Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Eltern sind im familiären Alltag vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Wenn darunter die Gesundheit leidet, kann eine Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung helfen.
Mütter oder Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme. Diese Maßnahme kann als Vorsorgemaßnahme, also zur Stärkung der Gesundheit, oder als medizinische Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit durchgeführt werden.
Eine Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre Behandlung für Mütter oder Väter in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung. Diese nimmt die besondere Belastung von Müttern oder Vätern in den Blick und ist auf diese Zielgruppe spezialisiert. Sie dauert in der Regel 3 Wochen und kann alle 4 Jahre beantragt werden.
Grundsätzlich können Kinder bis 12 Jahre an der Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme teilnehmen. Kinder können Begleitkinder (ohne eigene Behandlung) oder Therapiekinder (mit eigener Behandlung) sein. Es ist selbstverständlich auch möglich, dass Sie ohne Ihre Kinder zur Maßnahme fahren.
Während des Aufenthalts müssen Eltern keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, da die Bewilligung wie eine AU-Bescheinigung gilt (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung).
Achtung: Wenn Sie privat versichert sind, hängt der Umfang der Kostenerstattung vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Sie müssen die Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen:
Sie haben in der Regel sechs Monate Zeit, die Maßnahme anzutreten. Die Auswahl einer geeigneten Kurklinik erfolgt in erster Linie nach Indikationen durch Ihre Krankenkasse. Sie als Patient oder Patientin haben bei der Wahl der Einrichtung in Form des Wunsch- und Wahlrechts ein Mitspracherecht.
Es ist für die Kostenerstattung einer Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme wichtig, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor Beginn der Maßnahme vorliegt.
Für die Bearbeitung des Antrags: keine
Die Kosten für Ihre Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme trägt Ihre Krankenkasse.
Sie tragen lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10,00 EUR pro Erwachsener und Tag; Kinder sind hiervon befreit. Eine Befreiung von der Zuzahlung für Erwachsene ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Krankenkasse.