Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen

Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.

Ablauf

Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.

Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Gebühren

Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

kein