Am Dienstag, den 12. Februar 2019, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche und anschließend eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Anbei die Protokolle:

 

TOP 1: Radwegsituation entlang der Ortsdurchfahrt Altdorf

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die zahlreich anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und berichtete, dass am 23.01.2019 eine Verkehrsschau bezüglich des gemeinsamen Geh- und Radwegs entlang der Ortsdurchfahrt mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden stattgefunden habe. Anlass war eine Mitteilung der übergeordneten Behörde, dass linksseitig geführte Radwege aufgrund einer durch Sachverständigengutachten nachgewiesenen erhöhten Unfallgefahr nicht mehr zulässig seien.

 

Da die Radfahrer künftig nicht mehr auf nördlichen Gehweg in Richtung Holzgerlingen fahren dürfen, müsste die Gemeinde für eine sichere Alternative sorgen, erläuterte der Vorsitzende und zeigte die beiden Möglichkeiten auf: In Betracht käme entweder die Herstellung eines Radschutzstreifens auf der südlichen Fahrbahn oder die Freigabe des südlichen Gehwegs auch für den Radverkehr.

 

Um eine praktikable und zeitnahe Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu erreichen und den Radverkehr in Richtung Holzgerlingen schnellstmöglich sicherer zu gestalten, werde die Gemeinde entsprechende Maßnahmen ergreifen, um zunächst den südlichen Gehweg auch für den Radverkehr freigeben zu können, führte Bürgermeister Erwin Heller aus.

 

Er wies zunächst darauf hin, dass hierzu auf Höhe der Würmstraße eine Querungshilfe für die Radfahrer aus Hildrizhausen und der Beunde hergestellt werden müsse. Diese ließe sich jedoch durch vorgefertigte Bauteile, die lediglich auf die Fahrbahn aufgedübelt werden, schnell umsetzen. Ebenso sei die Reaktivierung des eingegrünten Gehwegs am südlichen Ortsrand erforderlich.

 

Als weitere umzusetzende Maßnahmen nannte Bürgermeister Erwin Heller die Bordsteinabsenkung an der Bachstraße und Schulstraße, das Anlegen von Radfahrerfurten sowie eine entsprechende Beschilderung an jeder Straßeneinmündung.

 

Die Gemeinde sei sich bewusst, dass es durchaus auch Problemstellen gebe, die einer baulichen Veränderung bedürfen, fügte der Vorsitzende seinen Ausführungen hinzu und verwies in diesem Zusammenhang auf die beiden Bushaltestellen und das Gehwegparken auf der Holzgerlinger Straße in Höhe Haus Nr. 29.

 

Ergänzend wurde auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h entlang der Ortsdurchfahrt in die weiteren Überlegungen aufgenommen. Dieser Maßnahme stehe das Regierungspräsidium Stuttgart positiv entgegen, rate jedoch auch, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h in Betracht zu ziehen, erklärte Bürgermeister Erwin Heller. Diesbezüglich sehe er insbesondere den Lärmaktionsplan als weiteres Instrument, um Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde durchzusetzen.

 

Im Anschluss an die Darstellung der Radverkehrsführung entlang der Ortsdurchfahrt ging der Vorsitzende auf die im Rahmen der Verkehrsschau weiter behandelten  Punkte ein.

 

Wünschenswert wäre es, die Ortsdurchfahrt grundlegend zu sanieren. Hierzu teilte das Regierungspräsidium als zuständiger Straßenbaulastträger mit, dass diese Maßnahme mittelfristig nicht eingeplant sei.

 

Auch eine Pförtnerampel an der Einmündung der Maurener Straße findet keine Unterstützung bei der übergeordneten Behörde. Das Regierungspräsidium Stuttgart sieht hierfür keine rechtliche Grundlage, da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt. Zudem wären negative Auswirkungen auf die Lärmschutzplanungen durch vermehrte Halte- und Anfahrvorgänge sowie längere Rückstaus auf der Ortsdurchfahrt durch eine solche Maßnahme zu befürchten.

 

Ein generelles LKW-Fahrverbot bei Nacht wäre nur sehr schwer durchsetzbar. Möglicherweise kann jedoch ein zeitlich befristetes Fahrverbot während der Zeit des Ausbaus der A81 erreicht werden. Eine Verkehrszählung wird hierfür erforderlich werden.

 

Bei dem anschließenden Meinungsaustausch wurde eine Vielzahl kreativer Lösungsvorschläge eingebracht. Neben der Frage, ob die Einrichtung von Radschutzstreifen auf Probe möglich wäre und dem Vorschlag, den Radweg zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr von der Ortsdurchfahrt wegzuleiten, wurde auch das Thema Tempo 30 oder Tempo 40 kritisch durchleuchtet.

 

Ein Vorschlag aus dem Gremium war, die Machbarkeit eines Radwegs von Hildrizhausen nach Altdorf auf der Südseite der Landesstraße sowie die dazugehörige Kostenschätzung anzugehen. Bürgermeister Erwin Heller will dies zeitnah prüfen lassen.

