Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen

Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?

Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?

Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Ausgaben vom Land erhalten.

Die Höhe der Förderung liegt bei 2.000 EUR pro Jahr und antragstellender Institution.

Ablauf

Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen

Rosensteinstraße 37B

70191 Stuttgart

Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.

Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.

Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgen die Auszahlungen automatisch jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres.

Unterlagen

Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:

  • Antragsformular mit der Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel
  • Nachweis über die Veröffentlichung der Fahrpläne

Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:

  • Nachweis über den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs
  • Genehmigungsurkunde oder Auskunft zur Genehmigungsfreiheit der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • bei Vereinen:
    • Protokoll der Gründungsversammlung und
    • Satzung des Vereins
  • Erklärung zur Anerkennung des ortsüblichen Verbundtarifs

Voraussetzungen

  • Zuwendungsfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen und ehrenamtlichen Verkehrsangebot stehen.
  • Es erfolgt keine Förderung von Anschaffungs- und Betriebskosten der Fahrzeuge.
  • Gefördert werden Verkehrsangebote mit Bürgerbussen (mit Liniengenehmigung) oder Bürgerrufautos (genehmigungsfreie Verkehre)
  • Die Fahrpläne sind mit dem örtlichen Verkehrsverbund abgestimmt.
  • Die Fahrpläne linienbasierter Verkehrsangebote sind in der elektronischen Fahrplanauskunft des örtlichen zuständigen Verkehrsverbundes oder in der EFA-BW veröffentlicht.
  • Für flexible Verkehre genügt ersatzweise eine Angebotsbeschreibung nach Vorlage im Antragsformular.
  • Die Fahrscheine des örtlichen Verkehrsverbunds sind gegebenenfalls gegen Aufpreis anzuerkennen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Weitere Informationen, wie Sie Klage einlegen können, finden Sie im Bescheid zu Ihrem Antrag