TOP 1: Realisierung eines Pflegeheimes in Altdorf

Bürgermeister Erwin Heller begrüßt die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer, die nicht nur im Sitzungssaal, sondern auch zur Liveübertragung im Vereinsraum des Bürgerhauses einen Sitzplatz gefunden haben und die Gemeinderatssitzung interessiert verfolgen. Als Experten für den Bau von Pflegeheimen begrüßt er Herrn Dipl.-Ing. Norbert Goerlich vom Architekturbüro ARP aus Stuttgart.

 

Viele Gespräche mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern und auch die zahlreichen Emails, die bei ihm eingegangen sind, hätten gezeigt, dass das Thema Pflegeheim viele Menschen interessiert und beschäftigt. Die Diskussion der vergangenen Tage habe gezeigt, dass noch einige Fragen offen seien und deshalb wolle er vor einer Entscheidung über den Standort eines künftigen Pflegeheims nochmals einen Überblick geben und verschiedene Begrifflichkeiten erklären, führt Bürgermeister Erwin Heller in diesen Tagesordnungspunkt ein.

 

In der Gemeinde Altdorf besteht ein großer Bedarf an Pflegeplätzen für die älteren oder pflegebedürftigen Mitbürger. Derzeit müssen diese Personen in andere Gemeinden ausweichen, wie z.B. nach Holzgerlingen oder Hildrizhausen. Deshalb hat die Gemeinde die Absicht, ein Pflegeheim in Altdorf anzusiedeln. Auch im Kreispflegeplan 2020 ist für Altdorf ein Bedarf von 27 stationären Pflegeplätzen und 2 Kurzzeitpflegeplätzen prognostiziert. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird dieser Bedarf künftig weiter steigen.

 

Angedacht ist der Bau eines Pflegeheimes mit 48 Pflegeplätzen, das sich bei dieser Größenordnung auch wirtschaftlich betreiben lässt. Nach Möglichkeit sollen dort auch Räume für die Diakoniestation sowie eine Begegnungsstätte untergebracht werden. Ein Grundstück mit einer Größe von mindestens 3.000 m² wäre für ein solches Bauvorhaben geeignet. Die in der Machbarkeitsstudie am 23.01.2018 vorgestellten Planungen gingen über diese Mindestfläche hinaus, weil an den vorgestellten Standorten mehr Platz zur Verfügung steht als unbedingt notwendig. Wie viel Fläche zum Bau des Pflegeheims und für eine ausreichende Anzahl von Pkw-Stellplätzen tatsächlich benötigt wird, das muss bei der weiteren Planung noch genau untersucht werden.

 

Viele Träger würden ein Pflegeheim auch gerne in Altdorf betreiben. Dabei ist es Usus, dass die Gemeinden den Investoren oder den Pflegeheimbetreibern das Grundstück gegen eine geringe Erbpacht, also nahezu kostenlos, zur Verfügung stellen.

Der Gemeinderat hat in 2 Klausurtagungen und in verschiedenen Gemeinderatsitzungen mögliche Standorte für ein Pflegeheim in Altdorf gesucht und darüber beraten. In der engeren Wahl blieben schließlich die Standorte

 

P 1 / P 2 im Gewann „See“, südlich der Würm

 

P 7 im Gewann „Unteres Erlach“, im Osten der Gemeinde

 

P 9 im Gewann „Rappenäcker“ an der Ecke Finkenstraße/Taubenstraße

 

Eine Machbarkeitsstudie vom Büro ARP wurde in der vergangenen Gemeinderatsitzung am 23.01.2018 von Architekt Norbert Goerlich ausführlich vorgestellt und beraten. Dabei zeigte sich, dass grundsätzlich alle 4 Standorte für ein Pflegeheim geeignet sind. Alle Standorte haben ihre Vor- und Nachteile, auf die der Bürgermeister nochmals ausführlich eingeht.

