Kostenerstattung und Zuwendung für kommunale Behindertenbeauftragte Bewilligung

Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg sind nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte in haupt- oder ehrenamtlicher Funktion zu bestellen. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Kostenerstattung und Zuwendungsgewährung für Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei den Stadt- und Landkreisen (VwV kommunale Behindertenbeauftragte) fördert das Land Baden-Württemberg die Bestellung der ehren- und hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten mit Landesmitteln. Für die ehrenamtliche Bestellung eines Behindertenbeauftragten erhalten die Kreise eine Kostenerstattung in Höhe von monatlich 3.000 EUR beziehungsweise 36.000 EUR /Jahr, für die Bestellung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten wird darüber hinaus eine Zuwendung in Höhe von weiteren 3.000 EUR /Monat beziehungsweise 36.000 EUR /Jahr bewilligt.

Die kommunalen Behindertenbeauftragten verwirklichen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, beziehen Menschen mit Behinderungen in kommunale Entscheidungsprozesse ein und entwickeln Maßnahmen, die deren Lebenssituation verbessern können. Die kommunalen Behindertenbeauftragten nehmen damit eine verbindende und koordinierende Rolle zwischen Verwaltung, Politik und Gesellschaft ein. Der Auftrag besteht in erster Linie darin, frühzeitig behindertenpolitische Strukturen in Verwaltungsprozesse einzubringen, Impulse zu setzen und Prozesse anzustoßen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Ablauf

1. Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an.

2. Geben Sie den Ort oder die Postleitzahl Ihres Stadt- oder Landkreises an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:

  • Den Online-Antrag, falls Sie Landesmittel für die Bestellung der kommunalen Behindertenbeauftragten beantragen möchten oder
  • den Online-Verwendungsnachweis, falls Sie im Vorjahr Landesmittel für die Bestellung einer oder eines kommunalen Behindertenbeauftragten erhalten haben.

3. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.

4. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die ehren- oder hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte bestellt haben, können Landesmittel nach der VwV kommunale Behindertenbeauftragte kommunale Behindertenbeauftragte beantragen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht