Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Nach Erhalt eines vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen oder von der L-Bank übersandten Bescheids muss der Eingang des Bescheids bestätigt werden.

Ablauf

Allgemeines

  • Die Einreichung des Formulars ist ausschließlich elektronisch über das Serviceportal möglich.
  • Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Körperschaft über einen „Mein Unternehmenskonto“-Zugang verfügt.
  • Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie den Zugang zunächst hier beantragen.
  • Bitte beachten Sie, dass der Prozess zur Beantragung des Zugangs etwa zwei Wochen dauert.
  • Nach Abschluss des Beantragungsprozesses können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Elster-Organisationszertifikat plus Passwort) auf dem Serviceportal anmelden.

Details zum Verfahrensablauf

  • Um den Eingang eines Bescheids zu bestätigen, nutzen Sie bitte das Onlineformular „Empfangsbestätigung Bescheide“ auf dem Serviceportal.
  • Melden Sie sich zunächst mit Ihren „Mein Unternehmenskonto“- Einwahldaten auf dem Serviceportal an. Anschießend müssen Sie noch Ihre Bewilligungs-ID und das entsprechende Passwort angeben. Dadurch können wir Ihre Empfangsbestätigung der jeweiligen Fördermaßnahme zuordnen.
  • Die Bewilligungs-ID und das dazugehörige Passwort haben wir Ihnen mitgeteilt, als Sie den Antrag auf Förderung gestellt haben.
  • Nachdem Sie das Onlineformular vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in Ihr „Mein Unternehmenskonto“-Postfach sowie das ausgefüllte Formular als PDF für Ihre Unterlagen.

Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie haben im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ einen Antrag beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen oder bei der L-Bank gestellt.
  • Sie haben für eine im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ geförderte Maßnahme einen Bescheid erhalten.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

kein