Am Dienstag, den 19. Juni 2018, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt, mit folgender

TOP 1: Starkregenereignis mit Überflutungen am 31.05./01.06.2018

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die zahlreich anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer, die Vertretung der Presse sowie die Mitglieder des Gemeinderats und der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf.

 

Zu Beginn fasste er die Ereignisse der Unwetternacht vom 31.05. auf 01.06.2018 nochmals zusammen: Eine gewaltige Gewitterzelle, die sich über dem Schönbuch entwickelt hatte, schüttete in dieser Nacht ihre Wassermassen über Altdorf aus. Bis zu gemessenen 140 l/m² Regenwasser haben gewaltige Schäden in der Ortsmitte verursacht. Im gesamten Gemeindegebiet wurden Straßen und Keller geflutet und Schlammlawinen wurden mitgebracht. In der unteren Bachstraße, der Hildrizhauser Straße, dem Krautgartenweg und sogar in der Milchstraße stand das Wasser kniehoch. Auch in der Schönbuchstraße haben die Wassermassen von den Feldern Verwüstungen in Kellern und Garagen hinterlassen. Die Mengen und Überflutungen dieser Nacht übertrafen sogar das rein statistisch nur alle 1.000 Jahre auftretende „Hochwasser extrem (HQ-extrem)“.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Altdorf rückte um 23.50 Uhr aus und war unermüdlich, z.T. mit Unterstützung der Nachbarwehren aus Holzgerlingen, Böblingen und Ehningen fast 17 Stunden im Einsatz. Erst am späten Freitagnachmittag kamen die Feuerwehrmänner und –frauen endlich zur Ruhe. „Ihr seid eine super Truppe. Ich möchte euch nicht missen!“, besser als mit diesen Worten hätte der Schultes seinen Dank an die Angehörigen der Feuerwehr gar nicht ausdrücken können.

 

Die Gemeinde Altdorf hat im Bereich des Hochwasserschutzes bereits vieles getan. Viele weitere Maßnahmen werden folgen. Nach einer Zusammenstellung der Maßnahmen hob Bürgermeister Erwin Heller hervor, dass die nach der Feuerwehrsatzung gebührenpflichtigen Einsätze der Feuerwehr den Betroffenen nicht in Rechnung gestellt werden, um diese finanziell zu entlasten.

 

Auch eine Vor-Ort-Begehung mit Fachleuten aus der Wasserwirtschaft und des Wasserwirtschaftsamts mit anschließender Bürgerinformationsveranstaltung ist bereits für Montag, den 02. Juli 2018 organisiert. Sie soll dem Austausch und der Diskussion dienen. Die in den vergangenen Wochen bei der Gemeindeverwaltung eingegangenen Vorschläge und Anregungen sollen dabei aufgenommen und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden.

 

Wie sich eine so schwerwiegende Überflutung zutragen konnte, das stellte die Leiterin des Amts für Wasserwirtschaft im Landkreises Böblingen. Frau Eva de Haas, anschließend vor, die mit ihrem Mitarbeiter Mario Haas gekommen war. In dieser Unwetternacht kamen unglücklicherweise zwei Umstände zusammen: Die Hochwasserlage der Würm, die über die Ufer getreten war und die ungeheuer großen Wassermassen des Starkregenereignisses. Kein Berechnungsmodell, das den Überflutungsflächen in den Hochwassergefahrenkarten zugrundliegt, rechnet solche Umstände mit ein. Frau de Haas empfahl deshalb, zusätzlich zu den Hochwassergefahrenkarten sogenannte „Starkregen-Gefahrenkarten“ von Fachleuten ausarbeiten zu lassen. Daraus lassen sich nicht nur die Flächen herauslesen, die bei Starkregen zusätzlich überflutet werden. Sie sind auch eine Grundlage für künftige Handlungskonzepte. Die Gemeinde Altdorf macht schon sehr viel im Bereich Hochwasserschutz, attestierte Frau de Haas, die Starkregen-Gefahrenkarte könnte dies noch abrunden.

 

Einig waren sich die Gemeinderäte, dass dem Schadensereignis weitere Maßnahmen folgen müssen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, einen „Notfonds“ für Geschädigte einzurichten, der in Fällen besonderer sozialer Härten greifen soll. Die Einzelheiten dazu werden noch ausgearbeitet. Spenden aus der Bevölkerung sind willkommen und können diesen Fond aufstocken.

TOP 2: Breitbandausbau in den Kommunen

                         

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christoph Goreth von der RBS wave GmbH, der dem Gemeinderat und den Zuhörern den kommunalen Masterplan zur Breitbandversorgung der Gemeinde Altdorf vorstellte.