 

Standorte P 1 / P 2 Gewann „See“ südlich der Würm

 

Der Standort P 1 zeichnet sich dadurch aus, dass er in den offenen Raum und in den Grünzug übergeht, der sich sehr schön mitten durch ganz Altdorf zieht. Er hat aus planerischer Sicht eine sehr hohe Qualität, denn er liegt direkt an der Bushaltestelle und bietet mit einer Fläche von ca. 5.600 m² mehr Platz, als für ein Pflegeheim aktuell benötigt wird. Hier ist ausreichend Platz für die Außenanlagen und Pkw-Stellplätze vorhanden. Auch die Anbindung an den Ort ist hier gegeben.

 

Das Pflegeheimgebäude sollte hier parallel zum Verlauf der Würm angeordnet sein. Der Zugang bzw. die Zufahrt könnte über die Würmstraße erfolgen und nicht zwingend über die Mühlstraße. Die Ausrichtung der Pflegezimmer nach Norden oder eine Planung der Nordzimmer mit Westlicht sind hier zu begrüßen, denn sie bieten eine sehr gute Aussicht auf das Freizeitgelände mit Beachvolleyballfeld.

 

Die hier vorhandenen Altlasten bestehen überwiegend aus Bauschuttablagerungen aus dem 2. Weltkrieg und sind zwar aufgrund evtl. anfallender Entsorgungskosten oder schwierigerer Gebäudegründung ein gewisser Nachteil, der jedoch von den Kosten her nicht allzu sehr ins Gewicht fallen würde.

 

Der Standort bietet unverbaubare Ausblicke in die Natur. Die Qualität der Durchgrünung würde an der breitesten Stelle dieser Grünaue durch einen zweigeschossigen Pflegeheimbau nicht sonderlich beeinträchtigt werden.

 

 

 

Das Grundstück steht komplett im Eigentum der Gemeinde und stünde relativ schnell zur Verfügung. Das Grundstück ist derzeit an mehrere Pächter zur Gemüsegartennutzung verpachtet. Für diese Pächter könnten allerdings ggf. Ersatzgrundstücke im Bereich P 2 zur Verfügung gestellt werden. Die Anbindung an den ÖPNV ist hier mit der Bushaltestelle „Würmstraße“ sehr gut gegeben. Dies ist insbesondere für die Pflegeheimbesucher vorteilhaft.

 

Der Standort P 2 liegt weiter unten in der Aue, denn die Höhelinien verlaufen nicht parallel zur Würm. Er verfügt nahezu über dieselben Standortvorteile wie P 1. Das Pflegeheimgebäude würde hier topografisch tiefer im Gelände liegen, weshalb es weniger markant in Erscheinung träte, allerdings würde es dichter an das Würmufer heranrücken und die Aue mehr einengen. Dabei müssen die geplanten Renaturierungsmaßnahmen der Würm berücksichtigt werden.  Es wäre zu prüfen, ob auch ein Standort im Zwischenbereich von P1 und P2 unter Berücksichtigung der Brunnen und der vorhandenen Bäume denkbar ist.

 

Die Erschließung des Gebäudes, vor allem die Abwasserentsorgung wäre hier aufgrund der topografischen Lage deutlich schwieriger als bei P 1. Zur Realisierung an diesem Standort müsste die Gemeinde noch 2 angrenzende Grundstücke mit insges. 1.126 m² erwerben.

 

Standort P 7 Gewann „Unteres Erlach“, im Osten der Gemeinde

 

Hier wäre das Pflegeheim als eine Bebauung in 2. Reihe hinter den vorhandenen Wohngebäuden der Schillerstraße 70 – 74 angesiedelt. Zur Erschließung müsste eine weitere Straße geplant und gebaut werden, denn dies wäre über den vorhandenen Feldweg nicht möglich. Das Pflegeheim läge hier am östlichen Rand der Bebauung, im Übergang zu den Feldern. Die Anbindung an den Ort wäre hier am wenigsten gegeben. Die Planung müsste möglichst weit in die Erlachaue hineingehen, wenn südlich des Pflegeheims noch eine weitere Wohnbauzeile Platz finden sollte.

 

Eine Bushaltestelle ist in der näheren Umgebung nicht vorhanden. Die Grundstücke, die im FNP als potentielle Bauflächen ausgewiesen sind, müssten noch erworben werden.

