Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Bürgerbeauftragte des Landes - sich unabhängig beraten lassen

Sie vermittelt zwischen Ihnen und den Landesbehörden und versucht eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Bei Bedarf erklärt sie Zusammenhänge und Bescheide.

Ihre Unterstützung ist neutral.

Ablauf

Sie erreichen die Bürgerbeauftragte telefonisch, per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular auf ihrer Webseite.

Sie bietet auch Sprechtage an. Wann und wo, steht auf ihrer Webseite. Melden Sie sich vorher an, entweder per Online-Anmelde-Formular oder telefonisch.

Handeln Sie als Vertreterin oder Vertreter, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Nutzen Sie die auf der Webseite der Bürgerbeauftragten bereitgestellte Mustervollmacht. Sie können sie einscannen und zusammen mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular hochladen, oder Sie schicken sie per Post oder Fax.

Sie kann beteiligte Behörden um Auskünfte und Akteneinsicht bitten. Im Regelfall ist es dazu notwendig, Ihre persönlichen Daten weiterzugeben. Die Behörden sind verpflichtet, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sie kann auch gegenüber dem zuständigen Ministerium eine Empfehlung abgeben.

Unterlagen

Vorhandene Unterlagen und Bescheide

Voraussetzungen

Sie

  • sind mit dem Handeln einer Landesbehörde nicht einverstanden,
  • können eine Entscheidung nicht nachvollziehen oder
  • halten eine polizeiliche Maßnahme oder das Verhalten eines einzelnen Polizeiangehörigen für rechtswidrig.

Sie sind

  • Polizeiangehörige oder Polizeiangehöriger und möchten interne Probleme oder Missstände ansprechen oder Verbesserungsvorschläge machen. Sie müssen den Dienstweg nicht einhalten.

Die Bürgerbeauftragte ist nicht zuständig, wenn

  • keine Landesbehörde beteiligt ist,
  • bereits ein Petitionsverfahren durchgeführt wird oder wurde,
  • es sich um kommunale Selbstverwaltung handelt,
  • ein gerichtliches Verfahren oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt,
  • ein strafrechtliches oder innerdienstliches Ermittlungsverfahren durchgeführt wird, Ausnahme: verzögerte Bearbeitung
  • es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt

Ihre Eingabe sollte

  • Name und vollständige Anschrift enthalten,
  • ein konkretes Ziel nennen und
  • nach Inhalt und Form keine Straftat darstellen

Gebühren

Keine