Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) enthält weitreichende Regelungen zum barrierefreien Bauen. Diese Regelungen haben einen besonderen Stellenwert und sollen die Lebensverhältnisse behinderter Menschen nachhaltig verbessern sowie zu ihrer Integration in allen Lebensbereichen beitragen.

Neben den für Behinderte, alte Menschen und Kinder bestimmten baulichen Anlagen wie z. B. Altenheime, Wohnungen für behinderte Menschen, Kindergärten, sind alle in § 39 der LBo genannten Gebäude barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Verwaltungsgebäude
  • Versammlungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Sport-, Spiel- und Erholungsanlagen
  • Jugend- und Freizeitstätten
  • Schulen
  • Gaststätten
  • Kindertageseinrichtungen