 

Die Erstellung des kommunalen Breitband-Masterplans findet im Rahmen der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) vom 22.10.2015 statt. Die Gemeinde Altdorf nutzt das Förderprogramm, um den Ausbau eines flächendeckenden Gigabitnetzes vorzubereiten und eine flächendeckende und zukunftsweisende Erschließung von Objekten mit einer Breitbandversorgung voranzubringen.

 

Die Masterplanung diene als Basisinformation für Mitverlegungsmaßnahmen von Glasfaser-Mikroverbänden (bzw. von Leerrohren für die spätere Nachrüstung mit Glasfaserkabeln)  bei Erschließungs- und Erneuerungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum sowie als Grundlage für eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung von Breitbandnetzen, führte Herr Goreth in das Thema ein.

 

Anhand von verschiedenen Schaubildern erläuterte er die verwendeten Technologien und Netzaufbaustufen (vom einfachen Kupferkabel bis hin zur Glasfaser), welche für die unterschiedlichsten Übertragungsraten verantwortlich seien. Auch auf die verschiedenen Netzebenen und Netzelementen ging Herr Goreth ein, bevor er dem Gemeinderat Anschauungsmaterial zu den einsetzbaren Mikrorohren bzw. Mikrorohrverbänden beim Ausbau eines Glasfasernetzes (FTTB-Netzes) vorzeigte.

 

Nach einer kurzen Aussprache zu den voraussichtlichen Kosten eines flächendeckenden Breitbandausbau in der Gemeinde Altdorf, nahm der Gemeinderat den kommunalen Masterplan zur Kenntnis.

                                                                  

TOP 3: Vorschlagliste für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind bei den Gerichten in den Strafkammern sogenannte Schöffen als ehrenamtliche Richter tätig. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2018. Somit steht für die Jahre 2019 bis 2023 die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht an.

 

Dem Amtsgericht Böblingen sind hierfür nun auf einer einheitlichen Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Altdorf 5 Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vorzuschlagen.

 

Der Gemeinderat hatte sich in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2018 mit den Einzelheiten zum Aufstellungsverfahren auseinander gesetzt und dem Bewerberverfahren zugestimmt. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln.

 

Für das Amt als Schöffen lagen insgesamt 14 Bewerbungen von Altdorfer Bürgerinnen und Bürgern vor. Der Gemeinderat hatte deshalb zunächst in einem geheimen Wahlgang die fünf Kandidaten ausgewählt, die dem Amtsgericht als Schöffen vorgeschlagen werden sollen. Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig die so aufgestellte Schöffenvorschlagsliste.

 

Der Beschluss über die Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste und deren Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen. Die Vorschlagsliste wird nach der öffentlichen Bekanntmachung in der Zeit vom 25.06. bis 03.07.2018 zu den üblichen Dienstzeiten zu jedermann Einsicht im Rathaus ausgelegt. Binnen einer weiteren Frist von einer Woche nach Abschluss der Auslegung kann jedermann Einspruch einlegen.

 

Aus Gründen des Datenschutzes wird auf eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der für die Schöffentätigkeit vorgeschlagenen Personen im Mitteilungsblatt und im Internetauftritt der Gemeinde verzichtet.

TOP 4: Bausachen

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das notwendige Einvernehmen der Gemeinde für die Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf Flst. 17, Obere Straße 23, zu erteilen.

 

 

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Zustand verschiedener Feldwege und Schlaglöcher im Riedwiesenweg

 

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass der Panoramaweg durch starken Grasbewuchs stark beschädigt werden könnte. Ebenso sei er über Straßenschäden im Kreuzungsbereich der Würmstraße/Birkenstraße sowie über ein großes Schlagloch im Riedwiesenweg aus den Reihen der Bevölkerung informiert worden.

 

Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass die Verwaltung die Sanierung des Panoramawegs, des Feldwegs zur Kläranlage sowie des Rollerwegs für das Jahr 2018 eingeplant hat. Er hofft dabei auf eine Förderung der Sanierungsmaßnahmen durch das Land. Die hierfür notwendigen Förderanträge wurden bereits gestellt. Die Firma Morof, die derzeit an der Sanierung der Kanäle im Seeweg arbeitet, soll mit der Feldwegsanierung beauftragt werden, sobald die Förderzusage vorliegt. Bautechniker Marco Noller will sich die angesprochenen Schäden nochmals vor Ort ansehen.

 

Mängel am Neubau in der Erlachaue

 

Auf einen Baumangel am Neubau des Kinderhauses Erlachaue machte ein anderer Gemeinderat aufmerksam. Er hatte beobachtet, dass das Regenwasser aus den Dachrinnen nicht geordnet abgeleitet wird, sondern an der Fassade des Neubaus herunterfließt. Herr Noller bestätigte, dass dieser Baumangel bereits bekannt sei und eine Schadensbehebung bereits angemahnt wäre.