TOP 1: Ehrung der Mehrfachblutspender

In Altdorf ist es eine gute Tradition, am Jahresende treuen Blutspenderinnen und Blutspendern zu danken. Zu Beginn der Gemeinderatssitzung zeichnete Bürgermeister Erwin Heller zusammen mit dem Herrn Michael Heim vom DRK-Ortsverein Holzgerlingen/Altdorf insgesamt 5 Altdorfer Mehrfach-Blutspender/innen für 10- und 25- maliges Blutspenden aus.

 

Die Blutspenderehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden erhielt Achim Mantei.

 

Die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 erhielten Michael Bausch, Albert Dieringer, Anita Holzapfel und Ulrike Schatz.

„Blut bedeutet Leben, denn ohne Blut können wir nicht leben. Deshalb retten alle Menschen, die etwas von ihrem Lebenssaft spenden, zuverlässig Leben. Sie schenken einem anderen Menschen die Wiederherstellung seiner Gesundheit und oft sogar ein zweites Leben.“, mit diesen Worten eröffnete Bürgermeister Erwin Heller seine Rede anlässlich der Blutspenderehrung.

 

Blutspender leisten im Stillen Großartiges und sind Lebensretter der ganz besonderen Art. Denn Blutspender haben nichts Spektakuläres getan, sie sind einzig und allein zum Blutspenden gegangen. Auch werden sie nie erfahren, wem sie mit Ihrer Bereitschaft, etwas von dem eigenen Lebenssaft abzugeben, geholfen haben. Diese innere Haltung, die von Solidarität und Verantwortungsgefühl geprägt ist, zeugt von großem Mitgefühl mit Menschen, die dringend auf Bluttransfusionen oder auf Medikamente, die aus Blutpräparaten hergestellt werden, angewiesen sind.

 

Der Schultes betonte, dass ihn ein Beitrag in der letzten Wochenendausgabe der Tageszeitung sehr nachdenklich gestimmt hat. Neben einer sehr guten allgemeinen Information über die Bestandteile des Blutes, die Blutgruppen und die Blutspende, stand dort geschrieben, dass die Anzahl der Blutspenden seit 2011 stetig zurückgegangen sein. So ist die Anzahl von 4,93 Mio Blutspenden auf 4,14 Mio im Jahr 2015 gesunken. Ein dramatischer Rückgang, wenn man bedenkt, dass immer mehr und immer schwerwiegendere Erkrankungen und Verletzungen erfolgreich mit Medikamenten behandelt werden können, die aus Blutprodukten hergestellt werden.

 

„Deshalb dient die heutige Blutspenderehrung nicht nur dazu, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender zu würdigen und ihnen zu danken, sondern auch dazu, für das Blutspenden zu werben. Denn es kann gar nicht genug Blutspenden geben“, machte Bürgermeister Erwin Heller deutlich und hegte damit auch die Hoffnung, dass diese Beispiele andere dazu anregen, sich auch einen Ruck zu geben und ebenfalls Blut zu spenden. „Wie schon Erich Kästner wusste: „Es gibt nichts Gutes, außer: man tut es.“ Und beim Blutspenden ist das Etwas-Gutes-Tun ganz einfach: Ein kleiner Piks, ein bisschen Zeit – und ein anderer Mensch schöpft wieder Hoffnung, ein Kind kann wieder vergnügt spielen oder ein Erwachsener wieder laufen. Es ist ganz konkret, was man mit einer Blutspende bewirkt“, animierte der Vorsitzende zum Blutspenden.

 

Und die nächste Gelegenheit zum Blutspenden besteht bereits am kommenden Mittwoch, 21.11.2017 in der Zeit von 15.30 h und 19.00 h. In der Stadthalle in Holzgerlingen sind alle herzlich willkommen, die ihr Blut spenden wollen, vielleicht zum ersten Mal, vielleicht zum wiederholten Male - Blut wird dringend gebraucht.

 

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Erwin Heller bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des DRK-Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf, der Blutspenderzentrale sowie den Ärzten, die regelmäßig bei den Blutspendeterminen mitwirken und ohne dieses Werk der Solidarität nicht durchgeführt werden könnte.

 

Zum Schluss sprach Herr Michael Heim vom DRK-Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf seinen herzlichen Dank an alle Blutspenderinnen und Blutspender aus. Zudem bedanke er sich bei der Gemeinde Altdorf für die Durchführung der Ehrungen und die Unterstützung dieser guten Sache. Er betonte abschließend noch einmal, dass es für Blut keinen Ersatz gibt.

