Am Dienstag, den 25. Oktober 2016, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt, folgend das P R O T O K O L L:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde wird nicht in Anspruch genommen.

TOP 2: Feststellung der Jahresrechnung 2015 sowie Ausblick auf das Haushaltsjahr 2016

Zu Beginn der Beratung verkündet Bürgermeister Erwin Heller erfreut, dass die Verwaltung für das Rechnungsjahr 2015 gute Zahlen präsentieren kann. Das Haushaltsvolumen lag mit 12,783 Mio Euro rund 340.490 Euro über dem Planansatz. Grund für diese erfreuliche Entwicklung sind u. a. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (116.597 €) und der Grundsteuer B (17.238 €), und für die Unterbringung von Flüchtlingen (21.774 €) sowie zahlreiche Minderausgaben im Verwaltungshaushalt.

 

Aus der ursprünglich erwarteten positiven Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 362.254 Euro wurde sogar eine positive Zuführungsrate in Höhe von 1.142.366,41 Euro. Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2015 rund 2,537 Mio. Euro – ein gutes Finanzpolster, das die Gemeinde für künftig anstehende Investitionen dringend benötigt.

 

Sodann gibt Kämmerer Sven Fischer dem Gemeinderat einen Überblick über die verschiedenen Projekte, die 2015 abgearbeitet wurden sowie einen Ausblick auf das laufende Haushaltsjahr 2016. Er führt aus, dass der Trend der Entschuldung weitergeführt werden konnte und die Gemeinde auch im 10. Jahr in Folge wieder ganz ohne Kreditaufnahmen wirtschaften konnte. Damit sinkt die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde auf 340,49 € pro Einwohner, dies entspricht einer Reduzierung um 8,9 %.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 zeichnet sich ab, dass beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wohl mit Mindereinnahmen in Höhe von 71.550 € (ein Minus von 2,15 %) zu rechnen ist. Im Gegensatz zum Vorjahr wird bei den Schlüsselzuweisungen ein Zuwachs von 8,54 % in Höhe von rund 128.168 € erwartet. Mehreinnahmen sind erfreulicherweise ebenfalls bei den Gewerbesteuereinnahmen mit einem Plus von rund 41.150 € zu verzeichnen. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt wird voraussichtlich bei 680.000 € liegen.

 

In seinem Schlusswort betont Bürgermeister Erwin Heller, dass das Jahr 2015 in finanzieller Hinsicht insgesamt sehr positiv verlaufen ist. Auch für 2016 zeichnet sich grundsätzlich ein positives Ergebnis ab. Gleichzeitig bewertet er die Gemeinde als „finanziell gut aufgestellt“.

 

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2015 gemäß
§ 95 Absatz 2 der Gemeindeordnung i. V. m. §§ 39 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung mit folgenden Eckdaten fest:

 

Verwaltungshaushalt:  
   
Einnahmen und Ausgaben von je  11.097.724,57 €
   
Vermögenshaushalt:  
   
Einnahmen und Ausgaben von je 1.685.544,38 €
   
Bestand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2015 2.537.273,53 €
   
Schuldenstand zum 31.12.2015 1.569.995,16 €
   
auszuweisender Fehlbetrag gesamt 0,00 €

 

Von der Bildung von Haushaltsresten wird abgesehen.

TOP 3: Neubau einer Kinderkrippe im Furtweg

Neubau einer Kinderkrippe im Furtweg

Vergabe der Fachingenieurplanung Heizung, Klima, Elektrotechnik

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2016 beschlossen, das Büro Archiplan Architekten GmbH Kirschstein, Negler, Schäfer, Böblingen, mit der weiteren Planung des Neubaus der Kinderkrippe im Furtweg beauftragt (Leistungsphasen 5 – 8 HOAI).

 

Auf Grund des Planungsfortschrittes ist es nun erforderlich verschiedenste technische Details eingehender zu planen. Aus diesem Grund beabsichtigt das Büro Archiplan Architekten GmbH Kirschstein, Negler, Schäfer die Einbindung von sogenannten Fachplanern, analog dem Vorgehen beim Umbau des „alten Schulhauses“. Daher wurden mehrere Planungsbüros von Herrn Schäfer aufgefordert Angebote zu den verschiedenen Fachplanungen wie Heizung, Klima, Lüftung und Elektrotechnik einzureichen.

