Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Wollen Sie als Medizinphysik-Experte oder im technischen Bereich des Strahlenschutzes (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen) tätig werden? Dann müssen Sie den Erwerb der hierfür erforderlichen Fachkunde der zuständigen Behörde für Strahlenschutz nachweisen.

Wenn Sie beabsichtigen, als Medizinphysik-Experte zu arbeiten, Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde. Den Antrag auf Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz kann auch der Arbeitgeber für seine Arbeitskraft stellen.

Wenn alle notwendigen Nachweise vorliegen, können Sie für sich selbst oder für Ihre Arbeitskraft die Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

Ablauf

  • Wenn Ihnen alle notwendigen Nachweise zum Erwerb der Fachkunde vorliegen, können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
  • Sie können die Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz elektronisch oder schriftlich beantragen.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft die vorgelegten Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen
  • Nachweis über die gültige Fachkunde des Bescheinigenden der praktischen Erfahrung beziehungsweise des ausbildenden Medizinphysik-Experten
  • Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung des ausbildenden Medizinphysik-Experten (falls zutreffend)

Voraussetzungen

Die Person, der die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigt werden soll,

  • verfügt über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung,
  • kann die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen und
  • hat an den Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen.

Gebühren

abhängig vom Einzelfall zwischen 250 EUR und 1.500 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht