
| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.
Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg durch Förderung der Maßnahmen für Prävention, Krisenintervention und Nachsorge sowie Förderung der Investitionen unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.
Für Investitionsförderung: Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Nennung und Erläuterung zu den einzelnen geplanten Maßnahmen (formlos).
Sie sind entweder selbst Träger eines Frauen- und Kinderschutzhauses. Oder Sie sind eine gemeinnützige Stiftung, Kommune/Landkreis, Wohlfahrtsverband oder gemeinnütziger Verein und die beantragte Zuwendung kommt unmittelbar einem Frauen- und Kinderschutzhauses zugute kommen.
keine
Gegen einen Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht des jeweiligen Regierungsbezirks erhoben werden.