TOP 1: Verpflichtung einer Gemeinderätin

Berufsbedingt konnte die wiedergewählte Gemeinderätin Miriam Mickeler bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats nicht dabei sein. Zu Beginn der Sitzung wurde dies nachgeholt. Nachdem Frau Mickeler die Verpflichtungsformel gesprochen hatte, wurde sie von Bürgermeister Erwin Heller per Handschlag für die neue Amtsperiode als Mitglied ins Ratsgremium berufen.

TOP 2: Ansiedlung eines Pflegeheimes in Altdorf

Endgültige Standortentscheidung, Feststellung des Raumprogrammes sowie weiteres Planungsverfahren

 

Zu Beginn erinnerte Bürgermeister Erwin Heller an die bisherigen Entscheidungen bezüglich des Pflegeheims, das in Altdorf angesiedelt werden soll. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben sich im vergangenen Jahr sehr intensiv mit der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Pflegeheim beschäftigt. Das in der Planung von Pflegeheimen erfahrene Architekturbüro ARP aus Stuttgart, hatte hierzu eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet, die drei mögliche Standortalternativen näher untersuchte. Auf dieser Basis beschloss der Gemeinderat nach einer eingehenden Beratung in seiner Sitzung am 06.02.2018, dass das Pflegeheim am Standort P1 / P2 (Gewann See, südlich der Würm) realisiert werden soll. Die endgültige Platzierung an diesem Standort soll nach weiteren Untersuchungen und in Abstimmung mit dem noch auszuwählenden Pflegeheimbetreiber festgelegt werden.

 

 

 

Mit großer Mehrheit hatte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.10.2018 dafür entschieden, dass die Umsetzung des Pflegeheimes in Altdorf mit der Samariterstiftung mit Sitz in Nürtingen als Träger und Betreiber erfolgen soll. Bereits im April 2019 informierte Herr Dr. Goll, Vorstandsmitglied der Samariterstiftung, ausführlich über den Planungsstand des Pflegeheimes sowie über den weiteren Projektverlauf mit folgenden Eckdaten:

 

  • Pflegeheim mit 40 bis 42 Pflegeplätzen auf zwei Ebenen,
  • davon eine „beschützende Wohngruppe“ mit ca. 12 - 13 Plätzen für Menschen mit Demenzerkrankung
  • und zwei Hausgemeinschaftsgruppen mit jeweils 14 bis 15 Plätzen sowie
  • Tagespflege mit 15 Plätzen
  • Begegnungsstätte als ein gemeinsames Projekt der Gemeinde zusammen mit der Samariterstiftung, denn für das Pflegeheim ist es unerlässlich, dass die Dorfgemeinschaft „Leben ins Heim“ bringt,
  • Realisierung einiger Mietwohnungen, z.B. für Ehepaare mit einem betreuungsbedürftigen Partner oder für mitarbeitende Nachwuchskräfte als Wohngemeinschaft, wie z.B. Auszubildende, Freiwillige im Sozialen Jahr oder Personen im Bundesfreiwilligendienst

 

Nach Abschluss des endgültigen Raumprogramms war die Auslobung einer Mehrfachbeauftragung von drei Planungsbüros und folgender Zeitplan vorgesehen:

 

  • Entscheidung für den Standort                                             Juli 2019
  • Festlegung des Programms (auch Wohnungen
    und Begegnungsstätte)                                                        Juli 2019
  • Auslobung Mehrfachbeauftragung (3 Büros)                          August 2019
  • Abgabe der „Vorentwürfe“                                                    Mitte Oktober 2019
  • Bewertungsgremium (mit Beteiligung von BM
    und Gemeinderat) tagt                                                         November 2019
  • B-Plan-Verfahren (Aufstellungsbeschluss)                             November 2019
  • Einreichung Bauantrag                                                         Juli 2020
  • Baubeschluss Stiftungsrat                                                    September 2020
  • Baubeginn                                                                           April 2021
  • Fertigstellung und Inbetriebnahme                                        Herbst 2022

 

Zwischenzeitlich hat die Samariterstiftung zusammen mit ihren eigenen Hausarchitekten die bisherigen Planungen, vor allem hinsichtlich der Standortfragen, nochmals überprüft.

