Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.

Ablauf

Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

Die Urkunde erhalten Sie per Post.

Unterlagen

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Geburtsurkunde, falls diese nicht bereits im Rahmen der Ärztlichen Prüfung vorgelegt wurde. Falls sich Ihr Name geändert hat, wird ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung (zum Beispiel Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde) benötigt, aus dem sich der jetzt gültige Name ergibt (ebenfalls in einer vom Bürgermeisteramt beglaubigten Kopie oder im Ausnahmefall im Original).
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
  • Persönliche Erklärung mit Datum und Unterschrift, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist.
  • Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs (als Arzt/Ärztin) ungeeignet“ sind;
    Sie muss Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes enthalten.
  • Wenn Sie die Approbation nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ärztlichen Prüfung beantragen, eine Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
  • Führungszeugnis der „Belegart OB“
    Geben Sie dabei als Verwendungszweck an: „Approbation als Arzt/Ärztin“ und als Empfänger „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95".
  • Bei Auslandsaufenthalten ab der Volljährigkeit (länger als ein Jahr) ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Ausland vorzulegen (Original mit amtlicher Übersetzung; nicht älter als drei Monate).

Voraussetzungen

  • Sie haben eine abgeschlossene deutsche ärztliche Ausbildung.
  • Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs würdig, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.

Gebühren

EUR 250,00

Rechtsgrundlagen

Wir Ihr Antrag auf die Erteilung der ärztlichen Approbration abgelehnt, können Sie Widerspruch erheben.