TOP 2: Lärmaktionsplan für die Gemeinde Altdorf

Beschlussfassung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans

 

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Attila Villanyi vom Büro Rapp Trans AG aus Freiburg.

 

Der Vorsitzende wies zunächst darauf hin, dass die Gemeinde Altdorf aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet sei, für alle in ihrem Gemeindegebiet befindlichen Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Als Hauptverkehrsstraßen im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie gelten alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, entsprechend 8.200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Innerhalb der Gemarkung Altdorf treffe dies auf die Landesstraße L 1184 (Ortsdurchfahrt) zu.

 

Für die Erstellung des Lärmaktionsplans wurde von der Gemeindeverwaltung am
09. August 2017 das Büro Rapp Trans AG aus Freiburg beauftragt.

 

Herr Villanyi vom Büro Rapp Trans AG stellte in der Sitzung die Ergebnisse der Wirkungsanalyse und die Abwägung und Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen für die L 1184 (Ortsdurchfahrt) vor.

 

Nach einleitenden Erläuterungen zu den rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen, zum grundsätzlichen Verfahrensablauf, zur vorgenommenen Lärmkartierung und der sich daraus ergebenen Betroffenheitsanalyse, die im Ergebnis zwei Hauptbelastungsbereiche entlang der L 1184, beginnend 50 m vor Einmündung der Gartenstraße bis zur Höhe des Kreisverkehrs am östlichen Ortseingang, ergibt, ging Herr Villanyi insbesondere auf die Wirkungsanalyse und die vorzunehmende Abwägung für die denkbaren Maßnahmen zur Lärmreduzierung näher ein.

 

Daraus resultierend gab das Büro Rapp Trans AG die Empfehlung einer ganztägigen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h für den 1.000m langen Teilabschnitt der
L 1184, beginnend 50 m vor der Einmündung Gartenstraße bis zur Höhe des Kreisverkehrs am östlichen Ortsausgang. Herr Villanyi brachte zum Ausdruck, dass hierdurch deutlich größere Verbesserungen des Lärmschutzes zu erreichen seien als im Vergleich zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 40km/h, deren Auswirkung auf die Betroffenheiten ebenfalls betrachtet wurde.

 

Ferner wurde der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags bei der nächsten Sanierung der Fahrbahndecke empfohlen. Darüber hinaus regte das Büro Rapp Trans AG zudem flankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an. Anschließend erläuterte Herr Villanyi die weiteren Schritte der Lärmaktionsplanung.

 

Nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderats soll die gesetzlich vorgeschrieben förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung starten. Hierbei werde der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, zum vorliegenden Bearbeitungsstand des Lärmaktionsplans Stellung zu nehmen. Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung bei der Gemeinde eingegangenen Stellungnahmen würden anschließend gewertet und gegebenenfalls um fachliche Hinweise ergänzt werden. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen werde sodann der abschließende Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat erfolgen.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen wurden einzelne Rückfragen zu den in Betracht gezogenen Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h und Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags) beantwortet. In einer ausgiebigen Diskussion wog der Gemeinderat das Für und Wider einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt ab. Dabei zeigte sich eine Tendenz, diese Geschwidigkeitsreduzierung im Zuge der Lärmaktionsplanung zu testen.

 

Sodann beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Ergebnisse der Wirkungsanalyse und den Planentwurf des Berichts zur förmlichen Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wurde die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Altdorf beauftragt.

 

Bürgermeister Erwin Heller dankte Herr Villanyi abschließend für seine fundierte Darstellung des aktuellen Standes im Zusammenhang mit der Erstellung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Altdorf.

TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

Feststellung der Haushaltssatzung

 

Nach einer kurzen Zusammenfassung der Eckdaten des ersten doppischen Haushalts der Gemeinde Altdorf durch den Leiter der Finanzverwaltung Sven Fischer, erließ der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit einstimmigem Beschluss. Der Ergebnishaushalt wird mit ordentlichen Erträgen von 11.015.193 € und mit ordentlichen Aufwendungen von 10.814.036 € festgesetzt. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 201.157 €

 

Im Finanzhaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf nach Verrechnung der Investitionen mit dem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes bei
-1.797.402 €. Um diesen Finanzierungsmittelbedarf zu decken wird der Bestand an liquiden Mitteln herangezogen. Dieser reduziert sich von 1.792.942 € zu Jahresbeginn auf 281.258 € zum Jahresende. Die Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO wird damit nicht unterschritten. Darüber hinaus ist im Jahr 2019 eine Kreditaufnahme in Höhe von 450.000 € geplant. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.400.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen wird auf 95.000 € festgelegt.

 

Die Hebesätze bei den Realsteuern lauten wie folgt:

 

Grundsteuer A                     330 v. H.

Grundsteuer B                     340 v. H.

Gewerbesteuer                    350 v. H.