 

Zur Vorstellung der Prüfungsergebnisse und der weiteren Planung begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Herrn Dr. Goll, Vorstandsmitglied der Samariterstiftung und Herrn Storz, Architekt der Samariterstiftung.

 

Standortüberprüfung und Bewertung

 

Architekt Storz stellte zunächst  ausführlich die detaillierte Standortüberprüfung und Bewertung vor. Wesentliche Entscheidungskriterien sind hierbei vor allem der Flächenverbrauch, die Auffindbarkeit im Ort und der näheren Umgebung, der Landschaftsbezug, die Erschließung sowie die Topografie.

 

 

 

Während der Standort P 1 bei den Punkten Flächenverbrauch, Landschaftsbezug, Erschließung und Flächeneffizienz sehr positiv beurteilt wurde, weist der Standort P 2 hingegen deutliche Nachteile, ja sogar Ausschlusskriterien, auf. So wäre am Standort P 2 beispielsweise keine barrierefreie fußläufige Erreichbarkeit des Pflegeheimes gegeben. Zudem wären der Erschließungsaufwand und die notwendige Flächenversiegelung unverhältnismäßig hoch. Das Pflegeheim wäre auch durch die Lage in der Senke und durch den Abstand zur Mühlstraße schlecht auffindbar und ohne Bezug zur Nachbarschaft.

 

Gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung kam die Samariterstiftung deshalb zu dem Ergebnis, dass der Standort P 1 für die Pflegeheimansiedlung sehr gut geeignet ist. Deshalb hat sich die Samariterstiftung dafür entschieden, dass sie sich künftig ausschließlich mit der Entwicklung des Grundstückes P 1 beschäftigen möchte.

 

Senioren bzw. Personalwohnungen

 

Im Zuge der Standortprüfung hat die Samariterstiftung festgestellt, dass sich im Sockelgeschoss des Pflegeheimes möglicherweise 5 – 7 Senioren- bzw. Personalwohnungen städtebaulich angemessen realisieren ließen. Diese sollen dauerhaft im Eigentum der Samariterstiftung bleiben und ausschließlich als Senioren- und Mitarbeiterwohnungen dienen.

 

Begegnungsstätte / Multifunktionsbereich

 

Wie bei der letzten Beratung bereits angesprochen wurde, wäre die Schaffung einer Begegnungsstätte / eines Multifunktionsbereiches im Pflegeheim wünschenswert. Die Samariterstiftung könnte diesbezüglich einen Beitrag von 120.000,-- € über die Pflegesätze refinanzieren. Beim Bau eines Multifunktionsraumes mit ca. 70 m² und den erforderlichen Nebenräumen (Küche, Stuhllager, Toiletten, anteilige Erschließung und Verkehrsflächen) wären voraussichtlich ca. 250.000,-- € von der Gemeinde oder von Dritten zu tragen.

 

Die Umsetzung einer kleineren Variante mit einem Multifunktionsraum mit etwas mehr als 50 m² und einer reduzierten Ausstattung mit Nebenräumen könnte durch einen Beitrag der Gemeinde in Höhe von 150.000,-- € realisiert werden. Dabei steht es der Gemeinde offen, den eigenen Beitrag durch Fördermittel und Spenden zu reduzieren.

 

Fördermöglichkeiten könnten sich durch die Einbeziehung in das Sanierungsgebiet oder durch eine Förderung von Gemeinbedarfseinrichtungen außerhalb Sanierungsgebieten ergeben. Durch diese Programme wäre es derzeit möglich, Landesmittel in Höhe zwischen ca. 54.000,-- € und 81.000,-- € zu erhalten. Diese würden den Eigenbeitrag der Gemeinde auf ca. 69.000,-- € bzw. auf 96.000,-- € reduzieren.