 

Standort P 9 Gewann „Rappenäcker“ an der Ecke Finkenstraße/Taubenstraße

 

Der Standort P 9 ist von der Taubenstraße und der Finkenstraße umschlossen. Eine Erschließung des Pflegeheims mit einer gemeinsamen Zufahrt für Hauszugang und für den Zulieferverkehr wäre über die Römerstraße sinnvoll. Eine Wohnbebauung könnte

 

 

 

sich im Norden anschließen. Infrastruktureinrichtungen wie Bäckerei, Café, Einkaufsmarkt oder Bushaltestelle sind in der Nähe vorhanden. Auch die Erschließung wäre sehr einfach, da Kanal und Wasserleitung bereits direkt vor den Grundstücken liegen.

 

Die Grundstücke stehen in Privateigentum und müssten folglich von der Gemeinde erworben werden. Mit den möglichen betroffenen Grundstückseigentümern wurden bisher noch keine Gespräche geführt, weshalb auch keine Aussage über die Mitwirkungs- oder Verkaufsbereitschaft gemacht werden kann.

 

Anschließend geht Bürgermeister Erwin Heller auf Begrifflichkeiten und Details ein, denn er habe den Eindruck, dass manche in der Diskussion „Pflegeheime“ mit „betreutem Wohnen“ verwechseln.

 

In Altdorf wird momentan ein Pflegeheim ohne betreute Seniorenwohnungen geplant, denn die im Dr.-Siemonsen-Haus vorhandenen 16 betreuten Ein- oder Zweipersonenwohnungen sind vollkommen ausreichend.

 

Erfahrungsgemäß sind die Bewohner eines Pflegeheimes Menschen, die aufgrund einer festgestellten Pflegebedürftigkeit Hilfe benötigen. Es sind so gut wie ausschließlich pflegebedürftige oder an Demenz erkrankte Menschen. Diese sind leider nicht mehr in der Lage, selbständig zu Veranstaltungen im Ort, zur Kirche, ins Café, zum Zahnarzt oder sonst wohin zu gehen. Rund 60 – 80 % der Bewohner können das Pflegeheim zwar noch verlassen. Sie sind dabei aber immer auf die Begleitung von Angehörigen oder Ehrenamtlichen angewiesen.

 

Und für viele Angehörige ist es wichtig und schön, bei Besuchen ihre im Pflegeheim wohnenden Angehörigen zu einem kleinen Spaziergang mitzunehmen, auf die Außenterrasse zu sitzen oder mit diesen gar in ein naheliegendes Cafe zu gehen. So kommen die Bewohner auch „raus aus dem Heim“ und für die Angehörigen ist es oftmals auch schöner. Bei manchen Bewohnern, insbesondere für bettlägerige Bewohner, ist aber auch das nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich. Für diese Bewohner sind der Blick aus dem Fenster oder Besuche von Angehörigen und Ehrenamtlichen der noch einzig verbleibende Kontakt nach außen. Die viel diskutierte Bushaltestelle ist in erster Linie also für die Besucher wichtig, denn kaum ein Heimbewohner wird sie nutzen.

 

Noch „fitte Senioren“ wollen schon gar nicht bzw. werden schon allein aufgrund der hohen Pflegeheimkosten (ein Heimpflegeplatz kostet rund 4.000,-- €/Monat, wovon die Krankenkasse je nach Pflegegrad etwa nur die Hälfte übernimmt, der Rest muss folglich

 

 

 

privat oder von Sozialkassen bezahlt werden) nicht in ein Pflegeheim ziehen. Diese Überlegungen müssen bei einer Entscheidung über den Standort eines Pflegeheimes mit einbezogen werden.

 

Anschließend geht Bürgermeister Erwin Heller auf die Bewertungsmatrix näher ein, auf die er seit der letzten Gemeinderatssitzung vielfach angesprochen worden war.