TOP 2: Betriebsplanung und Forsthaushalt für das Jahr 2018

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungsordnungspunkt den Revierförster Andreas Kuppel, der ausführlich über das aktuelle und das zurückliegende Waldwirtschaftsjahr berichtete, um dann auf die im Jahr 2018 geplanten Maßnahmen zu berichten.

 

Für das Jahr 2018 plant das Forstamt einen Holzeinschlag von 995 fm. An entsprechenden Holzerlösen werden 48.000 € erwartet. Die Holzfällung und Aufarbeitung selbst verursacht im Gegenzug Kosten von 19.500 €. Es sollen sowohl Fichten, Eichen und Buchen eingeschlagen und verkauft werden, wobei der größte Anteil Brennholz sein wird.

 

Eine Jungbestandspflege im Bereich Buchrain, Egart und Mark ist geplant. Hierfür sind 2.600 € vorgesehen. Zusätzlich fallen 8.700 € für Waldkulturkosten und 3.400 € für den Waldschutz an. Für die Instandhaltung der Waldwege und Wassergräben sollen 2.000 € bereitgestellt werden. Der Forstverwaltungskostenbeitrag wird auf der Grundlage des jährlichen Hiebsatzes und der Holzbodenfläche festgesetzt und beträgt wie im Vorjahr 8.600 €. Mit einem Defizit von 4.800 € im Jahr 2018 wird gerechnet.

Dem vom Kreisforstamt vorgelegten Nutzungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Die dort veranschlagten Einnahmen von 48.000 € und Ausgaben von 52.800 € werden in den Haushaltsplan 2018 übernommen.

TOP 3: Bausachen

Bürgermeister Erwin Heller führt in den Sachverhalt ein. Frau Grund erläutert das geplante Bauvorhaben ausführlich anhand der Baupläne und des Bebauungsplans.

 

Für das Baugrundstück Schaichhofstraße 8 wurde am 11.05.2017 eine Baugenehmigung für die Überbauung der Bestandsgarage mit einem Carport mit Sitzplatz erteilt. Von dieser Genehmigung machte die Bauherrschaft bisher keinen Gebrauch. Stattdessen planen die Bauherren nun den teilweisen Abriss der bestehenden Doppelgarage und den Neubau einer begrünten Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. 224/2, Schaichhofstraße 8 in Altdorf. Hinter dem Garagenneubau soll eine eingefriedete Aufenthaltsfläche entstehen. Südlich vor dem Bestandsgebäude soll ein zusätzlicher Stellplatz entstehen.

 

Bereits im August 2017 wurde ein erstes Baugesuch hierfür eingereicht, das die Errichtung einer 8,5 m langen Garage vorsah, die einen max. Abstand von 1,5 m zur Milchstraße einhielt und die Baulinie um ca. 6 m überschritt. Für diese Planung ging im Rahmen der Angrenzeranhörung die ausführliche Stellungnahme von zwei westlichen Nachbarn ein. Die Nachbarn wenden sich gegen den Garagenneubau und bringen vor, dass ihnen durch das Vorhaben die Nutzung ihres Teils der bestehenden Doppelgarage und ihres Stellplatzes erschwert wird. Sie berufen sich dabei auf die gewohnheitsrechtliche Nutzung der bisher bestehenden gemeinsamen Zufahrt zu beiden Garagenteilen und warfen einige Fragen auf, die die Baurechtsbehörde im Genehmigungsverfahren zu prüfen hat bzw. die rein privatrechtlicher Natur sind.

 

Die Verwaltung nahm den Gesprächswunsch der Nachbarn auf und versuchte, zwischen den Belangen der Nachbarn und der Bauherrschaft zu vermitteln. Zu einem gemeinsamen Gespräch ist es jedoch nicht gekommen. Beim Gespräch mit der Bauherrschaft wurde angeregt, mit der Garage die Flucht des Bestandsgebäudes Schaichhofstraße 8 und Milchstraße 4 aufzunehmen, um ein einheitlich stimmiges Straßenbild zu erzielen. Anschließend wurden die geänderten Pläne mit Deckblatt vom 19.10.2017 vorgelegt und der Garagenneubau um ca. 3,5 m von der Straße weggerückt. Die Angrenzeranhörung für die geänderten Pläne ist aktuell noch nicht abgeschlossen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Ortbauplans aus dem Jahr 1949, der für das Baugrundstück eine Baulinie und eine Vorgartenfläche festsetzt. Der vorliegende

 

 

 

Bauantrag entspricht in folgenden Bereichen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans:

 

  • Mit dem Garagenneubau (incl. Dachvorsprung) wird die Baulinie um ca. 3 Meter überschritten.

 

  • Der neugeplante zusätzliche Pkw-Stellplatz soll in der Vorgartenfläche errichtet werden.

 

Nach § 31 Abs. 2 BauGB können Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugelassen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

 

Bereits im Baugenehmigungsverfahren für das Nachbargebäude Milchstraße 4 im Jahr 1995 stellte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.01.1995 fest, dass sich dieses Gebäude, das die Baulinie an der Südostseite überschreitet und mit einer Tiefe von ca. 2,50 m in die Vorgartenfläche hineinragt sowie der Stellplatz in der Vorgartenfläche, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Legt man diesen Maßstab an, dann werden die Grundzüge der Planung deshalb durch den geplanten Garagenneubau auf dem Grundstück Schaichhofstraße 8 ebenfalls nicht berührt und sind städtebaulich vertretbar. Die dadurch neu entstehende Straßenflucht ergibt ein stimmiges Bild.

 

Mit einer Gesamthöhe der neuen Garage von 2,82 m und einem Abstand zum Gebäude Milchstraße 4 von ca. 3,5 m, hat das Bauvorhaben keine erdrückende Wirkung gegenüber der Nachbarbebauung. Die Abweichung von der Baulinie um ca. 3,0 m ist deshalb auch unter Würdigung der städtebaulichen Nachbarinteressen mit den öffentlichen Belangen im Sinne der Schaffung von Stellplätzen auf den Baugrundstücken, zu vereinbaren. Aus Sicht der Verwaltung sind die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans städtebaulich vertretbar, die notwendige Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das nach §§ 36 und 31 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Bei der anschließenden Aussprache kommt zum Ausdruck, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und der Wunsch nach einer Neugestaltung der Stellplatz- bzw. Garagensituation nachvollziehbar ist. Ein Gemeinderat spricht die Zufahrtssituation zur Teilgarage auf dem Grundstück Milchstraße 4 an und stellt fest, dass die Zufahrt sehr eng ist und der Garagenneubau nicht nur die Garagenein- und Ausfahrt erschwert bzw. unmöglich macht, sondern auch der dort vorhandene Stellplatz nicht mehr gleichzeitig mit

 

 

 

der Garage nutzbar ist. Ein anderer Gemeinderat stellt heraus, dass es wünschenswert wäre, wenn beide Teileigentümer der Bestandsgarage miteinander ins Gespräch kommen würden, um eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten tragbar ist.

 

Sodann fasst der Gemeinderat bei einer Gegenstimme folgenden

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage und eines Stellplatzes auf Flst. 224/2, Schaichhofstraße 8 in Altdorf wird erteilt.

TOP 4: Sonstiges und Bekanntgaben

Verkehrszählungen an der Ortsdurchfahrt

 

Bürgermeister Erwin Heller informierte über die jüngste kleiner Verkehrszählung an der Ortsdurchfahrt und stellte die Ergebnisse im Vergleich zu früheren Zählungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), des Verkehrsplanungsbüros Kölz und des Landratsamts Böblingen vor.

 

Die Zählungen der LUBW am Ortsausgang nach Hildrizhausen ergaben im Jahr 2012 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 11.300 Kfz/24 h mit 7,3 % Schwerverkehrsanteil und im Jahr 2017 von 7.955 Kfz/24 h mit 4,0 % Schwerverkehr. Die Messungen des Landratsamts im Juli 2017 zählten am Kreisverkehr in Altdorf 11.571 Pkw, 435 Lkw und 1.034 Radfahrer.

 

Die gemeindeeigene Zählung Ende Oktober 2017, bei der die Daten auf Höhe des Culinariums aufgenommen wurden, ergaben in einer Fahrtrichtung einen DTV von 7.947 Kfz bei einem Schwerlastanteil von 7,5 %. Die Zählungen der Planungsgruppe Kölz GmbH in der Ortsmitte von Altdorf in den Jahren 1999 und 2011 ergaben 15.750 Kfz/24 h bzw. 15.100 Kfz/24 h bei einem Schwerlastverkehrsanteil von 7,5 bzw. 7,0 %.

