Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht vom 09.04.2019

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Zur vierteljährlichen Einwohnerfragestunde begrüßte Bürgermeister Erwin Heller die zahlreich anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

 

Eine Zuhörerin wollte wissen, welche Schritte notwendig seien, um ein Feuerwerksverbot an Silvester im Bereich von Fachwerkhäusern zu erlassen. Bürgermeister Erwin Heller erklärte, dass es ein solches Verbot in verschieden Altstadtbereichen z.B. in Tübingen gebe. Hierzu sei der Erlass einer entsprechenden Satzung notwendig. Bisher sei dies jedoch noch kein Thema in Altdorf gewesen. Falls man einen Bedarf dafür sehen würde, konnte dies in einer Gemeinderatssitzung beraten werden.

 

Ein anderer Zuhörer berichtete, dass sich die Jugend vor einiger Zeit dafür ausgesprochen hätte, das neue Pflegeheim mit einem Satteldach auszuführen. Er wollte wissen, wie die Planung aussieht und ob sich dies verwirklichen ließe. Bürgermeister Erwin Heller wies darauf hin, dass der aktuelle Planungsstand auf der Tagesordnung stehe. Die Ausgestaltung des Pflegeheimgebäudes werde sich aber erst im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung durch die Samariterstiftung ergeben. Dabei müsse aber auch Wert auf das Einfügen in das dortige Landschaftsbild gelegt werden.

 

Welche Maßnahmen zur Minimierung von künftigen Hochwasserschäden bereits ergriffen wurden, nachdem die Schäden im vergangenen Jahr ausgesprochen groß waren, das wollte ein vom Hochwasser betroffener Bürger gerne wissen. Bürgermeister Erwin Heller erläuterte, dass viele kleine Maßnahmen bereits nach dem Starkregenereignis vom Mai/Juni 2018 umgesetzt worden seien. Die Straßeneinlaufschächte werden jetzt in den prekären Gebieten jährlich mehrmals gereinigt und auch die Straßenbegleitgräben seien gereinigt und vertieft worden, damit das Regenwasser schneller und besser abfließen könne. Als größere Maßnahme werde eine Starkregengefahrenkarte erstellt und die vorhandene Flussgebietsuntersuchung für die Würm und den Erlachgraben aktualisiert. Beide Untersuchungen würden auf den Erkenntnissen des Vorjahresereignisses basieren und seien die Voraussetzung und Grundlage für künftige größere Hochwasserschutzmaßnahmen. Zur Finanzierung beider Erhebungen, die mit einem Gesamtvolumen von 140.000 € zu Buche schlagen, habe man entsprechende Förderanträge gestellt, die wohl jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte beschieden würden. Vorher dürfe leider noch kein Auftrag für diese Untersuchungen erteilt werden.

 

Zur Frage nach einer Ersatzbeschaffung für das in die Jahre gekommene Feuerwehrfahrzeug, machte Bürgermeister Erwin Heller klar, dass dies bereits in die Wege geleitet worden sei. Vor der Anschaffung des neuen geländefähigen Fahrzeugs, mit dem auch Einsätze im unwegsamen Gelände des Schönbuchs möglich werden, müsse zunächst die Fahrzeughalle erweitert werden, da ein Allradfahrzeug von der Höhe her leider nicht in das Feuerwehrgerätehaus passe. Das Verfahren zur Beschaffung des Fahrzeugs werde voraussichtlich mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Fahrzeugs sei durch regelmäßige Wartung und Durchsicht bis zur Lieferung des Neufahrzeugs gesichert.

 

Auf eine Frage aus der Zuhörerschaft nach den Gründungsverhältnissen am Standort „See“ für das geplante Pflegeheim, führte Bürgermeister Erwin Heller aus, dass die örtlichen Gegebenheiten lediglich ein wenig aufwendiger seien, was nach Auskunft des Architekten und des Pflegeheimträgers aber kein Problem darstellt.

