Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am Dienstag, den 02. März 2016, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt, mit folgender Tagesordnung:

TOP 1: Kommunale Jugendarbeit in der Gemeinde

Der Bereichsleiter für Kommunale Jugendsozialarbeit bei der Waldhaus gGmbH, Herr Michael Groh, führt in den Sachverhalt ein und präsentiert das Ergebnis der Umfrage. Nachdem die letzte Jugendbefragung auf der Schönbuchlichtung schon 5 Jahre zurück lag, hat das Jugendreferat im Herbst 2015 mit einer Jugendumfrage die veränderte Lebenssituation von Kinder und Jugendlichen in Altdorf untersucht.

 

Ziel der Umfrage war es, die persönliche und schulische Situation von Kindern und Jugendlichen, ihre Freizeitgewohnheiten und ihre künftigen Bedürfnisse und Interessen kennen zu lernen, um künftige Angebote und Initiativen darauf abzustimmen. Im Oktober/November wurden an über 700 Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 21 Jahren standardisierte Fragebögen versendet. Die Auswertung der Rückläufe erfolgte anonymisiert durch Herrn Groh und Herrn Sommer.

 

Mit der Befragung sollten folgende Aspekte erhoben werden:

 

  • Einblick in das Freizeitverhalten
  • Wünsche der Befragten zu den Altdorfer Freizeitangeboten
  • Wege zur „Aktivierung“ der Jugendlichen für eine Mitarbeit in der Jugendarbeit
  • Rückschlüsse für die Weiterentwicklung einer bedarfsorientierten Jugendarbeit in Altdorf sowie
  • weitere „Arbeitsaufträge“ erkennen für die Jugendarbeit in Altdorf

 

Die einzelnen Fragestellungen der Studie wurden nach den verschiedensten Kriterien (Geschlecht, Alter und Interessen der Befragten) ausgewertet und die wichtigsten Themen für eine erste Zukunftswerkstatt (AKA Zukunft – Arbeitskreis Altdorf Zukunft) vorbereitet. Zur ersten Sitzung des AKA Zukunft am 04.03.2016 im CanaP sind alle Kinder und Jugendlichen eingeladen. Herr Sommer wird in diesem Kreis die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Jugendstudie kommunizieren und gleichzeitig mit den Jugendlichen in Form von Projektarbeit auf- und ausarbeiten. Für seine Arbeit im Jugendreferat Altdorf möchte er daraus künftige Tätigkeitsfelder ableiten. Besonders wichtig ist der Jugend die Aufwertung des Freizeitangebots an den Seewiesen und die Schaffung eines überdachten Treffpunkts im Freien.

 

 

 

 

 

Anschließend fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Jugendbefragung vom Herbst 2015 zur Kenntnis.

 

TOP 2: Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung

Bürgermeister Erwin Heller führt in den Sachverhalt ein. Die Gemeinde Altdorf unterhält zur Sicherung des Brandschutzes in der Gemeinde (Pflichtaufgabe) eine Freiwillige Feuerwehr. Diese besteht zu 100 Prozent aus ehrenamtlichen Mitgliedern. In den letzten Jahren sind die Aufgaben der Feuerwehr stetig gewachsen, die Mitgliederzahlen aber leider nicht. So ist die Belastung jedes einzelnen Feuerwehrangehörigen, insbesondere der Führungskräfte, in der Vergangenheit mehr und mehr angewachsen.

 

Um einer drohenden Überforderung der Kameradinnen und Kammeraden vorzubeugen hat sich die Feuerwehr im letzten Jahr mit diesen Problemen in einer Klausurtagung ausführlich beschäftigt. Neben den Mitgliedern der Altdorfer Feuerwehr nahm auch die Verwaltung mit Bürgermeister Erwin Heller an dieser zweitägigen Sitzung teil.

 

Nun hat der Ausschuss der Feuerwehr Altdorf am 20.01.2016 im Rahmen einer Ausschusssitzung nochmals über die in der Klausurtagung bereits erörterten Themen „Führungsspitze“ und „Entschädigungssatzung“ beraten. Als Ergebnis dieser Beratung legte der Ausschuss der Feuerwehr Altdorf der Verwaltung mehrere einstimmig beschlossene Anträge vor. Diese sehen zum einen die Schaffung eines 2. Stellvertreters für den Kommandanten sowie höhere ehrenamtliche Entschädigungen für deren Arbeit vor.

 

So soll die Führung der Feuerwehr auf 3 und nicht wie bisher auf 2 Personen ausgedehnt werden. Dazu muss in der Feuerwehrsatzung die Möglichkeit geschaffen werden, einen zweiten stellvertretenden Kommandanten zu ernennen. Um diese Änderung umzusetzen, ist es erforderlich die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Altdorf vom 09.11.2010 zu ergänzen bzw. zu ändern.

 

Die Verwaltung empfiehlt, in die Feuerwehrsatzung die Möglichkeit eines
2. stellvertretenden Kommandanten aufzunehmen.

