Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Zusätzliche Ausfertigung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Wenn sich Sie nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen oder beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Bei der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie für jedes Ihrer Fahrzeuge eine eigene Ausfertigung. Bei der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie für jedes Fahrzeug eine eigene beglaubigte Kopie. Die Anzahl der Fahrzeuge haben Sie in Ihrem Antrag angegeben.

 

Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz die Anzahl Ihrer Fahrzeuge erhöht, benötigen Sie weitere Ausfertigungen oder beglaubigte Kopien. Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

Gegebenenfalls müssen Sie erneut Ihr Eigenkapital nachweisen. Für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 5.000 EUR. Für jedes weitere Fahrzeug von 2,5 bis 3,5 t (im grenzüberschreitenden Güterverkehr) benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 900 EUR. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.

Ablauf

  • Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen oder beglaubigter Kopien.
  • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit.
  • Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die zusätzlichen Ausfertigungen oder beglaubigten Kopien.
  • Den Antrag müssen Sie bei der Verkehrsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.

Unterlagen

  • Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen beziehungsweise beglaubigte Kopien
  • gegebenenfalls Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit

Voraussetzungen

Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit entspricht der veränderten Anzahl der Fahrzeuge.

Gebühren

Gebühr: 40 - 160 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.