 

Insgesamt ging das Büro Archiplan Architekten GmbH Kirschstein, Negler, Schäfer von folgender Kostenschätzung (netto) für die Fachingenieure aus:

 

Heizung-Lüftung-Sanitär                         10.000,00 €

Elektroplanung                                             5.000,00 €

Geologe                                                            882,35 €

 

Durch Auflagen in der Baugenehmigung sind die technischen Anforderungen aber derart gestiegen, dass die Kostenschätzung mit Sicherheit überschritten wird. Aus diesem Grund musste Herr Schäfer neue Angebote zu den einzelnen Ingenieurleistungen einholen. Das Ausschreibungsergebnis erläutert Herr Achitekt Schäfer vom Büro Archiplan Architekten GmbH Kirschstein, Negler, Schäfer, ausführlich.

 

Fachplanung Heizung/Sanitär

 

Für die Berechnung der Honorarkosten nach HOAI für die Fachplanung Heizung/Sanitär wurden anrechenbare Nettokosten von je 40.000,- € für die Heizung, für die Lüftung und für Sanitär, also insgesamt 120.000,- € angesetzt.

 

Es gingen insgesamt zwei Angebote ein, die vom Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH rechnerisch geprüft wurden.

Bieter                                                                                              Angebotssumme (netto)

                                                                                                         nach Prüfung

 

1. IB Mühlenhoff aus Rottenburg                                               26.875,61 €

     HOAI 2 Mindestsatz 82 %, NK 5 %

 

2. Bieter 2 aus Nagold                                                                 29.216,68 €

     HOAI 2 Mindestsatz 90 %, NK 2 %

 

Die rechnerisch geprüften Angebote wurden alle eingehend auch auf die Erfüllung der formalen sowie technischen Anforderungen hin überprüft. Die Angebote sind in ihrer Art vergleichbar. Die beiden Bieter kommen für den angefragten Liefer- und Leistungsumfang gleichermaßen in Frage. Die Verwaltung empfiehlt, die Fachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär an den günstigsten Bieter, die Firma IB Mühlenhoff aus Rottenburg zu vergeben. Die Abrechnung des Honorars nach HOAI erfolgt nach der Kostenfeststellung und wird voraussichtlich rund 26.875 € betragen.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt die Notwendigkeit einer automatisierten Lüftung zu überprüfen. Sofern eine Lüftungsplanung nicht notwendig wäre, würde sich das Honorar für die Fachplanung Heizung/Sanitär um ca. 7.200 € reduzieren.

 

Fachplanung Elektro

 

Für die Berechnung der Honorarkosten nach HOAI für die Fachplanung Elektro wurden anrechenbare Nettokosten von 110.000,- € für angesetzt. Es gingen insgesamt drei Angebote ein, die vom Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH rechnerisch geprüft wurden.

 

Bieter                                                                                              Angebotssumme (netto)

                                                                                                         nach Prüfung

 

1. Mück & Schaber aus Holzgerlingen                                     24.570,14 €

     HOAI 1 Mittelsatz 89 %, NK 3 %

 

2. Bieter 2 aus Ehningen                                                            27.953,63 €

     HOAI 2 Mindestsatz 93 %, NK 3 %

2. Bieter 3 aus Aalen                                                                   29.722,07 €

     HOAI 2 Mindestsatz 97 %, NK 5 %

 

Die rechnerisch geprüften Angebote wurden alle eingehend auch auf die Erfüllung der formalen sowie technischen Anforderungen hin überprüft. Die Angebote sind in ihrer Art vergleichbar. Die Bieter kommen für den angefragten Liefer- und Leistungsumfang gleichermaßen in Frage. Die Verwaltung empfiehlt, die Fachplanung für Elektro an den günstigsten Bieter, die Firma Mück &b Schaber aus Holzgerlingen zu vergeben. Die Abrechnung des Honorars nach HOAI erfolgt nach der Kostenfeststellung und wird voraussichtlich rund 24.570,14 € betragen.

