Nach Erhalt eines vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen oder von der L-Bank übersandten Bescheids muss der Eingang des Bescheids bestätigt werden.
Allgemeines
- Die Einreichung des Formulars ist ausschließlich elektronisch über das Serviceportal möglich.
- Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Körperschaft über einen „Mein Unternehmenskonto“-Zugang verfügt.
- Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie den Zugang zunächst hier beantragen.
- Bitte beachten Sie, dass der Prozess zur Beantragung des Zugangs etwa zwei Wochen dauert.
- Nach Abschluss des Beantragungsprozesses können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Elster-Organisationszertifikat plus Passwort) auf dem Serviceportal anmelden.
Details zum Verfahrensablauf
- Um den Eingang eines Bescheids zu bestätigen, nutzen Sie bitte das Onlineformular „Empfangsbestätigung Bescheide“ auf dem Serviceportal.
- Melden Sie sich zunächst mit Ihren „Mein Unternehmenskonto“- Einwahldaten auf dem Serviceportal an. Anschießend müssen Sie noch Ihre Bewilligungs-ID und das entsprechende Passwort angeben. Dadurch können wir Ihre Empfangsbestätigung der jeweiligen Fördermaßnahme zuordnen.
- Die Bewilligungs-ID und das dazugehörige Passwort haben wir Ihnen mitgeteilt, als Sie den Antrag auf Förderung gestellt haben.
- Nachdem Sie das Onlineformular vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in Ihr „Mein Unternehmenskonto“-Postfach sowie das ausgefüllte Formular als PDF für Ihre Unterlagen.
Keine
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ einen Antrag beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen oder bei der L-Bank gestellt.
- Sie haben für eine im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ geförderte Maßnahme einen Bescheid erhalten.
Keine
kein