 

Die Wahrnehmung durch die Bevölkerung ist jedoch eine andere: der Durchgangsverkehr an der Holzgerlinger/Hildrizhauser Straße ist durchgehend konstant, oft reiht sich Auto an Auto, sodass es mitunter schwer ist, die Ortsdurchfahrt zu queren oder auf sie einzufahren.

 

Bürgermeister Erwin Heller möchte die gemeindeeigene Zählung auch in die  andere Fahrtrichtung durchführen lassen, um den weiteren Handlungsbedarf abzuleiten. Ein Lärmaktionsplan, der Maßnahmen enthalten wird, die die Lärmimmissionen reduzieren, ist zudem bereits in Auftrag gegeben worden.

 

Franzensträßle

 

In der Oktobersitzung wies ein Gemeinderat auf den schlechten Zustand des Franzensträßles im Schönbuch hin und bat darum, die zuständigen Stellen um die Ausbesserung der zahlreichen Schlaglöcher zu bitten.

 

Bürgermeister Erwin Heller informierte nun darüber, dass das Franzensträßle im Eigentum des Landes steht. Der zuständige Revierförster des Forst BW, Revierleiter Jörg Maurer, hat die Gemeinde über den Zeitplan zur Sanierung informiert. Bereits für das Jahr 2012 war es vorgesehen, die Asphaltdecke grundlegend zu sanieren. Auf der Priorisierungsliste von Forst BW war dieses Projekt jedoch so weit nach hinten gerückt, dass bis zur Neuaufnahme des Straßenzustands, die für 2018 vorgesehen ist, behelfsweise lediglich vorhandene Schäden und Schlaglöcher nach Bedarf verfüllt werden konnten, so dass keine Verkehrsgefährdung entstanden ist.

 

Alternativ zur Grundsanierung wird erwogen, die schadhafte Asphaltdecke wegen der hohen Unterhaltungskosten zur sand-wassergebundenen Schotterdecke zurückzubauen, wie es dem Standard von Forst BW entspricht. Dies würde die spätere Unterhaltung deutlich wirtschaftlicher machen. Hierfür wären dann Gespräche seitens des staatlichen Forsts mit der Gemeinde Weil im Schönbuch notwendig, denn deren Wald wird ebenfalls durch das Franzensträßle erschlossen.

 

Anfragen

 

Verkehrsunfall am Altdorfer Kreisel

 

Ein Gemeinderat sprach den Unfall am Kreisverkehr auf der B 464 an, bei dem ein Radfahrer verletzt wurde. Er setzte sich dafür ein, dass diese Kreuzungsproblematik nochmals im Gemeinderat diskutiert wird.

 

Busverbindung nach Hildrizhausen/Ehningen

 

Über die weiterhin schlechte Busverbindung und Anbindung über Hildrizhausen zum
S-Bahnanschluss in Ehningen berichtete ein Gemeinderatsmitglied. Bürgermeister Erwin Heller hatte sich bereits vor einiger Zeit schriftlich an das Landratsamt bezüglich einer Verbesserung der Busverbindungen von Altdorf aus gewandt. Leider liegt aktuell noch keine Stellungnahme vor. Nützlich wäre es aus Sicht des Bürgermeisters, wenn sich Busnutzerinnen und –nutzer mit ihren Vorschlägen und/oder ihrer Kritik an den eingerichteten Busverbindungen äußern möchten, sich unterstützend schriftlich an den Zweckverband Schönbuchbahn oder an das Landratsamt Böblingen wenden würden.

 

Standort Pflegeheim

 

Ein Gemeinderat bat darum, die Entscheidung für einen möglichen künftigen Pflegeheimstandort schnellstmöglich voranzutreiben, denn die Nachfrage nach wohnortnahen Pflegeplätzen sei groß. Im Auftrag der Gemeinde befasst sich derzeit ein Architekt, der mit der Planung und dem Bau von Pflegeheimen bereits vielfältige Erfahrung hat, mit der Standortbewertung, dies berichtete Bürgermeister Erwin Heller. Für den Beginn des Jahres 2018 ist dieses Thema zur Beratung und Diskussion im Gemeinderat vorgesehen.