Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo + Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Höhe:
Elektrofahrzeuge sind PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t mit Elektroantrieb.
Den Online-Antrag finden Sie auf der Homepage der L-Bank. Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de .
Füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.
Sie müssen die Bestellung des neuen Fahrzeugs nach dem Stichtag 1. November 2017 bei der Antragstellung nachweisen.
Verwenden Sie das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular. Fügen Sie dem Verwendungsnachweis einen Nachweis über die Zulassung des Fahrzeuges in Baden-Württemberg bei, wenn Sie die Zulassung bei Antragstellung nicht schon nachgewiesen haben. Den Verwendungsnachweis mit Anlagen schicken Sie elektronisch an elektromobilitaet@l-bank.de.
Die Zuwendung erhalten Sie in einer Summe, wenn Sie den Verwendungsnachweis vorgelegt haben.
Nachweis über die Bestellung.
Wenn die zuständige Stelle Zusatzunterlagen benötigt, sind diese als Anlagen dem Antrag beigefügt.
Antragsberechtigt sind
die nach dem Stichtag 1. November 2017 in Baden-Württemberg ein neues Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.
Setzen Sie das Fahrzeug in den Städten Ulm beziehungsweise Sindelfingen ein oder gehören Sie zu den Zielgruppen Wach- und Sicherheitsdienst, kommunaler Betrieb beziehungsweise medizinischer Dienst, so ist die Förderung nur möglich, wenn Sie das Elektrofahrzeug nach dem 1. Juni 2019 bestellen.
Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.