 

Ein Zuhörer wollte wissen, wie die weiteren Planungen für die Optimierung des Radwegs an der Ortsdurchfahrt aussehen würden. Bürgermeister Erwin Heller verwies auf die im Januar 2019 durchgeführte große Verkehrsschau mit allen beteiligten Behörden. Bei den Planungen zur Umgestaltung des Radwegs sei bereits ein Verkehrsplaner mit im Boot. Eine gemeinsame Lösung mit der Gemeinde Hildrizhausen werde angestrebt.

 

Ob der Fluglärm in den Lärmaktionsplan mit eingeflossen sei, das wollte eine Zuhörerin wissen. Bürgermeister Erwin Heller erklärte, dass sich der Lärmaktionsplan nur auf den Straßenverkehrslärm beziehe. Auf Nachfrage beim zuständigen Lärmschutzbeauftragten des Flughafen Stuttgarts erhielt die Gemeinde im vergangenen Jahr die Information, dass sich alle Flugbewegungen innerhalb des zulässigen Korridors abspielen würden und lediglich aus Flugsicherheitsgründen in seltenen Fällen davon abgewichen werden müsse.

 

Auf Nachfrage, wann die Baustelle im Seeweg fertig gestellt werde, berichtete Bautechniker Marco Noller, dass dies für die Kalenderwoche 26 geplant sei.

 

Auf die Parksituation im Brombergweg wies ein Zuhörer hin. Bürgermeister Erwin Heller wies darauf hin, dass diese individuelle Angelegenheit sinnvollerweise in einem persönlichen Gespräch erörtert werden könne.

 

TOP 2: Lärmaktionsplan für die Gemeinde Altdorf

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen in Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie Beschlussfassung über die Lärmaktionsplanung der Gemeinde Altdorf

 

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans AG aus Freiburg.

 

In seiner Präsentation ging Herr Wahl zunächst auf den Verfahrensablauf der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Altdorf ein.

 

Das Büro Rapp Trans AG wurde von der Gemeindeverwaltung am 09. August 2017 mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2018 stellte Frau Carina Schulz die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden Lärmbelastungskarten und das Grobkonzept für mögliche Lärmminderungsmaßnahmen vor.

 

Die Abwägung bzw. Festsetzung der Maßnahmen aus den Ergebnissen der Wirkungsanalyse wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12. Februar 2019 durch Herrn Attila Villanyi vorgestellt: Im Entwurf des Lärmaktionsplans wird dabei insbesondere eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h entlang eines 1000m langen Teilabschnitts der L 1184 Ortsdurchfahrt Altdorf, beginnend 50m vor Einmündung Gartenstraße bis Höhe Kreisverkehr am östlichen Ortseingang empfohlen. Ebenso wird der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags entlang der L 1184 beim nächsten Austausch der Fahrbahndecke empfohlen. Darüber hinaus werden flankierende Maßnahmen wie die Installation von digitalen Geschwindigkeitsanzeigetafeln angeregt.

 

In derselben Sitzung beschloss der Gemeinderat die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde daraufhin in der Zeit vom 25. Februar 2019 bis einschließlich 25. März 2019 öffentlich ausgelegt. Parallel zur Offenlage wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Herr Wahl berichtete, dass im Rahmen des Beteiligungsverfahrens insgesamt zwölf Stellungnahmen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange, seitens der Bevölkerung fünf Stellungnahmen, bei der Gemeinde Altdorf eingegangen seien.

 

Während sich die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange uneins seien über die Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h, bestünde hingegen klares Einvernehmen über den Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags, fasste Herr Wahl die eingegangenen Stellungnahmen kurz zusammen.

 

Er stellte in diesem Zusammenhang jedoch klar, dass nach der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart gemäß der Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) auf Landesstraßen in Baden-Württemberg 2016 im Bereich der L 1184, Ortsdurchfahrt Altdorf, keine prioritären Erhaltungsabschnitte ausgewiesen seien und somit eine Sanierung bzw. Fahrbahndeckenerneuerung mit dem Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags in absehbarer Zeit nicht vorgesehen sei.

 

Herr Wahl führte weiter aus, dass die Bevölkerung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch aus Gründen der Verkehrssicherheit befürworte und anrege, insbesondere den unsignalisierten Knotenpunkt L 1184/Würmstraße zu einem Kreisverkehrsplatz umzugestalten, um hierdurch eine Verlangsamung und Verstetigung des Verkehrsflusses zu erreichen.

