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Als Erdaufschluss werden Erdarbeiten wie beispielsweise das Ausheben von Baugruben und Gräben, der Tunnelbau, Bohrungen oder Schürfe bezeichnet. Soweit die Erdarbeiten die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen sind diese wasserrechtlich relevant und anzeige- oder erlaubnispflichtig.
Sie können einen Erdaufschluss entweder schriftlich oder durch Onlineantrag bei der zuständigen Stelle anzeigen, beziehungsweise eine Erlaubnis beantragen.
Welche Unterlagen für die Anzeige oder Zulassung im Einzelnen erforderlich sind ist standort- und projektabhänig. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen ihre zuständige Wasserbehörde.
Erdarbeiten müssen einen Monat vor ihrem Beginn bei der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden falls sie mehr als 10 Meter in den Boden eindringen oder sich auf das Grundwasser auswirken können.
Sobald Erdarbeiten so tief reichen, dass sie in den Grundwasserleiter eindringen, wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. Dies ist bei Bohrungen für Erdwärmesonden, Grundwasser-Wärmepumpen, (Schlag-)Brunnen und Grundwassermessstellen regelmäßig der Fall. Sollte die zuständige Stelle feststellen, dass für die angezeigten Arbeiten eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, so gilt die Anzeige als Antrag für die benötigte wasserrechtliche Erlaubnis.
Für nachfolgende Zwecke können Sie Erdarbeiten und Bohrungen auch online anzeigen beziehungsweise eine Erlaubnis beantragen:
Soweit Sie eine Grundwasserwärmepumpe betreiben möchten, können Sie mit diesem Antrag auch die hierzu erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme und Wiedereinleitung mit beantragen. Ansonsten benötigen Sie für eine Entnahme von Grundwasser eine gesonderte Erlaubnis. Eine Grundwasserentnahme kann ebenfalls online beantragt werden.Bei der Beantragung eines Schlagbrunnens für die kleingärtnerische Bewässerung in geringen Mengen ist dagegen keine zusätzliche Erlaubnis auf Grundwasserentnahme erforderlich, soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu befürchten sind.
Kosten können in Form von Gebühren entstehen. Grundlage für die Gebührenermittlung sind die Rechtsverordnung und Satzung der jeweils zuständigen Behörde sowie die Regelungen des Landesgebührengesetzes. Hinsichtlich konkreter Gebührenfragen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Wasserbehörde. Soweit Sie Grundwasser entnehmen kann zusätzlich ein Wasserentnahmeentgelt anfallen.