Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Corona: Sonderparkrechte für ambulante Dienste und Medikamentenlieferdienste beantragen

Sie betreiben ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, ärztliche Dienste, sonstige Krankentransporte oder Medikamentenlieferdienste zu Apotheken und Arztpraxen, Arzneimittel- und Laborfahrzeuge oder Apothekendienste im Zusammenhang mit der Belieferung von Covid 19-Impfstoffen?

Dann können Sie zur Wahrnehmung Ihrer Tätigkeit

  • im eingeschränkten Halteverbot oder in Halteverbotszonen parken,
  • an Parkscheinautomaten ohne Parkschein parken,
  • Fußgängerzonen befahren,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Flächen parken,
  • auf Bewohnerparkplätzen parken.

Die Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2022.

Ablauf

Nähere Auskünfte zum Verfahrensablauf erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Die Ausnahmen gelten nur,

  • wenn die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet und nach außen hin erkennbar sind und
  • für maximal zwei Stunden pro Parkvorgang. Als Nachweis müssen Sie eine Parkscheibe verwenden.

Gebühren

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