 

Nach Auswertung aller im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen seien keine grundlegenden Änderungen am Entwurf des Lärmaktionsplans erforderlich gewesen, erklärte Herr Wahl und fasste die Maßnahmen zur Lärmminderung nochmals in einer Übersicht zusammen.

 

Zum Schutz der Anwohner vor gesundheitsgefährdendem Lärm werde als Sofortmaßnahme eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h für den 1000m langen Teilabschnitt der L 1184, Ortsdurchfahrt Altdorf, beginnend 50m vor Einmündung Gartenstraße bis Höhe Kreisverkehr am östlichen Ortseingang, festgesetzt. Als weitere Maßnahme werde der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf beim Regierungspräsidium Stuttgart als zuständigen Straßenbauträger eingefordert.

 

Als Anregung werde der Umbau des Knotenpunkts L 1184 Hildrizhauser Straße/ Würmstraße zu einem Kreisverkehrsplatz und flankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Geschwindigkeit sowie die Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr) und die Beachtung der Hinweise des Verkehrsministeriums Baden-Württembergs vom 29.10.2018 für die kommunale Bauleitplanung in den Lärmaktionsplan aufgenommen.

 

Nachdem Herr Wahl die abschließenden Schritte im Rahmen der Lärmaktionsplanung darstellte und erläuterte, dass die Gemeinde Altdorf durch den Beschluss eines Lärmaktionsplans nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundesimmissionsgesetzes nachkomme, stelle er insbesondere den Nutzen für die Gemeinde Altdorf, die deutliche Abnahme der Betroffenheiten durch Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, in den Vordergrund.

 

Er beendete seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass eine Fahrbahndeckenerneuerung in Verbindung mit der Umgestaltung der L 1184, Ortsdurchfahrt Altdorf weiterhin kommunales Ziel bleiben werde.

 

Bürgermeister Erwin Heller dankte Herr Wahl für seine ausführlichen Erläuterungen und betonte, dass bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen, der Schutz der Anwohner vor Lärm, die höhere Verkehrssicherheit für Fußgänger, insbesondere von Kindern, Schülern und älteren Menschen, stärker zu gewichten seien als der  Zeitverlust der Autofahrer durch die angestrebte Geschwindigkeitsreduzierung.

 

Zwar biete der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags das größte Lärmminderungspotential, da dies aber sehr lange dauern werde und die Anwohner an der Ortsdurchfahrt einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt seien, sei es dringend geboten, sofort zu handeln und eine ganztägige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h festzusetzen.

 

In der anschließenden Diskussion über die festzusetzenden Maßnahmen war sich der Gemeinderat schnell einig, dass der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringliche Maßnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden soll.

 

Die Vor- und Nachteile einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h im Vergleich zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 40km/h wurden hingegen ausführlich und unter allen Blickwinkeln erörtert. Rückfragen u.a. zu Schadstoffemissionen, Abrollgeräuschen und den vorgebrachten Einwendungen des ÖPNV, wurden von Herrn Wahl eingehend beantwortet.

 

Unter der übereinstimmenden Prämisse, dass der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringliche Maßnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen wird, beschloss der Gemeinderat mit 9 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen, die Abwägung der im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und diese zu beschließen.

 

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen den Lärmaktionsplan der Gemeinde Altdorf mit den darin enthaltenen Lärmminderungsmaßnahmen einschließlich eines Einbaus eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlichen Bedarf und einer ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf dem 1000m langen Teilabschnitt der L 1184, Ortdurchfahrt Altdorf, beginnend 50 m vor Einmündung Gartenstraße bis Höhe Kreisverkehrsplatz am östlichen Ortsausgang

 

Zudem beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, den Lärmaktionsplan der Gemeinde Altdorf öffentlich bekannt zu geben und die Umsetzung der Maßnahmen durch die zuständigen Fachbehörden zu veranlassen.

