Am Dienstag, den 13. November 2018, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt, mit folgender

TOP 1: Breitbandausbau im Landkreis Böblingen

 

Information sowie Gründung eines Zweckverbandes

 

Mit einem wichtigen Zukunftsthema eröffnete Bürgermeister Erwin Heller die Novembersitzung des Gemeinderats. Der digitale Wandel ist eine der zentralen Herausforderungen, vor der die Gesellschaft in den kommenden Jahren steht. Industrie 4.0, Homeoffice, Cloud Computing, Smart Farming, autonomes Fahren, Gigabit- Gesellschaft oder Virtual Reality sind nur einige wenige Schlagwörter, die für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft stehen.

 

Grundlage jedweder digitalen Anwendung sind leistungsfähige Glasfaserleitungen. Diese bilden gewissermaßen die Basis aller Digitalisierungsbemühungen, da sie einen Austausch entsprechender Daten auch über große Entfernungen zulassen. Neben hohen Übertragungsgeschwindigkeiten, erfüllt die Glasfaser Qualitätsmerkmale wie symmetrische Bandbreiten, eine sichere Datenübertragung, hohe Verfügbarkeiten und die Möglichkeit zur Gigabit-Versorgung. Daneben gilt eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur als eine der wichtigsten Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum.

 

Ziel muss es deshalb sein, allen Bürgern und Unternehmen den Anschluss an die gigabitfähige Glasfasertechnologie zu ermöglichen. Insbesondere für den Mittelstand ist dies ein unbedingter Standortfaktor. Aber auch jeder Privathaushalt sollte über die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses verfügen.

 

Gemeinsam mit der Region Stuttgart, vertreten durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS), den benachbarten Landkreisen und der Landeshauptstadt Stuttgart wird der Breitbandausbau durch den Landkreis Böblingen forciert. Ziel dieser regionalen Kooperation ist es, bis 2025 nahezu alle Gewerbegebiete und mindestens 50% der Privathaushalte mit einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss zu versorgen. Bis 2030 sollen dann 90% der Haushalte und alle Gewerbetreibende die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses haben.

 

Im Frühjahr dieses Jahres hat die WRS eine an den Regionszielen orientierte Marktabfrage gestartet, auf die sich die Deutsche Telekom GmbH (Telekom) mit einem Vorschlag zur gemeinsamen Kooperation bewarb. Der Ansatz der Telekom wies unter allen eingereichten Ansätzen die mit Abstand größte Deckung mit den Regionszielen auf. Daraufhin wurde eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, der den Rahmen und die Ziele des künftigen Kooperationsmodells abbildete. Letztendlich soll dies in einer Vereinbarung zwischen der Telekom und den Kommunen münden. Der Landkreis Böblingen soll zur 5 G-Region werden.

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche und effiziente Kooperation mit der Telekom in der Region Stuttgart ist die Gründung eines Zweckverbandes auf Kreisebene, der alle Verhandlungen und Abstimmungen für die Städte und Gemeinden sowie den Landkreis gebündelt mit der Telekom übernehmen kann. Die für die Gründung des Zweckverbands notwendige Satzung liegt bereits im Entwurf vor. Für einen Beitritt der Gemeinde Altdorf zu diesem Zweckverband auf Kreisebene ist ein Grundsatzentschluss des Gemeinderats erforderlich.

 

Die Gründung des Zweckverbandes ist spätestens in der ersten Januarhälfte 2019 vorgesehen. Neben dem jetzt zu treffenden Grundsatzbeschluss muss deshalb in der Dezembersitzung des Gemeinderats ein weiterer, konkreter Beitrittsbeschluss gefasst werden, bei dem die Gründungsmitglieder des Zweckverbandes (Kommunen, die bis Ende November in einem Grundsatzbeschluss ihr Absicht bekundet haben, dem Zweckverband beizutreten) bereits feststehen.

