Bürgerbüro | |
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Mo, Di | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo Nachmittag nur nach Vereinbarung | 15.00 - 18.00 Uhr |
Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Kampfmittelbeseitigung umfasst die
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) ist zudem zuständig für die Beschaffung und Auswertung der im Zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigten Luftbildaufnahmen.
Im Rahmen einer Baumaßnahme rät der KMBD zu einer Vorabuntersuchung Ihres Grundstückes auf ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln durch eine entgeltpflichtige Luftbildauswertung.
Sie müssen die sachgemäße Entfernung veranlassen
Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der KMBD im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftrag gebende Person. Wenn der KMBD nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.
Möchten Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst für eine Luftbildauswertung beauftragen, benötigen Sie das Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF).
Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.
Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder E-Mail an den KMBD.
Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei.
Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme weiteres Vorgehen besprochen.
Das Vorgehen und Verhalten im Fall des Auffindens von Kampfmitteln finden Sie unter „Bombenfund oder andere Kampfmittel melden“.
Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:
Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.
keine
Es entstehen Ihnen Kosten für:
Die Höhe der Kosten finden Sie in:
Für Sie kostenfrei sind:
Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.
keiner