Immissionsschutz – Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen nach 17. BImSchV einreichen

Wenn Sie eine Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß kontinuierlich messen, aufzeichnen und auswerten. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie für jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen und der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

Ablauf

  • Sie werten die kontinuierlichen Messungen des jeweiligen Kalenderjahres aus.
  • Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
  • Sie senden Ihren Messbericht fristgerecht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde.

Unterlagen

Vollständiger Messbericht

Voraussetzungen

Sie sind Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen nach 17. BImSchV.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

Kein