Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern

Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.

Ablauf

Nachdem Sie den Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid. Im Rahmen des Antrags wird das Geburtsdatum der sachkundigen Person abgefragt. Die sachkundige Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sie können den Antrag frühestens einen Monat vorher einreichen.

Unterlagen

Für die Beantragung des Befähigungsscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Angaben zur antragstellenden und sachkundigen Person (falls abweichend),
  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation,
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (nicht älter als ein Jahr),
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung),
  • gegebenenfalls Nachweis der Sprachkenntnisse,
  • Angaben zu den Begasungsverfahren und -mitteln.

Voraussetzungen

Für die Erteilung eines Befähigungsscheines müssen sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen
  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (zum Nachweis beantragen Sie bitte ein Führungszeugnis nach Belegart OB)
  • physisch und psychisch geeignet sein
  • eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachweisen
  • die für die sichere Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen

Gebühren

100 bis 1.500 EUR für die Erteilung

100 bis 750 EUR für die Verlängerung

Rechtsgrundlagen

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.