 

Für den Haushalt der Gemeinde entsteht mit Gründung und Beitritt zum Zweckverband kein Aufwand. Kosten für die Gemeinde können nur dann entstehen, wenn es im Rahmen des Kooperationsmodells zu einem örtlichen Ausbau des Glasfasernetzes kommt und hierfür eine kommunale Eigenbeteiligung vonnöten ist. Die dafür erforderlichen Entscheidungen trifft der Gemeinderat dann im Einzelfall. Die bereits in Altdorf verlegten Leerrohre können dann auf das Investitionsvolumen angerechnet werden.

 

Nachdem noch einige wichtige Anregungen zum Satzungsentwurf für die Gründung des Zweckverbands Breitbandausbau Landkreis Böblingen aus der Mitte des Gemeinderats eingebracht worden waren, fasste der Gemeinderat einstimmig den Grundsatzbeschluss zum Beitritt und beauftragte die Verwaltung, diesen entsprechend vorzubereiten.

TOP 2: Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungs- wesen (NKHR) zum 01.01.2019

Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) sieht die Erstellung einer Eröffnungsbilanz vor, um den Bestand an Vermögen und Schulden umfassend darzustellen. Hierzu hat die Gemeinde alle in ihrem Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände sowie ihre Schulden zum Stichtag 01.01.2019 zu erfassen und zu bewerten. Der Leiter der Finanzverwaltung, Sven Fischer, stellte die Vorgehensweise der Bestandsbewertung ausführlich vor.

 

Die Finanzverwaltung arbeitet schon seit mehr als einem Jahr an dieser erstmaligen Bewertung des Vermögens. Für alle Vermögensgegenstände der Gemeinde müssen dabei grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt und recherchiert werden. Dies ist vor allem bei alten Straßen und Gebäuden sehr aufwendig. Deshalb hat der Landesgesetzgeber einige Vereinfachungsregelungen getroffen, die die erstmalige Bewertung erleichtern sollen. In Zusammenarbeit mit der Beraterin von ITEOS hat die Verwaltung diese Vereinfachungen auf die örtlichen Verhältnisse angepasst und in den Bewertungseckpunkten der Gemeinde Altdorf festgehalten. So fließen z.B. Vermögensgegenstände, die vor dem 01.01.2013 angeschafft wurden, mit Erfahrungswerten in die Vermögensübersicht ein. Die Anschaffungskosten hierfür wären nur durch zeitraubende Arbeiten in den Archivunterlagen zu erheben. Gegenstände mit einem Anschaffungswert von unter 1.000 € werden nicht berücksichtigt. Unbebaute Grundstücke werden auf Basis der Bodenrichtwerte bewertet. So werden beispielsweise Ackerflächen, die der Gemeinde Altdorf gehören, mit einem Wert von 5,00 €/m² bewertet und Gewässerflächen mit 1,00 €/m².

 

Von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse an Vereine oder die Kirche sollen künftig als Sonderposten in der Bilanz abgeschrieben werden. In der Eröffnungsbilanz können jedoch die bis zum Bilanzstichtag 01.01.2019 geleisteter Investitionszuschüsse aus der Vergangenheit wahlweise aufgenommen oder unberücksichtigt bleiben.

 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Bewertungseckpunkten der Gemeinde Altdorf, die künftig im NKHR gelten sollen sowie den Verzicht der Aufnahme von bereits geleisteten Investitionszuschüssen in die Eröffnungsbilanz.

 

TOP 3: Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungs- wesen (NKHR) zum 01.01.2019

Hinsichtlich der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2019 informierte der stellvertretende Leiter der Finanzverwaltung Yannik Schneider kurz vor dem Start der neuen Systematik über die Grundlagen des doppischen Rechnungsstils. Dabei stellte er anhand von Beispielen den bisher praktizieren kameralen Rechnungsstil der neuen Doppik gegenüber und arbeitete die wesentlichen Änderungen heraus. Die wichtigen Steuerungsgrößen der Kommunalen Doppik sowie den Aufbau und die Darstellung des „neuen“ Haushaltsplans erläuterte Herr Schneider ausführlich.