 

Nach einer kurzen Aussprache, bei der vor allem zum Ausdruck kommt, dass eine automatisierte Lüftung nur dann eingeplant werden soll, wenn diese unbedingt notwendig ist, fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die Fachplanung Heizung/Sanitär für den Neubau der Kinderkrippe im Furtweg wird an den günstigsten Bieter, die Firma IB Mühlenhoff aus Rottenburg, vergeben. Die Abrechnung nach HOAI 2 (Mindestsatz 82 %, NK 5 %) erfolgt nach der Kostenfeststellung und beträgt voraussichtlich 26.875,61 € netto. Sofern eine Lüftungsplanung nicht notwendig ist, reduziert sich das Honorar für die Fachplanung Heizung/Sanitär um ca. 7.200 €.

 

Die Fachplanung Elektro für den Neubau der Kinderkrippe im Furtweg wird an den günstigsten Bieter, die Firma Mück &b Schaber aus Holzgerlingen, vergeben. Die Abrechnung nach HOAI 1 (Mittelsatz 82 %, NK 5 %) erfolgt nach der Kostenfeststellung und beträgt voraussichtlich 24.570,14 € netto.

 

Neubau einer Kinderkrippe im Furtweg

Vergabe der Gerüstbauarbeiten

 

Das Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH hat die Gerüstbauarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe im Furtweg auf Grundlage der VOB, beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 8 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission, am 14.10.2016 lagen vier Angebote vor:

 

Bieter                                                                                               Angebotssumme (netto)

                                                                                                         nach Prüfung

 

1. QuadreX Gerüstbau GmbH aus Ammerbuch                     4.392,50 €

 

2. Bieter aus Schönaich                                                              5.384,00 €

 

3. Bieter aus Sindelfingen                                                          6.085,00 €

 

4. Bieter aus Filderstadt                                                              8.089,00 €

 

Die vorliegenden Angebote wurden vom Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH rechnerisch geprüft. Die rechnerisch geprüften Angebote wurden alle eingehend auch auf die Erfüllung der formalen sowie technischen Anforderungen hin überprüft. Die Angebote sind in ihrer Art vergleichbar. Die Bieter 1 - 4 kommen für den angefragten Liefer- und Leistungsumfang gleichermaßen in Frage. Das Angebot der Firma QuadreX Gerüstbau GmbH, Ammerbuch ist mit einer Angebotssumme in Höhe von 4.392,50 € das günstigste eingegangene Angebot. Die Kostenschätzung liegt bei 5.070,40 € netto. Die Verwaltung empfiehlt den günstigsten Bieter, die Firma Firma QuadreX Gerüstbau GmbH mit den Gerüstbauarbeiten zu beauftragen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2016 vorgesehen.

 

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die Gerüstbauarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe im Furtweg werden an den günstigsten Bieter, die Firma QuadreX Gerüstbau GmbH, zu einem Nettoangebotspreis von 4.392,50 € vergeben.

 

Neubau einer Kinderkrippe im Furtweg

Vergabe der Rohbauarbeiten

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Erwin Heller Herrn Architekt Achim Schäfer vom Büro Archiplan Architekten GmbH, Böblingen. Herr Schäfer erläutert die Einzelheiten zur öffentlichen Ausschreibung der Rohbauarbeiten.

 

In der Sitzung vom 27.09.2016 sollte der Gemeinderat über die Vergabe der Rohbauarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe im Furtweg entscheiden. Im Hinblick auf diese Sitzung wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Auf diese Ausschreibung gingen bei der Gemeindeverwaltung lediglich zwei Angebote ein. Nach eingehender Prüfung durch das Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH stellte sich heraus, dass keines der Angebote den Vorgaben bzw. der Kostenschätzung entsprach. Der günstigste Bieter hatte in seinem Angebot die vergebenen Ausführungsfrist verändert und somit die Ausschreibungsunterlagen unzulässiger Weise abgeändert. Dies hat zur Folge, dass dieser Bieter von dem Verfahren auszuschließen ist. Auch das Angebot des verbleibenden Bieters könnte nicht gewertet werden, da dieses ca. 20 % über der Kostenberechnung lag.

 

Daher empfahl die Verwaltung wie auch Herr Architekt Schäfer die Aufhebung der Ausschreibung und eine Neuausschreibung mit einem späteren Ausführungszeitpunkt. Dieses Vorgehen wurde so vom Gremium einstimmig beschlossen. Das Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH hat daraufhin die Rohbauarbeiten erneut öffentlich, auf Grundlage der VOB, ausgeschrieben.