 

TOP 3: Ansiedlung eines Pflegeheims in Altdorf

Bericht der Samariterstiftung über den bisherigen Planungsstand mit Ausblick auf den weiteren Projektverlauf

 

Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben sich im vergangenen Jahr sehr intensiv mit der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Pflegeheim beschäftigt. Zur Vorbereitung der Standortentscheidung wurde eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet, die 3 mögliche Standortalternativen näher untersuchte. Diese wurde in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 23.01.2018 vorgestellt und ausführlich beraten. In seiner Sitzung am 06.02.2018 hat der Gemeinderat nach einer weiteren eingehenden Beratung den Beschluss gefasst, dass das Pflegeheim am Standort P1 / P2 (Gewann See, südlich der Würm) realisiert werden soll. Die endgültige Platzierung an diesem Standort soll nach weiteren Untersuchungen und in Abstimmung mit dem Pflegeheimbetreiber festgelegt werden.

 

Anschließend nahm die Gemeinde Kontakt mit möglichen Pflegeheimträgern auf, die bereits im Kreis Böblingen Pflegeheime betreiben. Als Vorbereitung der Entscheidung, welcher Träger als Betreiber des Altdorfer Pflegeheims in Frage kommt, wurden viele Gespräche geführt und Pflegeheime besichtigt. In seiner Sitzung am 02.10.2018 hat sich der Gemeinderat dann mit großer Mehrheit dafür entschieden, dass die Umsetzung des Pflegeheimes in Altdorf mit der Samariterstiftung mit Sitz in Nürtingen als Träger und Betreiber erfolgen soll.

 

Die Samariterstiftung hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der Planung des Altdorfer Pflegeheimes befasst und ein Raumprogramm entworfen. Zur Vorstellung des Planungsstands für das „Samariterstift Altdorf“ begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Herrn Dr. Eberhard Goll, Vorstandsmitglied der Samariterstiftung, der den Gemeinderat ausführlich informierte und einen Ausblick auf den weiteren Projektablauf gab.

 

Die Planung geht von einem Pflegeheim mit 40 bis 42 Pflegeplätzen auf zwei Ebenen aus. Es sollen eine „beschützende Gruppe“ für Demenzpatientinnen und –patienten mit nur 12 bis 13 Plätzen sowie zwei Hausgemeinschaftsgruppen mit jeweils 14 bis 15 Plätzen entstehen.

 

Weil in Altdorf auch ein Bedarf an Tagespflegeplätzen besteht, werden hierfür Räumlichkeiten für bis zu 15 Pflegeplätze eingeplant. Jedes Pflegeheim der Samariterstiftung beherbergt auch einen Andachtsraum und eine Begegnungsstätte als Raum der Begegnung.

 

Die Begegnungsstätte soll ein gemeinsames Projekt der Gemeinde zusammen mit der Samariterstiftung werden, denn für das Pflegeheim ist es unerlässlich, dass die Dorfgemeinschaft „Leben ins Heim“ bringt. Mit einem Raumangebot zwischen 112 und 147 m² stünden die Räume für Feste und Feiern der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch zur Nutzung durch die Gemeinde, zur Verfügung. Die Samariterstiftung würde sich mit rund 120.000 € beteiligen und für den Bau und die Ausstattung eine Zuschuss beantragen, der die Anteile an den Investitionskosten für beide Seiten reduzieren würde.

 

Im Obergeschoss des Gebäudes wäre es zudem baulich gut möglich, einige wenige Mietwohnungen zu realisieren. Interessant wären wenige Seniorenwohnungen, beispielsweise für Ehepaare mit einem betreuungsbedürftigen Partner oder für mitarbeitende Nachwuchskräfte als Wohngemeinschaft, wie z.B. Auszubildende, Freiwillige im Sozialen Jahr oder Personen im Bundesfreiwilligendienst.

 

Sobald das Raumprogramm endgültig beschlossen ist, solle eine Mehrfachbeauftragung von drei Planungsbüros ausgelobt werden.

