Am Dienstag, den 15. November 2016, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche  Sitzung statt, anbei die P R O T O K O L L E:

TOP 1: Ehrung der Mehrfachblutspender

Bürgermeister Erwin Heller begrüßt alle anwesenden Blutspenderinnen und Blutspender ganz herzlich. Sodann betont der Vorsitzende in seiner kurzen Ansprache, dass jede Blutspende Leben rettet. Ohne die Unterstützung der freiwilligen Blutspender sei eine gesicherte Versorgung von Kranken und Verletzten nicht zu gewährleisten.

 

Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des DRK Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf Herrn Michael Heim überreicht er den anwesenden Mehrfachblutspenderinnen und –spendern eine Urkunde des DRK, eine Blutspenderehrennadel und ein Wein- bzw. Sektgeschenk der Gemeinde.

 

Die Blutspenderehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden erhalten: Lea Blessing, Annika Glasbrenner, Birgit Mahle und Claudia Stärker.

 

Die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 erhalten Thomas Berner, Ursula Dittmar, Franziska Enzmann, Jürgen Schmid, Monika Wollmuth und Helmut Wendel.

TOP 2: Betriebsplanung und Forsthaushalt für das Jahr 2017

Bürgermeister Erwin Heller begrüßt den stellvertretenden Leiter des Amtes für Forsten Christian Kirch und Forstrevierleiter Andreas Kuppel vom Landratsamt Böblingen und führt in den Sachverhalt ein und informiert darüber, dass die Forstverwaltung derzeit an der Forsteinrichtung, der alle 10 Jahre durchzuführenden Waldinventur, arbeitet. Für das Frühjahr 2017 plant er einen Termin für einen Waldbegang mit dem Gemeinderat ein.

 

Das Kreisforstamt ist aktuell damit befasst den jährlichen forstlichen Betriebsplan für den Gemeindewald Altdorf zu erstellen. Herr Kirch berichtet über den geplanten Hiebsatz für 2017. Das Forstamt plant einen Holzeinschlag von 635 Festmetern, der entsprechende Holzerlösen in Höhe von 36.360 € erwarten lässt. Die Holzfällung und Aufarbeitung selbst verursacht im Gegenzug Kosten von 15.000 €. Es sollen sowohl Eichen wie auch Buchen eingeschlagen und verkauft werden, wobei der größte Anteil Brennholz sein wird. Der Rückgang des Hiebsatzes in den beiden vergangenen Jahren ist auf die Auswirkung der Sturmschäden zurückzuführen. In den kommenden Wirtschaftsjahren wird die Pflege der Jungbestände im Vordergrund stehen, die nach Abschluss der Waldinventur diskutiert werden muss.

 

Herr Kuppel berichtet, dass in diesem Jahr eine Jungbestandspflege vorgesehen ist. Im Rahmen der Forstinventur wurde bei Begehungen mit dem Forsteinrichter Axel Winking festgestellt, dass Potential für Neupflanzungen vorhanden ist. Vor allem die Pflanzung von Douglasien ist vorgesehen. Hierfür fallen voraussichtliche Kosten in Höhe von 2.000 € an. Zusätzlich sind für Waldkulturkosten 8.100 € und für den Waldschutzmaßnahmen 9.250 € notwendig. Zu den Waldschutzmaßnahmen zählt das Anbringen von Schutzhüllen aus Kunststoff zum Schutz der Jungpflanzen vor Verbiss durch das Rehwild.

 

Die für die Holzernte 2017 vorgesehenen Zonen erläutert Herr Kuppel anhand einer Übersichtskarte. Neben den zu erntenden Nutzholzbeständen sollen auch die erkrankten Eschen gefällt werden. Eine weitere Übersichtskarte zeigt die ALB-Quarantärezone um Altdorf und Hildrizhausen. Herr Kuppel berichtet, dass die Auswirkung auf die Altdorfer Waldwirtschaft wesentlich geringer ist als in Hildrizhausen. Der geplante Einschlag im Bereich der Quarantänezone wird aufgeschoben, bis die Maßnahme aufgehoben ist und das geschlagene Holz verwendet werden kann.

 

 

 

 

 

Für die Instandhaltung der Waldwege und Wassergräben sollen 2.500 € bereitgestellt werden. Der Forstverwaltungskostenbeitrag wird auf der Grundlage des jährlichen Hiebsatzes und der Holzbodenfläche festgesetzt und beträgt wie im Vorjahr 8.600 €. Mit einem Defizit von 17.090 € ist im Jahr 2017 zu rechnen.