 

Bei der Submission, am 17.10.2016 lagen fünf Angebote vor:

 

Bieter                                                                                               Angebotssumme (netto)

                                                                                                         nach Prüfung

 

1. Creutz aus Schönaich                                                             130.397,10 €

 

2. Bieter aus Schönaich                                                              144.466,24 €

 

3. Bieter aus Pfalzgrafenweiler                                                  147.096,20 €

 

4. Bieter aus Nehren                                                                    161.111,00 €

 

5. Bieter aus Weil im Schönbuch                                              170.121,50 €

Die große Beteiligung an der erneuten Ausschreibung hat gezeigt, dass die Aufhebung der Ausschreibung auf Grund überhöhter Angebotspreise sowie eines späteren Baubeginns richtig war.

 

Die vorliegenden Angebote wurden vom Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH rechnerisch geprüft. Die rechnerisch geprüften Angebote wurden alle eingehend auch auf die Erfüllung der formalen sowie technischen Anforderungen hin überprüft. Die Angebote sind in ihrer Art vergleichbar. Die Bieter 1 - 5 kommen für den angefragten Liefer- und Leistungsumfang gleichermaßen in Frage.

 

Das Angebot der Firma Creutz Bau, Wildberg ist mit einer Angebotssumme in Höhe von 130.397,10 € das günstigste eingegangene Angebot. Die Kostenschätzung liegt bei 137.255,00 € netto. Die Verwaltung empfiehlt den günstigsten Bieter, die Firma Creutz Bau mit den Rohbauarbeiten zu beauftragen. Die notwendigen Haushaltsmittel dazu stehen zur Verfügung.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die Rohbauarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe im Furtweg werden an den günstigsten Bieter, die Firma Creutz Bau, Wildberg, zu einem Nettoangebotspreis von 130.397,10 € vergeben.

 

Neubau einer Kinderkrippe im Furtweg

Vergabe der Zimmermannsarbeiten

 

Das Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH hat die Zimmermannsarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe im Furtweg auf Grundlage der VOB, öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission, am 17.10.2016 lagen sechs Angebote vor:

 

Bieter                                                                                               Angebotssumme (netto)

                                                                                                         nach Prüfung

 

1. Müller Holzbau aus Deckenpfronn                                         222.826,45 €

 

2. Bieter aus Weil im Schönbuch                                                240.908,77 €

 

3. Bieter aus Gärtringen                                                                261.886,69 €

 

4. Bieter aus Wildberg                                                                   262.516,04 €

 

5. Bieter aus Schönaich                                                                263.439,58 €

 

6. Bieter aus Weil im Schönbuch                                                269.004,92 €

 

Die vorliegenden Angebote wurden vom Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH rechnerisch geprüft. Die rechnerisch geprüften Angebote wurden alle eingehend auch auf die Erfüllung der formalen sowie technischen Anforderungen hin überprüft. Die Angebote sind in ihrer Art vergleichbar. Die Bieter 1 - 6 kommen für den angefragten Liefer- und Leistungsumfang gleichermaßen in Frage.

 

Das Angebot der Firma Müller Holzbau, Deckenpfronn ist mit einer Angebotssumme in Höhe von 222.826,45 € das günstigste eingegangene Angebot. Die Kostenschätzung liegt bei 261.260,00 € netto. Die Verwaltung empfiehlt den günstigsten Bieter, die Firma Müller Holzbau, Deckenpfronn mit den Rohbauarbeiten zu beauftragen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2016 bereitgestellt.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die Zimmermannsarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe im Furtweg werden an den günstigsten Bieter, die Firma Müller Holzbau, Deckenpfronn zu einem Nettoangebotspreis von 222.826,45 € vergeben.