 

Zur Vorbereitung der genauen Verortung des Pflegeheims (P1 an der Bushaltestelle Würmstraße, P1/P2 östlich davon an der Mühlstraße oder P2 nördlich der Krautgärten, unterhalb der alten Kastanie) wurde mit der Analyse der Grundstücke begonnen. Bei der Bewertung der Standorte werden die Kriterien Städtebau, Erschließung, Einbindung, Aufenthalts- und Freiflächenqualität und Wirtschaftlichkeit herangezogen. Sobald diese Voruntersuchungen abgeschlossen sind und die Kostenberechnungen für die einzelnen Alternativen vorliegen, erfolgt die Festlegung des Standorts durch den Gemeinderat. Dies kann im Juli erfolgen.

 

Ein realisierbarer Zeitplan könnte dann so aussehen:

 

  • Entscheidung für den Standort                                              Juli 2019
  • Festlegung des Programms (auch Wohnungen

und Begegnungsstätte)                                                           Juli 2019

  • Auslobung Mehrfachbeauftragung (3 Büros)                     August 2019
  • Abgabe der „Vorentwürfe“                                                       Mitte Oktober 2019
  • Bewertungsgremium (mit Beteiligung von BM

und Gemeinderat) tagt                                                             November 2019

  • B-Plan-Verfahren (Aufstellungsbeschluss)                         November 2019
  • Einreichung Bauantrag                                                           Juli 2020
  • Baubeschluss Stiftungsrat                                                      September 2020
  • Baubeginn                                                                                 April 2021
  • Fertigstellung und Inbetriebnahme                                       Herbst 2022

 

Bürgermeister Erwin Heller ergänzte die Ausführungen um die Aussicht auf einen Sanierungszuschuss zur Teilfinanzierung der Begegnungsstätte aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier (SIQ), das überwiegend aus Bundesmitteln finanziert wird.

 

Während sich bei der anschließenden Aussprache ein Gemeinderat aus ökologischen Gesichtspunkten grundsätzlich gegen den Bau von Wohnungen im Pflegeheim aussprach, begrüßte ein anderer Gemeinderat die Schaffung von wenigen Wohnungen, die in engem Zusammenhang mit dem Pflegeheim stünden und sinnvoll seien. Einig waren sich alle, dass dieser Zeitplan möglichst verkürzt werden sollte, um das Pflegeheim sobald wie möglich in Betrieb nehmen zu können.

 

TOP 4: Sanierungsmaßnahme Sanierungsgebiet ?Ortsmitte III?

Förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebiets

Satzungsbeschluss

 

Bürgermeister Erwin Heller berichtete, es sei geplant, das Kinderhaus Buchenweg zu modernisieren und instand zu setzen. Die Heizung, die Sanitäranlagen und auch die Bodenbeläge sind in die Jahre gekommen und sollen erneuert bzw. ersetzt werden. Im Zuge dieser Maßnahmen soll eine Verbindung zwischen der Krippenbereich und den Ü3-Gruppen geschaffen werden. Und auch der Spielplatz Seewiesen samt Fußballkleinspielfeld auf dem Flst. Nr. 1883 soll u.a. auch als Mehrgenerationen-Anlage künftig für alle Altersgruppen, vom Kind bis hin zu den Senioren, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten bieten.

 

Zur Finanzierung hatte die Verwaltung zwei Förderanträge im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) gestellt. Die Anträge wurden zwischenzeitlich bewilligt, so dass zur Finanzierung der Modernisierung und Instandsetzung des Kinderhauses Buchenweg 226.800,00 € Finanzhilfen und für die Errichtung des Spielplatzes an den Seewiesen 126.000,00 € Finanzhilfen bereitgestellt wurden. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung beider Maßnahmen sind im Haushalt bereits eingeplant worden.

 

Fördervoraussetzung ist es jedoch allerdings, dass die Grundstücke, auf denen die Maßnahmen durchgeführt werden, in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegen sind. Deshalb sollen diese Grundstücke nun in das bestehende Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ einbezogen werden.

 

Bei der anschließenden kurzen Aussprache kam zum Ausdruck, dass das Gemeinderatsgremium beide Vorhaben sehr begrüßt. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzung zur 2. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“.

