Aktueller Hinweis der Gemeinde Altdorf zur Corona-Pandemie
Neue Corona-Verordnung ab 08. März 2021
Neue Corona-Verordnung ab 08. März 2021
Die Landesregierung hat die für Baden-Württemberg bestehenden Corona-Regeln an den Beschluss der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 03. März 2021
angepasst.

Die neue Corona-Verordnung gilt ab Montag, 08. März 2021.
Informationen zur Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen hierzu finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite unter "Informationen zur Kinderbetreuung"!
Informationen zu COVID-19

Das Rathaus hat wieder eingeschränkt

geöffnet

Nur für Termine

Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo & Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Namensänderung bei Heirat des Hundehalters

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Ablauf

Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.

 
 

Ansprechpartner

Lena Kolb

Sachbearbeitung

2. Stock, Zimmer 11

Tel.: 07031/7474-18
Fax: 07031/7474-10