Das Rathaus ist umgezogen!
Das Rathaus ist umgezogen!

Damit das Rathaus saniert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung umgezogen. Das Bürgerbüro und die allgemeine Verwaltung sind bis auf Weiteres im Gebäude Kirchplatz 4/1 (hinter dem Rathaus) zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken anzeigen

Der Betrieb von gewerblichen Anlagen, die nichtionisierende Strahlung (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hoch-/Niederfrequenz, Ultraschall) zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss angezeigt werden.

Hierzu gehören unter anderem:

- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen, zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung,

- Hochfrequenzgeräte, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion,

- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation, zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios oder Anlagen zur Magnetfeldstimulation, zum Beispiel Magnetfeldmatten,

- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems, zum Beispiel zur Hirnstimulation zur Leistungssteigerung,

- Ultraschallgeräte, zum Beispiel für Ultraschall-Babykinos oder zur Fettreduktion und

- Magnetresonanztomographen, zum Beispiel zu Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung.

 

Anlagen für medizinische Zwecke müssen nicht angezeigt werden.

Ablauf

Reichen Sie die Anzeige entweder über den Onlineantrag oder das Formular ein.

Unterlagen

- Daten der Anlage

- Fachkundenachweis der anwendenden Person bzw. Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Ausnahmetatbestände der NiSV (Paragraph 7 Absatz 2 oder Anlage 3 Teil A Nummer 3) erfüllt sind

- Für Ärzte: Approbation sowie ein Nachweis über entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung

Voraussetzungen

Personen, die die Anlage(n) anwenden, müssen seit dem 31.12.2022 über die entsprechende Fachkunde verfügen.

Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

keiner