Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen berufsbildender Einrichtungen - gewerbliche Berufe, Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe

Wenn Sie Leistungen in allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen im Bereich der Gesundheits-, Heil und sozialen Berufe erbringen, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Hierzu ist eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Freiburg notwendig, die dem zuständigen Finanzamt vorzulegen ist.

Ablauf

Die Bescheinigung können Sie online über das Portal service-bw beantragen:

  • Sie füllen den Antrag online aus und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei Unklarheiten, fehlenden Unterlagen oder Angaben bzw. Rückfragen nimmt der/die zuständige Sachbearbeiter/in mit Ihnen Kontakt auf.
  • Nach positiver Prüfung aller Unterlagen wird Ihnen eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung ausgestellt.
  • Die Bescheinigung wird in Papierform mit Dienstsiegel ausgestellt und Ihnen zusammen mit der Gebührenmitteilung zugeschickt.

Unterlagen

Alle Anlagen sind formlos einzureichen:

Anlage 1: Stoffverteilungsplan für alle zu bescheinigenden Kurse

Anlage 2: Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte

Anlage 3: Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen

Anlage 4: Nachweise über stattgefundene Kurse in der Vergangenheit (nur bei rückwirkender Beantragung)

Voraussetzungen

keine

Gebühren

50 EUR bis 250 EUR pro ausgestellter Bescheinigung.

Eine mögliche Gebührenfreiheit richtet sich nach dem Landesgebührengesetz. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Regierunspräsidium Freiburg auf.

Rechtsgrundlagen

Widerspruch und Klage