Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie Leistungen in allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen im Bereich der Gesundheits-, Heil und sozialen Berufe erbringen, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Hierzu ist eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Freiburg notwendig, die dem zuständigen Finanzamt vorzulegen ist.
Die Bescheinigung können Sie online über das Portal service-bw beantragen:
Alle Anlagen sind formlos einzureichen:
Anlage 1: Stoffverteilungsplan für alle zu bescheinigenden Kurse
Anlage 2: Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte
Anlage 3: Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen
Anlage 4: Nachweise über stattgefundene Kurse in der Vergangenheit (nur bei rückwirkender Beantragung)
keine
50 EUR bis 250 EUR pro ausgestellter Bescheinigung.
Eine mögliche Gebührenfreiheit richtet sich nach dem Landesgebührengesetz. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Regierunspräsidium Freiburg auf.
Widerspruch und Klage