TOP 4: Bausachen

Neubau von drei Reihenhäusern mit Garagen auf Flst. 4418, 4419 und 4420, Hölderlinstraße 30 bis 34

 

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das notwendige Einvernehmen zum Neubau von drei Reihenhäusern auf Flst. 4418, 4419 und 4420, Hölderlinstraße 30 bis 34.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses auf Flst. 3653, Laienstraße 71

 

Zahlreiche Befreiungen von dem Bebauungsplan „Gehren“ aus dem Jahr 1969 sind für das Neubauvorhaben in der Laienstraße 71 notwendig. Für die Errichtung eines Einfamilienhauses erteilte der Gemeinderat das notwendige Einvernehmen nach §§ 36 und 31 BauGB hierzu einstimmig.

 

Errichtung einer Teilüberdachung des Garagenvorplatzes auf Flst. 2048/3, eichenweg 11

 

Diskutiert wurde über ein Vorhaben zur Teilüberdachung eines Garagenvorplatzes im Bereich des Bebauungsplans „Birke III“. Ein Glasdach aus recycelten Glasplatten soll ohne Abstand zur Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Eichenweg 11 errichtet werden. Weil das Vorhaben außerhalb des Baufensters liegt, das der Bebauungsplan vorgibt, war es die Aufgabe des Gemeinderats zu beurteilen, ob das Vorhaben mit den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde in Einklang zu bringen wäre. Auch im Hinblick darauf, dass einer der Angrenzer Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht hatte, war ein sorgfältiges Abwägen der Interessen notwendig. Heraus kam ein Kompromiss, der sowohl das Interesse des Bauherrn an einer Überdachung, als auch das Interesse des Nachbarn auf Schutz seiner Belange vorsieht. Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer Teilüberdachung auf dem Garagenvorplatz im Eichenweg außerhalb des Baufensters nach den vorliegenden Bauplänen nicht zu. Er stellte jedoch eine positive Entscheidung für eine geänderte Planung in Aussicht. Dabei soll die Überdachung ca. 1,50 m vor der Grundstücksgrenze auf Höhe der Baugrenze enden.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Vorläufige Sitzungstermine 2019

 

Bürgermeister Erwin Heller gab die vorläufige Terminplanung für die Sitzungen des Gemeinderats im Jahr 2019 bekannt. Er wies darauf hin, dass die Amtszeit des amtierenden Gemeinderatsgremiums am Sonntag, 26. Mai 2019, dem Wahltag für die Kommunalwahl, endet. Der neue Gemeinderat kann erst nach Prüfung der Wahlunterlagen und Bestätigung der Aufsichtsbehörde ins Amt eingesetzt werden. Bis dahin führt das Gemeinderatsgremium die laufenden Geschäfte weiter. Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung bleiben dabei dem neuen Gemeinderat vorbehalten.

 

Die Partnergemeinde Nanteuil le Haudouin hat zum Partnerschaftstreffen für das Wochenende vom 04.10. bis 06.10.2019 nach Frankreich eingeladen.

 

Anfragen

 

Parksituation in der Würmstraße, in der Bachstraße und in der Oberen Straße

 

Auffallend oft und zunehmend verkehrsbehindernd auf den Gehwegen wird in der Bachstraße vor der Metzgerei und im unteren Teil der Oberen Straße im Bereich des Döner-Imbiss geparkt. Ein Gemeinderat bat darum, diese Parkverstöße verstärkt kontrollieren zu lassen, um gefährliche Situationen künftig zu vermeiden.

 

Auch das Parken in der Würmstraße führe dazu, dass die Verkehrssituation dort unübersichtlich sei, vor allem dann, wenn der Linienbus unterwegs ist. Es wurde angeregt, dies in einer Verkehrsschau überprüfen zu lassen. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass die Parkierung in der Würmstraße bereits bei der letzten Verkehrsschau begutachtet worden war. Er will die aktuelle Situation jetzt nochmals überprüfen lassen. Evtl. wird die Situation dadurch verschärft, dass auch dort häufig verkehrswidrig geparkt werde.

