Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums. Möglich sind beispielsweise folgende Fälle:
Was Sie in diesen Fällen beachten und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei Ihrer Hochschule.
Sie müssen das integrierte Auslandsstudium schriftlich beantragen.
Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Tipp: Sie können sich für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Klären Sie im Vorfeld, welche Studienleistungen aus dem Ausland Ihnen angerechnet werden können.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen. Informationen dazu bietet Ihre Hochschule.
Die Voraussetzungen für ein integriertes Auslandsstudium sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen.
keine