Immissionsschutz - Emissionsrelevante Änderung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, eine emissionsrelevante Änderung der Anlage vor der Durchführung der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

Ablauf

Die Anzeige der emissionsrelevanten Änderung ist elektronisch bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.

Gegebenfalls nimmt die Behörde eine Änderung im Anlagenregister vor

Unterlagen

Der Anzeige sind die für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Voraussetzungen

Sie möchten an einer Feuerungsanlage im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage) eine emissionsrelevante Änderung vornehmen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Keiner