Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bestimmte Industrieanlagen benötigen vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".
Sie schließt andere behördliche Entscheidungen ein (z.B. benötigte Baugenehmigungen) .
Davon ausgenommen ist unter anderem eine möglicherweise notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwassereinleitung oder die Benutzung eines Gewässers. Dafür ist ein eigenständiges Zulassungsverfahren erforderlich. Die zuständigen Stellen informieren sich in diesem Fall gegenseitig und stimmen sich untereinander ab.
Eine Genehmigung in Teilabschnitten ist möglich. Dies kann beispielsweise beim Bau von Gebäuden für die geplante Anlage sinnvoll sein, wenn noch nicht sämtliche Daten vorliegen. Die Teilgenehmigung setzt jedoch voraus, dass das Gesamtvorhaben voraussichtlich genehmigungsfähig ist.
Bei besonders umweltrelevanten Anlagen ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Neues Vorhaben:
Nutzen Sie die Formulare "Anlage 1" im Genehmigungsleitfaden des Umweltministeriums.
Änderung einer genehmigten Anlage:
Nutzen Sie die Formular "Anlage 2" im Genehmigungsleitfaden des Umweltministeriums.
Der Anzeige müssen Sie Unterlagen beifügen. Die zuständige Stelle beurteilt anhand der Unterlagen, ob die Anzeige genügt oder ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Mit der Errichtung oder der Änderung einer Anlage dürfen Sie beginnen, sobald die Genehmigung vorliegt. Im Falle einer Änderungsanzeige gilt dies auch, wenn die zuständige Stelle
Tipp: Führen Sie mit der zuständigen Stelle Antragsvorgespräche. So können Sie den Umfang der Antragsunterlagen bereits festlegen und Hinweise für die Durchführung des Verfahrens erhalten
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Hinweis: Stimmen Sie die Anzahl der einzureichenden Ausfertigungen der Antragsunterlagen mit der zuständigen Stelle ab.
Sie betreiben eine Anlage, die in Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen aufgelistet ist.
Je nach Investitionskosten der Anlage.