Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.

Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.

Ablauf

Unterlagen

  • Nachweis der Betriebserlaubnis der Apotheke
  • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags oder anderer Nachweise über die Verfügbarkeit über die Räume (zum Beispiel Eigentumsnachweis)
  • Versicherung des Antragstellers, die Anforderungen nach dem Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung an das Qualitätsmanagement und den Versandvorgang zu erfüllen und den Versandhandel zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb zu erbringen

Voraussetzungen

  • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
  • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
  • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein

Gebühren

Abgerechnet wird nach der aktuellen Fassung der Gebührenverordnung des Sozialministeriums

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsgerichtliche Klage