TOP 4: Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung / Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten

Vergabe der Arbeiten

 

Herr Fischer führt in den Sachverhalt ein. Die Gemeinde Altdorf hat zur Ausleuchtung ihrer Straßen und Wegen im Gemeindegebiet Straßenleuchten aufgestellt. Ein Großteil der Straßenbeleuchtung in Altdorf verwendet Natriumdampfleuchten sowie Quecksilberdampfleuchten (hier sind es nur noch wenige), welche einen hohen Stromverbrauch haben. Lediglich ein kleiner Teil der Altdorfer Straßenbeleuchtung ist bereits auf moderne LEDs umgestellt. Durch die Umstellung auf LED wird bei nahezu identischer Lichtausbeute (100-150 lm/W) deutlich weniger Strom aufgewendet.

 

Der Bund hat für das Jahr 2016 ein Förderprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) aufgelegt, das Maßnahmen zur Energieeinsparung unterstützt. Das Förderprogramm des Bundes bietet die Möglichkeit, Leuchten mit hohem Stromverbrauch durch stromsparende LEDs auszutauschen und dafür einen Zuschuss von 90 % zu erhalten. Neben den Einsparmöglichkeiten bei den Stromkosten spricht auch der Umweltgesichtspunkt, sprich die Einsparung an CO2, für eine solche Umstellung.

 

In der Vergangenheit wurden bereits sukzessive einige Straßen mit LED-Leuchten ausgestattet. Nach eingehender Prüfung wurden die umgestellten Straßenzüge damals mit Eco StreetLine Twin 42 W LED-Leuchten der Firma Hella bestückt. Diese sollen auch weiterhin zum Einsatz kommen. Bei den Lampen handelt es sich um modular aufgebaute LED-Lampen. Dies bedeutet, dass sich die einzelnen Leiterplatinen im Falle eines Defektes auch tauschen lassen. So ist sichergestellt, dass nicht die ganze Leuchte ersetzt werden muss.

 

Der Hersteller gibt auf seine Leuchten fünf Jahre Gewährleistung, wobei nach VOB bereits eine Gewährleistung von 4 Jahren vorgeschrieben ist. Die Ersatzteile können mindestens 20 Jahre nachgekauft werden. Somit ist auch sichergestellt, dass die Lampe lange im Einsatz bleiben kann. Die Leuchte ist mit einer Lebensdauer von 100.000 Betriebsstunden angegeben. Nach Aussage des Herstellers bleibt nach 5 Jahren eine Lichtausbeute von min. 80 % erhalten.

 

Erstellt man nun eine Amortisationsrechnung, so zeigt sich, dass sich schon nach etwas mehr als 3 Jahren die Investition amortisiert hat.

Im Januar dieses Jahres hat die Gemeindeverwaltung daher eine Prioritätenliste erstellt. Neben dem Austausch der Straßenleuchten sollen wenige noch vorhandene Betonlampenmasten ausgetauscht werden, da diese zwischenzeitlich große Schäden aufweisen.

 

Konkret ist geplant in folgenden Straßen die Beleuchtung umzustellen:

 

  • Im Eschenweg werden 6 Leuchtenkörper getauscht.

 

  • Im Ahornweg werden 9 Leuchtenkörper getauscht und zusätzlich 4 alte Betonmasten ersetzt.

 

  • Im Buchenweg werden 9 Leuchtenkörper getauscht und zusätzlich 6 alte Betonmasten ersetzt.

 

  • In der Birkenstraße werden 17 Leuchtenkörper getauscht und zusätzlich 3 alte Betonmasten ersetzt.

 

  • Im Ulmenweg werden 4 Leuchtenkörper getauscht.

 

  • Im Lindenweg werden 3 Leuchtenkörper getauscht.

 

  • Im Erlenweg werden 3 Leuchtenkörper getauscht.

 

  • Im Fichtenweg werden 5 Leuchtenkörper getauscht.

 

  • In der Würmstraße werden 13 Leuchtenkörper getauscht.

 

  • In der Schulstraße werden 9 Leuchtenkörper getauscht.

 

Die Gemeindeverwaltung hat die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung mittels Austausch der Straßenleuchten auf LED-Leuchten auf Grundlage der VOB, öffentlich ausgeschrieben. Konkret wurden folgende Produkte ausgeschrieben:

Insgesamt haben 3 Unternehmen das Leistungsverzeichnis angefordert. Bei der Submission am 21.10.2016 lagen lediglich zwei Angebote vor:

 

 

Bieter                                                                                    Angebotssumme (brutto)

                                                                                              nach Prüfung

 

1. Omexom aus Sindelfingen                                                     71.966,06 €

2. Bieter aus Korntal-Münchingen                                             72.064,02 €

Die rechnerisch geprüften Angebote wurden auf die Erfüllung der formalen sowie technischen Anforderungen hin überprüft. Die Angebote sind in ihrer Art vergleichbar. Die Bieter 1 und 2 kommen für den angefragten Liefer- und Leistungsumfang gleichermaßen in Frage.