 

Mit der Funktion des 2. stellvertretenden Kommandanten ist auch eine zusätzliche Entschädigung gemäß der Satzung der Gemeinde Altdorf über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungs- satzung) verbunden. Der Feuerwehrausschuss hat hierzu noch keine endgültigen Sätze vorgeschlagen. Von Seiten der Feuerwehr ist aber zeitnah geplant, in einem Arbeitskreis der Feuerwehr Vorschläge für die Anpassung der Entschädigungssätze zu erarbeiten.

 

 

 

Bis diese dann in die Feuerwehrentschädigungssatzung eingearbeitet sind, soll die Entschädigung für dieses Amt analog der Entschädigung des 1. stellvertretenden Kommandanten in Höhe von 300,-€/Jahr erfolgen.

 

Die Anträge der Feuerwehr zur Erhöhung der Entschädigungssätze bei Einsätzen, Aus- und Fortbildungen sowie Übungsvorbereitungen, werden derzeit noch von der Verwaltung geprüft, auch im Hinblick auf die Sätze der benachbarten Feuerwehren auf der Schönbuchlichtung. Sobald die Verwaltung Vergleichszahlen hat, wird sie einen Vorschlag zur Anpassung der Entschädigungssätze erarbeiten und dem Gemeinderat eine entsprechende Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung vorschlagen.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Altdorf wird erlassen.

 

  1. Bis zur Änderung der Satzung der Gemeinde Altdorf über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung) erhält der 2. stellvertretende Feuerwehrkommandant eine Entschädigung analog dem 1. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten in Höhe von 300,-€/Jahr.

 

TOP 3: Bebauungsplan "Südliche Rosenstraße"

Bürgermeister Erwin Heller begrüßt den Stadtplaner Herrn Dipl. Ing. (FH) Manfred Mezger vom Büro mquadrat, Bad Boll und führt in den Sachverhalt ein. Herr Mezger erläutert die Grundzüge des Bebauungsplanentwurfs.

 

Die Wohnbebauung der Rosenstraße stellt eine typische Siedlungserweiterung der Nachkriegszeit dar. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes wurden 1955 mit dem Bebauungsplan „Nonnenäcker“ geschaffen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind jedoch in vielerlei Hinsicht überholt und erschweren eine aus heutiger Sicht angemessene bauliche Nutzung der Grundstücke.

 

Aufgrund des Alters der Gebäude ist in der kommenden Zeit mit einem Generationswechsel im Gebiet und damit auch mit Baumaßnahmen zu rechnen. Auf dem Grundstück Rosenstraße 14 wurde in der jüngeren Vergangenheit bereits ein Neubau realisiert, für das Grundstück Rosenstraße 6 liegt inzwischen ebenfalls ein Bauantrag für einen Neubau vor. Dieser weicht jedoch so stark von den Festsetzungen ab, dass die Grundzüge der Planung verletzt und Befreiungen in diesem Ausmaß rechtlich nicht zulässig sind.

 

Die Gemeinde möchte diesen Anlass dazu nutzen, den Bebauungsplan „Nonnenäcker“ für den Bereich der südlichen Rosenstraße zu überplanen und eine zeitgemäße bauliche Ausnutzung der Grundstücke sowie das Bauvorhaben Rosenstraße 6 zu ermöglichen. Der Geltungsbereich der Überplanung ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans. Dieser soll die Bezeichnung „Südliche Rosenstraße“ erhalten.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Rosenstraße“ wird nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den vom Büro mquadrat erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Südliche Rosenstraße“ i. d. F. vom 02.03.2016 mit den örtlichen Bauvorschriften zu beschließen. Im Anschluss daran wird der Bebauungsplan für die

 

 

 

 

 

Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden

 

 

von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt, die Zahl der Wohneinheiten im Interesse einer innerörtlichen Nachverdichtung bei Einzelhäusern auf 3 Wohneinheiten anzuheben und bei Doppelhäusern 2 Wohneinheiten je Haus zuzulassen. Für die Grundstücke westlich der Nelkenstraße sowie für das Grundstück Rosenstraße 16 soll die Firstausrichtung frei wählbar und nicht im Bebauungsplan festgelegt sein. Außerdem soll die Länge von Dachaufbauten zusammen 75 % der zugehörigen Hauptdachlänge nicht überschreiten.

 

Anschließend fasst der Gemeinderat bei einer Stimmenthaltung

 

folgenden Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt für den im beiliegenden Entwurf des Bebauungsplans vom 02.03.2016 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Südliche Rosenstraße“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

 

  1. Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Rosenstraße“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 02.03.2016 werden mit der Maßgabe gebilligt, dass die Firstausrichtung für die Grundstücke Rosenstraße 2 bis 16 frei wählbar ist, dass bei Einzelhäusern 3 Wohneinheiten, bei Doppelhäusern 2 Wohneinheiten je Haus zulässig sind und dass die Länge von Dachaufbauten zusammen 75 % der zugehörigen Hauptdachlänge nicht überschreiten darf.