 

Weiteres Planungsverfahren

 

Nachdem mit der Machbarkeitsuntersuchung durch das Büro ARP schon eine sehr gute Planskizze vorliegt, könnte sich die Samariterstiftung sehr gut vorstellen, ohne weitere Planungsgutachten anderer Architekturbüros, direkt mit ARP weiter zu arbeiten. Die Planung würde dadurch um einige Monate beschleunigt werden. Durch die dann entstehende Reduktion der Planungs- und Projektsteuerungskosten wäre eine Erhöhung des Beitrags der Samariterstiftung zur Realisierung der Begegnungsstätte in einer Größenordnung von ca. 30.000, --€ möglich. Selbstverständlich stehe die Samariterstiftung weiter zu ihrer Zusage, auf Wunsch der Gemeinde eine wettbewerbsähnliche Mehrfachbeauftragung mit der Beteiligung von zwei weiteren Architekturbüros durchzuführen, das betonte Dr. Goll. An einer Beteiligung der Verwaltung und des Gemeinderates sei die Samariterstiftung unabhängig vom Verfahren der Auswahl des Architekten interessiert.

 

Durch die intensive Auseinandersetzung von ARP mit dem Pflegeheimbau im Allgemeinen und den örtlichen Bedarfen und Voraussetzungen in Altdorf im Besonderen stelle sich jedoch die Frage, ob Aufwand und Nutzen eine Mehrfachbeauftragung rechtfertigen, zumal die Samariterstiftung die Zeitersparnis auf 4 bis 5 Monaten einschätze, wenn direkt mit ARP weitergearbeitet werden könne.

 

Bürgermeister Erwin Heller stellte hierzu klar, dass die Abkürzung des Planungsschrittes um die beabsichtigte Mehrfachbeauftragung zwar den Charme hätte, dass das weitere Planungsverfahren um einige Monate verkürzt werden könne. Nachdem man eine Mehrfachbeauftragung aber schon lange kommuniziert habe und diesbezüglich auch eine gewisse Erwartungshaltung in der Bevölkerung bestehen könne, empfehle die Verwaltung an der ursprünglichen Planung incl. einer Mehrfachbeauftragung festzuhalten. Die Verwaltung könne aber auch eine andere Entscheidung mittragen, falls das Gremium die Direktbeauftragung des Büros ARP aus den genannten Gründen bevorzuge.

 

Dem Sachvortrag folgte eine angeregte Diskussion. Viele Wortbeiträge begrüßten die Entscheidung, das Pflegeheim am Standort P 1, direkt an der Würmstraße, anzusiedeln. Auch die Einplanung von zweckgebundenen Senioren- und Mitarbeiterwohnungen sowie eines Mehrzweckraums, an dem sich die Gemeinde beteiligt, fand mit den Wortbeiträgen eine mehrheitliche Zustimmung. Einige der Gemeinderatsmitglieder sprachen sich dafür aus, im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung auf die Mehrfachbeauftragung zu verzichten.

 

Dass er auf eine Mehrfachbeauftragung verzichten könne, das stellte ein Gemeinderat heraus. Es wären auch nur wenige Architekturbüros, die sich auf die Planung von Pflegeheimen spezialisiert hätten und diese wären sicherlich gut ausgelastet. Er würde lieber über einen vernünftigen Entwurf im Detail diskutieren, als wertvolle Zeit bei einem Wettbewerb zu verlieren. Eine Einplanung von gebundenen Wohnungen im Sockelgeschoss verbessere die Wirtschaftlichkeit des Pflegeheims und komme über dadurch günstigere Pflegesätze den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern zugute.

 

Ein anderer Gemeinderat zeigte sich darüber enttäuscht, dass ein Standort zwischen den beiden Standorten P 1 und P 2, der auch bereits seit langem in der Diskussion war, gar nicht untersucht wurde, obwohl er die Chance bieten würde, die kleingärtnerische Nutzung beizubehalten.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Bebauung am Standort P 1 auf eine Zweigeschossigkeit zu begrenzen sowie das Miteigentums- bzw. Nutzungsrecht der Gemeinde am gemeinsamen Mehrzweckraum vertraglich oder dinglich abzusichern. Darauf entgegneten die Vertreter der Samariterstiftung, dass dies ohnehin so vorgesehen sei.

