Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Wenn eine Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Erlaubnis oder im Falle des grenzüberschreitenden Verkehrs eine Gemeinschaftslizenz, die Sie als Urkunde erhalten.

Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine Ausfertigung der Erlaubnisurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.

Sie müssen jede Urkunde, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:

  • verloren geht
  • gestohlen wird
  • unbrauchbar wird zum Beispiel durch
    • Verschmutzung
    • Wasserschäden

Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

Ablauf

  • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung.
  • Den Antrag müssen Sie bei der Verkehrsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.
  • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis oder Ersatz-Gemeinschaflizenz aus.

Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausstellung
  • bei Verlust: zusätzlich schriftliche Erklärung
  • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige

Voraussetzungen

Ihre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar/unleserlich.

Gebühren

40 bis 100 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.