Das Angebot der Firma Omexom ist mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 71.966,06 € das günstigste eingegangene Angebot. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit schon öfters mit der Firma Omexom (früher GEA) gut zusammengearbeitet. Die Verwaltung empfiehlt, die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Altdorf an den günstigsten Bieter, die Firma Omexom zu vergeben

 

Auf eine Frage aus dem Gremium, ob die Straßenleuchten nicht flächendeckend ausgetauscht werden, erklärt Bürgermeister Erwin Heller, dass es sich lohnt, Zuschüsse für die Umstellung der Straßenleuchten auf LED, die in diesem Fall 90 % betragen, auszuschöpfen. Der Bundeszuschuss ist gedeckelt, sodass die Verwaltung mit der nächsten Austauschaktion wieder auf eine Förderprogrammsauflage wartet. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht, denn die Altdorfer Straßenbeleuchtung ist in einem guten Zustand. Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung mittels Austausch der Straßenleuchten auf LED-Leuchten wird an den günstigsten Bieter, die Firma Omexom, zu einem Angebotspreis von brutto 71.966,06 € vergeben.

 

 

TOP 5: Bausachen

Bausachen

Erweiterung des Lebensmittelmarktes auf Flst 1702/16, Alemannenstraße 1 in Altdorf

 

Bürgermeister Erwin Heller in den Sachverhalt ein. Der Bauherr beantragt eine Baugenehmigung für die Erweiterung des bestehenden Vollsortimentsmarktes in der Alemannenstraße 1 in Altdorf. Der EDEKA aktiv markt erfüllt eine bedeutende Nahversorgungsfunktion für die Altdorfer Bevölkerung und soll im Süden um eine Verkaufsfläche von 182,1 m² und im Norden durch den Anbau eines Leergutlagers um eine Nutzfläche von 104,7 m² moderat erweitert werden.

 

Die mit der Erweiterung einhergehende Vergrößerung der Verkaufsfläche von derzeit 892 m² auf dann 1.066 m² entspricht der Konzeption heutiger moderner Vollsortimenter. Bei gleichbleibendem Sortiment mit gleicher Sortimentsvielfalt soll eine kundenorientiertere und kundenfreundlichere Präsentation der Waren auf einer großzügigeren Fläche erfolgen. Die Erweiterung der Verkaufsfläche ist insbesondere auch mit einer Vergrößerung der Gang- und Wegeflächen und der Ausbildung eines modernen und kundenfreundlichen Sitzbereichs mit Aufenthaltsqualität für den Bäckereiverkauf in südlichen Ladenbereich verbunden. Die Neukonzeption kommt den Kunden zugute und soll den Standdort und damit die Nah- und Vollversorgung der Altdorfer Bevölkerung langfristig sichern. Das im Vorfeld des Baugesuchs beauftragte Marktgutachten kommt zum Ergebnis, dass die geplante Flächenerweiterung nicht zu einer räumlichen Erweiterung des betrieblichen Einzugsgebiets führen wird und damit wirtschaftsstrukturell, städtebaulich und raumordnerisch als verträglich einzustufen ist. Die im Rahmen der Untersuchung ermittelten Umsatzumverteilungseffekte liegen sämtlich sehr deutlich unter einem städtebaulich oder raumordnerisch relevanten Schwellenwert der Umsatzverteilung. Die Anpassung des Verkaufsmarkts an die heutigen Anforderungen wird zu einer deutlichen und vor allem nachhaltigen Verbesserung der Nahversorgungssituation an diesem städtebaulich integrierten und verkehrlich gut erschlossenen Standort führen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Holzgerlinger Weg Nord I“ aus dem Jahr 1997 und setzt für das Baugrundstück als Nutzung „Mischgebiet (MI)“ fest. Als Dachform ist nur ein Walmdach mit einer Dachneigung von 20 bis 30 Grad zulässig.