 

Bürgermeister Erwin Heller sprach sich abschließend ausdrücklich für eine Verortung des Pflegeheims am Standort P 1 aus. Dieser Standort habe deutliche Vorteile wie der wesentlich geringere Flächenverbrauch, der viel geringere Eingriff in die Würmaue und damit eine verträglichere Einbindung sowie die bessere Erschließungsmöglichkeit.

 

Die Einplanung von unverkäuflichen und zweckgebundenen Senioren- und Mitarbeiterwohnungen sowie eines nicht zu kleinen Mehrzweckraums, an dem sich die Gemeinde mit einem Kostenbeitrag von mindestens 150.000 € beteiligen wolle, begrüßte er ausdrücklich. Er erklärte, dass er einen Verzicht auf die Mehrfachbeauftragung mittragen könne, sich jedoch aufgrund der bisherigen anderslautenden Kommunikation mit der Bürgerschaft in diesem Punkt enthalten wolle.

 

Auf einen Antrag aus der Mitte des Gemeinderats hin, wurde über die einzelnen Beschlussvorschläge einzeln abgestimmt.

 

Mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass das Pflegeheim am Standort P 1 im Gewann „See“, Flst. 3024, an der Ecke Mühlstraße/Würmstraße in zweigeschossiger Bauweise gebaut werden soll.

 

Einstimmig befürwortete das Gremium, die Untersuchung, ob im Untergeschoss / Sockelgeschoss des Pflegeheimes 5 – 7 unverkäufliche und zweckgebundene Senioren- bzw. Personalwohnungen realisiert werden können.

 

Ebenfalls einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Realisierung einer Begegnungsstätte im Pflegeheim mit einem Kostenbeitrag in Höhe von mindestens
150.000,-- €, eventuell durch Sanierungsmittel, Fördermittel und mögliche Spenden reduzierten Kostenanteil der Gemeinde, zu unterstützen.

 

Bei 7 Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde die Durchführung einer wettbewerbsähnliche Mehrfachbeauftragung von 3 Architekturbüros abgelehnt. Die weitere Planung soll nun durch das Büro ARP erfolgen. Dabei soll die Gemeinde eng eingebunden werden.

TOP 3: Errichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Friedhof

Vergabe der Produktion, Lieferung und Montage einer Urnenwand

 

Bürgermeister Erwin Heller führte aus, dass im Jahr 2012/2013 die erste Urnenwand auf dem Altdorfer Friedhof errichtet wurde. In der Zwischenzeit sind mehr als 6 Jahre vergangen und von den 33 Urnennischen sind lediglich noch 5 Nischen belegbar. Da die ersten Urnennischen im Jahr 2013 belegt wurden, kann aufgrund der Mindestruhezeit von 20 Jahren bei Urnen frühestens im Jahr 2033 mit einer erneuten Belegung gerechnet werden. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Bedarf von 4 bis 5 Nischen kann die Neubelegung erst in späteren Jahren Entlastung bringen. Um zu gewährleisten, dass auch in Zukunft die Beisetzung in einer Urnenwand möglich ist, muss die Gemeinde eine weitere Urnenwand neben der bereits bestehenden errichten. Bereits bei der Erstellung der ersten Urnenwand wurde das Fundament für eine weitere Wand vorbereitet. Somit ist es möglich, sehr rasch und einfach die neue Urnenwand zu errichten. Sodann erläuterte Kämmerer Sven Fischer die Einzelheiten der geplanten Maßnahme. Für die Produktion, Lieferung und Montage einer Urnenwand wurden Angebote von drei Fachfirmen eingeholt und geprüft.

 

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen aus den Reihen des Gemeinderats wurde einstimmig die Produktion, Lieferung und Montage einer Urnenwand an den günstigsten Bieter, die Fa. Urnenwandmanufaktur aus Sindelfingen, zu einem Angebotspreis von brutto 45.594,85 € vergeben.

TOP 4: Satzung zur Änderung der Kindergartensatzung

 

Die Kindergartengebühren werden in regelmäßigem Abstand überprüft und angepasst. Die Gemeinde Altdorf als Trägerin der Altdorfer Kindertageseinrichtungen orientiert sich dabei an den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände von Kirchen und Kommunen, die grundsätzlich von einem Deckungsgrad von 20 % der voraussichtlichen Betriebsausgaben durch die Elternbeiträge bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden (VÖ6) ausgehen.

