Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht beantragen (Studierende aus der EU)

Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten können ohne Visum und Aufenthaltstitel einreisen und hier leben. Sie erhalten eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht.

Ablauf

Üblicherweise stellt die Ausländerbehörde von sich aus eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht aus. Sollten Sie diese nicht unaufgefordert zugeschickt bekommen, können Sie sie schriftlich oder persönlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Unterlagen

Die Ausländerbehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung der Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Finanzierungsnachweis (üblicherweise genügt eine schriftliche Zusage einer wirtschaftlich leistungsfähigen juristischen oder natürlichen Person)
  • Nachweis über die Krankenversicherung

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Zulassung zum Studium beziehungsweise Immatrikulation
  • Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhalts (derzeit etwa 650 Euro monatlich) und der Krankenversicherung in Deutschland

Gebühren

10 Euro

Rechtsgrundlagen