Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht beantragen (Studierende aus der EU)

Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten können ohne Visum und Aufenthaltstitel einreisen und hier leben. Sie erhalten eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht.

Ablauf

Üblicherweise stellt die Ausländerbehörde von sich aus eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht aus. Sollten Sie diese nicht unaufgefordert zugeschickt bekommen, können Sie sie schriftlich oder persönlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Unterlagen

Die Ausländerbehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung der Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Finanzierungsnachweis (üblicherweise genügt eine schriftliche Zusage einer wirtschaftlich leistungsfähigen juristischen oder natürlichen Person)
  • Nachweis über die Krankenversicherung

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Zulassung zum Studium beziehungsweise Immatrikulation
  • Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhalts (derzeit etwa 650 Euro monatlich) und der Krankenversicherung in Deutschland

Gebühren

10 Euro

Rechtsgrundlagen