Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Immissionsschutz - Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei mittelgroßen Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV einreichen

Wenn Sie Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage sind, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen deren Schadstoffausstoß und Abgasverlust durch Einzelmessungen überprüfen lassen.

Sie müssen die Messungen durch eine nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekannt gegebene Stelle (Messstelle) durchführen lassen. Bei bestimmten nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen unter 10 Megawatt können Sie die Messung auch von einem Schornsteinfeger vornehmen lassen (§ 31 Absatz 9 der 44. BImSchV).

Der Messbericht bzw. die Bescheinigung des Schornsteinfegers über die Messung ist der Behörde unverzüglich vorzulegen.

Ablauf

  • Sie wenden sich an eine nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekannt gegebene Stelle (Messstelle). Bei bestimmten nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen unter 10 Megawatt können Sie die Messung auch von einem Schornsteinfeger vornehmen lassen (§ 31 Absatz 9 der 44. BImSchV).
  • Zum Messtermin ermittelt die Messstelle oder der Schornsteinfeger die Emissionswerte.
  • Nach Abschluss der Messungen erhalten Sie von der Messstelle oder vom Schornsteinfeger einen Messbericht, welcher der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorzulegen ist.

Unterlagen

Vollständiger Messbericht gemäß Anhang A der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 (Ausgabe November 2018) mit Angaben unter anderem zu:

  • Messergebnissen,
  • verwendeten Messverfahren,
  • Betriebsbedingungen, die für die Beurteilung der Messergebnisse von Bedeutung sind.

Wenn die Messung durch den Schornsteinfeger durchgeführt wurde:

  • Bescheinigung des Schornsteinfegers über die Messung

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
  • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen oder emissionsrelevant geändert.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

Kein