 

  1. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung

 

 

 

 

durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Diese Beschlüsse des Gemeinderates werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

 

TOP 4: Bausachen

Bürgermeister Erwin Heller führt in den Sachverhalt ein. Das bestehende Wohngebäude Holzgerlinger Straße 25 ist nicht mehr bewohnbar und soll abgerissen werden. Die Unterlagen zum Abbruch im Kenntnisgabeverfahren sind bei der Gemeinde am 19.02.2016 eingegangen. Die vorgeschriebene Anhörung der Angrenzer mit einer Einsichtsfrist von 2 Wochen wurde von der Verwaltung veranlasst.

 

Die Bauherren planen nach Abbruch des Bestandsgebäudes den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Grenzgarage und einem Stellplatz. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 190m², 46,14 m² davon entfallen auf die Einliegerwohnung. Das dreigeschossige Wohnhaus soll mit einem zurückgesetzten Satteldach mit einer Dachneigung von 40 Grad ausgeführt werden. Die Südseite des Dachs wird mit Solarzellen bestückt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Ortsbauplans aus dem Jahr 1949. Der Ortsbauplan gibt für das Grundstück Holzgerlinger Straße 25 eine Baulinie sowie eine Vorgartenfläche zur Straße hin vor. Für den rückwärtigen Teil des schmalen und langen Grundstücks ist ein Bauverbot festgesetzt.

 

Das schmale und lange Grundstück ist nach heutigen Maßstäben und Anforderungen an das Wohnen schwierig zu bebauen ohne einen Teil des Baukörpers in die Bauverbotsfläche hineinragen zu lassen. Zudem steigt das Gelände zum Gartenbereich hin an. Die vorliegende Planung lässt einen untergeordneten Teil des Gebäudes (Lager und Waschküche in EG, Teil des Wohnzimmers im 1. OG, Arbeitsbereich und Terrasse im 2. OG) in die Bauverbotsfläche hineinragen. Das Baufenster ist eng, sodass bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen nur eine Grundfläche von ca. 72 m² im EG zur Verfügung steht. Um eine ausreichend große Wohnfläche zu erhalten, muss deshalb „in die Höhe“ gebaut werden. Das Gebäude wird mit einer Firsthöhe von 487,38 NN zwar die beiden Nachbargebäude um ca. 1 Meter überragen, mit einer Traufhöhe von 484,35 NN bleibt es jedoch noch unter dem vergleichbar hohen Gebäude Holzgerlinger Straße 31.

 

 

 

 

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

 

  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

 

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Aus städtebaulicher Sicht bewertet die Verwaltung die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans als vertretbar und begrüßt die moderne Bebauung und Schaffung von Wohnraum an dieser Stelle. Das neue Gebäude fügt sich in die bestehende Bebauung ein.

 

Mit den Bauvorlagen wurde die Zustimmung der Angrenzer Holzgerlinger Straße 23 und 27 bereits vorgelegt. Die Anhörung der übrigen Grundstücksnachbarn wurde am 23.02.2016 veranlasst. Mit erheblichen Einwendungen im Rahmen der Nachbaranhörung ist voraussichtlich nicht zu rechnen.

 

Da das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht der Gemeinde vertretbar ist, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Grenzgarage auf Flst.Nr. 1839/4, Holzgerlinger Str. 25, wird erteilt.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Sitzungstermin im Oktober

 

Bürgermeister Erwin Heller gibt bekannt, dass die Sitzung des Gemeinderats im Oktober von Dienstag, den 25.10.2016 auf Mittwoch, den 26.10.2016 verlegt wird.

 

Wohnwagen auf dem Grundstück Schaichhofstraße 25/27

 

Auf eine Anfrage aus der Mitte des Gemeinderats berichtet Bürgermeister Erwin Heller, dass der Wohnwagen bis 01.07.2016 durch den Eigentümer entfernt wird. Einen geordneten Anschluss der Satellitenanlagen sagt er ebenfalls zu.

 

Spielplatz Seewiesen

 

Auf eine Anfrage aus der Mitte des Gemeinderats berichtet Bürgermeister Erwin Heller, dass die Spielplätze und Spielgeräte in guter Regelmäßigkeit von einer Sicherheitsfachkraft sowie wöchentlich vom Bauhof begangen werden, sodass die aufgestellten Spielgeräte eigentlich keine Gefahren bergen dürften. Bei der nächsten Begehung werden die Spielgeräte an den Seewiesen eingehend auf mögliche Gefahren untersucht.

 

Sicherer Begegnungsverkehr auf der oberen Schillerstraße

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird berichtet, dass im Bereich der oberen Schillerstraße auf Höhe der Einmündung Hölderlinstraße kein Begegnungsverkehr für Autos möglich ist, wenn dort geparkt wird. Bürgermeister Erwin Heller sagt eine Prüfung der Verkehrssituation zu.