Ökokonto-Maßnahmen sind freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung der Natur und Landschaft. Sie werden schon umgesetzt, ohne dass sie mit einem Bauvorhaben oder Eingriff in die Natur verbunden sien müssen. Solche Maßnahmen können von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, anderen privaten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Kommunen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen werden in einem speziellen Verzeichnis gespeichert. Später können sie als Ausgleich für eigene Eingriffe in die Natur genutzt werden.

Wenn die Maßnahme noch keinem Eingriff zugeordnet wurde, kann man bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beantragen, die Ökokonto-Maßnahme wieder zu löschen.

Ablauf

Als Maßnahmenträger von Ökokonto-Maßnahmen können Sie sich über den Zugang für Maßnahmenträger für die Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ Abteilung Ökokonto im Naturschutzrecht registrieren und erhalten daraufhin einen persönlichen Zugang.

  • Über diesen Zugang kann die Löschung der Ökokonto-Maßnahme bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
  • Sie finden die Internetanwendung hier

Die Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ ist ein eigenständiges Fachverfahren außerhalb des Serviceportals Baden-Württemberg.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die Löschung erfolgt, sofern die Ökokonto-Maßnahme noch keinem Eingriff zugeordnet worden ist.

Bereits nach einer anteiligen Zuordnung der Maßnahmen zu einem Eingriff ist die Löschung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Gebühren

abhängig vom Antrag

Rechtsgrundlagen

kein