
| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?
Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?
Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Ausgaben vom Land erhalten.
Die Höhe der Förderung liegt bei 2.000 EUR pro Jahr und antragstellender Institution.
Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.
Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen
Rosensteinstraße 37B
70191 Stuttgart
Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.
Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.
Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgen die Auszahlungen automatisch jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres.
Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:
Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:
keine