 

Ein Gemeinderat bittet darum, die Bevölkerung über zu informieren, dass ein Pilzbefall die Standsicherheit von Eschen auch innerorts gefährden kann. Bürgermeister Erwin Heller sagt eine entsprechende Information zu.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Dem vom Kreisforstamt vorgelegten Nutzungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 wird zugestimmt. Die dort veranschlagten Einnahmen von 36.360 € und Ausgaben von 53.450 € werden in den Haushaltsplan 2017 übernommen.

 

TOP 3: Sanierungsgebiet Ortsmitte III Förderung privater Maßnahmen

Bürgermeister Erwin Heller führt in den Sachverhalt ein. Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 22.03.2016 die Fördergrundsätze für private Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ beschlossen. Demnach beträgt die Förderung max.
25 % der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden bzw. 20 % bei sonstigen Gebäuden. Bei Denkmalen und sonstigen städtebaulich wertvollen Gebäuden beträgt die Förderung max. 30 % der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden bzw. 25 % bei sonstigen Gebäuden. Die Höchstförderung wurde jedoch bei allen Sanierungsmaßnahmen auf max. 15.000,00 € je Einzelmaßnahme, bzw. Grundstück begrenzt.

 

Allerdings kann laut den Fördergrundsätzen bei denkmalgeschützten Gebäuden sowie städtebaulich wertvollen Gebäuden im Einzelfall eine Höherförderung mit Anpassung des Zuschusses bzw. der maximalen Förderhöhe beantragt werden.

 

Nach dem für das Sanierungsgebiet erarbeiteten städtebaulichen Neuordnungskonzept sind Gebäude, welche Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB aufweisen, die durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden sollen, nicht zu beseitigen, sondern vielmehr zu erhalten.

 

Um die Modernisierung sowohl denkmalpflegerisch als auch städtebaulich wertvoller Gebäude im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ in Altdorf zu unterstützen und die Mitwirkungsbereitschaft privater Gebäudeeigentümer zu erhöhen, empfiehlt sich die Festlegung einer Höherförderung mit Anpassung des Zuschusses bzw. der grundsätzlichen maximalen Förderhöhe. Die Höhe der förderfähigen Kosten soll auf max. 30 % bei Wohngebäuden und 25 % bei sonstigen Gebäuden festgelegt werden, wobei die Höhe des Kostenerstattungsbetrages auf max. 22.500,00 € begrenzt wird. Diese Regelung zur Höherförderung empfiehlt sich sowohl bei Gebäuden mit Denkmalschutzeigenschaften, als auch bei Gebäuden, welche städtebaulich wertvolle Gebäude darstellen. Modernisierungsmaßnahmen, die eine Höherförderung begründen sind demnach bspw. die Erhaltung bzw. die Erneuerung von Fachwerkelementen an der Gebäudefassade, sofern sie als ein ortsbildprägendes Element einzustufen sind.

 

Ein Gemeinderat möchte wissen, mit wie vielen Förderanträgen jährlich zu rechnen ist. Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass er mit ein bis maximal fünf Anträgen pro Jahr rechnet, in der Regel mit zwei Anträgen jährlich rechnet.

 

 

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Für private Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, welche Denkmale oder sonstige städtebaulich wertvolle Gebäude darstellen, werden ergänzend zu den am 22.03.2016 beschlossenen Fördergrundsätzen folgende Festlegungen beschlossen:

 

Die Höhe der förderfähigen Kosten wird auf max. 30 % bei Wohngebäuden und 25 % bei sonstigen Gebäuden festgelegt, wobei die grundsätzliche Höhe des Kostenerstattungsbetrages auf max. 22.500,00 € begrenzt wird.

TOP 4: Bestellung der Verwaltungsangestellten Katja Landenberger zur stellvertretenden Standesbeamtin (Verhinderungsvertreter)

Bürgermeister Erwin Heller führt in den Sachverhalt ein. Nachdem im Oktober 2009 die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes in Kraft getreten ist, gibt es drei Arten von Standesbeamten:

 

  • „Voll“-Standesbeamte,
  • Verhinderungsvertreter und
  • Eheschließungsstandesbeamte

 

Derzeit sind in der Gemeinde Altdorf folgende Standesbeamte bestellt:

 

  • Verwaltungsangestellte Claudia Diermeier („Voll“-Standesbeamtin)
  • Verwaltungsfachangestellte Marie Elsäßer (stellvertretende Standesbeamtin, Verhinderungsvertreter)
  • Bürgermeister Erwin Heller (Eheschließungsstandesbeamter)
  • Hauptamtsleiterin Karin Grund (Eheschließungsstandesbeamtin)

 

Die komplette Sachbearbeitung im Personenstandswesen wird von Frau Diermeier wahrgenommen. Im Vertretungsfall kam Frau Landenberger bereits zum Einsatz.

