Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste

Sommerzeit - Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es aber zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie z.B. Salmonellosen sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Tipp: Unter dem Titel "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" bietet das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg eine Broschüre an, die Veranstalter über die hygienischen Mindestanforderungen und Grundregeln für die Lebensmittelzubereitung und -lagerung informiert. In unserer virtuellen Bibliothek finden Sie zusätzlich ein Merkblatt zu den Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln auf Märkten und Vereinsfesten.

Rechtsgrundlagen

 
 

Zuständiges Amt

Landratsamt Böblingen

Parkstr. 16
71034 Böblingen

Mo - Fr | 08.30 - 12.00 Uhr
Do | 13.30 - 18.00 Uhr