 

 

Als Ergebnis hält er fest, dass P 7 ein geeigneter, P 2 und P 9 gut geeigneter, P 1 aber ein sehr gut geeigneter Standort für ein Pflegeheim in Altdorf sei.

 

Und hier stelle sich für ihn nun die Frage, warum der bestmögliche Standort nicht ausgewählt werden sollte, wenn man einen solchen zur Auswahl hat? Welche Gründe könnten gegen einen Standort „Seewiesen“ sprechen?

 

Viele Gründe wurden in der öffentlichen Diskussion genannt. Auf die tragkräftigsten Gründe geht Bürgermeister Erwin Heller sodann ein:

 

 

 

Landschaft mit sehr schöner Grünaue

 

Der Bau eines Pflegeheims wäre ein Eingriff in die Grünaue. Aber die Machbarkeitsstudie zeigt, dass sich ein Pflegeheim an der breitesten Stelle der Grünaue durchaus landschaftsverträglich einbinden ließe. Für eine Gemeinbedarfseinrichtung „Pflegeheim“ wäre das vertretbar, für ein Wohngebiet an diesem Standort nicht. Auf eine Anregung des Landschafts- und Gewässerplaners, Herrn Kappich, der unsere Würmrenaturierungsmaßnahme plant und der den Standort P 1 oder P 2 ebenfalls für einen sehr schönen und guten Standort für ein Pflegeheim hält, hatte sich Bürgermeister Erwin Heller auf dessen Empfehlung hin das Pflegeheim in Malmsheim angesehen. Dieses wurde in einer ganz ähnlichen Lage, am Ufer des Rankbaches, vor einigen Jahren dort sehr gut in die Landschaft und die Umgebungsbebauung einfügt. Die kleine Bilderschau hierzu schloss der Schultes mit seinem Fazit ab, dass sich ein Pflegeheim hier durchaus landschaftsverträglich einbinden lässt.

 

→ Hochwasserschutz

 

Die Hochwassergefahrenkarte, die auch Extremhochwasserlagen (sog. HQ 100 extrem) kennzeichnet, weist für den Bereich P 1/2 keine Überschwemmungsflächen aus.

 

→ „Lärmpegel“ Freizeitnutzung

 

Die bisherige Nutzung des Freizeitgeländes in den nördlichen Seewiesen (im Winterhalbjahr von 8.00 bis 20.00 h, im Sommerhalbjahr von 8.00 bis 21.30 h) ist im Großen und Ganzen heute schon mit der Wohnbebauung am Seeweg und der Beunde verträglich. Ein Pflegeheim ist nichts anderes als eine Wohnnutzung. Warum sollte diese also nicht verträglich sein? Im Übrigen würde das Pflegeheim wohl über eine Lüftungsanlage verfügen, sodass die Fenster im Bedarfsfall auch geschlossen werden könnten.

 

→ Kosten

 

Zur Kostenfrage wurden einige Fragen an Bürgermeister Erwin Heller herangetragen. Anhand einer überschlägigen Berechnung macht er deutlich, dass für die Standorte P 7 und P9 je nach Größe mit rund 800.000 € für den Grunderwerb zu rechnen sei. Hinzu kämen noch die Erschließungskosten von rund 480.000 €. Auch wenn vorhandene Erschließungsanlagen beim Standort Rappenäcker mitgenutzt werden könnten, würden sich die Erschließungskosten dort nur auf rund die Hälfte reduzieren lassen. Mit einem

 

 

 

finanziellen Aufwand für diese beiden Standorte von mindestens 1 Mio. Euro wäre somit auf jeden Fall zu rechnen.

 

Sicherlich werden auch beim Standort P 1/2 gewisse Kosten (Erschließung, Baugrund, Unerwartetes) auf die Gemeinde zukommen. Diese würden aber voraussichtlich im 5-stelligen Bereich liegen. Und somit wären es nur maximal 10% der Kosten, die bei P 7 oder P 9 anfallen würden.

