Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) enthält weitreichende Regelungen zum barrierefreien Bauen. Diese Regelungen haben einen besonderen Stellenwert und sollen die Lebensverhältnisse behinderter Menschen nachhaltig verbessern sowie zu ihrer Integration in allen Lebensbereichen beitragen.

Neben den für Behinderte, alte Menschen und Kinder bestimmten baulichen Anlagen wie z. B. Altenheime, Wohnungen für behinderte Menschen, Kindergärten, sind alle in § 39 der LBo genannten Gebäude barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Verwaltungsgebäude
  • Versammlungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Sport-, Spiel- und Erholungsanlagen
  • Jugend- und Freizeitstätten
  • Schulen
  • Gaststätten
  • Kindertageseinrichtungen