 

Um auch künftig die Stellvertretung im Bereich des Standesamtes sicher zu gewährleisten schlägt die Verwaltung vor, die Verhinderungsstellvertretung im Bereich des Standesamtes an die Verwaltungsangestellte Katja Landenberger zu übertragen.

 

Frau Landenberger hat vom 31.10. – 07.11.2016 einen 14-tägigen Fortbildungslehrgang bei der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf erfolgreich besucht (Voraussetzung für die Bestellung zum Verhinderungsvertreter). Zudem wird sie dann zukünftig regelmäßig an den entsprechenden Fortbildungen (Frühjahr- und Herbstlehrgang) des Fachverbands der Standesbeamte Baden-Württemberg teilnehmen.

 

Da Frau Landenberger die Voraussetzungen zur Bestellung als Stellvertreterin des Standesbeamten somit erfüllt, schlägt die Verwaltung vor, Frau Landenberger mit sofortiger Wirkung zur Stellvertreterin des Standesbeamten (Verhinderungsvertreter) zu bestellen.

 

 

 

 

Frau Elsäßer hat zum 1. Juni 2016 zur Gemeinde Aidlingen gewechselt. Somit wird die Bestellung zur Standesbeamtin (Verhinderungsvertreter) mit sofortiger Wirkung widerrufen.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die Verwaltungsangestellte Katja Landenberger wird mit sofortiger Wirkung zur stellvertretenden Standesbeamtin (Verhinderungsvertreter) der Gemeinde Altdorf bestellt.

 

  1. Die Bestellung der Verwaltungsfachangestellten Marie Elsäßer zur stellvertretenden Standesbeamtin (Verhinderungsvertreter) der Gemeinde Altdorf wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.

 

TOP 5: Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung

Bürgermeister Erwin Heller führt in den Sachverhalt ein.

 

Gem. § 78 IV der GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden für die Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt folgende Regelung:

1.    Geld- oder Sachspenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Betrag oder Wert von 100,-- € (Kleinspenden) dürfen vom Bürgermeister vorbehaltlos angenommen werden. Sie werden in einer Sammelaufstellung aufgelistet und nach Bedarf, mindestens aber jährlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

2.    Geld- oder Sachspenden und ähnliche Zuwendungen mit einem Betrag oder Wert zwischen 100,-- € und 5.000,-- € dürfen vom Bürgermeister ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats unter Vorbehalt der Annahme durch den Gemeinderat entgegen genommen werden. Der Gemeinderat entscheidet jeweils im Einzelfall über die Annahme der Geld- oder Sachspende. Entgegengenommene Spenden sind grundsätzlich zurückzugeben, falls sich der Gemeinderat gegen die Annahme entscheidet.

 

Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über die Spenden zu fertigen und diesen der Rechtsaufsicht vorzulegen.

 

Konkret hat der Bürgermeister folgende Spenden entgegengenommen:

 

 

 

 

 

 

  1. Geld- oder Sachspenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Betrag oder Wert von 100,-- € (Kleinspenden)

 

Spender

Beziehungsverhältnis

Datum

Zweck

Betrag

Dr. Decker

Keines

18.01.2016

Arbeitskreis Asyl

70,00 €

Familie Stieber

Keines

01.02.2016

Arbeitskreis Asyl

50,00 €

Fr. Grotherr

Keines

01.02.2016

Arbeitskreis Asyl

40,00 €

Fr. Sollte-Willich

Keines

02.02.2016

Arbeitskreis Asyl

50,00 €

H. Schuhmacher

Altdorfer Bürger

02.02.2016

Arbeitskreis Asyl

80,00 €

Familie Preiss

Keines

02.02.2016

Arbeitskreis Asyl

50,00 €

Familie Hauke

Keines

04.02.2016

Arbeitskreis Asyl

40,00 €

Unbekannt Sparschwein BIB

Unbekannt

19.09.2016

Bücherei

64,30 €

Männervesper

Altdorfer Bürger

31.10.2016

Arbeitskreis Asyl

70,00 €

Herr Zuckriegel

Altdorfer Firmeninhaber

02.11.2016

Kindergärten

50,00 €

 

 

 

 

 

2. Spenden mit einem Betrag oder Wert zwischen 100,-- und 5.000,-- €

 

Folgende Spenden hat der Bürgermeister ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats unter dem Vorbehalt der Annahme durch den Gemeinderat entgegen genommen:

Spender

Beziehungsverhältnis

Datum

Zweck

Betrag

Familie Göbel

Altdorfer Bürgerin

07.01.2016

 

Bürgerhaus

300,00 €

Herr Lang

Keines

28.01.2016

Arbeitskreis Asyl

100,00 €

Elephas Systems GmbH

Altdorfer Firma

06.02.2016

Sprachkurs

100,00 €

Elephas Systems GmbH

Altdorfer Firma

06.02.2016

Sprachkurs

100,00 €

Elephas Systems GmbH

Altdorfer Firma

06.02.2016

Sprachkurs

100,00 €

Herr Harm

Altdorfer Bürger

05.04.2016

Heimatpflege

300,00 €

Faurecia Autositze

Keines

26.02.2016

Arbeitskreis Asyl

1.250,00 €

Familie Staudinger

Altdorfer Bürger

02.06.2016

Freiwillige Feuerwehr

100,00 €

Herr Burkhardt

Altdorfer Bürger

08.08.2016

Bürgerhaus

500,00 €

Herr Vollmuth

Altdorfer Bürger

11.08.2016

Flüchtlinge

200,00 €

Herr Vollmuth

Altdorfer Bürger

11.08.2016

Freiwillige Feuerwehr

200,00 €

Kreissparkasse

Böblingen

Altdorfer Bank

12.10.2016

Ehrenamtspreis

Arbeitskreis Asyl

1.000,00 €

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss über die Annahme dieser Spenden zu fassen.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der unter Ziffer 1. aufgeführten Einzelspenden in Höhe von insgesamt 564,30 €.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der unter Ziffer 2. aufgeführten Spenden in Höhe von insgesamt von 4.250,-- €.

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Asiatischer Laubbockholzkäfer -ALB

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird nachgefragt, ob es bereits Erkenntnisse über weitere Funde des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) gäbe. Bürgermeister Erwin Heller berichtet Positives. Vor einigen Tagen war das Team des Landratsamts Böblingen mit seinen speziell ausgebildeten ALB-Spürhunden im Gemeindegebiet unterwegs. Weitere Käfer oder befallendes Gehölz wurde dabei glücklicherweise nicht gefunden. Das regelmäßige Monitoring geht weiter, Altdorf wird in regelmäßigen Abständen wieder abgesucht. Und auch die vorsorglich getroffenen Schutzmaßnahmen wie bspw. die Schließung des Altdorfer Häckelsplatzes bleiben weiterhin bestehen. Grüngut und Holzschnitt, z.B. auch der Heckenschnitt von Hainbuchenhecken, sind beim Häckelplatz in Hildrizhausen abzugeben. Dort werden die Pflanzenabfälle gesichtet, geschreddert luftdicht verpackt und in der Restmüllverbrennungsanlage entsorgt.

 

Ein Gemeinderat bittet darum, den Hinweis auf die Schließung des Häckelplatzes nochmals im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Bürgermeister Erwin Heller sagt dies zu.

 

 

Einrichtung von zwei Ladestationen für Elektroautos und Pedelecs

 

Ein Gemeinderat regt an, an zwei öffentlichen Plätzen in Altdorf Ladestationen, möglichst mit Schnelllademöglichkeit, aufzustellen. Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass die Verwaltung bereits an diesem Thema arbeitet. Ende November wird er selbst an einer Fachveranstaltung des Bürgermeistersprengels teilnehmen. Konzeptionelle Vorarbeiten sind notwendig, um die jeweils am künftigen Bedarf orientierten „richtigen“ Ladestationen an strategisch möglichst sinnvollen Standorten aufzustellen. Eine solche Konzeption wird möglicherweise in interkommunaler der Schönbuchgemeinden erstellt werden.

 

 

 

 

Kapazität des RÜB Furtweg

 

Ein Gemeinderat bittet darum, die Kapazität des Regenrückhaltebeckens Furtweg im Hinblick auf eine mögliche Mehrbelastung aufgrund der Ableitung des Regenwassers aus dem geplanten neuen Baugebiet „Dörnach West“ der Stadt Holzgerlingen überprüfen zu lassen. Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass dies im Zusammenhang mit der beauftragten Voruntersuchung zum Regenwasserkanal durch das Ingenieurbüro Mayer sicherlich möglich ist. Er erinnert daran, dass der Gemeinderat diese Anregung bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens an die Stadt Holzgerlingen weiter gegeben hat. Auch das Wasserwirtschaftsamt prüft die Ableitung des Oberflächenwassers aus „Dörnach West“ im Hinblick auf die Auswirkungen auf Altdorf und nimmt entsprechend Stellung.