 

Für das Kindergartenjahr 2019/2020 sprechen sich die Kommunalen Landesverbände (Städtetag und Gemeindetag Baden-Württemberg) sowie die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3 % in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr, zu erhöhen. Wie bisher liegt dabei wieder eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.

 

Hauptamtsleiterin Karin Grund erläuterte die Entwicklung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindergartenkindern, für die Krippe und für den Ganztagesbereich und stellte die Entwicklung der Kostendeckung in Altdorf dar. Dabei wurde deutlich, dass mit den Altdorfer Elternbeiträgen eine durchschnittliche Kostendeckung von rund 14 % erzielt werde und man damit den empfohlenen Deckungsgrad nicht erreiche.

 

Bei der anschließenden kurzen Aussprache kam zum Ausdruck, dass die vorgeschlagene moderate Erhöhung vom Gremium mitgetragen werde. Einstimmig beschloss der Gemeinderat deshalb, die Kindergartensatzung zu ändern und die Gebühren ab 01.09.2019 um 3 % zu erhöhen. Die Änderungssatzung mit den neuen Elternbeiträgen wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht.

TOP 5: Wahl der beiden Stellvertreter*innen des Bürgermeisters

Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters sind nach jeder Gemeinderatswahl neu zu wählen. Im Verhinderungsfall, z.B. bei längerer Krankheit oder während der Bürgermeister im Urlaub ist, übernehmen sie vertretungsweise dessen Aufgaben

 

Zunächst wurde die Vertagung dieses Tagesordnungspunkts beantragt, weil nicht alle Gemeinderatsmitglieder anwesend waren. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, denn für die kommende Urlaubszeit ist es wichtig, dass ein neuer Stellvertreter benannt ist, damit die Gemeindeverwaltung handlungsfähig bleibt. Zudem könnte auch in der nächsten Sitzung wieder jemand verhindert sein.

 

Nach einem Meinungstausch, wie die Stellvertretungen nach demokratischen Regeln zu besetzen seien und der Erklärung eines Gemeinderats, er hätte es begrüßt, wenn mit der Wahl einer Frau als erste Stellvertreterin ein Zeichen gesetzt worden wäre, wurden die Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen. Zur Wahl als erster Vertreter des Bürgermeisters standen Arnd Rehn (BWV) und Hans Haas (Altdorfer Forum), der von Seiten der IMA vorgeschlagen wurde. Für die Funktion der zweiten Stellvertretung wurden Miriam Mickeler (BWV) und Hans-Peter Schweizer (IMA) vorgeschlagen.

 

Anschließend wurden dann in zwei getrennten geheimen Wahlgängen Gemeinderat Arnd Rehn als erster Stellvertreter des Bürgermeisters und Gemeinderätin Miriam Mickeler als zweite Stellvertreterin mit je 7 zu 5 Stimmen gewählt. Bürgermeister Erwin Heller und auch die Mitglieder des Gemeinderats gratulierten den neu Gewählten.

TOP 6: Neubesetzung der beratenden Ausschüsse des Gemeinderats sowie Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlungen der Zweck- verbände sowie Bestellung von Mitgliedern in Ausschüsse von Vereinen und Organisationen

Nicht nur die Funktion der beiden Bürgermeister-Stellvertreter ist nach jeder Gemeinderatswahl neu zu vergeben. Auch die Mitglieder beratenden Ausschüsse, der Verbandsversammlungen der Zweckverbände und weiterer Vereine und Organisationen sind neu zu bestimmen. Einvernehmlich wurden die Gremien für die Wahlperiode 2019 bis 2024 wie folgt neu besetzt:

 

Gremium                                 Ordentl. Mitglied                   Stellvertreter

 

Beratende Ausschüsse

 

Schulbeirat                             Miriam Mickeler                      Arnd Rehn

                                               Hans Haas                             Katarina Creuzberger

                                               Hans-Peter Schweizer           

                                              

