Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können Sie in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Tipp: Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben neben den Krankenkassen auch die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgemaßnahme vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Ablauf

Sie müssen die Maßnahme schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie dort.

Unterlagen

ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme

Voraussetzungen

  • die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter ist aus medizinischen Gründen erforderlich
  • Sie sind bei einer Krankenkasse versichert

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrags: keine

Der Eigenanteil bei der Maßnahme selbst beträgt bei gesetzlich Versicherten 10 Euro pro Kalendertag.