalb wurden zwei Honorarangebote (Starkregen, Flussgebietsuntersuchung für die Gewässer) ausgearbeitet, die beide seit Mitte Dezember 2018 bei der Verwaltung vorliegen. Noch Ende 2018 wurden deshalb für beide Fördertöpfe beim Land Förderanträge eingereicht. Solche Hochwasserschutzuntersuchungen werden vom Land mit 70% der Gesamtkosten gefördert.

 

Voraussetzung für eine Förderzusage des Landes ist es nicht nur, dass die Beauftragung für beide Analysen nach den Förderrichtlinien des Landes zuschussfähig ist. Die Maßnahmen können seitens der Gemeinde leider auch erst dann begonnen bzw. beauftragt werden, wenn die schriftlichen Förderzusagen vorliegen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde das Büro Wald & Corbe mit der Ausarbeitung des Starkregenmanagements und der Flussgebietsuntersuchung erst dann beauftragen darf, wenn die jeweiligen Landeszuschüsse schriftlich vorliegen.

 

Obwohl die Verwaltung schnellstmöglich nach Vorliegen der Angebote beide Zuschussanträge sorgfältig und vollständig gestellt hat, gingen für die Bearbeitung der Förderanträge nun leider mehrere Monate ins Land, ohne dass mit den Untersuchungen bzw. den für den Hochwasserschutz notwendigen Maßnahmen seitens der Verwaltung hätte begonnen werden können.

 

Für den Bearbeitungsanteil der Starkregenuntersuchung liegt erst jetzt eine Förderzusage über eine Fördersumme in Höhe von 45.300,00 € vor, so dass mit der Untersuchung sofort begonnen werden kann. Zu welchem Zeitpunkt mit einem Zuschuss für die Aktualisierung der Flussgebietsuntersuchung zu rechnen ist, konnte vom Regierungspräsidium zum heutigen Stand nicht beantwortet werden. Im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde werden Haushaltsmittel in Höhe von brutto 74.000,00 € (70 % Förderung 51.800,00 €) für diesen Zweck bereitgestellt.

 

Um dennoch möglichst rasch Ergebnisse zu erhalten, nahm der Gemeinderat den Bericht zum aktuellen Sachstand einstimmig zur Kenntnis und beschloss, das Büro Wald + Corbe aus Hügelsheim mit der Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse zu starkregenrisikobedingten Überflutungen im Bereich der Gemeinde Altdorf (Starkregenrisikomanagement) für die Bruttogesamtsumme in Höhe von 64.659,36 € zu beauftragen.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

 

Sitzungstermine 2020

 

Bürgermeister Erwin Heller wies die Planung der Sitzungstermine im kommenden Jahr hin, die noch um eine Klausurtagung des Gemeinderats im Frühjahr ergänzt werden müsse.

 

Eine erste Sitzung des neu gebildeten „Planungs- und Infrastukturausschusses (PIA)“ soll noch im Oktober stattfinden.

 

Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses

 

Wie im Feuerwehrbedarfsplan vorgeschlagen, soll für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Allradfahrzeug angeschafft werden. Aufgrund der notwendigen Aufbauten steht bereits fest, dass das neue Fahrzeug nicht in der Halle abstellt werden kann. Eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ist deshalb notwendig. Bürgermeister Erwin Heller informierte darüber, dass die Verwaltung hierüber mit den Ehrenamtlichen der FFW Altdorf bereits im Gespräch sei.

 

Anfragen

 

Gestaltung der Rasengräber

 

Ein Gemeinderat brachte ein Anliegen von Bürgern vor, die wegen der Gestaltung der Rasengräber auf dem Friedhof auf ihn zugekommen waren. Er regte an, eine Konzeption hierfür zu erarbeiten. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass man bisher zugelassen habe, dass die Rasengräber hinsichtlich der Grabsteine individuell gestaltet werden, will die Anregung aber gerne prüfen, inwieweit hier gestaltende Regelungen getroffen werden können..

 

Gemeinsame Schuppenanlage

 

Dass es nach wie vor einen Bedarf an weiteren Gemeinschaftsschuppen gebe, das trug ein Gemeinderat vor. Die Verwaltung will den Bedarf und die Möglichkeit neuer Schuppen prüfen.

 

Anschluss der Buslinie an die Schönbuchbahn bzw. die S-Bahn in Ehningen

 

Eine Mitbürgerin, die täglich mit der S-Bahn nach Stuttgart fährt, war an zwei Gemeinderäte mit der Bitte herangetreten, die Situation der Altdorfer Anschlussmöglichkeiten an den öffentlichen Personennahverkehr in Ehningen und Holzgerlingen anzusprechen. In diesem Zusammenhang frage man sich auch, ab wann die Schönbuchbahn wieder in Betrieb genommen werde.

 

Bürgermeister Erwin Heller schilderte, dass er das ÖPNV-Amt beim Landratsamt Böblingen bereits in dieser Angelegenheit angeschrieben hätte. Er habe den Wunsch der Gemeinde nach einer besseren Anbindung an Holzgerlingen bzw. Ehningen vorgetragen. Eventuell ließen sich im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplanes Verbesserungen erreichen. Unter Umständen könnte dies aber auch mit Kosten für die Gemeinde verbunden sein.