 

TOP 4: Städtebauliche Entwicklung im Bereich ?Altdorf-Ost?

Beauftragung der Planungsleistungen für den Städtebaulichen Entwurf

 

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 16. Oktober 2018 mit der städtebaulichen Weiterentwicklung der Gemeinde auseinandergesetzt. Vom Büro mquadrat, Bad Boll, wurde dabei der Rahmenplan zur Wohnentwicklung „Altdorf-Ost“ vorgestellt. Der Gemeinderat hat diesen Rahmenplan überwiegend zustimmend zur Kenntnis genommen, konkrete Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Der Rahmenplan sieht nicht nur die weitere Wohn- und Mischgebietsentwicklung vor, sondern auch eine Lösung für eine Ortsrandstraße, um die stark befahrene Schillerstraße zu entlasten. Weiterhin ist dabei die Ableitung des aus Süden kommenden Oberflächenwassers bis zum Erlachgraben berücksichtigt. Diese Aufgabe hat die Gemeinde bereits bei der Entwicklung der Baugebiete „Bühl I“ und „Benz III“ auferlegt bekommen.

 

Im Unterschied zu vorherigen Planungen reicht die Ortsrandstraße nicht nur bis Schillerstraße im Bereich des Erlachgrabens, sondern bis zum Kreisverkehr im Norden. Dadurch profitiert die gesamte Schillerstraße von der Entlastung. Weiterhin sieht die Lösung eine Zweistufigkeit vor, der zufolge auch der Verkehr des Gewerbegebiets inklusive Erweiterung weitgehend frei von Wohnhäusern bis zur Landesstraße geführt werden kann.

 

Der Gemeinderat hatte das übergeordnete Konzept positiv beurteilt und geäußert, dass die Planungen für die Wohnentwicklung beginnen sollten.

 

Als nächster Schritt ist nun ein Städtebaulicher Entwurf als informeller Plan für die Weiterentwicklung von „Altdorf-Ost“ notwendig. Dieser soll in alternativer Form aufzeigen, wie eine Bebauung, die Erschließung, eine eventuelle Eingrünung sowie die Aufteilung des Gesamtgebiets in Abschnitte aussehen könnten. Dieser Städtebauliche Entwurf ist der Vorläufer für einen Bebauungsplan, mit dem auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann. Er ist ein für den Bürger verständlicher und lesbarer Plan und eine solide Grundlage, um die ersten Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit anzustellen sowie mit den betroffenen Eigentümern ins Gespräch zu kommen.

 

Die Schaffung von weiteren Wohnbauflächen und eine städtebauliche Weiterentwicklung Altdorfs liegen Bürgermeister Erwin Heller und dem Gemeinderatsgremium am Herzen. In einer ausführlichen Diskussion kam zum Ausdruck, dass eine weitere Untersuchung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und notwendig sei, um das Thema voranzubringen. Im Hinblick auf eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans in den nächsten Jahren wäre es aber auch angezeigt, nicht nur den Altdorfer Osten, sondern auch den nördlichen, westlichen und südlichen Ortsrand städteplanerisch unter die Lupe zu nehmen.

 

Auf Grundlage eines bereits vorliegenden Leistungs- und Honorarvorschlags vom 30.11.2018 über rund 32.000 € beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Büro mquadrat kommunikative Stadtentwicklung, Bad Boll, mit der Ausarbeitung eines Städtebaulichen Entwurfs für Altdorf-Ost zu beauftragen. Der Leistungskatalog soll jedoch auf eine Untersuchung der langfristigen Entwicklungsbereiche nach Norden, Süden und Osten ausgedehnt werden.

 

Die ersten Ergebnisse sollen bewusst frühzeitig in alternativer Form im Gemeinderat diskutiert werden, so dass möglichst alle Belange der Gemeinde rechtzeitig einfließen können. Dabei wird es auch um die Frage gehen müssen, wie die Gemeinde zukünftig mit verdichteten Wohnformen umgehen möchte.

TOP 5: Bausachen

Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten und einer Arztpraxis, Kanzleihof 2

 

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das notwendige gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten und einer Arztpraxis, auf Flst. 9, 10 und 14, Kanzleihof 2.

 

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum, Schaichhofstraße 38

 

Unter Befreiung von der westlichen Baugrenze erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 256/1, Schaichhofstraße 38.

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Anfragen

 

Busverbindung nach Ehningen

 

Ein Gemeinderat bat um Prüfung, ob die Busverbindung nach Ehningen verbessert werden könne. Vor allem am Wochenende sei die Busverbindung nur bis in die frühen Abendstunden bis ca. 18.00 Uhr gewährleistet. Danach könne die S-Bahn in Ehningen, z.B. für einen abendlichen Konzertbesuch in Stuttgart mit dem Bus nicht mehr erreicht werden. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass er sich dieses Themas bereits angenommen hat. Mit dem Landratsamt Böblingen sei er bereits darüber im Gespräch. .