 

Nachdem sich der Gemeinderat nun schon seit etwa 2 Jahren intensiv mit der Standortfrage befasst hatte und sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sehr gründlich in die Materie eingearbeitet haben, sei heute die Zeit reif dafür, die Entscheidung zu treffen. Gemeinsam seien viele Argumente abgewogen worden. Aus der Mitte des Gemeinderats sei ihm schon signalisiert worden, dass keine lange Diskussion mehr gewünscht sei, sondern die Abstimmung. „Dem kann ich zustimmen. Wir brauchen jetzt und heute die Standortentscheidung“, das macht Bürgermeister Erwin Heller deutlich.

 

Und bei allem Respekt könne auch nicht erst das Ergebnis der Petition abgewartet werden, bevor die Entscheidung getroffen wird. Denn der Verein zur Erhaltung und zum Schutz des Gebietes See in Altdorf e.V. hatte sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt, das Gebiet „See“ unbebaut zu lassen. „Denn die Planungshoheit der Gemeinde liegt ausschließlich beim Gemeinderat (kommunales Selbstverwaltungsrecht). D. h. die gewählten und demokratisch legitimierten Mandatsträger des Gemeinderats einschließlich meiner Person sind hier zuständig und auch dafür gewählt worden, solche Entscheidungen zu treffen. Im Übrigen bin ich mir auch sicher, dass die Petition zu keinem anderen Ergebnis kommen wird“, führt der Bürgermeister aus.

 

Des Weiteren weist er darauf hin, dass nach der Gemeindeordnung bei keinem Gemeinderat eine Befangenheit i. S. von § 18 GemO vorliege. Nach der Rechtsprechung liege bei der Behandlung von Alternativstandorten für öffentliche Einrichtungen selbst bei einem Bebauungsplanverfahren keine Befangenheit vor, da mit dem Beschluss kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil verbunden sei.

 

Nachdem der Vorsitzende selbst lange abgewogen und gerungen habe, welcher Standort nun der Beste sei, hätte ihn die Machbarkeitsstudie schließlich überzeugt, dass der Standort P1/P2 der geeignetste sei. Deshalb unterbreite er dem Gemeinderat den folgenden Beschlussantrag:

 

 

 

 

1.         Das Pflegeheim soll am Standort P 1 / P 2 realisiert werden.

 

2.         Die endgültige Platzierung an diesem Standort soll nach weiteren Untersuchungen und in Abstimmung mit dem noch auszuwählenden Pflegeheimbetreiber festgelegt werden.

 

Im Rahmen der anschließenden Aussprache heben zwei Gemeinderäte hervor, dass die sehr breite Diskussion in und mit der Bürgerschaft und die kritische Auseinandersetzung miteinander für die Entscheidungsfindung sehr hilfreich gewesen seien. Es werde von den Altdorferinnen und Altdorfern, die sich gegen den Standort in den Seewiesen wenden, aber nun erwartet, dass die von Gemeinderat fundiert und demokratisch getroffene Entscheidung respektiert wird.

 

Einem Gemeinderat ist es wichtig, zunächst die Frage des Betreibers und der Kostentragung für die Deklarationsanalyse (Entsorgungsnachweis für Altlasten) am Standort P1 und P2 zu klären. Außerdem setze er sich für ein groß angelegtes Beweissicherungsverfahren in der Beunde und in großen Teilen der Birke ein.

 

Zum Schluss äußert Bürgermeister Erwin Heller noch einen großen Wunsch: „Wir haben jetzt lange Wochen ja Monate sehr gründlich über den Standort unseres Pflegeheimes beraten. Und schon lange nicht mehr fand ein kommunales Thema solche Beachtung wie dieses. Die Bürgerschaft hat diese Diskussion interessiert mitverfolgt und mitdiskutiert. Heute haben wir die Entscheidung getroffen. Nun bleibt zu wünschen, dass dieser Mehrheitsbeschluss auch Akzeptanz findet. Es wäre schade, wenn hier wegen unseres Pflegeheimes Zwietracht hineinkäme. Denn es ging heute ja nicht über einen Standort für irgendeinen Gewerbebetrieb, sondern über eine öffentliche Einrichtung, die wir dringend benötigen. Unser Pflegeheim und die Menschen, die darin wohnen werden haben dies verdient.“

 

Anschließend fasst der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen folgenden

 

Beschluss:

 

  1. Das Pflegeheim soll am Standort P 1 / P 2 realisiert werden.
  2. Die endgültige Platzierung an diesem Standort soll nach weiteren Untersuchungen und in Abstimmung mit dem noch auszuwählenden Pflegeheimbetreiber festgelegt werden.