 

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

 

Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass die Gemeinde für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte und für die Aktualisierung der Flussgebietsuntersuchung Zuwendungsanträge nach der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 - FrWw 2015 – gestellt habe. Aus diesen Daten sollen Maßnahmen zum Hochwasserschutz abgeleitet und zeitnah umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel seien in der aktuellen Finanzplanung der Gemeinde bereits vorgesehen. Nach einer Zwischennachricht der Förderbehörde vorrangig Hochwasserrückhaltebecken gefördert. Eine konkrete Aussage über die Förderanträge der Gemeinde Werde vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Weil eine Landesförderung für bereits begonnene Vorhaben ausgeschlossen ist, will die Gemeinde mit der Vergabe der Aufträge für die Starkregengefahrenkarte und die Flussgebietsuntersuchung zunächst bis zu einer Entscheidung über die Förderanträge abwarten.

 

Anfragen

 

Busanbindung an den 15-Minuten-Takt der Schönbuchbahn

 

Sinnvoll wäre es, wenn die Busverbindung in Altdorf an den künftigen 15-Minuten-Takt der Schönbuchbahn angepasst werden könnte, das brachte ein Gemeinderat ins Gespräch. Bürgermeister Erwin Heller informierte darüber, dass er bereits mit dem Amt für Öffentlichen Nahverkehr des Landratsamts Böblingen hierüber im Gespräch war. Diese habe empfohlen, zunächst die Inbetriebnahme der Schönbuchbahn im September abzuwarten. Es werde nämlich eine Verlagerung der Verkehrsströme und eine Entlastung der Busverkehre erwartet, wodurch siech neue Gesichtspunkte ergeben könnten. Da dieses vorläufige Ergebnis für Altdorf nicht zufriedenstellend ist, wird die Verwaltung in dieser Angelegenheit dranbleiben.

 

Kastanie auf dem Sonnengrundstück

 

Ein Gemeinderat fragte, warum die Kastanie auf dem Sonnengrundstück gefällt worden sei, obwohl es der Wunsch der Gemeinde und der Bevölkerung gewesen sei, den alten Baum zu erhalten. Der verwaltung ist dies nicht bekannt, weshalb dem nachgegangen wird.

 

Bäume an der Sporthalle

 

Warum die Bäume westlich der Peter-Creuzberger-Halle gefällt worden seien, das fragte sich ein Gemeinderat. Bautechniker Marco Noller konnte berichten, dass einige der Kugelakazien dort verfault und nicht mehr standsicher gewesen seien. Seit vielen Jahren wären die Bäume nicht mehr zurückgeschnitten worden, sodass sich die Kronen mittig geteilt und das Regenwasser aufgenommen hätten. Es ist geplant, an Stelle der gefällten Akazien neue Lindenbäume zu pflanzen.

 

Schachtdeckel an der Ortsdurchfahrt

 

Ein Großteil der Lärmbelastung an der Ortsdurchfahrt werde durch das Überfahren von Schachtdeckeln verursacht und störe vor allem die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner, brachte ein Gemeinderat vor und bat um eine Optimierung. Die klappernden Schachtdeckel seien bereits durch den Bautechniker und den Wassermeister inspiziert worden, berichtete Bürgermeister Erwin Heller. Um das Problem zu beheben, würden sie neu gefasst und angehoben. Hierfür wäre punktuell eine halbseitige Sperrung der Ortsdurchfahrt notwendig. Dies ließe sich erst nach Abschluss der Bauarbeiten im Seeweg und wegen der Verkehrsbehinderung voraussichtlich erst in den diesjährigen Sommerferien beheben.

 

Musiklärm auf dem Kleinspielfeld an der Adolf Rehn-Schule

 

Immer wieder und vor allem am Wochenende fühlen sich Anwohnerinnen und Anwohner von Musiklärm gestört, der vom Kleinspielfeld neben der Adolf Rehn-Schule in ihre Wohnungen dringt. Ein Schild, das die Beschallung der Umgebung mit Musik verbietet, ist bereits bestellt und soll demnächst angebracht werden. Außerdem soll sich der Jugendreferent hier um Lösungen bemühen.