Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern

Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.

Ablauf

Nachdem Sie den Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid. Im Rahmen des Antrags wird das Geburtsdatum der sachkundigen Person abgefragt. Die sachkundige Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sie können den Antrag frühestens einen Monat vorher einreichen.

Unterlagen

Für die Beantragung des Befähigungsscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Angaben zur antragstellenden und sachkundigen Person (falls abweichend),
  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation,
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (nicht älter als ein Jahr),
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung),
  • gegebenenfalls Nachweis der Sprachkenntnisse,
  • Angaben zu den Begasungsverfahren und -mitteln.

Voraussetzungen

Für die Erteilung eines Befähigungsscheines müssen sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen
  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (zum Nachweis beantragen Sie bitte ein Führungszeugnis nach Belegart OB)
  • physisch und psychisch geeignet sein
  • eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachweisen
  • die für die sichere Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen

Gebühren

100 bis 1.500 EUR für die Erteilung

100 bis 750 EUR für die Verlängerung

Rechtsgrundlagen

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.