 

TOP 2: Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2018

Die Gemeindeverwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 aufgestellt. Für Bürgermeister Erwin Heller ist es das 14. Mal, dass er diese Grundlage des kommunalen Handelns der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat vorstellt.

 

Der Vorsitzende eröffnet seine Haushaltsrede mit vier guten Nachrichten:

 

  • Es sieht schwäbisch gesagt „net schlecht aus“
  • Wir planen 2018 keine Steuererhöhungen.
  • Unsere Verwaltungshaushalte erwirtschaften in den Jahren 2018 – 2021 jeweils Überschüsse.
  • Wir benötigen keine Kredite (Ausnahme Zweckverband Klärwerk Würmursprung)

 

Die Altdorfer Finanzen stehen gut da, sodass die Herausforderungen der nächsten Jahre finanziell geschultert werden können. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2021 weist eine jährliche positive Zuführungsrate auf, die nicht in den Himmel wächst und mit rund 800.000 Euro überschaubar bleibt.

 

Die Gemeinde steht in den kommenden Jahren vor vielfältigen gesellschaftlichen und finanziellen Herausforderungen. Sei es der Umbau im Kinderhaus Erlachaue für die Ganztagesbetreuung oder die Planungskosten für das gewünschte Pflegeheim, das Großprojekt zur Sanierung der Kanäle im Seeweg oder der Bau von Wohnungen für die Flüchtlingsunterbringung – dies alles will finanziert werden.

 

Wer ein neues Haushaltsjahr plant, der schaut zunächst auf die Ausganglage:

 

Das Haushaltsjahr 2016 ist aufgrund von Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen, bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil erstaunlich gut verlaufen, sodass auf die geplante Kreditaufnahme verzichtet und der Rücklage rund 210.000 Euro zugeführt werden konnte. Für das Haushaltsjahr 2017 wird der Verwaltungshaushalt voraussichtlich mit einer Zuführung in Höhe von rund 986.000 Euro € an den Vermögenshaushalt schließen. Zahlreiche notwendige Investitionen

 

 

 

 

konnten dank Mehreinnahmen beim Einkommenssteueranteil und bei den Schlüsselzuweisungen ohne die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Anstatt der geplanten Entnahme aus der Rücklage in Höhe von rund 1,762 Mio. Euro wird der „Sparstrumpf“ der Gemeinde 2017 lediglich um nur 300.000 Euro schrumpfen.

 

Die beiden vorangegangenen Jahre bilden damit eine gute Ausgangslage für die Herausforderungen des Haushaltsjahres 2018. Bei einem Haushaltsvolumen von 16,5923 Mio. Euro entfallen ca. 12,378 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt, aus dem die laufenden Ausgaben finanziert werden und der für die Investitionen der Gemeinde eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.165.323 Euro erwirtschaftet. Der größte Posten auf der Einnahmeseite ist der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit rund 3,706 Mio. Euro.

 

Wie vom Dienstleistungsunternehmen Kommune zu erwarten, stellen die Personalausgaben die größte Einzelposition mit rund 3,335 Mio. Euro dar. Mehr als die Hälfte, nämlich rund 1,845 Mio. Euro sind dem Bereich Kinderbetreuung geschuldet. Das gute Altdorfer Betreuungsangebot, das eine Vielzahl von Elternwünschen von der Regelbetreuung über verlängerte Öffnungszeiten bis hin zur Ganztagesbetreuung und drei Gruppen für die unter dreijährigen Kinder erfüllt, hat seinen Preis. Im Vorgriff auf die neue Tarifrunde im öffentlichen Dienst, die Anfang März beginnt, wurde bei der Personalkostenplanung eine moderate Erhöhung in Höhe von 2 % vorgesehen.

 

Doch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde sind nicht nur Kosten und Euro – Bürgermeister Erwin Heller stellte dies klar heraus und bedankte sich herzlich für die gute Arbeit und das nicht nachlassende Engagement in der Verwaltung, auf dem Bauhof, in den Kindergärten und allen anderen Einrichtungen der Gemeinde.

 

Mit einem Vermögenshaushalt, der ein Investitionsvolumen von rund 4,214 Mio. € aufweist, hat die Gemeinde dieses Jahr viel vor. Die wichtigsten Investitionsschwerpunkte sind:

 

                                                                             2018                            2019

  • Hochbaumaßnahmen

Anbau Feuerwehrgerätehaus                                        0                        100.000

Brandschutz Schule                                             50.000                         10.000

Flüchtlingsunterkunft                                            60.000                         50.000

Kinderhaus Erlachaue                                        500.000

Umbau Ganztagesbetreuung                              100.000

 

 

  • Tiefbaumaßnahmen

- Sanierung Seeweg                                        1.256.034                        210.976

- Erlachdole                                                       770.680                                  0

- Außengebietsentwässerung                               10.000                         30.000

- Kläranlage Investitionen                                   157.600                         67.600

- Kläranlage Tilgungsumlage                                 73.200                         73.200

-Sanierung Feldwege                                           60.000                         60.000

 

  • Vermögensbereich

- Grunderwerb Pflegeheim                                   50.000                                  -

- Kinderhaus Erlachaue                                        70.000

- allg. Grunderwerb                                            500.000                                  -

- Bauhof                                                              51.000

 

Die Eckdaten des Haushaltsplans 2018 lauten wie folgt:

 

Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts in Höhe von je      12.378.302 €

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts in Höhe von je          4.214.346 €

Gesamtvolumen                                                                                  16.592.648 €

 

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von                                                                         0 €

 

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von                     210.976 €

 

Höchstbetrag der Kassenkredite                                                              1.400.000 €

 

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert

 

  1. Grundsteuer

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                 330 v. H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                          340 v. H.

der Steuermessbeträge

 

 

 

 

2.       Gewerbesteuer auf                                                                          350 v. H.

der Steuermessbeträge.

 

 

Insgesamt will Bürgermeister Erwin Heller den bisher geführten Sparkurs fortsetzen und die Altdorfer Bürgerinnen und Bürger wie auch die Gewerbetreibenden von Steuer- und Gebührenerhöhungen verschonen. Abschließend bittet der Bürgermeister den Gemeinderat darum, den eingeschlagenen Kurs zu unterstützen und dem Haushaltsentwurf zuzustimmen. Die Verabschiedung des Haushaltsplanes ist für die nächste Sitzung am 27.02.2018 vorgesehen.

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen fasst der Gemeinderat bei einer Gegenstimme folgenden

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018 zustimmend zur Kenntnis.

   

 

TOP 3: Annahmen von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO

Bürgermeister Erwin Heller führt in den Sachverhalt ein. Gemäß § 78 IV der GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden für die Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt folgende Regelung:

1.       Geld- oder Sachspenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Betrag oder Wert von 100,-- € (Kleinspenden) dürfen vom Bürgermeister   vorbehaltlos angenommen werden. Sie werden in einer Sammelaufstellung aufgelistet und nach Bedarf, mindestens aber jährlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

2.       Geld- oder Sachspenden und ähnliche Zuwendungen mit einem Betrag oder Wert zwischen 100,-- € und 5.000,-- € dürfen vom Bürgermeister ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats unter Vorbehalt der Annahme durch den Gemeinderat entgegen genommen werden. Der Gemeinderat entscheidet jeweils im Einzelfall über die Annahme der Geld- oder Sachspende. Entgegengenommene Spenden sind grundsätzlich zurückzugeben, falls sich der Gemeinderat gegen die Annahme entscheidet.

 

Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über die Spenden zu fertigen und diesen der Rechtsaufsicht vorzulegen.