 

Radwegkonzeption

 

In diesem Zusammenhang bat er darum, bei den Planungen für den 2. Bauabschnitt der Kanalsanierung in der Holzgerlinger/Hildrizhauser Straße daran zu denken, welche Umleitungsstrecke für Radfahrer sinnvollerweise vorgesehen werden sollte.

 

Schranke am Bahnübergang Holzgerlinger Bahnhof

 

Ob es nach der Wiederinbetriebnahme der Schönbuchbahn wohl zu längerem Rückstau über den Altdorfer Kreisel der B 464 nach Altdorf kommen würde und wie dem begegnet werden könne, das fragte sich ein Gemeinderat. Bei einem künftigen 15-Minuten-Takt der Schönbuchbahn könne das nicht ausgeschlossen werden. Hinzu komme, dass im Rahmen des Ausbaus der A 81 eine Zunahme des Umfahrungsverkehrs, der die Baustelle meiden will, die Situation auf der Ortsdurchfahrt ebenfalls verschärfen könne. Die Verwaltung solle sich mit der Landkreisverwaltung in Verbindung setzen und ggf. eine eigene Verkehrsuntersuchung in Auftrag geben.

 

Bürgermeister Erwin Heller will sich der Angelegenheit selbst annehmen und auf das Landratsamt Böblingen zugehen.

 

Wohnungstausch

 

Es wurde angeregt, bei der Planung neuer Wohngebiete auch an den Bedarf von Personen zu denken, die im Alter gerne das eigene Haus aufgeben wollen, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen.

 

Baustelle im Seeweg

 

Die Parksituation für die Anwohnerinnen und Anwohner am Seeweg ist durch die Baustelle sehr schwierig, das berichtete ein Gemeinderat. Er fragte nach, ob die Baumaßnahme wie zeitlich vorgesehen abgeschlossen werden könne oder ob es zu zeitlichen Verzögerungen kommen würde. Bautechniker Marco Noller berichtete, dass zur Parksituation gute Lösungen von der Verwaltung gefunden werden konnten. So können die Anwohner auf der Parkplatzfläche auf dem Sonnengrundstück parken und mit der Volksbank besteht eine Vereinbarung, die das Parken in der Zeit von 18.00 bis 08.00 Uhr für die Anwohner des Seewegs zulässt. Zudem kann die Tiefgarage über eine Zufahrt von der Birkenstraße her ebenfalls in der Nacht benutzt werden. Aktuell wird die Wasserleitung, die bisher oberirdisch geführt wurde wegen der jetzt drohenden Frostgefahr in den Boden verlegt. Wenn das Wetter gut und frostfrei bleibt, dann kann das Vorhaben zügig bis Mitte/Ende Januar 2019 abgeschlossen werden. Die Asphaltdecke wird aber erst im Frühjahr eingebaut. Bei Frost unter – 5 Grad ist jedoch ein Baustellenstopp vorgesehen, weil die im Pumpensumpf eingesetzten Hochleistungspumpen bei diesen Temperaturen nicht mehr eingesetzt werden können. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden jederzeit über Einwurfzettel bzw. über Informationen auf der Homepage des Ingenieurbüros Mayer auf dem Laufenden gehalten. Eine Bauverzögerung durch evtl. falsch gelieferte Kunststoffrohre, wie gerüchteweise zu hören ist, gibt es nicht.

 

Bankett Maurener Straße

 

Ein Gemeinderat machte darauf aufmerksam, dass das Bankett der Maurener Straße in Richtung Wasserturm stark beschädigt ist und noch vor dem Winter ausgebessert werden sollte. Bautechniker Marco Noller konnte berichten, dass dies bereits für die laufende Woche vom Bauhofteam eingeplant sei.