Sowohl die Erweiterung des Verkaufsmarktes im Süden als auch der Anbau für das Leergutlager in Norden sollen als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. Mit der südlichen Erweiterung wird das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster südlich geringfügig überschritten. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde sind deshalb erforderlich.

 

Die Abweichungen von der festgesetzten Dachform sind städtebaulich vertretbar, weil sie im Verhältnis zum Bestandsgebäude flächenmäßig zurücktreten. Die geplante Begrünung der Flachdächer ist ausdrücklich zu begrüßen. Die südliche Überschreitung des Baufensters rundet das Erscheinungsbild des großen Baukörpers entlang der Straße sinnvoll ab. Das nach §§ 36 und 31 BauGB erforderliche Einvernehmen sollte deshalb erteilt werden.

 

Nach einigen Wortmeldungen, die zum Ausdruck bringen, dass ein großes Interesse am Erhalt des EDEKA-Marktes in der Alemannenstraße besteht, fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Lebensmittelmarktes auf Flst. 172/16, Alemannenstraße 1 in Altdorf wird erteilt.

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Sanierungsrechtliche Genehmigung für den Verkauf der Flurstücke 76, Holzgerlinger Straße 22 und 76/3, Schulstraße

 

Bürgermeister Erwin Heller gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 27.09.2016 beschlossen hat, die für die Veräußerung des „Sonnengrundstücks“ notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung durch die Gemeinde zu erteilen. Oberstes Ziel des Gemeinderats ist es, dass auf dem Grundstück wieder eine Gastronomie kommt, sei es mittels einer Sanierung des Gaststättengebäudes „Sonne“ oder falls der Gebäudeerhalt aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragfähig ist und keinerlei Einwände aus denkmalrechtlicher Sicht zum Abbruch des Gebäudes vorliegen, in einem entsprechenden Neubau.

 

 

Abgasabsauganlage im Feuerwehrgerätehaus

 

Die im Sommer beauftragte Abgasabsauganlage für 3 Fahrzeugstellplätze wurde im September geliefert und in der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses eingebaut. Die Kosten, die die beauftragte Firma ecovernt aus Lübbecke hierfür in Rechnung stellt, fielen mit 11.035,79 € erfreulicherweise niedriger aus als die Angebotssumme von 12.409,55 €.

 

 

Beschilderung in der Schulstraße

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Wegweisung zur Festhalle in der Schulstraße noch fehlt und Ortsunkundige deshalb nur schwer zu Veranstaltungen in der Festhalle finden. Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass die Beschilderung in der Schulstraße in der laufenden Woche wieder angebracht wird.

Schlaglöcher am Wasserturm

 

Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass auf der Maurener Straße zwischen Wasserturm und Ortseingang mehrere tiefe Schlaglöcher vor allem die Radfahrer gefährden. Er regt an, die Schlaglöcher aufzufüllen, wenn die Maurener Allee ohnehin für die Sanierung der Asphaltdecke gesperrt ist.

 

 

Haushaltsmittel für Geocashing

 

Ein Gemeinderat regt an, für die Aufbereitung des historischen Ortsrundgangs als Geocashing-Tour Haushaltmittel in Höhe von ca. 2.000,- € im Haushalt 2017 vorzusehen.

 

 

Parkbänke am Panoramaweg

 

Ein Gemeinderat berichtet von einem Wunsch aus der Bevölkerung, am Panoramaweg zwei neue Parkbänke aufzustellen. Gewünscht sind solche Liegebänke wie die Stadt Holzgerlingen im Gebiet „Hülben“ aufgestellt hat. Bürgermeister Erwin Heller sagt zu, dass die Verwaltung die Beschaffung und Aufstellung solcher Parkbänke prüfen will.

 

 

Pflege des Betonfeldwegs nach Hildrizhausen und des Panoramawegs

 

Ein Gemeinderat bittet um die Entfernung von Gras zwischen den Betonplatten am Betonfeldweg in Richtung Hildrizhausen und aus dem Asphalt am Panoramaweg, um Folgeschäden zu vermeiden. Bürgermeister Erwin Heller wird die Mitarbeiter des Bauhofs damit beauftragen.