 

Konkret hat der Bürgermeister folgende Spenden entgegengenommen:

 

1. Geld- oder Sachspenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Betrag oder Wert von 100,-- € (Kleinspenden)

 

Spender

Beziehungsverhältnis

Datum

Zweck

Betrag

Nitsche, Susanne

Altdorfer Bürgerin

14.12.2017

Seniorenarbeit

80,00 €

Jorde, Reinhard

Altdorfer Bürger

22.01.2018

Feuerwehr

100,00 €

 

 

 

 

 

2. Spenden mit einem Betrag oder Wert zwischen 100,-- und 5.000,-- €

 

Folgende Spenden hat der Bürgermeister ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats unter dem Vorbehalt der Annahme durch den Gemeinderat entgegen genommen:

 

Spender

Beziehungsverhältnis

Datum

Zweck

Betrag

Weprog GmbH

Altdorfer Firma

22.12.2017

Bücherei im Bürgerhaus

150,00 €

 

 

3. Sachspenden

 

Spender

Beziehungsverhältnis

Datum

Zweck

Betrag

möchte nicht genannt werden

Ehemalige Altdorfer Bürgerin

20.09.2017

Schule (Flügel)

25.000,00 €

 

Zur Sachspende für die Adolf-Rehn-Schule erläutert Bürgermeister Erwin Heller, dass der Musikflügel von einer Fachfirma für Tasteninstrumente auf einen Verkaufswert von 25.000 € geschätzt worden sei.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat sodann folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der unter Ziffer 1. aufgeführten Einzelspenden in Höhe von insgesamt 180,00 €.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der unter Ziffer 2. aufgeführten Spende in Höhe von 150,00 €.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der unter Ziffer 3. aufgeführten Sachspende im Wert von 25.000,00 €.

 

TOP 4: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

 

Termin für die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf

 

Bürgermeister Erwin Heller bittet darum, bereits jetzt den Termin für die diesjährige Generalversammlung der Feuerwehr vorzumerken. Die Versammlung am Samstag, den 17. März 2018 beginnt um 18.30 Uhr. Die Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter wird auf der Tagesordnung stehen.

 

Informationsveranstaltung zum Baumaßnahme am Seeweg

 

Bürgermeister Erwin Heller informiert darüber, dass die Anwohner und Eigentümer entlang der Baumaßnahme zur Kanalsanierung am Seeweg zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 22.02.2018, von 18.00 bis 20.00 Uhr eingeladen werden. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Anfragen

 

Absenkungen in der Ortsdurchfahrt

 

Ein Gemeinderat berichtet, dass sich vermutlich durch den Schwerlastverkehr auf der Ortsdurchfahrt im Bereich der Bäckerei Sehne Absenkungen des Straßenbelags immer deutlicher zeigen. Die dort entstehenden Pfützen sind für Fußgänger ein nasses Problem. Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass die Ortsdurchfahrt zuletzt im Jahr 2006 einen neuen Belag erhalten hätte. Bereits damals wäre sich das Regierungspräsidium Stuttgart darüber im Klaren gewesen, dass die Ortsdurchfahrt spätestens nach 10 Jahren wieder erneuert werden müsse, denn der Straßenunterbau ist schlecht. Bürgermeister Erwin Heller will im Zusammenhang mit der notwendigen Straßenerneuerung nach der Sanierung von Kanal und Erlachdole im Seeweg auf den Straßenbaulastträger zugehen.

 

 

 

 

Inschrift am südlichen Torbogen des Friedhofs

 

Dass die Inschrift am südlichen zugemauerten Torbogen des Friedhofs nicht mehr leserlich ist, das berichtet ein Gemeinderat. Er bittet darum, diese aufarbeiten zu lassen. Bürgermeister Erwin Heller wird das gerne veranlassen.

 

Ruhebänke in der Ortsmitte

 

An seine Anfrage aus dem vergangenen Jahr, ob im der Ortsmitte weitere Ruhebänke für Spaziergänger aufgestellt werden könnten, erinnert ein Gemeinderat. Bürgermeister Erwin Heller will diese in diesem Frühjahr aufstellen lassen.