 

Landwirtschaftlicher               Jonathan Eitel                        Thomas Berner

Ausschuss                              Christoph Zipperer                  Arnd Rehn

                                               Thomas Gohlke                     

 

 

Kindergartenausschuss          Katarina Creuzberger             Christoph Zipperer

                                               Thomas Berner                      Werner Maucher  

 

Jugendausschuss                  Miriam Mickeler                      Christoph Zipperer

                                               Thomas Gohlke                      Hans-Peter Schweizer

                                               Hans Haas                             Thomas Berner

                                               Katarina Creuzberger             Jürgen Wurster

 

Mitglieder in den Verbandsversammlungen der Zweckverbände und Organisationen

 

Gemeindever-                         Arnd Rehn                             Werner Maucher

waltungsverband                    Hans Haas                             Wolfgang Henne

 

Wasserversorgungs-              Werner Maucher                    Thomas Berner

verband Ammertal-

Schönbuch-Gruppe

 

Abwasserzweckverband         Christoph Zipperer                  Jürgen Wurster

Klärwerk Würmursprung        Thomas Berner                      Thomas Gohlke    

 

 

Ausschuss des                       Jürgen Wurster                      Wolfgang Henne

Senioren- und                         Hans-Peter Schweizer            Werner. Maucher

Krankenpflegevereins

 

Programmbeirat                      Katarina Creuzberger

Volkshochschule

 

Ein Antrag der Initiative Modernes Altdorf (IMA), einen neuen beratenden Ausschuss für „Infrastruktur und Ortsentwicklung“ einzurichten, traf auf breite Zustimmung. Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die Initiative der IMA. Nach der Sommerpause will er diesbezüglich mit einer Sitzungsvorlage und einem Aufgabenkatalog auf den Gemeinderat zukommen.

TOP 7: Bausachen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 1630, Holzgerlinger Straße 66/Lilienstraße 11

 

Auf dem südlichen Teil des Grundstücks Holzgerlinger Straße 66 soll ein Einfamilienhaus entstehen. Weil das Baufenster, das der Bebauungsplan festsetzt, eine sinnvolle Bebauung nicht zulässt, erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen für eine Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Flst. 174, Gartenstraße 18

 

Im östlichen Teil des Grundstücks Gartenstraße 18 soll nach den Wünschen der Bauherrschaft ein Zweifamilienhaus mit Garage entstehen. Weil diese Fläche als Bauverbotsfläche im Ortsbauplan gekennzeichnet ist, wollten die Bauherren im Rahmen einer Bauvoranfrage zunächst wissen, ob eine Überbauung denkbar wäre, bevor die Planunterlagen für ein Baugesuch weiter ausgearbeitet werden.

 

Da im Geltungsbereich des Bauverbots bereits zahlreiche landwirtschaftliche Gebäude stehen und auch für einige Wohngebäude bereits Befreiungen hiervon erteilt wurde, fiel es dem Gremium leicht, das Einvernehmen für eine Bebauung in Aussicht zu stellen. Außerdem soll künftig das Bauverbot im Innenbereich des Quartiers Hildrizhauser Straße/Bachstraße/Stützenstraße/Gartenstraße aufgehoben werden.

 

TOP 8: Sonstiges und Bekanntgaben

Baggerbiss zur Würmrenaturierung

 

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte an den bevorstehenden Start der Baumaßnahmen zur Renaturierung der Würm. Zum Baggerbiss am Mittwoch, den 17. Juli 2019 um 17.00 Uhr lud er den Gemeinderat und die Bevölkerung nochmals herzlich ein. Treffpunkt ist an der Würmstraße

 

 

Umsetzung des Lärmaktionsplans

 

Eine der vordringlichen Maßnahmen, die der Gemeinderat mit dem Lärmaktionsplan am 09.04.2019 beschlossen hat, ist die Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt. Bürgermeister Erwin Heller teilte mit, dass ein entsprechender Antrag bereits bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingereicht worden sei. Am kommenden Freitag wird ein erstes Gespräch mit den beteiligten Behörden stattfinden, damit die Maßnahme baldmöglichst umgesetzt werden kann.