Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen

Das einjährige Berufskolleg wird in vier Fachrichtungen angeboten:

  • gewerbliche Richtung
  • gestalterische Richtung
  • kaufmännische Richtung
  • hauswirtschaftliche/landwirtschaftliche/sozialpädagogische Richtung

Das erste Halbjahr gilt als Probezeit.

Das Berufskolleg wird in der Regel als einjähriger Vollzeitbildungsgang angeboten. Mit der bestandenen Abschlussprüfung können Sie an einer Fachhochschule studieren. Einige Berufskollegs bieten auch eine zweijährige berufsbegleitende Teilzeitform an.

Ablauf

Den Aufnahmeantrag richten Sie an das Berufskolleg, an dem die Ausbildung erfolgen soll. Das notwendige Formular erhalten Sie im Sekretariat oder es steht Ihnen auf der Seite des Berufskollegs zum Download zur Verfügung.

Über Ihren Aufnahmeantrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sollten mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Entscheidung über Ihren Aufnahmeantrag erhalten Sie per Post.

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Abschriften der für die Aufnahme vorausgesetzten Zeugnisse und Nachweise
  • Erklärung, ob Sie
    • bereits an einem Aufnahmeverfahren am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben oder
    • einen Aufnahmeantrag an ein anderes Berufskolleg gerichtet haben oder
    • bereits an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben und mit welchem Ergebnis oder
    • die Oberstufe eines Gymnasiums oder eines anderen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgangs besucht haben

Voraussetzungen

  • mittlerer Bildungsabschluss
    (Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums G9, Versetzung in die Klasse 10 eines Gymnasiums G8 oder gleichwertiger Bildungsstand)
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen und einschlägigen Berufsausbildung für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach
    • in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
    • in Form einer schulischen Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
    • in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
    • einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder
    • das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen Berufskollegs entspricht
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen, die ihren mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben
  • für die Aufnahme in die hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische Richtung ist darüber hinaus auch ein qualifizierter Abschluss des "Dualen Berufskollegs Fachrichtung Soziales" möglich, wenn
    • dort in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht und
    • die Leistungen in diesen Fächern jeweils mindestens mit der Endnote "ausreichend" benotet wurden

Gebühren

Bei Privatschulen kann Schulgeld anfallen.

Rechtsgrundlagen

keine